[Politik und Gesellschaft] GEMA scheitert am BGH

Unter dem Aktenzeichen Az.: I ZR 228/14 wurde in den vergangenen Tagen ein Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof in Karlsruhe gefällt, bei dem die GEMA mit einer Niederlage von Dannen ziehen musste.

Konkret ging es sich um die Forderung der GEMA, dass Eigentümergemeinschaften mit einer gemeinsamen Satellitenschüssel Gema-Gebühren für die Weiterleitung von TV-Signalen zahlen sollten. Es handelte sich um 343 Wohneinheiten in München wo die GEMA 7500 € an Schadensersatz forderte.

Zusammengefasst wollte die GEMA erreichen, dass diese Wohngemeinschaft gleich zu setzen sei wie ein Kabelnetzbetreiber oder gar ein Konzertsaal. Vor dem BGH am Donnerstag hatte der Gema-Anwalt argumentiert, die 343 Wohneinheiten seien eine öffentliche und “zufällige" Ansammlung von Bewohnern”, vergleichbar.

Diese Auffassung teilte das Gericht jedoch nicht und folgte damit der Argumentation der Anwältin, dass man nicht einfach an jeder beliebigen Tür klingeln kann um mal eben kostenlos Radio zu hören oder gar fernsehn. Dem BGH zufolge liegt keine Wiedergabe für eine Öffentlichkeit vor, wenn sie auf “besondere Personen” beschränkt ist, die einer “privaten Gruppe” angehören.
Diese Auffassung sorgte auch bereits in den Vorinstanzen für eine Niederlage der GEMA.

Man darf gespannt sein was sie die GEMA als nächstes ausdenken wird.

Quelle:
 
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Meine Meinung: Recht so. die haben noch nicht genug vor Gericht verloren. Aber Hauptsache man geht durch alle Instanzen. Man verdienst ja inzwischen Genug um das durchziehen zu können. Dies Gier der GEMA gehört bestraft.

Alleine schon die Idee, dass man private Wohnungen mit einer öffentlichen Veranstaltung vergleicht grenzt an Hirnlosigkeit die Ihresgleichen sucht.
Wir sind hier doch (noch) nicht bei Georg Orwels´s "1984" :buh:

Man man man hoffentlich wird der Rotz bald abgeschafft. Solange es nur Künstler betrifft juckt mich das ja recht wenig aber jetzt gehen die schon in den privaten Sektor....
 
Meine Güte, die GEMA ist so ein verdammter geldgeiler Verein, dass die vor solchen Mitteln nicht einmal zurückschrecken. :m

Gut, dass der BGH da ein Machtwort gesprochen hat. Aber die werden es weiter versuchen und dann wird es Leute geben, die kein Geld für teure Anwälte haben. :dozey:
 
Natürlich sind die ein geldgeiler Verein, denn die Künstler wollen nun mal auch Knete. Wäre deren Verteilungsschlüssel nicht so grausam, wäre die GEMA sogar unterstützenswert, auch wenn diese Aktion schon wirklich sehr dämlich ist.
 
Zusammengefasst wollte die GEMA erreichen, dass diese Wohngemeinschaft gleich zu setzen sei wie ein Kabelnetzbetreiber oder gar ein Konzertsaal. Vor dem BGH am Donnerstag hatte der Gema-Anwalt argumentiert, die 343 Wohneinheiten seien eine öffentliche und “zufällige" Ansammlung von Bewohnern”, vergleichbar.

Diese Auffassung teilte das Gericht jedoch nicht und folgte damit der Argumentation der Anwältin, dass man nicht einfach an jeder beliebigen Tür klingeln kann um mal eben kostenlos Radio zu hören oder gar fernsehn.
Alter Schwede, wie durch sind die von der GEMA denn? Wie zur Hölle kommt man auf so einen Schrott? Als ob bei der Anzahl an Menschen da alle ihre Türe offen stehen lassen oder so. Denen gehört echt mal der Kopf gewaschen.
 
