• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

E-Zigaretten

Marley

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Es sind einfach noch zu wenig Dampfer unterwegs.
Und viele halten Dampfer immer noch für Raucher. :)
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Und wenn die Bahn das auf ihrem Gelände/in ihren Zügen verbietet, dann ist das auch so!

achso, also kann die bahn auch veranlassen, dass man mit bart nicht mehr mit der bahn fahren darf? und dienstags dürfen ab jetzt nur noch frauen zwischen 25-30 mit dem bus fahren, oder was? da du ja hier schon so begierig chattest, wird es ja kein grosser akt sein, mir den unterschied darzulegen.
 

Bruder Mad

Pottblach™

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Schon klar, dass es eine Beförderungspflicht gibt... Aber die gilt nur, wenn du dich auch an die Regeln hältst...

Laut deiner Argumentation brauchst du dich dann ja überhaupt nicht an Beförderungsbedingungen zu halten, oder?

6. Verhaltenspflichten der Reisenden

6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten

Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Abteile/Plätze für schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.
In den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C darf nicht geraucht werden, auch nicht mit
elektrischen Zigaretten.
Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder
belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die
Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit
und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch
auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.

Wenn an der Eingangstür eines Kaufhauses steht, dass du kein Eis mit hinein nehmen darfst und du es trotzdem tust, kannst du auch heraus gebeten werden!

Und ein Taxi-Fahrer muss zum beispiel auch keine betrunkenen Personen befördern...
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Und ein Taxi-Fahrer muss zum beispiel auch keine betrunkenen Personen befördern...

und ob er das muss. betrunken alleine reicht nicht aus, um jemanden von der beförderung auszuschliessen.

Wenn an der Eingangstür eines Kaufhauses steht

das ist doch etwas völlig anderes. ein kaufhaus kann dich ohne begründung rausschmeissen. das ist überhaupt kein vergleich zur öffentlichen personenbeförderung. warum nennst du es immer und immer wieder?!

Schon klar, dass es eine Beförderungspflicht gibt... Aber die gilt nur, wenn du dich auch an die Regeln hältst...

diese regeln kann die bahn aber nicht selbst einfach so aufstellen. wie ich oben schon geschrieben habe, wollte ich, dass du mir sagst, warum sich meine beispiele unterscheiden. stattdesssen baust du beispiele aus, die vorher schon nicht passten.

ps.
vergiss es einfach, ich habe online gefunden, dass die behörden das der bahn so genehmigt haben.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
da steht aber folgendes:

Geht hingegen von dem Fahrgast selbst eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder andere Fahrgäste aus, ist der Taxifahrer zumindest berechtigt die Fahrt zu verweigern. Dann müssen aber konkrete Anzeichen dafür bestehen, dass eine solche Gefahr besteht. Eine Verweigerung würde etwa bestehen, wenn der Fahrgast offensichtlich betrunken ist und dabei ein besonders aggressives und pöbelndes Verhalten an den Tag legt.

nur betrunken reicht nicht.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Dann beweise das doch mal als betrunkener Fahrgast...

Ich hab das schon erlebt...

was denn nun? wolltest du mir die rechtliche situation beschreiben mit deinem link oder die gefühlte? die rechtliche situation ist ja nun geklärt. nur verstehe ich nicht, warum du den lnk postest, wenn er nicht passt und dennoch darauf beharrst, dass du recht hast.


da habe ich mich wohl geirrt. dennoch besteht ja ein unterschied zwischen öffentlicher einrichtung wie dem personenverkehr und privater einrichtung.

Wir sollten zum ursprünglichen Thema zurück...

ich stimme dir zu, wundere mich nur, dass gerade das von dir kommt...
 

