@ bevoller:
einfach nur ein dämliches Statement! Neo- und Alt-Nazis sind grundsätzlich undemokratisch, rassistisch und hetzerisch.
Warum? Weil ich es absichtlich in deinem Wortlaut abgegeben habe? Du solltest zudem niemandem etwas vorwerfen, was du selber bist (von rassistisch vielleicht abgesehen). Du bist mit deiner linksextremistischen Haltung kein Deut besser als irgend welche Nazis. Wer das bis jetzt, wie wohl du, noch nicht begriffen hat, den darf man wohl getrost als Spinner bezeichnen.
Vielleicht solten ein paar der Unbelehrbaren hier mal ihr Resthirn einschalten - sofern vorhanden - und darüber nachdenken, was und wen sie hier verteidigen bzw. kritisieren.
Wir verteidigen dich doch gar nicht.
Wir kritisieren dich doch für deine undemokratische und (links)extremitische Einstellung, die eben kein Deut besser als die rechtsextremistische ist.
Zum Glück hast du nicht zu bestimmen, was gut und richtig oder aber falsch und schlecht ist.
Echt mal. Den Holocaust leugnen, politisch motivierte Straftaten ausüben und rechtsextremistisches Gedankengut verbreiten, sind doch eindeutig ihre Rechte.
Politisch motivierte Straftaten ausüben und (links)extremistisches Gedankengut verbreiten, tun Linksextremisten auch. Und den Holocaust leugnen kann von mir aus jeder, so viel er will. Wer ernsthaft bestreiten will, dass es den Holocaust gegeben hat, ist für mich nicht weniger ein Idiot, als die ganzen Verschwörungstheoretiker, die 9/11 für einen Inside-Job halten. Idiot frei nach der Gauck'schen-Spinner-Legitimation.
@FrostAgent: Welches Recht verliert die NPD denn, wenn jemand sie Spinner nennt?
Keins - aber es wird gegen eines ihrer Rechte verstoßen. Konkret gegen die Mitglieder und Anhänger. Eine Partei hat keine Rechte.
(Ich klugscheißere mal vorbeugend, falls jemand meint...)
Das BVerfG hat ja im Prinzip Argumentiert: Die von der NPD sind peinliche Spinner und wenn Gauck als Bundespräsident das auch so sagt, dann handelt er im Rahmen seiner Aufgaben und wie er das nun im Detail formuliert hat uns als Verfassungsgericht nicht zu interessieren.
Nein, hat es nicht. Oder ja - vielleicht meinst du doch das Richtige. Steht ja auch schon hier im Thread.
Es hat argumentiert, dass die Bezeichnung "Spinner" zwar auch diffamierend sein könnte, es aber im konkreten Fall nicht sei.
Spinner könne zwar für sich genommen als diffamierend empfunden werden. "Hier indes dient (...) die Bezeichnung als 'Spinner' (...) als Sammelbegriff für Menschen, die die Geschichte nicht verstanden haben und (...) rechtsradikale - nationalistische und antidemokratische - Überzeugungen vertreten", erklärte das Gericht. Mit seinem Aufruf zu bürgerschaftlichem Engagement habe Gauck für die dem Grundgesetz entsprechende Form der Auseinandersetzung mit solchen Ansichten geworben.
Das BVerfG wertet die Aussage Gaucks, die Nazis seien Spinner, also als grundgesetzlich gedeckte Meinungsäußerung und nicht als Beleidigung. Genau das sollte vielleicht auch mal im Startpost korrigiert werden.
Es geht nämlich nicht darum, wie hier bzw. in der Quelle (FAZ) anklingt, dass Gauck quasi über dem Gesetz stehe, sondern um die Frage, ob "Spinner" im konkreten Fall eine Diffamierung einer Gruppe von Nazis ist.
Meine Kritik muss ich also zumindest teilweise zurückziehen. Teilweise nur deshalb, weil ich mir ziemlich sicher bin
(s. Beitrag 23), dass eine solche "Meinungsäußerung" gegenüber anderen Parteien vermutlich anders beurteilt worden wäre - eben doch wieder mit zweierlei Maß