• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Erste Miete und Kaution vor Vertrag?

Skipjack

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Da du den Vertrag schon unterschrieben hast stellen sich mir zwei Fragen:

Kannst du so einfach wieder absagen?

Machst du dich ggf. Schadensersatzpflichtig? (Kosten für Aufwand neuen Mieter zu finden, entgangene Mieteinnahmen)
Kann er ja nicht beurteilen, weil er den Vertrag ja nicht mehr hat. SCNR

Finde ich wirklich merkwürdig, dass Du zuerst unterschreibst und das dann wieder eingesammelt wird. Streng genommen müsstest Du ja jede Seite paraphieren, damit Du sicher sein kannst, dass nach Deiner Unterschrift keine Seiten mehr geändert werden.
Wurde denn die Aufforderung zur Leistung der Kaution vor Vertragsaushändigung wenigstens schriftlich gegeben?

Ansonsten gilt was BurnerR sagt: Gut gemacht, schlechtes Bauchgefühl = Finger weg.
Man muss es sich halt nur leisten können.
 

Atraxia

Misanthrop

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Also für mich klingt ja komisch, außer es hat sich seit 20 Jahren was geändert. Du kriegst den Vertrag und die Schlüssel und zahlst die Kaution mit der ersten Miete. So wars jedenfalls damals :D
Im Übrigen sind Vermieter verpflichtet, die Kaution verzinst anzulegen (oder hat sich das auch geändert?).

Was ich mich auch frage: wieso hat der Makler noch die Schlüssel? Das hieße ja, der Vermieter hat ihn engagiert, sprich er zahlt auch für ihn. Was ist das denn für ein kleinkrimineller Makler? Doppelt abkassieren? Also echt mal.

Ruf da an und sag, es ist üblich, dass man mitm Vertrag die Schlüssel bekommt. Wielange ist das her? hast ja notfalls 2 Wochen Rücktrittsrecht (ich denke, das gilt für alle Veträge oder?). Also koscher ist das nicht, von keinem der beiden, vorallem der Makler machts halt nochmal so komisch, weil der Vermieter mit dem ja zusammenarbeitet.
Hör auf dein Bauchgefühl, Wohnungen sind rar, warst du der einzige? Gabs schnell nen Termin? Normal müssten die Leute zu 100en die Bude einrennen, außer es irgendwo am Dorf :D
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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@Atraxia: Seit wann hat man nach Unterschrift eines Vertrags 2 Wochen Rücktrittsrecht?
Da würde es aber lustig zugehen in unserem Lande...
Man sollte erst gar nichts unterschreiben was man nicht mitbekommt. Am Ende bauen die noch ein paar zusätzliche Absätze ein.

@TS: Hast du den Vertrag wenigstens vollständig gelesen?
 

BurnerR

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Achja, das ist auch so ein klassiker "Ist ein ganz normaler Vertrag, unterschreiben sie mal eben" :D
 

virtus

Gehasst

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AUF DEM MOND
Laut mieterverein-koeln.de: "Seit dem 1. Januar 1983 ist die Höhe der Kaution auf max. drei Monatsmieten (Grundmiete) begrenzt worden. Der Mieter ist berechtigt - gleichgültig, was im Mietvertrag vereinbart wurde - die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen zu leisten. Die erste Rate ist erst mit Beginn des Mietverhältnisses fällig und nicht, wie häufig gefordert, bei Vertragsabschluß."

