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Und wenn die Bahn das auf ihrem Gelände/in ihren Zügen verbietet, dann ist das auch so!
6. Verhaltenspflichten der Reisenden
6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Abteile/Plätze für schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.
In den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C darf nicht geraucht werden, auch nicht mit
elektrischen Zigaretten.
Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder
belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die
Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit
und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch
auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.
Und ein Taxi-Fahrer muss zum beispiel auch keine betrunkenen Personen befördern...
Wenn an der Eingangstür eines Kaufhauses steht
Schon klar, dass es eine Beförderungspflicht gibt... Aber die gilt nur, wenn du dich auch an die Regeln hältst...
Geht hingegen von dem Fahrgast selbst eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder andere Fahrgäste aus, ist der Taxifahrer zumindest berechtigt die Fahrt zu verweigern. Dann müssen aber konkrete Anzeichen dafür bestehen, dass eine solche Gefahr besteht. Eine Verweigerung würde etwa bestehen, wenn der Fahrgast offensichtlich betrunken ist und dabei ein besonders aggressives und pöbelndes Verhalten an den Tag legt.
Palatinum schrieb:ein kaufhaus kann dich ohne begründung rausschmeissen.

Dann beweise das doch mal als betrunkener Fahrgast...
Ich hab das schon erlebt...
Stimmt nicht.
Wir sollten zum ursprünglichen Thema zurück...
Im September/Oktober wird die EU das Urteil fällen. Bis dahin werden die Medien alle erdenklichen Register ziehen, um der gut zahlenden Tabakindustrie und der noch besser gestellten Pharmalobby unter die Arme zu greifen. Es gilt, das verhältnismäßig harmlose Liquids verschwinden zu lassen, damit einerseits der Umsatz für Tabakindustrie und Staat gewährleistet ist und andererseits die Pharmaindustrie nicht auf einem Millionen schweren Schrott an Nikotinpflastern sitzen bleibt.
Die Zigarette ist und bleibt ein tödliches Genussmittel, aber sie wird weiterhin an jedem Kiosk zu kaufen sein. Und dies nur aus den oben genannten Gründen. Die EU wird dies übrigens wohlwollend zu Kenntnis nehmen.

Sind die umstrittenen E-Zigaretten ein Arzneimittel? Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat jetzt entschieden: Die Befriedigung der Nikotinsucht sorge nicht für eine Heilung. Freier Handel mit E-Zigaretten bleibt damit straffrei.




) gleichzeitig mit blicken genagelt zu werden hat mich dann doch kurz
Ob das wohl erlaubt ist? 

