• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Deutschland immer noch Besetzt ? Besatzungsstatut .

KidZler

gesperrt

Registriert
19 Juli 2013
Beiträge
1.275
Ort
∴ Klick auf die Karte ∴
Laut Gregor Gysi seiner Ausage gibt es in Deutschland immer noch das Besatzungsstatut.

Würde Bedeuten wir sind immer noch von den Alliierten (Frankreich, Großbritannien und den USA ) besetzt und Deutschland nach 1945 immer noch nicht Souverän.


Nur laut Wikipedia sollte das Besatzungstatut schon 15. März 1991 nicht mehr vorhanden sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Besatzungsstatut

Die damit verbundenen alliierten Vorbehaltsrechte verloren erst 1990 mit der deutschen Wiedervereinigung und dem Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991 auch völkerrechtlich ihre Wirkung, als Deutschland die volle Souveränität wiedererlangte.

Meine Meinung : Sollte das Wirklich zutreffend sein ( Was Gregor Gysi da sagt ) können wir in diesen Land wählen wen wir wollen. Es bringt sowieso nix ... Da wir in diesen Land keine Souveränität haben und sie uns somit immer vorschreiben können was wir dürfen und was nicht.

Aber was mich eigentlich mehr interesiert ist. Wie kommt Gregor Gysi eigentlich darauf ?​
 

TheOnly1

RBTV | ngb | BMG
Veteran

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
8.902
Ort
Zimmer 237
Stimmt auch nicht.
Der Wikipedia-Artikel hat afaik Recht und Gysi labert (wie so oft) Mist.
 

KidZler

gesperrt

Registriert
19 Juli 2013
Beiträge
1.275
Ort
∴ Klick auf die Karte ∴
  • Thread Starter Thread Starter
  • #4
Stimmt auch nicht.
Der Wikipedia-Artikel hat afaik Recht und Gysi labert (wie so oft) Mist.

Naja gut , mag ja sein das er "mist" Labert aber er muss ja irgentwie zu dem schluss kommen.

Hören wir uns mal an was die Russen dazu sagen : http://www.youtube.com/watch?v=sQ5MFtBDvI0#t=2m20s


Ab 2:20 wird gesagt das der Zwei-plus-Vier-Vertrag aus Jouristischer sicht kein Friedensvertrag ist.

Und das die Siegermächte keinen Friedensvertrag mit Deutschland haben. ( Gut Russland und Japan wollen ihn jetzt glaube ich schliesen.)

Wir haben Laut diesem Videos immer noch 4 Einschränkungen die mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht ausgeräumt wurden.

Das Verbot von Referenden zu militärpolitischen Fragen, Verbot des Anspruchs auf den Abzug der alliierten Truppen , Zudem wurde die Beschlussfassung vor den Beratungen mit den Siegermächten sowie die Entwicklung einzelner Bestandteile der Streitkräfte, darunter der Massenvernichtungswaffen, verboten.

Gut Souverän Scheinen wir ja dan nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag zu sein nur mit ein Paar einschränkungen ? Friedensvertrag , und Verboten.

Aber ist man nicht eigentlich Souverän wen man alles machen kann ?

Mal jetzt von der anahme aus das das alles stimmt was da palabert wird ;)
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
4.252
Da freuen sich die "Reichsdeutschen" ordentlich. Nach deren Meinung ist die BRD eine GmbH und das deutsche Reich ist der legitime Nachfiolger nach dem Zusammenbruch des 3ten Reiches. Auf Youtube gibts jede Menge "Beweisvideos".
Zum Teil äusserst amüsant.
 

lenuyx

Neu angemeldet

Registriert
11 Aug. 2013
Beiträge
27
Just mein Senf... ich will niemanden angreifen oder bloßstellen ;-) ich will nur Erfahrungen teilen.


oh man ich hab mich mit dem Thema schon mal tiefer auseinandergesetzt und es ist unglaublich wie viel man darüber findet.

VORSICHT sei geboten bei denen die sich leicht verführen lassen! im großen und ganzen ist alles erlogen und eher eine gute Propaganda für ... tja für wen ... ja die reichsdeutschen, nazis, extrem linke?? jeder hätte etwas davon aber dennoch ist das alles großer Quark.

nur ein Bsp.:

das lustigste meiner Meinung nach ist die Aussage das wir keine Verfassung hätten. Klar wir haben das Grundgesetz und wenn Deutschland vereinigt wird sollte eine Verfassung erstellt werden. Aber die ehem. DDR hat sich zu diesem Grundgesetz bekannt und deshalb war die Erstellung einer neuen Verfassung recht sinnlos. Und warum heisst das Ding noch Grundgesetz wenn es doch unsere Verfassung ist? Genau deswegen! unsere Verfassung heisst Grundgesetz um eben diese Umstände der Vergangenheit zu wahren und um dies nicht zu vergessen.

Ich bin durch ein Familienmitglied der mir den Mist erzählt hat auf den Trichter gekommen und habe mich einfach schlau gelesen. Wenn man ein bischen nach offiziellen Dingen der Vergangenheit stöbert findet man so einiges Interessantes und lernt noch etwas dabei.
Wie schrieb I.Kant gleich noch: Habe den Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen. ( kurz, sei eigenständig im denken/handeln) allg. Versuche solchen Gerüchten/Aussagen immer kritisch gegenüberzustehen und finde die Wahrheit selbst heraus.


