Freundin des Mitbewohners als Dauergast

Das Hausrecht für die Wohnung liegt gemeinschaftlich bei den Mietern, nicht bei der Vermieterin. Alle anderen Unannehmlichkeiten die du schilderst sind nunmal typisch für gemeinschaftliches Wohnen.
 


Also der TE hat bereits geschrieben, das das Mädel Gerätschaften von sich in die WG eingebracht hat.

Desweiteren dürfte die Vermieterin ein Anrecht haben, denn der Mietvertrag geht mit Person A, B, C und D - welche die WG bilden. Aber nicht mit der Freundin - also nicht mit Person E.

Weiter ist diese "Besucherin" ja auch in der WG, wenn der Freund gar nicht da ist. Sie übernachtet dort, wäscht ihre Wäsche dort, duscht dort, kocht, nutzt alles, was eigentlich den WG Leuten zusteht und hat halt mit ihrem Freund das gemeinsame Wohnzimmer jeden Abend in Beschlag. Obwohl das Wohnzimmer allen 4 WG Bewohnern zusteht und nicht nur einem mit seiner Freundin.

Über das normale Besuchsrecht dürfte dies auch schon längst hinausgehen, weil sie sich - obwohl ihre Bude nur paar km weit weg ist - sich ständig dort aufhält.

5 km ist jetzt nicht so viel, dass sie jede Nacht in der WG übernachten muss, als wenn sie z.b. aus einem anderen Ort kommt, der z.B. 100 km weit weg ist.

Die Vermieterin hat durch diese Freundin sehr wohl einen Nachteil - höhere Nebenkosten, die erst einmal verauslagt werden müssen, dann zieht ja die eine WG Bewohnerin weg - also fallen Mieteinnahmen weg. Das WG Mädel zieht ja weg, weil die Freundin und deren Art sie nervt und sie die Schnauze voll hat. (so hab ich es zumindest verstanden)

Wenn der Typ jetzt die Wohnung allein hätte, müsste er die Mehrkosten übernehmen, aber so müssen die anderen 3 WG Bewohner die Mehrkosten ebenfalls zahlen und da würde bei mir schon mal alles aufhören, wenn ich dem seine Freundin mitfinanzieren muss und sie sich aufführt, als wäre das ihre Wohnung. (In Bezug z.B. aufs Wohnzimmer und die Nutzung der Waschmaschine!)
 
Danke fürs Zusammenfassen, ich wollte nicht den ganzen Thread wiederholen, meinte aber durchaus eben einige dieser Punkte (auch @Ruby).
 
Wo liegt denn die Grenze? Mehr als 20/x Tage in einem Monat? Da gabs doch mal was..... außerdem, müsste man sich nicht auch noch beim Einwohnermeldeamt ummelden?
Ummelden muss man nur, wenn man auch tatsächlich den Wohnsitz wechselt. Und ja, da gibt es was... Generell geht man von 4-6-8 Wochen am Stück aus. Dann darf ein Vermieter auch mal nachfragen, ob jemand nur besucht oder schon wohnt. (Sehr frei nach der Werbung eines schwedischen Möbelhauskonzerns. ;))
Ansonsten darf der Vermieter von seinem Hausrecht Gebrauch machen, wenn ein Besucher wiederholt Ruhestörungen begangen hat oder Gemeinschaftsräume beschädigt hat.

Im konkreten Fall ginge es aber ohnehin um eine nicht erlaubnisbedürftige Untervermietung, da es sich ja offensichtlich um die Lebensgefährtin des Mitbewohners handelt.

Selbst wenn die nervige Dame dauerhaft einziehen würde, könnte zumindest der Vermieter dagegen nur dann etwas unternehmen, wenn die Wohnung dadurch überbelegt wäre. Der Mitmieter müsste den Vermieter lediglich darüber informieren, dass er seine Freundin zukünftig dauerhaft beherbergt.


Also der TE hat bereits geschrieben, das das Mädel Gerätschaften von sich in die WG eingebracht hat.

Desweiteren dürfte die Vermieterin ein Anrecht haben, denn der Mietvertrag geht mit Person A, B, C und D - welche die WG bilden. Aber nicht mit der Freundin - also nicht mit Person E.