Bruder Mad

Pottblach™

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Nur noch das hier:

Ich habe dem Inhalt des Links nicht widersprochen... Der Fahrer kann ablehnen und wird deswegen nicht belangt werden können! Nichts anderes habe ich gesagt...
 

saddy

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Aber nur wenn er die Polizei ruft und das ist zumindest Busfahrern mit Sicherheit den Stress nicht wert. Könnten freche Leute drauf spekulieren.. Bei der Bahn ist das anders an den Bahnhöfen ist ja meistens jemand.
 

Marley

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Um mal wieder zum Thema zu kommen:

Für mich ist die E-Zigarette eine sehr gute Alternative, um endlich vom Rauchen wegzukommen.
Und wenn man sich die Erfahrungsberichte vieler Dampfer durchliest, klappt das auch sehr gut.

Erschreckend ist allerdings, dass den Politikern unsere Gesundheit ziemlich egal ist.
Im September/Oktober wird die EU das Urteil fällen. Bis dahin werden die Medien alle erdenklichen Register ziehen, um der gut zahlenden Tabakindustrie und der noch besser gestellten Pharmalobby unter die Arme zu greifen. Es gilt, das verhältnismäßig harmlose Liquids verschwinden zu lassen, damit einerseits der Umsatz für Tabakindustrie und Staat gewährleistet ist und andererseits die Pharmaindustrie nicht auf einem Millionen schweren Schrott an Nikotinpflastern sitzen bleibt.
Die Zigarette ist und bleibt ein tödliches Genussmittel, aber sie wird weiterhin an jedem Kiosk zu kaufen sein. Und dies nur aus den oben genannten Gründen. Die EU wird dies übrigens wohlwollend zu Kenntnis nehmen.
Quelle
 

saddy

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Waaaas :o also doch eindecken? ich seh schon gestreckts Liquid auf dem Schwarzmarkt :m
 

simpliziss

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Sieg

:D

http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/liquids-e-zigaretten-sind-keine-arzneimittel-a-922701.html

Sind die umstrittenen E-Zigaretten ein Arzneimittel? Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat jetzt entschieden: Die Befriedigung der Nikotinsucht sorge nicht für eine Heilung. Freier Handel mit E-Zigaretten bleibt damit straffrei.

Aber wohl nur ein Etappensieg. Jetzt könnte immer noch behauptet werden, daß man die Menschen vor der Such schützen müsse und das Nikotin verbieten müßte. Dann allerdings hätten sie auch die Tabakindustrie gegen sich.

Ich denke, daß der Streit entschieden ist und Frau (Gesundheits-)Steffens eine Niederlage einstecken muß. :T
 

saddy

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  • #76
Habs im Radio gehört, super das (Y)

Ich bin immernoch fleißig am Dampfen und positiv überrascht von meinen Mitmenschen in Bus und Bahn, man ist das geil jederzeit und jederorts das Nikotinverlangen befriedigen zu können :D
 

simpliziss

gelangweilt

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Spannende Frage. :D

Das scheint niemand zu wissen. Es kommt wohl auf das jeweilige Hausrecht an.

Streng genommen ist es ja kein Rauchen also müßte man mal den Gesetzestext genau studieren, was da eigentlich verboten ist. :p
 

saddy

Bekannter NGBler

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  • #79
@Pleitgengeier: Das weiß ich nicht, aber bisher habe ich mich dezent verhalten und schon drauf geachtet, nicht alle voll zu nebeln.
Einfach ganz selbstverständlich getan, bisher hat keiner was gesagt.

Geguckt haben aber einige, heute auf der gegenüberliegenden Straßenseite hinten im Bus haben sich ein paar gleichaltrige fast gleichzeitig umgedreht das war dann doch etwas komisch..
Darunter 4 Mädels, also wenn mir eine mal zulächelt ist das ja in Ordnung aber von 4 (auch wenn nur die e-kippe schuld war :o) gleichzeitig mit blicken genagelt zu werden hat mich dann doch kurz
verunsichert :D

Liegt bestimmt an dem Clearo den ich vorhin gekauft hab, nie wieder farbig..
 
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