Laut
: "Seit dem 1. Januar 1983 ist die Höhe der Kaution auf max. drei Monatsmieten (Grundmiete) begrenzt worden. Der Mieter ist berechtigt - gleichgültig, was im Mietvertrag vereinbart wurde - die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen zu leisten. Die erste Rate ist erst mit Beginn des Mietverhältnisses fällig und nicht, wie häufig gefordert, bei Vertragsabschluß."
Eine GmbH ist nicht unbedingt der beste Vertragspartner. Bei diesen Unternehmen können offene Forderungen der Geschäftspartner in der Regel nur aus Unternehmensmitteln befriedigt werden. Das heißt, sofern das Unternehmen nicht mehr liquide ist, bleiben die Anspruchsberechtigten auf ihren Forderungen sitzen. Bei anderen Unternehmenskonstrukten haften die Gesellschafter im Zweifelsfall darüber hinaus mit ihrem Privatvermögen. Ist das Unternehmen also nicht mehr in der Lage Forderungen Dritter aus eigenen Mitteln zu befriedigen, so wird das Privatvermögen des/der Unternehmer (z.B. "Haus und Hof") in Anspruch genommen, um die Forderungen zu befriedigen. Das gibt dir als potentiellem Vertragspartner natürlich zusätzliche Sicherheiten und stellt das Unternehmen unter besonderen Druck deine Ansprüche zu befriedigen. Es gibt natürlich auch Ausnahmefälle, in denen der Unternehmer einer GmbH ebenfalls in Privathaftung gezogen werden kann. Dazu müssen allerdings schon besondere Voraussetzungen erfüllt sein.
Wie auch immer, weder der Makler noch das Vermieter haben sich korrekt verhalten und es ist gut, dass du auf keine der Forderungen eingegangen bist.
Ob du von einem Mietvertrag einfach und unbeschadet so zurücktreten kannst, weiß ich allerdings nicht.
Für's nächste Mal: Lass dir gleich eine Kopie des Mietvertrags aushändigen, sobald du unterschreibst. Vergleiche beide Versionen, die Fassung, die du erhältst muss exakt mit der Fassung übereinstimmen, die du unterzeichnest und abgibst. Sonst hast du soweit alles richtig gemacht.