Weiter ist diese "Besucherin" ja auch in der WG, wenn der Freund gar nicht da ist. Sie übernachtet dort, wäscht ihre Wäsche dort, duscht dort, kocht, nutzt alles, was eigentlich den WG Leuten zusteht und hat halt mit ihrem Freund das gemeinsame Wohnzimmer jeden Abend in Beschlag. Obwohl das Wohnzimmer allen 4 WG Bewohnern zusteht und nicht nur einem mit seiner Freundin.
Spielt aber keine Rolle. Sie darf sich als Besucherin sogar in der Wohnung aufhalten, wenn ihr Macker nicht da ist. Und selbstverständlich darf er ihr z.B. auch die Haus-/Wohnungsschlüssel aushändigen.
 
Lass es doch einfach gut sein, die rechtliche Lage ist doch hinlänglich beschrieben worden: Als Hauptmieter hat er das Hausrecht, er kann zu Besuch haben wen er will, solange es für die Mitbewohner nicht unzumutbar wird, wofür die Antipathie des TS der Freundin gegenüber nicht reicht. Solange die Freundin die Grenze zum wohnen nicht überschreitet ist da nichts zu machen, und da auch häufige Besuche inklusive Übernachtungen ganz normal in Beziehungen sind sehe ich das hier einfach nicht.

Die einzigen Punkte an denen sich etwas machen lässt sind die finanziellen Mehrkosten, wobei man da mal harte Fakten bräuchte, und eventuelle Benutzung von Sachen die nicht auch im Eigentum des Freundes stehen.
 
Er ist kein Hauptmieter, sondern alle 4 WG Bewohner sind Mieter zu gleichen Teilen.

Und das Mädel hat Grenzen überschritten. Hat der TE hinlänglich klar gestellt.

Bei normalen Besuchen würde ich dir zustimmen, aber das ist es hier nicht nach den Schilderungen des TE.
 
Ja, sie sind alle Hauptmieter. Sie hat keine Grenzen überschritten, zumindest keine rechtlichen. Dass du das anders siehst ist klar, du würdest aber wenn du könntest auch die DHL, Handwerker, alle deine Nachbarn und Straßenbauarbeiter verklagen, on a daily basis.
 
Die Grenze zum Wohnen dürfte bei häufigem Besuch (der auch Übernachten beinhaltet) der Freunding (!) noch nicht überschritten sein.

Original von Besuch in der Wohnung: Wann wird er zum Mitbewohner?
Wenn der Besucher allerdings länger als sechs Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der Besucher nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der «Besucher» müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.

Letzter Aspekt verdeutlicht auch noch mal den finanziellen Aspekt.

Bei einer WG könnten auch weitere Regelungen relevant werden, da hier ja insbesondere auch den anderen WG Mitbewohnern gegenüber Rücksicht zu nehmen ist.
 
Wie wäre es generell der Versuch einen Kompromiss anzustreben um dem Wort 'Gemeinschaft' in den Vordergrund zu stellen.

Also nicht nur fordern, dass das Päärchen sich ändert, sondern mal in den Raum werfen "Was müsste getan werden, dass sich jeder wohl fühlt UND sie weiterhin so oft zu Besuch ist."

Sich stur an Regeln, Gesetzen und Rechten zu orientieren sorgt immer für Unbehagen bei ALLEN Beteiligten!

Wäscheständer belegt? Findet eine Lösung die allen gefällt weiteren Wäscheständer anschaffen (von den Dingern kann man nie zu viele haben) oder überlegen wie man hier sonst eine gemeinschaftliche Lösung finden kann. Wer die Wäsche macht, kann doch fragen ob jemand auch noch Wäsche zum Waschen hat. Einfach offen kommunizieren! Oft hilft es schon wenn man sagt "werde morgen eine Maschine Wäsche machen" Oder "Muss dringend mein Outfit für heut Abend waschen - hat jemand was zum mitwaschen oder kann ich es jemandem zum Mitwaschen geben?". Dann jeder wann was belegt ist und kann sich nach richten.
Mit Küche oder ähnlichem kann man es ebenso handhaben.

Nicht einfach nur Cojones zeigen sondern einen Weg finden wie man gemeinsam damit umgehen kann.
Wenn ihr der Dame zeigt, dass sie unter gewissen Umständen auch Willkommen ist, dann ist die Bereitschaft sich der Gemeinschaft anzuschließen und von sich aus etwas einzubringen eher gegeben.
 
