Sehe ich grundsätzlich auch so, wobei man bei Fällen wie Saudi-Arabien dann auch selber Schuld ist. Wenn man so einem Land übelste High-Tech Waffen wie den Eurofighter (man möchte vom Namen her denken der wäre zur Verteidigung Europas gedacht) verkauft, dann sollte man sich auch politisch sicher sein, dass dieses Land auf lange Sicht ein Verbündeter ist. Derartige Waffen versetzen die Saudis doch gerade in die Lage bei so einem Konflikt noch zuschauen zu können, da der IS für sie keine ernsthafte Bedrohung darstellt. Wenn sich das mal ändert, würden die sicherlich rechtzeitig eingreifen.
@Janosch:
Zum einen das was Seonendseounli sagt. Zum anderen sind es für mich keine Menschen mehr.
Wer wegen irgendeinem Buch Menschen derartiges Leid zuzufügen bereit ist, verwirkt jedes Grundrecht und Mitleid.
Mitleid muss keiner mit denen haben, das hab ich auch nicht. Menschen bleiben sie natürlich dennoch. Mir ist so ein Dualismus auch einfach zu simpel und mittelalterlich. So einfach sind heutige Erklärungsmuster nicht mehr. Ich möchte mich auch argumentativ nicht auf eine IS-Logik einlassen. Es ist eben nicht jedes Mittel recht. Wir müssen bei rechtsstaatlichen Mitteln bleiben.
1. Zu Auslieferung und Auslandsverfolgung
Das Deutschland da ein Interesse hat, hat es sich selbst ins StGB geschrieben (§ 5-7). Formal legst du ja den Großteil unserer Gesetze nicht ab, nur weil du ins Ausland gehst. Du musst dich im Grunde überall auf der Welt an die jeweiligen Gesetze des Landes halten und zusätzlich an die Gesetze, an welche dich die deutsche Staatsbürgerschaft bindet. Inwiefern halt ein politischer Wille besteht diese Taten dann auch tatsächlich zu verfolgen, wenn es mit erheblichem Aufwand (Geheimdienstoperationen etc.) verbunden wäre, ist dann die andere quasi praktischere Frage.
2. Zu dem Plasberg-Imam
Dazu kann ich nicht viel sagen, hab die Sendung auch nicht gesehen und weiss weiter nichts über den Typen.
Das Islamophobie einer Radikaliserung förderlich ist, ist ja irgendwie logisch aber sicher auch keine alleinige Ursache. Aber du schreibst ja selbst "zusätzlich", insofern kann ich das bejahen.
Von V-Leuten hab ich keine Ahnung, kann ich nichts zu sagen.
Ob die Jugendlichen bei dem Imam gut aufgehoben wären kann ich nicht beurteilen. Ich kann dir auch nicht sagen zu welchem Imam ich sie schicken würde. Aber eins ist doch klar. Wer erstmal eine bereits recht Radikale Position eingenommen hat, der wird sich von Herrn Bosbach nicht plötzlich des genauen Gegenteils überzeugen lassen. Auch wird es nicht helfen, wenn er sich mit Frau Wagenknecht über Pazifismus und Migrationspolitik unterhalten würde, denn die Lebenswelten und Erfahrungshorizonte sind einfach zu unterschiedlich. Insofern kann es ja erstmal nur einer sein, der ihn da abholt wo er bereits ist, also in einem konservativen Islamverständnis, welches aber der Gewalt abschwört.
Was denkst du denn mit wem sich so einer unerhalten sollte und wer ihm noch helfen könnte?
3. Zu dem Friedensrichter
Erstmal vorweg: Mir ist die Thematik neu und ich fühle mich auch gar nicht kompetent da wirklich viel dazu zu sagen. Ich hab auch von Muslimen noch nie von sowas gehört.
Ich würde das nur mal kurz theoretisch differenzieren:
Das Gesetz kennt verschiedene Delikte und klassifiziert sie unterschiedlich.
