Filme/Serien uploaden für Noobs

Da gibts afaik nur kleine Ausnahmen für reine Fickfilme, da gibts dann aber immer noch das Persönlichkleitsrecht, das ist wohl für nicht Juristen kaum ein Unterschied.

Oder was meinst du?
 
Wie steht es eigentlich mit 18+ Filme und dem Urheberrecht?
Natürlich bestehen im Allgemeinen auch Urheberrechte. In engen Grenzen sind diese jedoch frei, so wie schon von alter_Bekannter erwähnt. Seine Aussage bezog sich auf nur ein Gerichtsentscheidung, andere entschieden jedoch gegenteilig. *
Hinzu kommt noch die wesentlich schwerere Straftat "der Verbreitung pornografischer Schriften", was dich zu einem Sexualstraftäter macht. So eine Verurteilung macht sich natürlich äusserst schlecht im Lebenslauf. Dazu kommen dann natürlich noch die Schadensersatzforderungen der Schmuddelfilmhersteller.

Entweder, du investierst einiges an krimineller Enegrdie, um nicht hops genommen zu werden, du lebst mit den genannten Risiken, oder du lässt es.

EDIT:
*
Lawblogger Udo Vetter sieht in dem Urteil einen "Stich gegen die Pornobranche", da die Entscheidung des Gerichts die Auffassung erkennen lässt, dass "reine Pornografie keinen urheberrechtlichen Schutz genießt“. Doch setze sich das Landgericht München damit von der Rechtssprechung "fast aller Gerichte" ab, die ohne viel Aufhebens die erforderliche Schöpfungshöhe, auch bei Pornofilmen ohne sonstige Handlung, bejahen würden.

 
Zuletzt bearbeitet:
...Das Threadthema lautet "Filme/Serien uploaden für Noobs" und nicht "Wie ist die (juristische) Definition von Raumkopie" ..

scheinbar sieht das der TS aber ja jetzt anders:

...
Wie steht es eigentlich mit 18+ Filme und dem Urheberrecht?

Dürfen wir die Urheberrechtsaufklärung des TS jetzt fortsetzen, oder muss er dafür erst den Threadtitel oder Startpost anpassen?
 
Inwiefern ist bei einer Diskussion bezüglich Urheberrechte von Ü18-Filmen die (juristische) Definition von Raupkopie wichtig?
 
@mathmos: Du siehst also keinen Zusammenhang zwischen Urheberrecht und Raubkopien?
Sehr einfach gesagt:
Urheberrecht >= du darfst keine Kopie von dem Werk erstellen
Raubkopie = unerlaubt eine Kopie eines Werkes zu erstellen

Wobei das Urheberrecht mehr ist, als das Verbot für nicht-Rechteinhaber Kopien anzufertigen.
Wie auch immer ist eine Raubkopie eine ebensolche verbotene Kopie.
 
@mathmos
nein, da hast du recht. Es ging mir eher um das rechtliche überhaupt, und das sollte den TS schon interessieren.

@virtus
du kannst oder willst nicht lesen?
Es ging um die "juristische Definition" von Raubkopien, nicht um illegale Kopien an sich.
 
Vorsicht auf jeden Fall auch mit beschlagnahmten Filmen!
Saw III uncut z.b. wär dann auch nochmal wegen dem Straftatbestand der Gewaltverherrlichung problematisch.

Ich hatte mich mit dem Thema wegen nem äußerst unschönen Zwischenfall mal intensiv auseinandergesetzt, theoretisch dürfte ich von besagtem Film nicht als meine legal importierte uncut Fassung mit jemand anders anschauen, bzw. der Person "vorführen".
Auch wenn diese Volljährig ist.
Total panne und den meisten glaube ich gar nicht bekannt.
 
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  • #28
Hab gute Neuigkeiten bin an einen Total VPN Premium Account gekommen.. Kann jemand bestätigen das Total VPN keine Daten loggt bzw. jemand gute Erfahrung mit gemacht?

Danke.
 
Keine Erfahrung, aber auch keine Bestätigung.

2c
Log Files
We collect the following log files: when you logged into the Services, the IP from which you logged in, and your user name. We maintain authentication logs which include source IP address, VPN username and VPN protocol, but we do not collect information concerning the content you transmit through the Services or the specific websites that you visit.

3b
Log Files
We use IP addresses to analyze trends, administer our website and servers, track access, and gather broad demographic information for aggregate use.

4e
Law Enforcement and Special Cases
We cooperate with government and law enforcement officials to enforce and comply with the law. We will disclose information about users upon a valid request by government or law officials as we, in our sole discretion, believe is necessary or appropriate to respond to claims and legal process (including without limitation subpoenas) or as otherwise required to comply with applicable laws. We may also disclose information that is necessary to identify, contact, or bring legal action against a party that threatens us, our systems or our customers (for example, to prevent a Distributed Denial of Service or “DDoS,” attack).

5b

Data Retention
We will retain your information for as long as needed to provide you with the Services or as is necessary to comply with our legal obligations, resolve disputes, and enforce our agreements.

Denmead, Hampshire, UK
 
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  • #30
Okay, danke für den Link.
 