EDIT: Souveränität: der Staat Deutschland ist souverän und auch nicht. Es ist eine Betrachtungsfrage bzw. eine Frage der Einschränkung der Aussage. Der Staat ist Souverän gegenüber ausländischen Rechtssystemen aber er ist nicht Souverän gegenüber der EU-Gemeinschaft.
bsp.: ein Land (nehmen wir mal Nord Korea) hat keine rechtliche Bestimmung über unseren Staat. Im Gegensatz hat die EU die ja aus uns auch besteht (Gemeinschaft) kann rechtliche Bestimmungen geltend machen die wir Umsetzten müssen oder wir werden Konsequenzen tragen. Da wir uns aber freiwillig und mitbestimmend zur EU-Gemeinschaft gewählt haben ist dies nun auch wieder eigenverantwortlich.
btw. es gibt ja nicht nur die EU sondern auch noch andere Gemeinschaften deren wir Mitglied oder nicht Mitglied sind.

danke fürs lesen ;-)
lenuyx
 
Zuletzt bearbeitet:

Shodan

runs on biochips

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
661
Ort
Citadel Station
BRD aus Gewohnheit

Immer mal wieder höre oder lese ich Kommentare in denen die Existenz unseres Staates angezweifelt wird. Dieser Zweifel äußert sich in den verschiedensten Formen, mal wird die Bundesrepublik als Besatzungskonstrukt bezeichnet, dann wieder dem Grundgesetz abgesprochen eine Verfassung zu sein. Ich habe mich im Laufe der Jahre mit dieser Thematik beschäftigt und möchte die typischen Argumente hier zusammenfassen und entkräften.


1. Das Grundgesetz

Ein häufiger Trugschluss ist eine Verfassung müsse auch "Verfassung" heißen. Es gibt keinen abstrakten Musterstaat nach dessen Vorbild sich alle ordentlichen Staaten zu organisieren haben in dem bis zur Namenswahl die Details des Staatsstruktur vorgegeben werden. Im deutschsprachigen Raum steht das Wort Verfassung für das zentrale Rechtsdokument eines Staates und die meisten Staaten nennen ihr jeweiliges Dokument tatsächlich Verfassung. Auch das Grundgesetz nutzt den Begriff in der Präambel:

"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." - Grundgesetz​

Zwar ist es absolut richtig, dass unsere Verfassung Grundgesetz heißt, da es ursprünglich nicht als Verfassung gedacht war. In der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts schien es angemessen keinen neuen deutschen Staat im Westen zu errichten. So bezeichnete zum Beispiel Carlo Schmid die BRD am 8.9.1948 als Provisorium. Warum aber war das damals so wichtig? 1948 wollte man eigentlich vermeiden eine dauerhafte Trennung, eine zwei Staaten Lösung, zu bekommen. Man hoffte auf die baldige Wiedervereinigung, darauf einen Staat im gesamten Gebiet Deutschlands zu errichten.

Das hat sich in den Jahrzehnten seitdem jedoch geändert. Es wurde immer klarer, dass es auf dem Gebiet des Reiches zwei Staaten gab, oder von mir aus "Konstrukte, die sämtliche Funktionen eines Staates übernehmen, für alle Beteiligten wie Staaten aussehen und als solche behandelt werden". Die Idee einer schnellen Wiedervereinigung rückte immer weiter hinter die Erkenntnis, dass wir das Schlachtfeld eines drohenden dritten Weltkrieges sein könnten. Immer mal wieder haben beide deutschen Staaten behauptet Staaten zu sein, identisch mit dem Reich zu sein (mit der Ausnahme, dass ihnen die Gebiete des jeweils anderen nicht gehören) oder dem anderen oder sogar sich selbst die Staatlichkeit abgesprochen. Je nachdem was politisch gerade sinnvoll erschien. Daher lassen sich dazu eine Menge widersprüchlicher historischer Aussagen finden. Selbst heute noch meint mancher Politiker, meist aus den kleinen Parteien, den Flügeln und hinteren Bänken und besonders aus dem Kreis der Lobbyisten der Vertriebenverbände diese Thematik instrumentalisieren zu können.

Heute ist das ohne Konsequenz, aber zur Wiedervereinigung stiegen Leute wie Carlo Schmidt, die einst darauf bestanden haben sich als Besatzungskonstrukt zu verstehen, aus ihren Gräbern und bissen der Politik kräftig in den Hintern. Widersprüchliche Behauptungen und Formulierungen kamen in großer Zahl zu Tage und so mancher Rechtswissenschaftler zweifelte an seinem Verstand. Die Wiedervereinigung wurde dann nach dem Prinzip "Augen zu und durch" durchgeführt und es hat offensichtlich funktioniert. Wir leben in einer Bürocrazy, Widersprüche sind vorprogrammiert, wenn die über Jahrzehnte gesammelten Dokumente nicht mehr Ordner oder Regale sondern ganze Archive füllen.

Liest man die Urteile des Bundesverfassungsgerichts nach 1990 sieht es ganz anders aus:

"Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch." - 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009​


2. Die Volksversammlung

Im Grundgesetz Artikel 146 steht, es verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Man muss diesen Artikel jedoch im historischen Kontext sehen. Gedacht war er als eine der zwei Möglichkeiten einen Nachfolgestaat nach der Wiedervereinigung zu erstellen. Die andere war der damalige Artikel 23, der Beitritt der Länder. Zur Wiedervereinigung gab es eine große Diskussion welchen der beiden Wege man gehen soll und man wählte den Artikel 23. Die neuen Bundesländer traten der Bundesrepublik Deutschland bei.

Seitdem ist aus dem Artikel eine 'Ablöseklausel' geworden, das Grundgesetz erklärt sich selbst für ungültig, sollte eine neue Verfassung erstellt werden. Das vermeidet juristische Quälereien in einem solchen Fall, weil Leute behaupten könnten die alte Verfassung wäre noch gültig. Kaum eine andere Verfassung der Welt enthält einen solchen Artikel, aber wir Deutschen sind für Bürokratie und Formalismus bekannt und dieser Text würde nicht existieren, gäbe es nicht Leute, die eine Exilregierung des Reiches gegründet haben. Vielleicht brauchen wir so eine Regelung wirklich. Wahrscheinlicher ist aber, dass es schlicht ein historisches Artefakt ist, welches keinen Schaden verursacht und dessen Abschaffung, aufgrund des eigentlich sinnvoll klingenden Inhalts, einen Sturm der Entrüstung auslösen würde.

