Erste Miete und Kaution vor Vertrag?

sharpy35

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Hallo Liebe Leute,
ich habe ein Anliegen, bei dem ich mich sehr sehr unsicher fühle und euren Rat und Erfahrungsaustausch suche.
Ich bin aktuell auf der Suche nach einer neuen Wohnung und habe ne super Wohnung gefunden.
Zur Geschichte:

Ich habe mir die Wohnung angeschaut mit dem Makler zusammen und war begeistert. Wir hatten vorher gesprochen und es hieß keine Maklerprovision, nur eine Kaution in Höhe von 3 Kaltmieten. Mietpreis ist auch angemessen für die Wohnung.
Dann kam der Knüller.
Der Makler rief an, es sei noch eine andere Interessentin, die im 1000 € bieten würde damit sie die Wohnung bekommt. Er wolle mir aber entgegenkommen, da er mich mehr leiden kann und von mir 500 € haben.

Da wurde ich schon stutzig und hab direkt bei der Wohngesellschaft angerufen und das gesagt. Dabei kam heraus der Makler hat nix zu melden, da die Wohngesellschaft entscheiden würde.
Jedenfalls war jetz diese Vertragsunterzeichnung. Die 500 € musste ich nich zahlen. Einen Tag später habe ich bei der Gesellschaft nochmal angerufen und gefragt wann ich mit einem unterschriebenen Vertrag rechnen kann.Dort hieß es jetzt, den unterschriebenen Vertrag gibt es erst, wenn ich die 1. Miete und die komplette Kaution auf das im Vertrag angegebene Konto überwiesen hätte.
Für mich riecht das i.wie alles sehr nach Abzocke :( was ich echt schade finde, da die Wohnung hammer war.
Ich hoffe, dass das da noch ein Gutes Ende nimmt. Geld gibt es jedenfalls erst, sobald ich den Vertrag habe.
Was meint Ihr? Wie würdet Ihr euch verhalten? Schonmal ähnliches erlebt?
 
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  • #3


genau ich hab den vertrag unterschrieben aber diesen noch nicht von der gesellschaft unterschrieben zurückbekommen.
 
Moin,

bin selber Makler, daher mal ein paar Worte zu der Situation.

Zu dem Makler kann man nur sagen, dass du hier an den typischen asozialen Klischeemakler aus dem Bilderbuch geraten bist. Viele Makler stehen aktuell sehr unter Druck, weil man bei Vermietungen keine Käuferprovision mehr nehmen darf laut Gesetz. Da ist einigen Kollegen das Kerngeschäft weggebrochen, weil viele Vermieter keine Lust haben die Makler zu bezahlen.

Was der Makler hier abzieht ist kriminell. Schreib ihm eine Email und frag ihn wohin du die von ihm geforderte Provision in Höhe von 500€ denn überweisen sollst. Er wird sicherlich nicht so hochgradig dämlich sein und derartiges per Email besprechen. Wenn er dir antwortet, super, dann hast du etwas in der Hand. Wenn nicht, würde ich an deiner Stelle dennoch Meldung bei der zuständigen Institution machen, die die Maklerlizenzen ausstellt. Hier in Schleswig Holstein macht das die örtliche IHK. Solchen Typen gehört die Lizenz entzogen.

Das man noch vor Aushändigung des Vertrages die Kaution und eine Monatsmiete überweisen soll habe ich noch nicht gehört, allerdings vermiete ich auch nicht für größere Wohngesellschaften. Normalerweise wird der Vertrag unterschrieben und natürlich beiden Vertragsparteien übergeben. Durchaus üblich ist es allerdings erst die Schlüssel zu übergeben, wenn die Kaution gezahlt wurde. Handelt es sich denn um eine bekannte Wohnungsgesellschaft vor Ort?

Wo hast du die Wohnung denn gefunden? Gibt es da noch eine Anzeige im Netz?

Mit freundlichen Grüßen JP
 
Wenn der Vermieter ein größeres Unternehmen ist und ansonsten einen normalen Eindruck macht, würde ich wohl vorab zahlen (an das Unternehmen, nicht den Makler), wenn ich die Wohnung gerne hätte. Die 500 € haben sich ja glücklicherweise geklärt. Im schlimmsten Fall, wenn der Vertrag doch nicht zustande kommt, überweisen sie dir das Geld eben zurück. Ich glaube kaum, dass ein normales Unternehmen es darauf anlegt, die Masche als illegalen Nebenverdienst zu betreiben.
 
Also...
  1. normalerweise liegt der Vertrag mindestens in 2facher Ausfertigung vor und jeder Unterzeichner bekommt einen.
  2. Zahle keinesfalls irgendwas in Bar ohne dafür einen Beleg zu bekommen - besonders wenn die Sache derartig zum Himmel stinkt. Ein korupter Makler und eine mindestens merkwürdige Vertragsunterzeichnung...
  3. Zum Makler hat Klausimator schon alles gesagt...
 
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  • #7
ich denke eigentlich auch das alles glatt laufen wird, wenn ich denen das Geld vorab überweise. Die Wohnungsgesellschaft ist eine relativ kleine, allerdings als GmbH und sie sind auch im Handelsregister eingetragen. Das heißt ich habe Namen und Inhaber. Was ich machen werde ist, dass ich, wenn sich das alles bis dahin noch nicht geklärt hat, am Mittwoch zu den Sprechzeiten dort hinfahren werde und das dann Vorort mit ihnen kläre. Ich will einfach nur den Vertrag haben, dann überweise ich auch sofort das Geld.