Der Content wäre u.U. auch irrelevant, wenn der Anbieter, zu dem hin hochgeladen wurde den Content mit einer IP verknüpfen kann. :rolleyes:
 
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  • #32
Im endeffekt wird "Internetkriminalität" härter bestraft als wenn man z.b. eine Videothek überfallen würde xD
 
Ist zwar völlig aus der Luft gegriffen, aber in gewissen Kreisen ist das Märchen echt nicht tot zu kriegen.
Wenn du unbedingt kriminell werden willst und wenn du meinst, dass Internetkriminalität so streng abgeurteilt wird, dann mach doch "Reallife crime" und genieße dann die lasche Strafverfolgung.
 
Hinzu kommt noch die wesentlich schwerere Straftat "der Verbreitung pornografischer Schriften", was dich zu einem Sexualstraftäter macht. So eine Verurteilung macht sich natürlich äusserst schlecht im Lebenslauf. Dazu kommen dann natürlich noch die Schadensersatzforderungen der Schmuddelfilmhersteller.
Seit wann ist das eine schwere Straftat? Und wie können die U(h)rheber dann auch noch Schadenersatz einklagen wenn das doch eine schwere Straftat ist? :unknown:
 
Seit wann ist das eine schwere Straftat?
Ich bezog mich hier nicht auf den Strafrahmen, sondern auf die soziale Ächtung und den dadurch verbundenen Auswirkungen auf die Person. Das sieht man ja schon deran, dass Sexualstraftaten bei einer Verurteilung von unter 90 Tagessätzen im Führungszeugnis aufscheinen, die meisten anderen Verurteilungen jedoch nicht, sprich, man ist als Upper von Porn vorbestraft, selbst wenn man nur ein paar Tagessätze ausfasst.

Und wie können die U(h)rheber dann auch noch Schadenersatz einklagen wenn das doch eine schwere Straftat ist? :unknown:
Was spricht dagegen? Sowohl Strafrecht, als auch Zivilrecht sind hier betroffen. Hat man einen Opponenten, der schon strafrechtlich belangt wurde, hat man in der Regel sehr gute Karten, den Zivilprozess zu gewinnen.
 
Ich bezog mich hier nicht auf den Strafrahmen, sondern auf die soziale Ächtung und den dadurch verbundenen Auswirkungen auf die Person. Das sieht man ja schon deran, dass Sexualstraftaten bei einer Verurteilung von unter 90 Tagessätzen im Führungszeugnis aufscheinen, die meisten anderen Verurteilungen jedoch nicht, sprich, man ist als Upper von Porn vorbestraft, selbst wenn man nur ein paar Tagessätze ausfasst.
Genau das meine ich ja. Seit wann ist die "Verbreitung pornografischer Schriften" ein eigener Strafbestand? Für die Justiz ist das doch irrelevant ob du pr0n, Kinofilme oder Musik verbreitet hast, oder?

Was spricht dagegen? Sowohl Strafrecht, als auch Zivilrecht sind hier betroffen. Hat man einen Opponenten, der schon strafrechtlich belangt wurde, hat man in der Regel sehr gute Karten, den Zivilprozess zu gewinnen.
Wenn die Verbreitung von Pornografie eine Straftat wäre, könnten deren Produzenten wohl kaum irgendetwas einklagen - das wäre ja wie ein Dieb, der versucht, die Beute aus einem Einbruch einzuklagen...

Edit: Ich vermute wir reden aneinander vorbei...
 
Pleitegeier: § 184d (1) StGB (Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien)
Im Wesentlichen geht es dabei um die Zugänglichmachung pornografischer Inhalte für Kinder/ Jugendliche unter 18 Jahren.
Ein Verstoß hat strafrechtliche Konsequenzen.

Urheberrechtsverletzungen können sowohl zivilrechtliche, als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Bei den zivilrechtlichen Ansprüchen geht es um Schadensersatz für den Rechteinhaber, bei den strafrechtlichen in Richtung Computersabotage.


Für ein und die selbe Sache kann es nun zweierlei Verfahren geben, zunächst das wesentlich unproblematischere zivilrechtliche, aber eben auch das strafrechtliche.
 


Pornographie an sich ist ja nicht verboten. Und ihre Verbreitung per Internet faktisch auch nicht, siehe Pornhub, Tumblr und unzählige ähnliche Portale, die kostenlos Pornographie verbreiten. Keines ist in Deutschland geblockt.
 
Pornographie an sich ist ja nicht verboten. Und ihre Verbreitung per Internet faktisch auch nicht, siehe Pornhub, Tumblr und unzählige ähnliche Portale, die kostenlos Pornographie verbreiten. Keines ist in Deutschland geblockt.
Sie sind jedoch illegal, da keine gesicherte Altersverifikation erfolgt.
Darum ist die Deutsche Pornobranche in Sachen Webporn tot. Alles läuft übers Ausland und die Betreiber hoffen, dass kein angepisster Staatsanwalt einen Feldzug startet und den einen oder anderen Betreiber, Admin etc einknastet.
Haben sie einen schon zB wegen Urheberrechtsverletzungen am Sack, dann gibts §184 auch noch gleich oben drauf. Siehe FTPWelt, denn die wurden auch wegen Verbreitung pornografischer Schriften angeklagt.
In den diversen Jura-Foren gibt es auch ab und an Privatpersonen, die eine Vorladung wegen der Verbreitung pornografischer Schriften bekommen haben, weil sie nen Porn geuppt haben.
 
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