Gerne wird heute dieser Artikel in Verbindung mit den Worten "hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt" zusammen genutzt, um zu behaupten es sei eine Volksabstimmung notwendig, um einen echten Staat zu erschaffen. Nur so am Rande: die wenigsten Verfassungen wurden über Volksabstimmungen eingeführt, der Weg einer Verfassunggebende Versammlung ist die Norm. Die amerikanische Verfassung beginnt mit "We the people" und wurde von 55 Leuten geschrieben. Wäre aber im Falle Deutschlands eine Volksabstimmung notwendig? Ein Herr C. Versuchte diese beim Bundesverfassungsgericht einzuklagen:

"Der Beschwerdeführer könnte allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über die Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt." - 2 BvR 2091/99 vom 31.3.2000​

Jemand anders versuchte das Kraftfahrzeugsteuergesetz vor dem Bundesfinanzhof anzufechten, unter anderem weil Deutschland keine Verfassung haben soll:

"Der Senat teilt nicht die Auffassung der Beschwerde, seit der Wiederherstellung der Deutschen Einheit erlassene Gesetze seien infolge Außer-Kraft-Treten des GG formell verfassungswidrig. Schon die Gründe, aus denen die Beschwerde zu dieser Schlussfolgerung gelangt, sind für den Senat nicht überzeugend; sie werden auch, soweit ersichtlich, anderweit in der Rechtsprechung nicht und in dem fachwissenschaftlichen Schrifttum nur vereinzelt vertreten. Vor allem aber könnte schwerlich angenommen werden, es entspreche dem mutmaßlichen Willen des nach Auffassung der Beschwerde maßgeblichen Verfassungsgebers (pouvoir constituant), dass seit dem Beitritt der neuen Länder nach Art. 23 GG a. F. die Möglichkeit einer Gesetzgebung (einstweilen) zum Erliegen gekommen ist, worauf die Darlegungen der Beschwerde in diesem Zusammenhang hinauslaufen. Unbeschadet der angeblich bestehenden "Legitimationslücke", die von einzelnen Stimmen des Schrifttums hinsichtlich der verfassten Gewalt (pouvoir constitué) nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit bemängelt wird, könnte überdies die Annahme, diese bedürfe erst noch eines plebiszitären Legitimationsaktes, nicht zur Folge haben, bis zum Ergehen eines solchen Legitimationsaktes die tatsächliche Staatspraxis des Erlasses von Gesetzen auf der Grundlage des GG außer Acht zu lassen und auf deren Grundlage erlassene Vollzugsakte als rechtswidrig zu verwerfen. Auch dies ist so klar und eindeutig, dass es nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf." - VII B 281/01 vom 21.02.2002​


3. Die Gerichte

Nun habe ich hier schon drei Urteile zitiert, es wird daher Zeit einen weiteren Punkt anzusprechen. Schon mehrfach las ich die Behauptung es gäbe keine Staatsgerichte und unsere Gerichte würden alle unter die private Gerichtsbarkeit fallen. Dabei wird auf das Wegfallen von GVG §15 im Jahr 1950 Bezug genommen. In jenem Paragraphen stand: "Die Gerichte sind Staatsgerichte."

Diese Formulierung von 1877 ist allerdings im Hinblick auf den nie mit zitierten vierten Satz jenes Paragraphen zu sehen: "Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung."
Heute wird einfach behauptet es ginge um die Unterscheidung Staat/Privatgericht. Das ist nicht der Fall, es ging um die Aufhebung der geistlichen Gerichtsbarkeit, um die Entmachtung der Kirche zugunsten der Staatsmacht.

Solche Kontexte sind natürlich nicht erwünscht. Stattdessen wird als weiteres Argumentation gerne angebracht, das bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg habe das bestätigt.
Was wurde denn eigentlich bestätigt? Das Gericht hat, wenig überraschen, auf Anfrage bestätigt, dass GVG§15 weggefallen ist. Dem Leser der einschlägigen Seiten wird allerdings suggeriert es hätte bestätigt, dass es keine ordentliche Gerichte gibt. Allein diese Argumentationsstrategie zeigt doch schon, was man davon zu halten hat.

Nun fragt sich mein geneigter Leser sicher, warum ist er der Paragraph denn weggefallen?
Fragen wir doch den Bundesgerichtshof:

"Im übrigen erfolgte die Aufhebung dieser Vorschriften nicht, weil der Gesetzgeber das Scheidungsmonopol der Gerichte insoweit wieder einschränken wollte, sondern weil er die Vorschriften infolge der inzwischen unbestrittenen Gerichtshoheit des Staates als überholt ansah (vgl. etwa die Begründung zur Aufhebung des § 15 GVG in BT-Drucks. I/530 S. 6)." - IVb ZB 718/80 vom 14.10.1981​

"Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut (Art. 92 Halbs. 1 GG). Die Strafgerichtsbarkeit ist Ausübung rechtsprechender Gewalt. Sie war dieser im Grundsatz schon bisher (§ 15 GVG) und ist ihr nunmehr durch das Grundgesetz (Art. 96 a, 102 bis 104 im Abschn. IX "Die Bechtsprechung") vorbehaltlos zugeordnet (vgl. BVerfGE 4, 74, 92 Nr. 3 und NJW 1958, 1963 [BVerfG 14.10.1958 - 1 BvR 510/52] Nr. 1)." - 1 StR 504/58 vom 21.04.1959​

Der Paragraph ist nicht weggefallen, weil es keinen Staat gibt, er ist weggefallen, weil er durch Grundgesetz nicht mehr gebraucht wurde und außer Historikern keiner mehr weiß, was eine "geistliche Gerichtsbarkeit" überhaupt ist.


