Vor ungefähr einem Jahr wollte eine junge Frau aus Magdeburg über Facebook ihre Freunde zu ihrer Geburtstagsfeier einladen, machte diese Veranstaltung aber versehentlich öffentlich, wodurch die Einladung an 47.000 Nutzer ging. Nachdem bereits einige Tausend zugesagt hatten, wurde die Veranstaltung jedoch seitens der Behörden verboten, da man Krawalle befürchtete. Das Verbot hielt jedoch etwa 500 Personen nicht davon ab, zum Ort der Veranstaltung zu gehen. 800 Polizeibeamte wurden eingesetzt, um mögliche Randale zu verhindern, was jedoch nur bedingt gelang: Es kam zu Auseinandersetzungen, bei denen unter anderem ein Polizist leicht verletzt wurde. Die Kosten, die der Einsatz auslöste, betrugen insgesamt etwa 200.000 Euro. Einem 21-jährigen Magdeburger, der aktiv über das Internet zu einem Treffen am Hauptbahnhof aufgerufen haben soll, wurden nun 9.565 Euro in Rechnung gestellt. Dem Aufruf des Mannes sollen 160 Personen gefolgt sein, 57 Polizeibeamte waren vor Ort. Der Mann verweigerte jedoch die Zahlung. Die junge Magedburgerin muss unterdessen nicht für die Kosten des Einsatzes aufkommen, da sie die Einladung schnell zurückzog und demnach nicht für die daraus resultierenden Konsequenzen verantwortlich gemacht werden kann. |
Bild: Facebook, SimonQ錫濛譙, CC BY-NC-ND 2.0 |
Quelle: eRecht24