Bundestagskandidat Dr. Alexander Soranto Neu verlangt eine generelle Straffreiheit für Hackerangriffe auf die NSA und ihre Kollaborateure. Dr Neu vertritt öffentlich die Meinung, da die NSA ganz offensichtlich nicht den Datenschutz der Bundesrepublik Deutschland beherzigt, müsste man die technische Infrastruktur dieses militärischen Geheimdienstes straffrei angreifen dürfen. “Wer Daten, die Ihren Ursprung in Deutschland haben, nicht nach deutschen Rechtsnormen schützt, soll auch nicht den Schutz der deutschen Gerichtsbarbeit einfordern können.“
Dies könnte durch eine Veränderung des Hackerparagrafen (§202 Abs. A und § 202 Abs. B StGB) umgesetzt werden. Nach Ansicht des Bundestagskandidaten vom Wahlkreis Rhein Sieg müsste festgestellt werden, dass der Paragraph nicht für Daten greift, die in Deutschland erhoben wurden, und die nach deutschem Recht rechtswidrig erfasst, gespeichert, ausgewertet oder weiter geleitet wurden.
Was anfangs logisch klingen mag, ist bei näherer Betrachtung reine Wahlkampfpropaganda. Oder was meint ihr?
(Quelle)
Dies könnte durch eine Veränderung des Hackerparagrafen (§202 Abs. A und § 202 Abs. B StGB) umgesetzt werden. Nach Ansicht des Bundestagskandidaten vom Wahlkreis Rhein Sieg müsste festgestellt werden, dass der Paragraph nicht für Daten greift, die in Deutschland erhoben wurden, und die nach deutschem Recht rechtswidrig erfasst, gespeichert, ausgewertet oder weiter geleitet wurden.
Was anfangs logisch klingen mag, ist bei näherer Betrachtung reine Wahlkampfpropaganda. Oder was meint ihr?
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