4. Die Gesetze

Ähnlich wie auch die Gerichte wird gerne die Gültigkeit der Gesetze angezweifelt. Immer wieder begegnete mir die Behauptung Gesetze würden einen Geltungsbereich brauchen. Soviel schon einmal: Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten selbstverständlich in deren Gebiet, einen explizit genannten Geltungsbereich braucht es nicht. Warum aber wird dies dann behauptet?

Die Argumentation dafür ist noch absurder, wie die oben schon genannte Argumentation gegen die Gerichte und zeigt deutlich, mit welcher Sorgfalt in die rhetorische Trickkiste gegriffen wird. Meist beginnt sie mit diesem Zitat:

"Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig." - von unbekanntem Autor erfunden​

Es wird stets behauptet das stehe in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1964, genauer BVerwGE 17, 192. Ich will natürlich auch dieses zitieren:

"Ebenso wie die Landschaftsschutzverordnung die verbotenen Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet so deutlich bezeichnen muß, daß die hiermit verbundene Beschränkung von Freiheit und Eigentum einwandfrei erkennbar ist und jedermann auf Grund der Vorschrift in ihrem Geltungsbereich sein Verhalten nach ihr einrichten kann, ohne sich strafbar zu machen, muß sie auch den räumlichen Geltungsbereich dieses Verbots genau umschreiben. Eine Landschaftsschutzverordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig." - BVerwGE 17, 192 von 1964​

Es geht keineswegs um die Gesetze der Bundesrepublik, sondern um die davon klar zu trennenden Landschaftsschutzverordnungen.

In gleicher Art wird nun gerne angeführt ein Gesetz müsse auch einen Einführungsparagraphen haben, der eine Art zeitlicher Geltungsbereich schafft, ähnlich dem räumlichen Geltungsbereich. Kurzerhand wird dann behauptet die Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz hätten das GVG, die StPO und ähnliche Gesetze außer Kraft gesetzt, weil sie Einführungsparagraphen beseitigt haben. Ersteinmal:

"Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist." - Grundgesetz Artikel 82.2​

Dann stellt sich natürlich wieder die Frage, warum die Einführungsparagraphen weggefallen sind. Anders als die Staatsleugner will ich diese Frage aber nicht der Fantasie des Lesers überlassen und führe lieber ein weiteres Zitat an:

"Die Vorschrift ist entbehrlich. Ihre sinngemäße Aussage, dass das Gerichtsverfassungsgesetz am 1. Oktober 1879 in Kraft getreten ist, ist für das geltende Recht ohne Belang." - Begründung BMJBBG​

Tatsächlich war im Jahr 1879 eine Einführungsklausel für das GVG und die StPO notwendig, denn die beiden Gesetze nehmen aufeinander Bezug und es war formaljuristisch wichtig, dass sie gleichzeitig in Kraft treten.
Aber für den historischen Kontext interessiert sich natürlich keiner. Das würde die Leute schließlich nicht dazu bringen die falschen Schlüsse zu ziehen.


5. Der Friedensvertrag

Eine weitere leidige Behauptung: Es gibt keinen Friedensvertrag und wir sind noch besetzt. Beides ist nicht korrekt. Es stimmt zwar, dass es kein Dokument gibt, auf dem in großen schwarzen Buchstaben das Wort "Friedensvertrag" steht, aber ähnlich wie bei Verfassung und Grundgesetz ist die Verwendung des Wortes "Friedensvertrag" schlicht nicht notwendig. Im Völkerrecht gibt es eine sehr einfache Möglichkeit Frieden zu schließen: nicht mehr mit einander kämpfen.
Diese, auf dem Völkergewohnheitsrecht basierende Möglichkeit, wird im 2+4 Vertrag gewürdigt, in der Formulierung "In dem Bewusstsein, dass ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben".
Zum Teil lese ich dann, der 2+4 Vertrag sei aber kein Friedensvertrag. Das ist auch korrekt. Denn es gab zu jenem Zeitpunkt keinen Krieg mehr, der durch einen Friedensvertrag hätte beendet werden müssen. Der Krieg war schon seit Jahrzehnten beendet.

Ein weiterer expliziter Friedensvertrag würde keinerlei Sinn haben, außer ein paar Haarspalter zufrieden zu stellen, die unbedingt ein Dokument mit exakt diesem Titel sehen wollen.
Alle Regelungen, die man in einen solchen Vertrag schreiben könnte wurden längst in anderen Verträgen niedergeschrieben. Mit der USA haben wir nicht nur Frieden, wir haben sogar ein Verteidigungsbündnis namens NATO. Die Sowjets existieren nicht mehr, was die Frage aufwirft, ob es im Osten auch Spinner gibt, die behaupten die Union würde formaljuristisch noch existiert. Mit unseren europäischen Nachbarn sind wir nicht nur in der NATO, sondern haben mit dem Vertrag von Lissabon sogar noch ein zweites Bündnis geschlossen. Wir leben, de facto, in Frieden.

In der Frage nach dem Friedensvertrag wird gerne auf den Deutschlandvertrag verwiesen. Dort gibt es Regelungen, die auf einen solchen Bezug nehmen:

"(1) Die Unterzeichnerstaaten sind darüber einig, daß ein wesentliches Ziel ihrer gemeinsamen Politik eine zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern frei vereinbarte friedensvertragliche Regelung für ganz Deutschland ist, welche die Grundlage für einen dauerhaften Frieden bilden soll. Sie sind weiterhin darüber einig, daß die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu dieser Regelung aufgeschoben werden muß." - Deutschlandvertrag, Artikel 7​

Es gibt hier zwei Dinge denen man Beachtung schenken muss: Erstens ist der Vertrag von 1954, man muss ihn also im historischen Kontext betrachten, zweitens ist keineswegs ein Vertrag gefordert, der "Friedensvertrag" heißt oder nur das formale Ende des zweiten Weltkrieges enthält. Gefordert ist eine Regelung die eine Grundlage für einen dauerhaften Frieden ist. Diese Regelungen sind längst vorhanden. Noch einmal möchte ich NATO und EU betonen. Die "endgültige Festlegung der Grenzen" ist wortwörtlich ein wichtiger Bestandteil des 2+4 Vertrags. Die damaligen Vertragsparteien sind der Meinung eine Regelung, die dem Sinn des Deutschlandvertrages entspricht, wurde längst vereinbart.


