alter_Bekannter
N.A.C.J.A.C.
Da gibts afaik nur kleine Ausnahmen für reine Fickfilme, da gibts dann aber immer noch das Persönlichkleitsrecht, das ist wohl für nicht Juristen kaum ein Unterschied.
Oder was meinst du?
Oder was meinst du?
Hallo liebe Userinnen und User,
nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.
Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.
Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.
Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.
Natürlich bestehen im Allgemeinen auch Urheberrechte. In engen Grenzen sind diese jedoch frei, so wie schon von alter_Bekannter erwähnt. Seine Aussage bezog sich auf nur ein Gerichtsentscheidung, andere entschieden jedoch gegenteilig. *Wie steht es eigentlich mit 18+ Filme und dem Urheberrecht?
Lawblogger Udo Vetter sieht in dem Urteil einen "Stich gegen die Pornobranche", da die Entscheidung des Gerichts die Auffassung erkennen lässt, dass "reine Pornografie keinen urheberrechtlichen Schutz genießt“. Doch setze sich das Landgericht München damit von der Rechtssprechung "fast aller Gerichte" ab, die ohne viel Aufhebens die erforderliche Schöpfungshöhe, auch bei Pornofilmen ohne sonstige Handlung, bejahen würden.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Kein-Urheberrechtsschutz-fuer-Pornos-1908794.html
...Das Threadthema lautet "Filme/Serien uploaden für Noobs" und nicht "Wie ist die (juristische) Definition von Raumkopie" ..
...
Wie steht es eigentlich mit 18+ Filme und dem Urheberrecht?
Seit wann ist das eine schwere Straftat? Und wie können die U(h)rheber dann auch noch Schadenersatz einklagen wenn das doch eine schwere Straftat ist?Hinzu kommt noch die wesentlich schwerere Straftat "der Verbreitung pornografischer Schriften", was dich zu einem Sexualstraftäter macht. So eine Verurteilung macht sich natürlich äusserst schlecht im Lebenslauf. Dazu kommen dann natürlich noch die Schadensersatzforderungen der Schmuddelfilmhersteller.
Ich bezog mich hier nicht auf den Strafrahmen, sondern auf die soziale Ächtung und den dadurch verbundenen Auswirkungen auf die Person. Das sieht man ja schon deran, dass Sexualstraftaten bei einer Verurteilung von unter 90 Tagessätzen im Führungszeugnis aufscheinen, die meisten anderen Verurteilungen jedoch nicht, sprich, man ist als Upper von Porn vorbestraft, selbst wenn man nur ein paar Tagessätze ausfasst.Seit wann ist das eine schwere Straftat?
Was spricht dagegen? Sowohl Strafrecht, als auch Zivilrecht sind hier betroffen. Hat man einen Opponenten, der schon strafrechtlich belangt wurde, hat man in der Regel sehr gute Karten, den Zivilprozess zu gewinnen.Und wie können die U(h)rheber dann auch noch Schadenersatz einklagen wenn das doch eine schwere Straftat ist?
Genau das meine ich ja. Seit wann ist die "Verbreitung pornografischer Schriften" ein eigener Strafbestand? Für die Justiz ist das doch irrelevant ob du pr0n, Kinofilme oder Musik verbreitet hast, oder?Ich bezog mich hier nicht auf den Strafrahmen, sondern auf die soziale Ächtung und den dadurch verbundenen Auswirkungen auf die Person. Das sieht man ja schon deran, dass Sexualstraftaten bei einer Verurteilung von unter 90 Tagessätzen im Führungszeugnis aufscheinen, die meisten anderen Verurteilungen jedoch nicht, sprich, man ist als Upper von Porn vorbestraft, selbst wenn man nur ein paar Tagessätze ausfasst.
Wenn die Verbreitung von Pornografie eine Straftat wäre, könnten deren Produzenten wohl kaum irgendetwas einklagen - das wäre ja wie ein Dieb, der versucht, die Beute aus einem Einbruch einzuklagen...Was spricht dagegen? Sowohl Strafrecht, als auch Zivilrecht sind hier betroffen. Hat man einen Opponenten, der schon strafrechtlich belangt wurde, hat man in der Regel sehr gute Karten, den Zivilprozess zu gewinnen.
Sie sind jedoch illegal, da keine gesicherte Altersverifikation erfolgt.Pornographie an sich ist ja nicht verboten. Und ihre Verbreitung per Internet faktisch auch nicht, siehe Pornhub, Tumblr und unzählige ähnliche Portale, die kostenlos Pornographie verbreiten. Keines ist in Deutschland geblockt.