Eine GmbH ist nicht unbedingt der beste Vertragspartner. Bei diesen Unternehmen können offene Forderungen der Geschäftspartner in der Regel nur aus Unternehmensmitteln befriedigt werden. Das heißt, sofern das Unternehmen nicht mehr liquide ist, bleiben die Anspruchsberechtigten auf ihren Forderungen sitzen. Bei anderen Unternehmenskonstrukten haften die Gesellschafter im Zweifelsfall darüber hinaus mit ihrem Privatvermögen. Ist das Unternehmen also nicht mehr in der Lage Forderungen Dritter aus eigenen Mitteln zu befriedigen, so wird das Privatvermögen des/der Unternehmer (z.B. "Haus und Hof") in Anspruch genommen, um die Forderungen zu befriedigen. Das gibt dir als potentiellem Vertragspartner natürlich zusätzliche Sicherheiten und stellt das Unternehmen unter besonderen Druck deine Ansprüche zu befriedigen. Es gibt natürlich auch Ausnahmefälle, in denen der Unternehmer einer GmbH ebenfalls in Privathaftung gezogen werden kann. Dazu müssen allerdings schon besondere Voraussetzungen erfüllt sein.

Wie auch immer, weder der Makler noch das Vermieter haben sich korrekt verhalten und es ist gut, dass du auf keine der Forderungen eingegangen bist.
Ob du von einem Mietvertrag einfach und unbeschadet so zurücktreten kannst, weiß ich allerdings nicht.

Für's nächste Mal: Lass dir gleich eine Kopie des Mietvertrags aushändigen, sobald du unterschreibst. Vergleiche beide Versionen, die Fassung, die du erhältst muss exakt mit der Fassung übereinstimmen, die du unterzeichnest und abgibst. Sonst hast du soweit alles richtig gemacht.
 

Atraxia

Misanthrop

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@Atraxia: Seit wann hat man nach Unterschrift eines Vertrags 2 Wochen Rücktrittsrecht?
Da würde es aber lustig zugehen in unserem Lande...

Nunja, falsch isses ja nicht ganz, nur mit Einschränkungen:

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur für Verbraucher, die mit einem Unternehmer einen Vertrag abschließen (nicht bei Geschäften unter Geschäftsleuten oder Privatleuten)
... UND ...
es muss einer der besonderen Fälle eines Widerrufsrechtes vorliegt, und zwar:
Bei einem Haustürgeschäft (also Geschäften in der eigenen Wohnung, am Arbeitsplatz, auf öffentlichen Straßen oder den berühmten Kaffee-Fahrten)
(passt doch zu dem Fall oder nicht?)
von hier: http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Legenden/Widerruf.html (und hey, scheinbar glaub nicht nur ich das :p also mal nicht so überheblich ja :D )

und hier:
Das Gesetzliche Rücktrittsrecht, welches in erster Linie in den Paragraphen 323 und 324 BGB sowie in einigen ergänzenden Sonder- reglungen verankert ist, kommt immer nur dann ins Spiel, wenn die vertragliche Vereinbarung nicht oder nur mangelhaft erfüllt wurde
passt doch auch? Weil man ja eben nicht erst zahlen muss (außer es steht so drin und man nickt das ab, weiß aber nicht, ob das wirklich zulässig ist, stehen kann ja viel im Vertrag, gültig muss es ja noch lange nicht sein)
von hier: http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/ruecktritt.html

Also gehts wohl doch lustig zu in dem Lande hier :cool:
 

keinbenutzername

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aua.
Du meinst also du hast ein Widerufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz?
Wie kommst du darauf es sei ein Haustürgeschäft?
Du denkst also eine Vertragsunterzeichnung außerhalb von Geschäftsräumen ist immer ein Haustürgeschäft?

Das einzige was ich hier im thread wirklich komisch finde (abgesehen vom Abzockermakler) ist doch dass man so einen doch recht wichtigen Vertrag unterzeichnet und nicht gleich nach nem vom Vermieter unterzeichneten Durchschlag fragt.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Nein, nein. Mietvertrag unterschriebeben = du hast dich festgelegt auf die Wohnung und kannst ab da normal kündigen nach Vertrag bzw. Mietrecht.
Das ist meines Wissens nach bei nahezu allen Verträgen so, es gibt nur ein paar wenige Verbraucherfreundliche Ausnahmen von denen man als Verbraucher aber eben öfters mal betroffen ist.
 