6. Die Besatzung

Eigentlich ist es kaum die Zeit wert darauf auch nur einzugehen. Dennoch, weil es so häufig auftaucht, werde diesem Thema wohl einen längeren Abschnitt widmen müssen.

"(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags werden die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik (in diesem Vertrag und in den Zusatzverträgen auch als "Drei Mächte" bezeichnet) das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik auflösen.
(2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben." - Deutschlandvertrag, Artikel 1​

Für die DDR gab es am 25. März 1954 eine "Erklärung der Regierung der UdSSR über die Gewährung der Souveränität an die Deutsche Demokratische Republik".

Gegen diese einfache Tatsache, dass die zwei deutschen Staaten sehr wohl Staaten und insbesondere auch souverän waren, wird gelegentlich auf die Formulierung des Artikels 7 des 2+4 Vertrages angeführt. Dort heißt es:

"(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten." - 2+4 Vertrag, Artikel 7​

Ersteinmal: Die Formulierung impliziert keineswegs, die vorherigen Staaten seine keine solchen gewesen. Sie sagt lediglich: Wir sehen das vereinte Deutschland als solchen an. Die Bezugnahme auf Rechte und Pflichten betreffen die vielen Verträge, insbesondere was die Berlinfrage und die Vorbehaltsrechte betrifft. Zu letzteren wird behauptet wir seien noch besetzt, oder zumindest nicht souverän, weil es auch nach dem 2+4 Vertrag noch verbleibende Einschränkungen für Deutschland gibt. Nun, die gibt es wirklich. Allerdings nicht in der Art, wie sie gerne behauptet wird. Es dreht sich um ein weiteres Zitat.

"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen." - Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin, Artikel 2​

Besondere Aufmerksamkeit sollte dem zweiten Satz gelten. Ja Vorschriften, die auf Basis der alliierten Vorbehaltsrechte erlassen wurden, können bis heute in Kraft sein. Nein daraus entsteht keine Einschränkung der Souveränität. Deutschland macht sich diese Vorschriften zu eigen und betrachtet sie als eigene Gesetze. Inklusive der Möglichkeit sie zu ändern oder vom Bundesverfassungsgericht einkassieren zu lassen.

Allerdings gibt es natürlich Einschränkungen der Handlungsfreiheit unseres Staates durch die zahlreichen internationalen Abkommen, die NATO Mitgliedschaft oder insbesondere die EU Verträge. In der Frage ob wir unsere Armee mir Atomwaffen ausrüsten, sind wir nicht souverän, wir haben uns im Atomwaffensperrvertrag verpflichtet keine zu besitzen. Nicht anderes sind auch historische Artefakte der direkten Nachkriegszeit zu verstehen. Die Behauptung wir seien besetzt, nur weil wir uns an Verträge halten, selbst an solche, die wir bei harscher Auslegung unter vorgehaltener Waffe unterschrieben haben, ist absurd.

Es gibt dazu eine sehr gerne zitierte Aussage von Herrn Schäuble wir seien schon seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr souverän. Ähnlich wie bei anderen Argumenten ist diese jedoch komplett aus dem Kontext gerissen. Wer sich die Rede in voller Länge anhört begreift, dass er über die Europäische Union redet und sich die Formulierung "nicht voll souverän", man beachte das "voll", auf die Vielzahl internationaler Verträge, die gewisse Handlungen vorschreiben oder verbieten und insbesondere auf an die EU abgegebene Befugnisse bezieht.

Selten werden noch weitere seltsame Dinge mit angeblich andauernden Besatzung in Verbindung gebracht. So wird zum Beispiel Artikel 133 des Grundgesetzes angeführt. Dieser regelt den Eintritt der BRD in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes. Daraus soll sich angeblich ableiten lassen, die BRD wäre kein Nachfolger des deutschen Staates, sondern ein Nachfolger der Besatzung. Eigentlich aber besagt er, dass der Staat Bundesrepublik Deutschland die vom Wirtschaftsrat der Besatzungszone geschlossenen Beschlüsse und Verträge als seine eigenen akzeptierte. Es war eine der vielen, in zwischenstaatlichen Abkommen aus der Zeit lassen sich ähnliche Formulierungen finden, Rückversicherungen, dass Deutschland nicht in den ersten paar Jahren seiner Souveränität alle Abmachungen weg wirft und einen Kurs ähnlich der Weimarer Republik fährt.

Schließlich stolpert hin und wieder jemand über die Finanzverwaltung Deutschland GmbH, ein Unternehmen, das im Auftrag des Staates Schulden hin und her schiebt, und über den Artikel 65 des Grundgesetzes, in dem von einem Geschäftsbereich gesprochen wird. Dann wird behauptet die BRD sei ein privates Unternehmen, statt eines Staates.
Geschäftsbereiche entstehen durch die Unterteilung einer Organisation in Einheiten mit klar voneinander getrennte Teilaufgaben. Das Wort "Geschäft" impliziert keineswegs es gäbe sie nur in der Privatwirtschaft. Gleiches gilt auch für die Geschäftsordnung des Bundestages.