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  • #94
Seit dem Gespräch ist sie zumindest freundlicher geworden, auch wenn es wohl mehr Freundlichkeit aufgrund von Eigennutz ist, aber hauptsache etwas. Die letzten zwei Wochenenden war sie auch mit ihrem Freund nicht mehr hier in der WG. Momentan ist sie aber wieder hier, obwohl ihr Freund gar nicht da ist. Bin ja mal gespannt, ob sie noch vor hat, "heim" zu fahren oder ob sie das Wochenende über hier bleibt. Finanziell hat sie sich nun auch etwas beteiligt. Eigentlich kann man schon sagen, dass sich die Situation etwas verbessert hat. Nur habe ich das Gefühl, dass es meinem Mitbewohner trotzdem sauer aufstößt. Er sagt zwar nichts direkt, aber irgendwie ist seine Art mir Gegenüber "kälter" geworden, aber damit kann ich leben.
 
in wie fern hast du denn was zur Besserung der Stimmung beigetragen wenn dir schon die anderen entgegen kommen?
Oder erachtest du das als nicht nötig da du ja im Recht bist?
 
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  • #96
Verstehe grade nicht, worauf du hinauswillst. Die Stimmung hat sich nicht gebessert nur die Situation. Wir haben das Gespräch geführt und jetzt war sie zumindest zwei Wochenenden nicht hier, wobei man auch berücksichtigen muss, dass eins davon Ostern war, wo sie bei ihren Großeltern waren. Dieses Wochenende scheint sie zu bleiben. Finanziell hat sie sich etwas beteiligt, aber das ist immer noch ein sehr geringer Anteil. Es war lediglich ein Teil einer Nachzahlung. An Strom/Internet beteiligt sie sich immer noch nicht. Das "Entgegenkommen" war wohl auch eher, weil die beiden wissen, dass die Vermieterin was gegen dieses Zustand haben würde.

Wohnzimmer wird momentan auch nicht mehr so frequentiert genutzt, aber dies liegt wahrscheinlich auch daran, dass man sich auf meiner PS3 nun immer einloggen muss. Vorher haben die beiden hin und wieder meinen Netflix-Account einfach so mitgenutzt.

Im Großen und Ganzen finde ich es noch nicht optimal, aber wenn sie sich dann noch finanziell weiterhin etwas beteiligt und die beiden weiterhin nicht 24/7 das Wohnzimmer blockieren, werde ich mich nicht weiter querstellen. Aber auch noch bedanken, dass sie ja ach so entgegenkommend sind, werde ich mich sicher nicht - wüsste auch gar nicht warum.
 
Also, ich hab ja nicht viel dazu beigetragen in diesem Thread bzw. dir geholfen, aber ist doch ne feine Sache wenn sich die Lage etwas gebessert hat.

Ich meine, man ist zwar etwas der Arsch wenn man etwas dagegen hat das die Freundin von jemanden den Freund besucht - aber ihr wohnt halt - und da hat man sich an die Gemeinschaft anzupassen, in einer Wohngemeinschaft. Und das hat nun mal im Gegensatz zu einer eigenen Wohnung feste Regeln und andere Grundvoraussetzungen als wenn man seine einge Bude hat. Das kann man auch so sagen denke ich - ohne das sich jemand persönlich (als der besagte Mitbewohner von dir) jemand auf den Schlips getreten fühlen muß.

Etwas logisches Mitdenken dass das was ich tue auch Einfluß auf die anderen hat mit denen ich wohne, sollte man schließlich schon noch mitbringen und anwenden und auch in gewisser Weise voraussetzen können. Wer das einfach nicht begreifen will - persönliche Sympathie hin oder her, der ist nicht tauglich in einer WG zu wohnen.

Deßhalb @ nitrouz92 - lass dir bloß kein schlechtes Gewissen machen und setz deine Rechte, im nachvollziehbaren Maßstab und ohne Penibel sein zu wollen, auch durch.

Von daher, finde ich, hast du die Sache doch gut gehändelt und fair gespielt. :)
 
Nur habe ich das Gefühl, dass es meinem Mitbewohner trotzdem sauer aufstößt. Er sagt zwar nichts direkt, aber irgendwie ist seine Art mir Gegenüber "kälter" geworden, aber damit kann ich leben.
No shit? Das war gar nicht zu erwarten, oder? Haben wir dir nicht gesagt, dass du damit das Verhältnis zu deinem Mitbewohner störst?

Wohnzimmer wird momentan auch nicht mehr so frequentiert genutzt, aber dies liegt wahrscheinlich auch daran, dass man sich auf meiner PS3 nun immer einloggen muss. Vorher haben die beiden hin und wieder meinen Netflix-Account einfach so mitgenutzt.
Oh mimimi.. Ich glaube das WG-Leben ist nichts für dich. Du solltest dringend in eine eigene Wohnung ziehen. Und leg dir bloß keine Freundin zu, die könnte DEINE PS3 mitbenutzen und vielleicht erdreistet die sich sogar, sich in DEIN Bett zu legen!
Ich kann dir nur sagen, so Freundinnen sind schon Blutegel.