Ihr wisst schon, was die GEMA ist? Wer dort nicht mit machen will, der muss dort nicht mitmachen. Kein Künstler, kein Intermediär und schon 3x kein Konsument.
Letztlich entscheidet sich der Künstler Mitglied bei der GEMA zu werden und der Intermediär Songs von GEMA-Mitgliedern aufzuführen und der Konsument diese Aufführungen zu besuchen.
Kurzum: Es spielen alle mit, dann müssen sie sich auch an die Spielregeln halten.

Unabhängig davon, auch wenn man sich intuitiv fragt, ob die bei der GEMA noch ganz dicht sind, ist das Urteil schon interessant.

Dem BGH zufolge liegt keine Wiedergabe für eine Öffentlichkeit vor, wenn sie auf “besondere Personen” beschränkt ist, die einer “privaten Gruppe” angehören.
Bei einem Konzert handelt es sich dann doch ebenfalls um "keine Wiedergabe für eine Öffentlichkeit", zumindest solange keine TV Übertragung/ Mitschnitte stattfinden. Es ist auf "besondere Personen", in der Regel Fans, die ein Konzertticket erworben haben, in der Regel sogar zusätzlich durch Sicherheitsvorgaben, beschränkt. Konzertbesucher sind, abgesehen von Journalisten, Photographen, die häufig nicht "einfach so" teilnehmen dürfen, man normalerweise privat unterwegs. :unknown:
 
Wer dort nicht mit machen will, der muss dort nicht mitmachen. Kein Künstler, kein Intermediär und schon 3x kein Konsument.
Soll ich jetzt aufhören zu wohnen? Einen jahrelangen und imho aussichtslosen Rechtsstreit lostreten? Wie viele Menschen sind denn schon frei gesprochen worden von der Gebühr?
Sorry, hab Blödsinn geschrieben! Trotzdem bringt es mir wenig wenn ich dann meine Musik nicht mehr hören kann. Also bin ich schon gezwungen indirekt Abgaben zu leisten.
 
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Bei einem Konzert handelt es sich dann doch ebenfalls um "keine Wiedergabe für eine Öffentlichkeit", zumindest solange keine TV Übertragung/ Mitschnitte stattfinden. Es ist auf "besondere Personen", in der Regel Fans, die ein Konzertticket erworben haben, in der Regel sogar zusätzlich durch Sicherheitsvorgaben, beschränkt. Konzertbesucher sind, abgesehen von Journalisten, Photographen, die häufig nicht "einfach so" teilnehmen dürfen, man normalerweise privat unterwegs. :unknown:

Überall wo JEDER Mensch Zutritt haben KANN (Disco, Konzert, Theater usw) handelt es sich um "öffentliche Veranstaltungen". Solange es keine Eintrittslisten gibt handelt es scich nicht um eine geschlossene Gesellschaft.
Bei meiner Wohnung kannst du zwar klingeln, rein lassen werde ich dich als unbekannter dennoch nicht weil es sich um eine "privaten Gruppe" handelt. Hier greift also diese hirnlose Argumentation der GEMA nicht.

Aber man kann es ja mal versuchen......Das die GEMA durch alle Instanzen gewandert ist wundert mich nicht. Hier wurde wohl versucht das Geschäftsfeld zu "erweitern".Der Richter sah wohl die weitreichenden Folgen und hat zum Glück Verstand bewiesen. Als Richter hätte ich mal gefragt ob man noch ganz dicht ist wenn man versucht in das Privatleben zu grätschen.

Und niemand ist gezwungen bei der GEMA Mitglied zu werden. Noch weniger verstehe ich warum dennoch immer wieder neue Künstler zur GEMA gehen obwohl man genau weis wie wenig dabei heraus spring oder alte da bleiben und sich über zu wenig Umsatz beschweren. Dummes Volk....
 
Habt ihr keine Musiker bei euch im Freundeskreis die lokale Auftritte machen? Unterhaltet euch mal mit denen wie die als nichtmitglied trotzdem mit der GEMA zu tun haben. Denn du musst bewesien das es deine Musik ist, nicht die GEMA muss beweisen das es Musik aus ihrem Repertoire ist.
 
Konkret ging es sich um die Forderung der GEMA, dass Eigentümergemeinschaften mit einer gemeinsamen Satellitenschüssel Gema-Gebühren für die Weiterleitung von TV-Signalen zahlen sollten.
Das ist die Kernaussage.