Das der Makler in diesem Fall kriminell handelt ist mir auch bewusst geworden. Ich habe ihm während des Treffens auch mit § 291 des StGB (Wucher) konfrontiert, und ob er denn Lust auf eine Geldstrafe hätte.
Eventuell könnte man noch Nötigung und Erpressung dazunehmen, ich hab ihm versprochen, das mein Anwalt da schon was gutes finden wird womit wir ihn rankriegen ;)
Da hat er dann mit den 500 € widerwillig klein bei gegeben^^
 
Also bei mir war es damals so, dass nach der mündlichen Einigung mit der Wohnungsgesellschaft ein Termin ausgemacht worden ist zu dem man die Verträge unterzeichnet hat und anschließend Schlüssel- bzw. Geldübergabe stattgefunden hat. Vor Vertragsunterzeichnung schon die Zahlung zu verlangen finde ich sehr ungewöhnlich, aber gut, wenn die Gesellschaft seriös ist kann dir auch nicht wirklich was passieren.

@Strafbarkeit des Makers: § 291 StGB ist eher nicht einschlägig, in Betracht kommt dafür § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) und u.U. auch § 263 StGB (Betrug).
 
Das was der Vermieter abzieht, ist aber auch nicht ganz koscher. Empfehlen kann ich das natürlich nicht unbedingt, wenn jemand die Wohnung unbedingt haben möchte.
Allerdings könnte man natürlich dezent auf das BGB hinweisen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
Rund vier Monatsmieten muss man schließlich auch erst mal auf der hohen Kante haben.

Zu beachten wären auch die Tipps, wie z.B. die Insolvenzfestigkeit der Mietsicherheit.
 
Frag doch einfach mal nach, ob du bar bezahlen kannst und den Vertrag gleich mitnehmen.
 
Rund vier Monatsmieten muss man schließlich auch erst mal auf der hohen Kante haben.
Wieso vier? Meines Wissens nach sind zwei Kaltmieten die maximale Summe, die man als Sicherheit verlangen darf.

Das scheint glaub nur dann nicht zu gelten, wenn man wie bei Wohnbaugesellschaften Genossenschaftsanteile kaufen muss, aber das ist bestenfalls Halbwissen.
Genossenschaftsanteile sind auf jeden Fall ein Schlupfloch im Bezug auf den Zeitpunkt der Rückzahlung. So hab ich das hier bei ein paar Leuten erlebt.
 
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  • #12
Also das maximale sind 3 Monatskaltmieten an Kaution.
Ich habe mich jetzt dazu entschieden die Wohnung nicht zu nehmen.
Es sind einfach zu viele unschöne Sachen gelaufen und ich hab kein gutes Vertrauen in die Gesellschaft.
Daher kann hier geschlossen werden.
Danke für eure Beiträge ;)
 
Ok, drei Monatskaltmieten, laut immonet. Hätte schwören können, es waren mal zwei.
 
Ok, drei Monatskaltmieten, laut immonet. Hätte schwören können, es waren mal zwei.

Die maximale Grenze waren noch niemals zwei Monatsmieten, sondern immer schon drei Monatsmieten. Bin schon 7 Jahre Makler und kenne die Sache nicht anders ;)

Die Höchstgrenze für die Provision lag bei zwei Nettokaltmieten im privaten Bereich, hat mit der Kaution aber nichts zu tun.
 
Ok, Merci, dann hab ich das wahrscheinlich verwechselt. :-)
 
Man kann die Kaution auch als Bankgarantie hinterlegen, dann muss man keine x Monatsmieten als "totes Kapital" betrachten...
 
Du hast das genau richtig gemacht.
Zu viele Menschen lassen sich in was reinreiten, sobald sie die Wohnung wollen (oder irgendwas anderes). Das wissen 'die Leute' in der Branche natürlich in spielen damit im Zweifelsfall.

ich denke eigentlich auch das alles glatt laufen wird, wenn ich denen das Geld vorab überweise.
Sowas denkt man sich einmal bei der Wohnung, dann noch irgendwann mal wenn eine total vertrauenswürdige Person irgendwie Geld von dir will ohne schriftliche Fixierung und dann hat man 2 mal Lehrgeld bezahlt und macht das nicht mehr ;).


Du bist ein gutes Beispiel dafür wie man das machen sollte. Schlechtes Bauchgefühl, vorher schon komische Sachen abgelaufen, seltsame Forderungen -> Finger weg.
 
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Da du den Vertrag schon unterschrieben hast stellen sich mir zwei Fragen:

Kannst du so einfach wieder absagen?

Machst du dich ggf. Schadensersatzpflichtig? (Kosten für Aufwand neuen Mieter zu finden, entgangene Mieteinnahmen)
 
Ich habe meine Wohnung auch von einer großen (Städtebau-)Gesellschaft. Das man erst nach Erhalt irgend einer Zahlung den Vertrag bekommen soll ist ja arg seltsam. So was sollte man ja fast schon melden. Du unterschreibst den Vertrag in doppelter Ausführung und bekommst danach die Schlüssel sowie natürlich deine Abschrift des Vertrages. Und für die Zukunft und deine Kaution mach dich mal über ein Mietkautionskonto schlau :) Hat ja Pleitgengeier schon angesprochen.
 
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