7. Das Völkergewohnheitsrecht

Es gibt sicher noch den ein oder anderen Punkt, den ich übersehen habe, man mag mir dies verzeihen. Ich verweile nur äußerst ungern auf den einschlägigen Seiten und diese Argumente zu entkräften ist zeitraubend und anstrengend. Ich habe daher, zum Abschluss, noch ein besonderen Punkt. Den einen eben, der sie alle schlägt: Das Völkergewohnheitsrecht.

Selbst wenn es irgendwo einen formaljuristischen Fallstrick geben sollte, selbst wenn von Gründern und späteren Vertretern der zwei Staaten vor der Wiedervereinigung doch so manche seltsame Aussage getroffen wurde so sind Verfassung und Bundesrepublik durch das Völkergewohnheitsrecht legitimiert.

Auf der einen Seite haben wir Bürger, die alle vier Jahre zur Wahl gehen, und mit ihrer Stimme, egal für welche Partei, den Staat an sich legitimieren. Deutschland ist ein Staat und das Grundgesetz ist seine Verfassung. Zumindest sehen das seit über einem halben Jahrhundert mehr wie zwei Drittel seiner Bevölkerung so.
Allein seit der Wiedervereinigung haben wir das sechs mal durchgespielt:
Die Bevölkerung wählte mit einer Beteiligung von über zwei Dritteln ein Parlament, dieses gab sich eine Geschäftsordnung, ernannte eine Regierung, verabschiedete neue Gesetze und überarbeitete alte. Exekutive und Judikative kümmern sich täglich um deren Einhaltung und der Großteil der Bevölkerung mag mit dem ein oder anderen Urteil unzufrieden sein, sieht im Großen und Ganzen aber sein Grundgesetz als Verfassung und seinen Staat als Staat.

Auf der anderen Seite ist für das Völkerrecht die Anerkennung durch andere Staaten einer der wichtigsten Punkte, viel wichtiger wie zum Beispiel die Aussagen einzelner Mitglieder einer verfassunggebenden Versammlung, oder von mir aus einer "etwas das wie eine Verfassung aussieht und funktioniert, aber keine Verfassung ist, weil die Sowjets die Ossis nicht mitmachen lassen und wir noch immer hoffen, dass sie ihre Meinung in den nächsten paar Jahren ändern"-Versammlung.
Schon vor der Wiedervereinigung verhielten sich beide "Konstrukte" wie Staaten, nicht nur im Inneren, sondern auch auf internationaler Ebene. So traten sie zum Beispiel den Vereinten Nationen bei, deren Mitglieder nach Artikel 4 der UN Charta ausschließlich Staaten sein dürfen.

Unter dem Sammelsurium von der Bundesrepublik eingegangener zwischenstaatlicher Verträge und internationaler Abkommen, und ich möchte zum Abschluss all jene, die nach dem Lesen dieses Textes noch am Überlegen sind, ob eine Verfassung auch Grundgesetz genannt werden kann oder ob ein Verteidigungsbündnis eine friedensvertragliche Regelung ist, an dieser Stelle bitten einen guten Blick auf die Worte "zwischenstaatlich" und "international" zu werfen, finden sich insbesondere einige, die ihre Mitgliedschaft in der Europäischen Union regeln. In jenen Verträgen und in dem aus ihnen folgenden Gesetzeskanon werden die Unterzeichner durchgehend als Mitgliedsstaaten bezeichnet.
Nicht nur die Deutschen selbst sondern so ziemlich die ganze Welt betrachtet die BRD als Staat. Und das seit vielen Jahren in täglicher Praxis.


Und so ist dann, selbst wenn es jemandem gelingen würde eine echte formaljuristische Lücke zu finden, am Ende des Tages

die Bundesrepublik Deutschland ein Staat aus Gewohnheit.​



- Shodan, NGB, 2013​
 
Zuletzt bearbeitet:

fuchzga

Neu angemeldet

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
26
@KidZler:Es ist mal wieder typisch für diese Reichsdeutschen, die gern ein Zitat vollkommen aus dem Zusammenhang ziehen, um sich dann daran aufzugeilen.

Naja gut , mag ja sein das er "mist" Labert aber er muss ja irgentwie zu dem schluss kommen.
Ja, bleibt die Frage wie er dazu kommt.
Er sagte, es gelte für Deutschland das Besatzungsstatut.
Er sagte nicht, dass es einen Friedensvertrag braucht. Davon war in dem Interview kein Wort.

Vielmehr ging es um einen ganz anderen Zusammenhang. Anscheinend hat sich die Linksfraktion mal etwas näher mit der Thematik "PRISM, Tempora, XKeyscore" beschäftigt und speziell mit dem Abkommen welches der deutsche Bundesaussenminister so medienwirksam aufgekündigt hatte, welches ja anscheinend sowieso schon obsolet war.
Auf abgeordnetenwatch.de antwortet er auf die Anfrage einer Bürgerin:

[...] Dennoch hat sich etwas Neues herausgestellt. Die Außenminister Fischer, Steinmeier und Westerwelle haben den privaten Firmen der USA in einer Note an der Regierung der USA genehmigt, diese Spionage in Deutschland zu betreiben und sie vom deutschen Recht ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass das Besatzungsstatut für die USA, Großbritannien und Frankreich in Deutschland immer noch gilt. Wir werden deshalb entschieden beantragen, dass das Besatzungsstatut endlich aufgehoben und die Noten der Außenminister zurückgenommen werden. [...]
Dann schauen wir jetzt also mal, wann dieser Antrag im Bundestag besprochen wird und wie die Argumentation lautet.
 

simpliziss

gelangweilt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
1.963
Lange Jahre hat die DDR darum gebuhlt, als Staat anerkannt zu werden. Das hätte natürlich mit Gewalt (durch einen Krieg) theoretisch verhindert werden können. Dagegen standen aber die Interessen der Großmächte und so wurde die DDR im Laufe der Zeit von immer mehr Staaten anerkannt.

Das zeigt, welche Kraft hinter den internationalen Zusammenhängen steht.