Wäre die GEMA damit durchgekommen, müsste jeder zahlen der sich mit einem Nachbarn eine Sat-Schüssel teilt.
Hätten auch schon vor 30 Jahren auf die Idee kommen können. Gemeinschaftsantennen gab/gibt es auf fast jedem Mietshaus.

Falls ein GEMA-Mitarbeiter hier mitliest: Ich habe eine neue Idee für euch:T
Jeden zur Zahlung verpflichten der sein Autoradio zu laut eingestellt hat. Ist ja schließlich dann auch eine öffentliche Aufführung.
 
Vielleicht lässt sich per Crowdfunding eine Klage bis zum EUGH finanzieren um die Sonderstellung der GEMA zu stürzen :)
 
Sorry, hab Blödsinn geschrieben!
Meinten Sie: GEZ
GEZ = Geldeintreiber für öffentlich Rechtliche, "Haushaltsabgabe", Zwangsabgabe unabhängig von der Nutzung
GEMA = Geldeintreiber für interessierte Urheberrechtsinhaber, Nutzungsabhängige Abgabe (abh. von öffentlicher Aufführung)

Trotzdem bringt es mir wenig wenn ich dann meine Musik nicht mehr hören kann.
Wieso solltest du deine Musik nicht mehr hören können?
"Deine" ist die Musik schon mal nicht. Außer du bist selbst Mitglied bei der GEMA und schaffst selbstständig Musik.
Und dir wird nur die öffentliche Aufführung in Rechnung gestellt, nicht aber das Anhören und schon gar nicht im privaten Rahmen.

Also bin ich schon gezwungen indirekt Abgaben zu leisten.
Wenn du in einer Mietswohnung wohnst, bist du auch indirekt gezwungen eine Abgabe an den Vermieter zu zahlen.
Du nutzt seine Besitztümer und bezahlst dafür. Ist doch eine faire Sache, oder? Beim der GEMA Abgabe nutzt du auch die Besitztümer Anderer, sog. "Werke" und sollst ebenfalls dafür zahlen.
Zumal du bedenken musst, dass du mit der öffentlichen Aufführung von Werken meist selbst Gewinnerzielungsabsichten hast (bspw. Disko => Leute anlocken => Eintritt + Getränke). Die Musik führst du auf, damit auch wirklich Leute kommen. Von dem Gewinn, den du damit machst, sollst du lediglich eine Abgabe leisten, denn der Künstler stellt dir ja eben seine Musik. :unknown:
Privat darfst du vollkommen frei von GEMA Musik kaufen und anhören.
 
In der News heißt es bei Heise eindeutig "GEMA", lesen lernen hilft da wirklich weiter, gib dich nicht auf. Auch ist es zumindest in Deutschland kaum möglich GEMA-frei Musik zu kaufen (es gibt einige wenige Angebote von "freien" Künstlern).


MfG KLDKO
 
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  • #18
Und da wundern sich alle warum so viel raubmordvergewaltigerkopierert wird.... O_o
 
@accC: darum schrob ich indirekt. Du glaubst doch nicht ernsthaft das Künstler ihre GEMA Gebühren nicht auf die Endnutzer umlegen? Dem kann ich nur mit GEMA freier Musik entgegenwirken.
 
Du glaubst doch nicht ernsthaft das Künstler ihre GEMA Gebühren nicht auf die Endnutzer umlegen?
Was meinst du damit?
Der Künstler selbst zahlt ja nicht Gebühren bei der GEMA für seine eigenen Werke :unknown: Es sei denn, du meinst den Künstler, der fremde Musik aufführt. In aller Regel zahlt aber nicht der Musiker die GEMA-Gebühren, sondern der Veranstalter. Und dieser legt die Gebühren mit Sicherheit irgendwie auf die Eintrittspreise um. Aber das ist ja auch legitim. Immerhin profitieren ja die Zuhörer von der Aufführung der Werke. Warum sollen sie dann nicht auch dafür zahlen?
Trotzdem muss ja der Veranstalter immer im Blick haben, dass die Eintrittskarten nicht zu teuer werden. a) würde ansonsten niemand mehr zum Zuhören kommen und b) richten sich die GEMA-Gebühren nach Publikumsgröße bzw. Eintrittspreis.
 
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