Ist hier parken erlaubt oder nicht?

PaRaDoX

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Wie auf dem Bild ersichtlich, steht auf der linken (!) Straßenseite ein Schild "eingeschränktes Haltverbot (Anfang)". Es handelt sich um eine Einbahnstraße.

Darf ich denn, wie ich es auf dem Bild mache, auf der rechten Straßenseite parken? :unknown:

parken.jpg
 
ja, das schild zählt nur für die straßenseite, auf der es steht.
 
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  • #3
Das war auch meine Vermutung, deshalb hatte ich mich dorthin gestellt. Nur sicher war ich mir eben nicht. ;)
 
allerdings macht mich der pfeil stutzig.
normalerweise weist der pfeil darauf hin, dass das eingeschränkte halteverbot aufehoben is!?!
zumindest von blickrichtung hinter dem schild.
oder hab ich das falsch in erinnerung?
 
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  • #5
Genau anders herum. Hier beginnt das "eingeschränkte Haltverbot".
 
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  • #8
Ich kenne nur die Bedeutung, dass, wenn der Pfeil nach links zeigt, das Halteverbot beginnt. Allerdings standen die Schilder immer auf der rechten Seite.
Dort wo ich stehe beginnt aber die Straße, demnach kann dort kein Ende des Halteverbots sein. Trotzdem interessanter Einwurf. ;)
 
allerdings macht mich der pfeil stutzig.
normalerweise weist der pfeil darauf hin, dass das eingeschränkte halteverbot aufehoben is!?!

Der Pfeil zeigt die Richtung an, in die das Halteverbot gilt. Wäre es ein Doppelpfeil, ginge das Halteverbot in beide Richtungen, so nur in die Richtung bis zum Schild. Das heißt quasi "bis zu diesem Schild gilt das Halteverbot"...

Am Anfang der richtigen (geteerten Straße) müsste irgendwo ein Halteverbotsschild mit Pfeil in die andere Richtung stehen, damit wäre eben der Bereich markiert, in dem das Halteverbot gilt. Nicht notwendig ist das, wenn die Straße in eine andere endet, dann ist eben von dort bis zu diesem Schild Halteverbot.
 
Im Sonderfall eines (eingeschränkten) Halteverbots auf der linken Seite einer Einbahnstraße wird das Zeichen 286-20 (eingeschränktes Haltverbot - Ende) genutzt um den Anfang zu kennzeichnen und Zeichen 286-10 (eingeschränktes Haltverbot - Anfang) für das Ende.

 
Ich kenne nur die Bedeutung, dass, wenn der Pfeil nach links zeigt, das Halteverbot beginnt. Allerdings standen die Schilder immer auf der rechten Seite.

Zeigt Pfeil vom Fahrbahnrand weg in Richtung Straßenmitte, dann gilt es auch für die Fahrzeuge, welche nicht am Fahrbahnrand stehen sollen. Jedenfalls hab ich es mir so immer gemerkt. ;)

In der Einbahnstraße ist es dann genau so nur stehen die Schilder andersrum. :)
 
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  • #12
Heißt also immernoch ich darf dort ganz legal über Nacht auf der rechten Seite parken?

Es gibt übrigens nur dieses eine Schild, ein Ende ist durch ein 2. Schild nicht markiert.
 
Falsch. Der Pfeil müsste zur Straße zeigen.

vor allem mal müsste das Schild parallel zur Straße stehen.
Wohin der Pfeil dann zeigt ist juck. Ab dem Schild beginnt das Parkverbot und es geht halt eben in die Richtung des Pfeil.

Zeigt Pfeil vom Fahrbahnrand weg in Richtung Straßenmitte, dann gilt es auch für die Fahrzeuge, welche nicht am Fahrbahnrand stehen sollen. Jedenfalls hab ich es mir so immer gemerkt. ;)

ich glaube fast, da liegst du richtig falsch.
Das Schild muss parallel zum Boardstein sein und gilt auch nur so.
Dass man nicht mitten auf der Fahrbahn parkt sollte klar sein und ist sicher durch einen entsprechenden § geregelt.
 
vor allem mal müsste das Schild parallel zur Straße stehen.
Wohin der Pfeil dann zeigt ist juck. Ab dem Schild beginnt das Parkverbot und es geht halt eben in die Richtung des Pfeil.

Das Schild parallel zur Straße? Bei uns stehen sie so, dass ich in Fahrtrichtung drauf schauen kann. Nichts mit parallel. Oder versteh ich dich falsch? :unknown:
 
Also theoretisch darf man jetzt auf beiden Seiten parken?
Das schild markiert schließlich das Ende eines Verbotes, nicht den Anfang. Gilt also für das Stück davor, also für das Stück links vom Kameramann. Dann müsste es aber auch ein Anfangsschild geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun ja das Schild muss einfach immer um 90° nach links / im urzeigersinn gedreht werden - dann zeigt der Pfeil die Richtung bzw. ob anfang oder Ende
Und ja du darfst dort parken - hatte auch schon mal eine Politesse die anderer Meinung war > Einspruch erhoben > Knöllchen fallen gelassen...
 
Nach dem Link der von unserem netten Kollegen MrRaptorX bereits gepostet wurde ( ), ist weder auf der linken, noch auf der rechten Seite ein Haltverbot.

Vor dem Haltverbotsschild muss noch ein weiteres Haltverbotsschild mit einem Pfeil der zur Fahrbahn zeigt aufgestellt sein, ansonsten ist in der kompletten Straße kein (eingeschränktes) Haltverbot.

Wieder was gelernt. :D
 
Kenne ich allerdings auch nur mit Pfeil links, links-rechts und rechts.


Die verkaufen Schilder, wissen also hoffentlich bescheid. Und danach gilt Pfeil links, (eingeschränktes) Halteverbot beginnt.
 
Wenn Du Dir den Link oben gründlich angesehen hättest, wüsstest Du, dass man das so pauschal eben nicht sagen kann.

Für all diejenigen die auch so faul wie bevoller sind, fass ich es hier nochmal zusammen:

1. In der StvO steht geschrieben, dass ein Halteverbotsschild mit einem Pfeil der zur Fahrbahn hinzeigt, den Anfang eines Halteverbotsbereiches markiert und ein Schild mit einem Pfeil der von der Fahrbahn wegzeigt das Ende.

2. Im VzKat sind die Bezeichnungen der Schilder leider nicht im Einklang mit Punkt 1, da ein Schild mit einem Pfeil nach links als "Anfang" und ein Schild mit einem Pfeil nach rechts als "Ende" betitelt ist.
Daher besteht bei der Sondersituation in Einbahnstraßen eine Diskrepanz zwischen StvO und VzKat, da bei einem linksseitigen Halteverbot in einer Einbahnstraße die Schilder auch links stehen müssen und dies somit die Pfeile vertauscht. Da die Bezeichnungen der Schilder aber eben nicht ausschlaggebend sind, sondern die StvO, ist im obigen Bild kein Halteverbot zu erkennen, da der Pfeil von der Fahrbahn wegzeigt.
 
Steht auf der verlinkten Seite nichts von. Also darfst du gerne den entsprechenden Paragrafen aus der StVO nachreichen, liebes Großmaul. ;)
Und da bin ich jetzt in der Tat mal so "faul" und lasse dich den behaupteten Paragrafen heraussuchen.
Ersatzweise darfst du natürlich gerne dein Kfz in einer entsprechend ausgeschilderten Straße mit (eingeschränktem) Halteverbot parken und mit Knöllchen und erkennbaren Schildern fotografieren und hier posten.
Aber Vorsicht, wenns dumm läuft, wird dir die Karre abgeschleppt. ;)
 
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