Es ist die "normative Kraft des Faktischen". (Ein Strauß-Zitat :D)

Wenn es irgendwelche Änderungen im Gefüge der Welt gibt, werden diese entweder revidiert oder nach einer Schamfrist allgemein anerkannt. Da es kein internationales Notariat gibt, wo man seinen Staat eintragen lassen muß, gibt es auch keine verbindlichen Regeln wie ein Staat entsteht oder wie er seine Staatlichkeit verliert.

Andererseits können historische Zusammenhänge wieder neu belebt werden und zur Änderung des internationalen Staatsgefüges führen wie man im Falle Israels sieht. Daraus abgeleitete revisionistische Forderunegen haben aber keinen Erfolg wenn die Staatenmehrheit nicht mitspielt.

Wenn ich das richtig sehe war die Gründung Israels der einzige Fall, bei dem die UNO eine völkerrechtlich wirksame Legitimation zur Gründung eines Staates geliefert hat.

Einfach gesagt ist so eine Diskussion ziemlich beliebig und es wird niemanden geben, der die staatliche Existenz Deutschlands mit irgendwelchen juristischen Winkelzügen zu Fall bringen kann.

Wertvoll sind solche Forderungen schon: Man kann erkennen wo die Revisionisten, Neonazis und Kriegstreiber sitzen.
:p
 

Prey

Neu angemeldet

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
60
Wer oder Was sind Gro$$maechte, simp? Deutschland ist vom privat-banken-Geldsystem besetzt, koennen wir uns darauf einigen? Beweis: ..sonst haette Deutschland (BRD Finanzagentur GmbH hin oder her) keine Staatsschulden...
 

The_Emperor



Registriert
17 Juli 2013
Beiträge
2.801
Hab ihr schon vergessen das die USA seit dem Ende des zweiten Weltkrieges einen dauerhaften Militärstützpunkt in Deutschland haben auf dem nach Schätzungen ca. 50.000 Amis wohnen und arbeiten?
 

hasennase

Guest

H
@prey wie soll das gehen ? diese behauptung ist populär aber widersinnig und faktenfrei. von den 20 umsatzstärksten banken in deutschland sind 15 = 75% staatlich ? bei den top 30 der banken sind es schon 82%
eine genaue zahl wie das verhältnis für alle banken ist habe ich nicht aber ich vermute mal 90 % werden staatlich oder öffentlichrechtlich sein.
 

gerechtigkeit0

Renommierter Pestarzt™

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
337
Ich werde trotzdem nicht Links wählen - auch, wenn zur Abwechslung mal keine verblenderischen Lügen aus dieser Ecke strömen würden.
 

maxwell smart

geheimniskrämer

Registriert
20 Juli 2013
Beiträge
61
Ich werde trotzdem nicht Links wählen - auch, wenn zur Abwechslung mal keine verblenderischen Lügen aus dieser Ecke strömen würden.
die verblenderischen Lügen kommen doch wohl eher aus einer anderen ecke...

was heutzutage als links gilt, war vor nicht gar sooo langer zeit noch fast die mitte...

und wählen kann man von der ganzen mischpoke eh niemanden.

wählt ungültig!
 

NecroniX

Kompetenzfetischist

Registriert
21 Juli 2013
Beiträge
536
In der von mir genau genannten Liste, die nur sehr wenig von deiner Liste abweicht, sind 50% Anstalten öffentlichen Rechts, den Rest bilden AGs, also nicht rein staatlicher Besitzt...
 

Prey

Neu angemeldet

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
60
Es geht mir mehr ums Banken-/Geldsystem. Die Schuld uns Zinseszins-Frage.
Ein souveraener Staat braucht keinen privaten Banken-Sektor. So wie Libyen damals noch. Also nach dem prinzip der Monetative

Die Wurzel der aktuellen Banken- und Staatsschuldenkrise liegt im Geldsystem. Die finanziellen Gründe der Krise haben eine gemeinsame monetäre Ursache: die sog. multiple Giralgeldschöpfung durch die Banken. Sie dient heute vor allem der Aufhebelung von Geldanlagen und fördert damit Spekulationsblasen ebenso wie Inflation und die Überschuldung vieler Beteiligter, nicht zuletzt die des Staates und der Banken selbst. Finanz- und Realwirtschaft können nur funktionieren auf der Grundlage einer stabilen und gerechten Geldordnung.

Deshalb setzen wir uns ein für

die Wiederherstellung des staatlichen Vorrechts der Geldschöpfung in der Verantwortung der Zentralbank
die Beendigung jeglicher Bankengeldschöpfung
die Inumlaufbringung neuen Geldes durch öffentliche Ausgaben.


http://www.monetative.de/

ich haette persoenlich lieber eine BRD nach libyschem Vorbild, als diese BRD-ScheinStaatssimulation samt ihrem Asozialstaatsmaerchen.


Altersversorgung, Arbeitslosenversorgung, Krankenversorgung, Hinterbliebenenversorgung sind in Libyen alle gratis! Arbeitslose bekommen ein Durschschnittsgehalt ihres Metiers als Zuschuß.

Haushaltsstrom gratis, Lebensmittel stark bezuschußt; ein Laib Brot kostet weniger als 1 Cent, Benzin kostet etwa 10 Cent pro Liter. Bei der Machtergreifung war Libyen das ärmste Land der Welt. Heute ist es (war es !!) das reichste Land Afrikas, reicher als etwa Portugal oder Polen. Der Reichtum des Landes kam allen Bürgern zugute, der %-satz an Armen war sehr gering. Löhne und Gehälter waren auf erstaunlich hohem Niveau, es gab weder Ausbeutung noch Lohndrückerei.