sharpy35

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  • #30
Also,
die Wohnung ist gekündigt. Die Wohnungsgesellschaft hat mir dazu auch eine Bestätigung geschickt. Das heißt ich bin aus der Sache sauber rausgekommen.
Anschließend bin ich zur Polizei gegangen und habe gegen den Makler Anzeige erstattet gegen §291 StGB (Wucher) und Nötigung und Erpressung.
Das i.was bei rauskommt glaube ich eher nicht, aber probieren kann mans ja mal
 

BurnerR

Bot #0384479

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Das passen die doch automatisch an oder nicht? Es wird ja nicht vorausgesetzt das jemand der eine Anzeige erstattet vorher intensiv die Gesetzesbücher studiert und genau die korrekten und zutreffenden Fachlichen Jurabegriffe verwendet.
 

keinbenutzername

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Eine Nötigung sehe ich hier nicht gegeben, da keine Zwangssituation vorlag.

deine Auffassung in allen Ehren, ein Glück prüfen das dann auch Menschen mit Sachverstand.
Nötigung ist eben auch dann unter Umständen gegeben wenn:

"Drohung mit einem empfindlichen Übel:
Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Verwirklichung der Täter Einfluss zu haben vorgibt"

Das Übel war in diesem Fall einfach dass er die Wohnung nicht bekommt wenn er nicht zahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Seonendseounli

Dummes Zeug

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@keinbenutzername: Ich nehme an der Troll hat den TB der Nötigung mit dem des Wuchers verwechselt, dort wird nämlich eine Zwangssituation voraus gesetzt.

So einfach wie du dir das machst ist es aber mit der Nötigung nicht, denn auch hier müsste geklärt werden ob dem Opfer durch das Handeln des Täters ein einfacher Nachteil oder ein empfindliches Übel i.S.d § 240 entsteht. Außerdem wirkt es auf mich nicht ganz klar ob der Täter hier nicht eher mit einem Unterlassen droht, das ist nicht unbedingt immer einem Handeln gleichgestellt.

Wie auch immer, eine Anzeige dient nur der Mitteilung eines bestimmten Sachverhaltes an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden, die entscheiden dann ob und was da für Straftatbestände verwirklicht sind.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Wie auch immer, eine Anzeige dient nur der Mitteilung eines bestimmten Sachverhaltes an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden, die entscheiden dann ob und was da für Straftatbestände verwirklicht sind.

Nein.
Bei Offizialdelikten muß die Staatsanwaltschaft tätig werden.
Absolute Antragsdelikte können ohne Strafantrag nicht verfolgt werden. Erstattest Du keine Anzeige, passiert nichts.
Die Anzeige kann gegeben falls auch zurückgenommen werden.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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@KaPiTN: Du verwechselst die Strafanzeige mit dem Strafantrag.

Die Strafanzeige kann nicht zurückgenommen werden, da sie nur ein rein tatsächlicher, kein rechtlicher Vorgang ist.

Deine Ausführungen zum Strafantrag sind ansonsten korrekt, aber eben fehl am Platze.
 

keinbenutzername

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So einfach wie du dir das machst ist es aber mit der Nötigung nicht, denn auch hier müsste geklärt werden ob dem Opfer durch das Handeln des Täters ein einfacher Nachteil oder ein empfindliches Übel i.S.d § 240 entsteht.

klar, natürlich muss das geklärt werden.
Mir ging es darum, dass halt eben keine Zwangssituation vorliegen muss.

Ansonsten, klar richtig.
Es ist keinesfalls so, dass man eine Anzeige die eine Straftat beinhaltet zurück zieht und dann keiner mehr ermittelt.
Auch muss man nicht haarklein genau die Straftat anzeigen.
Darum kümmert sich dann, gegebenenfalls, die Staatsanwaltschaft.

OMG, wir sind uns einig.
Darauf ein, was auch immer du willst.
Das wird diese Woche sicher nicht mehr vorkommen
;)
 
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