Im Großen und Ganzen finde ich es noch nicht optimal, aber wenn sie sich dann noch finanziell weiterhin etwas beteiligt und die beiden weiterhin nicht 24/7 das Wohnzimmer blockieren, werde ich mich nicht weiter querstellen. Aber auch noch bedanken, dass sie ja ach so entgegenkommend sind, werde ich mich sicher nicht - wüsste auch gar nicht warum.

Hast du mal überlegt dich mit der Situation zu arrangieren?
Bist du eigentlich mal auf sie zu gegangen, hast mal gefragt, ob sie Lust hat, dass ihr gemeinsam Mittagessen macht?
Würdet ihr miteinander wohnen und nicht nur nebeneinander her wohnen, dann wäre die Situation bestimmt für alle Beteiligten angenehmer und wahrscheinlich würde es dir dann auch viel weniger ausmachen, dass sie so oft bei euch ist. Ihr müsst ja nicht gleich bffs werden :unknown:
Wenn ihr Platzmangel habt für Wäscheständer, dann versucht doch einen Plan zu erstellen, wer wann seine Wäsche macht oder noch besser macht die Wäsche soweit es geht gemeinsam. Dann muss nicht jeder warten, bis er einen riesigen Berg angesammelt hat und man kann sich den Platz auf dem Wäscheständer teilen. Alternativ wie schon gesagt wurde, einfach noch einen weiteren Wäscheständer kaufen. So teuer sind die nicht und du wirst ihn sowieso noch die nächsten Jahre brauchen, außer du hast künftig vor deine Wäsche nach 1x tragen weg zu werfen.
Hast du mal überlegt dass ihr auch zusammen Filme schauen könnt? Solange sie sich dabei nicht auf dich legt und mit dir knutschen will, sollte das doch kein Problem sein. Oder liegt genau da der Hase begraben?
 
Zuletzt bearbeitet:


Sprecht nochmal miteinander Ihr habt wohl nicht wirklich was geklärt, wenn die Dame ständig anwesend ist, kann Sie sich auch an allen Kosten beteiligen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wichtig dabei ist dass es eben nicht ungeklärt bleibt wie man sich beteiligt sondern dass man sich auf etwas einigt, so gibt es auch keine Missverständnisse sondern klare Verhältnisse.
 
Das Urteil taugt nicht als Vergleich, siehe weiter oben.

Warum denn nicht? Das passt sogar ausgesprochen gut auf den hier geschilderten Fall. Zumindest eher als die hier so gern herangezogene Unterscheidung zwischen "Besuch" und "meldepflichtigem Mitbewohner", da sich diese Regelung auf das Verhältnis zwischen einer Mietpartei und dem Vermieter bezieht.

Hier gibt's aber nicht nur eine Mietpartei, sondern vier gleichberechtigte. Insofern ist es auch nicht einzusehen, warum drei der vier Parteien klaglos hinnehmen sollten, dass die vierte Mietpartei (der besagte Mitbewohner) ohne Rücksicht auf die anderen "sein Ding" durchzieht.

Klar darf er, wen er will, als Besuch empfangen. In seinen eigenen Räumlichkeiten. Sprich: in seinem Zimmer. Ich würde sogar noch ergänzen wollen, dass "Besuch zu empfangen" voraussetzt, dass man selbst anwesend ist. Die hier geschilderte Situation sieht allerdings ganz anders aus, wenn sich besagte Freundin in der Wohnung breitmacht, als wäre es ihre eigene (und damit die Nutzung der Gemeinschaftsräume durch die eigentlichen (zahlenden) Mieter erschwert bzw. unmöglich macht), sich ungefragt an dem Eigentum der anderen Mieter vergreift und zudem noch Kosten für die Mietergemeinschaft verursacht, die sie nicht in vollen Umfang auszugleichen gedenkt.

Wäre ich in der Situation des Threadstarters, gäb's da gar keine große Diskussion - entweder würde sich die Besucherin in angemessener Weise finanziell einbringen und entsprechend (nämlich als der Besuch, der sie ist) verhalten ... oder sie könnte sich zusammen mit ihrem Freund eine eigene Wohnung suchen, in der sie dann tun und lassen kann, was sie will.
 
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