So gibt es
Offizialdelikte, bei welchen die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig werden muss. Das sind vorallem die schweren Verbrechen wie Mord, Totschlag, Raub etc. Diese muss auch jeder Bürger zwingend melden, wenn er Zeuge wird. Wenn so ein muslimischer Friedensrichter ein Offizialdelikt behandeln würde, täte er sich ganz einfach strafbar machen, wegen Vereitelung der Strafverfolgung, Vertuschen einer Straftat etc. Sowas kann natürlich nicht im Sinne unserer Gesellschaft sein.
Nun gibt es auf der anderen Seite die
absoluten Antragsdelikte. Das sind minderschwere Vergehen, für die sich der Staat im Grunde nicht interessiert, mit denen er sich aber auf Wunsch eines Bürgers dennoch beschäftigt um das Zusammenleben zu befrieden oder das Gerechtigkeitsverständnis des Bürgers zu befrieden. Das sind so Sachen wie Beleidigung, üble Nachrede, Hausfriedensbruch etc. Hier ist Justizia eigentlich froh, wenn die Bürger ihren Streit untereinander klären und nicht die Gerichte damit belasten, daher verfolgt sie diese ja nur auf Antrag. Absolute Antragsdelikte sind zwar auch Straftaten, diese jedoch nicht anzuzeigen ist nicht strafbar. Es ist also jedem frei gestellt diese intern zu regeln, ob in der Religionsgemeinschaft, im Gespräch mit dem Nachbarn, mit Hilfe eines Mediators oder wie auch immer. Bei solchen Delikten sehe ich also kein Problem, wenn sich die Friedensrichter damit beschäftigen.
Kompliziert wird es denke ich nur bei den
normalen und relativen Antragsdelikten. Das sind jene Delikte die normalerweise auch auf Antrag verfolgt werden, wie zum Beispiel einfache Körperverletzung, die aber auch die Staatsanwaltschaft aufnehmen kann, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse darin sieht. Dieser Bereich könnte tatsächlich dann so eine Grauzone werden, wo die Staatsanwaltschaft zwar selbst selten von sich aus Interesse zeigen wird, aber dennoch nicht will, dass sich andere Instanzen diesen Fällen annehmen. Insofern müsste da der Friedensrichter eigentlich mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen und fragen, ob ein öffentliches Interesse an dem Fall besteht.
Aber dann wiederum denke ich auch an den Gleichbehandlungsgrundsatz der gelten sollte. Denn meines Erachtens gibt es quasi viele professionelle und semi-professionelle Personen, die sich mit Schlichtungen beschäftigen und dafür auch nicht öffentlich kritisiert werden, dass sie nicht die Staatsanwaltschaft informieren. Ich denke da an Psychologen und Pfarrer, die ja oft Ehepaare therapieren, wo es zu Gewalt in der Beziehung gekommen ist. Eine einfache Körperveletzung ist eben ein Antragsdelikt und diesen Antrag nicht zu stellen ist nicht strafbar. Die Psychologin oder der Pfarrer handeln also rechtlich in Ordnung und sie müssen selbst einschätzen und Verantwortung dafür übernehmen, ob sie Strafantrag stellen oder die Sache so regeln. Desweiteren sieht ja auch das Gesetz die Möglichkeit eines außergerichtlichen Täter-Opfer-Ausgleichs vor. Dazu müssen sich beide Parteien auf einen Mediator einigen. Ein Bekannter von mir hatte mal einen Fall von Körperverletzung, wo der weisse Ring mit ihm und dem Täter eine Geldzahlung zur Wiedergutmachung ausgehandelt hat. Das war für beide Seiten gut, denn der Täter hatte Angst vorbestraft zu werden wegen seinem Beruf und für meinen Bekannten war das auch gut, weil er Geld bekommen hat. Bei einem Gerichtsprozess hätte der Täter wahrscheinlich eine Geldbuße an den Staat zahlen müssen, was dem Opfer eben nichts genützt hätte. Insofern denke ich gibt es da Fallkonstellationen, wo sowas wirklich besser ist als ein Gerichtsverfahren.