Alle Banken gehören dem Staat. Die Notenbank ist eine staatliche Einrichtung. Die erste Handlung der NATO-Insurgenten, als sie als „Übergangsregierung“ posierten, war ein Dekret, das die staatliche Zentralbank auflöste und eine neue, IN PRIVATBESITZ BEFINDLICHE ZENTRALBANK begründete! Bemühung, einen afrikanischen „Golddinar“ zu begründen. Der Staat gab gigantische Summen an afrikanische Staaten, um sie aufzubauen.

Haus und Wohnung sind in Lybien ein Menschenrecht. Gaddafi schwur, daß seine eigenen Eltern kein Haus bekommen sollten, bevor nicht der letzte Libyer eines habe. Gaddafi lebte mit seiner Familie in einem Zelt.

Bei Heirat 50.000 Dollar Zuschuß. Bei Geburt eines Kindes $ 5000 Zuschuß.

Ausgezeichnete Krankenhäuser und Arztbehandlung sind überall zugänglich, auch in den Wüstengebieten.
Schulen und Universitäten sind gratis. Wer will, kann auf Staatskosten im Ausland Schulen besuchen oder studieren.
Die Stipendien betragen 2300 Dollar pro Monat, plus ein Auto.

Seit der Machtergreifung stieg der Anteil der Lese- und Schreibkundigen von 23% auf 83%. 25% der Libyer besitzen einen Universitätsabschluß. In allen sozialen Parametern kann Libyen jedem Vergleich standhalten.

Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb gründet, erhält vom Staat Farmland, einen Hof, Vieh, Maschinen und Saatgut gratis.
Bei Kauf eines Autos erstattet der Staat 50% des Kaufpreises. Der Kaufpreis entspricht dem Fabrikpreis.
Libyen hat keine Auslandsschulden, sondern die Schatulle ist mit 150 Milliarden Dollar gefüllt. Die eingefrorenen Gelder gehören dem Staat! Nicht dem Gaddafi-Clan! Der Staat hatte Goldreserven von 150 Tonnen! Alle Kredite an jeden Bürger sind zinsfrei!

Gigantische Infrastrukturprojekte auf Staatskosten, keine Kredite der Hochfinanz. Darunter die gewaltige, epochemachende Trink-Wassergewinnung aus nahezu unerschöpflichen fossilen Vorkommen unterhalb der Sahara: 27 Milliarden $. Fast fertig! Das Wasser bringt die Wüste zum Blühen, in Libyen und den angrenzenden Staaten. Zu Beginn der Luftangriffe waren 30.000 chinesische Ingenieure, Techniker Arbeiter mit riesigen Infrastrukturprojekten beschäftigt.

Ein Teil der Öleinnahmen fließt direkt als „Staatsgehalt“ auf die Konten jedes Libyers.


http://julius-hensel.com/2011/10/die-unterbrochenen-wohltaten-der-libyschen-jamahirija/

Deutschland wird daran gehindert, weil es eben noch besetzt ist. Durch die "Alliierten"/NATO, als verlaengerter Arm der Bankenmafia und die kollaborateure ihr wisst schon wen ich meine. Das Volksparadies ist mit der Beseitigung Gaddafis auch gestorben. Nicht nur in die Steinzeit zurueckgebombt, sondern eben auch nach "westlichem" Vorbild umstrukturiert worden.

ich weiß nicht ob Gysi es mit dem Podcast ernst meint, oder nur Stimmen fangen will. So oder so, endlich wird das Thema aufgegriffen. bald´ gehts hoffentlich auch dem GeldAdel ans Gemaecht.

Der große geopolitische Wandel, der den plötzlichen Meinungsumschwung bei der FED herbeiführte, war der Schritt von Putin und den gnostischen Illuminaten sowie ihrer Verbündeten, welcher die US-Konzern-Regierung zwangen, Botschaften überall im Nahen und Mittleren Osten zu schließen. Dies hat – für jedermann sichtbar – den größten geopolitischen Wandel im Westen seit dem Fall der Sowjetunion unterstrichen.

Westeuropa, das beim Rest der Welt hochverschuldet ist, hängt nun in Sachen Energie von Putin und seinen Verbündeteten ab. In der Quintessenz bedeutet dies, dass Westeuropa und der Nahe und Mittlere Osten nicht mehr unter der militärischen Kontrolle der Kabale stehen.

Obwohl das Pentagon immer noch die bei weitem größte Militärmacht der Erde darstellt, will es nicht mehr für die Öl-Interessen der Kabale im Nahen und Mittleren Osten arbeiten. Anstelle dessen konzentriert sich das Pentagon darauf, bei der großen Verlagerung der Finanzmacht nach Asien und zu den anti-faschistischen Mächten im Westen erfolgreich die Kurve zu kriegen.

Der Hintergrund für diese Entwicklung liegt darin begründet, dass den asiatischen Königsfamilien und anderen betroffene Kreisen nach 100 Jahren Lügen und Manipulation durch die Eignerfamilien der FED augenscheinlich Gerechtigkeit widerfahren wird. In anderen Worten: Bonds im Werte von Hunderten von Billionen Dollar, die von der FED im Austausch gegen asiatisches Gold ausgegeben wurden, werden wahrscheinlich dazu eingesetzt, das Federal Reserve Board in den Bankrott zu treiben. Das Neil Keenan-Gerichtsverfahren ist Teil dieser Aktion.

http://www.politaia.org/englische-r...sive-bestechungsoperationen-mit-fiat-dollars/

Vielleicht weiß Gysi besser was hinter den Kulissen abgeht, und geht deswegen auch JETZT gezielt damit an die Oeffentlichkeit. Ich hab gelesen, dass Deutschland und die BRICS die USA & Dollar abloesen werden. :coffee:/:beer:

btw.: endlich sind Vidz als Diskussionsgrundlage erlaubt und man kann sie auch einbinden. In Zeiten von Web 2.0 wurds auch endlich Zeit. Dem Team nochmal an dieser Stelle r.h. DANK fuer das tolle neue Board!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben