selbst wenn wir es günstig auslegen (im zweifel und so), dass er nicht aus boshaftigkeit rübergezogen ist, sondern weil irgendwo in weiter ferne noch ein langsamfahrer auf der mittleren spur war - wer hätte in dem fall eigentlich die schuld? als es sichtbar war, dass er rüberzieht, war der abstand vielleicht 50m (ca. 2 weiße streifen + zwischenraum), da hat der TT auch die lichthupe gemacht, aber auch schon vorher zur sicherheit links geblinkt - das ist weit unter dem vorgeschriebenen sicherheitsabtand und in dem moment allein vom kamera-auto verschuldet, nicht vom TT.. der überholende kann ja nicht damit rechnen, dass jederzeit einer ohne zu gucken rüberzieht, sonst wäre ja das überholen mit mehr als 20km/h (oder so) differenzgeschwindigkeit verboten.. in diesem fall war der abstand beim rüberziehen schon so gering, dass da kein normaler fahrer rechtzeitig abbremsen könnte (höchtens ein rennfahrer mit entsprechenden reflexen und renn-bremsen) - in so einem fall hat dann natürlich nicht der auffahrende, sondern der rüberziehende schuld.. andererseits war die differenzgeschwindigkeit viel höher als das, womit man üblicherweise beim rüberziehen rechnet - in dem fall hat er die geschwindigkeit des TTs falsch eingeschätzt, was aber kein fehler vom TT-fahrer war.. ob letzterer sofort eine vollbremsung gemacht hat oder noch darauf gehofft hat, dass der rübezieher die lichthupe sieht, geht aus dem video auch nicht klar hervor..