• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] BRD: Käufer der Spähsoftware "DroidJack" für Android-Smartphones bekommen Besuch

images.jpg Bei einer europaweiten Aktion gegen Käufer des DroidJack-Tools wurden Verdächtige überprüft. In Zusammenarbeit mit der Polizeibehörde Europol wurden in Frankreich, Großbritannien, Belgien und der Schweiz Wohnungen kontrolliert.

Unter Federführung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurden auch in Deutschland Aufenthaltsorte von 13 Tatverdächtigen in den Bundesländern Hessen, Baden -Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen durchsucht.

Mit der Schadsoftware können unter anderem der Datenverkehr beschattet, Telefon- und Umgebungs-Gespräche heimlich abgehört, sowie Fotos angefertigt werden.

Quelle: Winfuture
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
4.252

Knifflige Sache. Der Kauf und der Besitz ist legal, solange man keine Straftat vorbereitet. ->
http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html
Die Durchsuchungsbefehle wären interessant zu lesen, denn da müsste in etwa aufgeführt worden sein, wie man auf die Idee kam, dass die entsprechende Person verdächtig sein soll, eine Straftat vorbereitet zu haben.
Ich wette, da kam mal wieder die kriminalistische Erfahrung ins Spiel. "Wer sowas legal besitzt, der wird ja wohl etwas Kriminelles damit machen".
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
4.252
Woher stammt die Erfahrung?
Von den Beamten, die meinen, dass eben legales Verhalten, kriminelles Verhalten impliziert. Das ganze dann natürlich gestütz von Richtern, die ebenfalls dieser Meinung sind.
Die Typen, die legale Posingbilder von Kindern besitzen, die haben natürlich auch strafbare Inhalte am Computer, wer Schadprogramme besitzt, der wird sie auch einsetzen, wer den Keller voller Nazidevotionalien hat, der wird ja wohl auch illegal handeln und und und.
Das System funktioniert seit Jahrzehnten und nur wenige kümmert die Problematik, die damit einher geht.
 

Der3Geist

always feed the fish

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
2.702
Ort
Hessen
Hat der Verkäufer die Daten der Käufer bekannt gegeben ? War das ein Honeypot oder ist die Software echt ?
 

TRON2

Aktiver NGBler

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
1.217
  • Thread Starter Thread Starter
  • #6
@Der3Geist:
Es könnte sich hier eher um eine etwas ältere Story zu handeln. Dieser Vektor kompromittiert noch Benutzer von 2014 und 2015. Insbesondere eignet sich die Software zum Ausspionieren von Onlinebanking. Diese Geräte vereinen Zugriff und Methoden der Verifizierung. Die Schadsoftware sei so konstruiert, dass sie auch von versierten Smartphone-Nutzern nicht ohne Weiteres entdeckt werden könne. Also etwas, dass nicht so aktuell ist, dass es als Produkt Cleveren verkauft werden kann.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
4.252
Der3Geist schrieb:
Hat der Verkäufer die Daten der Käufer bekannt gegeben ?
Es wird eher so gewesen sein, dass die Strafverfolgungsbehörden eine Person hops genommen haben, welche Verbindung zu DroidJack stand, dann hat man diese Person hops genommen, weitere Personen ausgemacht und so gehts dann eben weiter. Dominoeffekt eben.
 

Ragnarson

gesperrt

Registriert
7 Okt. 2015
Beiträge
14
Das System funktioniert seit Jahrzehnten und nur wenige kümmert die Problematik, die damit einher geht.
Am Ende steht der Polizeistaat. Das System ist viel stabiler als beispielsweise der DDR-Kommunismus, weil es die Menschen wirksamer korrumpiert. Jeder hat etwas mehr zu verlieren als die Geranien auf dem Balkon.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
4.252
Ist der Kauf nicht schon die Vorbereitung einer Straftat?
Natürlich nicht. Darum hat der Gesetzgeber ja explizit eine andere Formulierung gewählt. Nicht der Besitz ist strafbar, sondern der Besitz plus einer geplanten rechtswidrigen Verwendung.
Bei Radarwarngeräten ist es ähnlich. Man darf sie zwar besitzen, aber man darf sie nicht im öffentlichen Strassenverkehr einsetzen.

Was will man denn ansonsten mit dieser Software machen?
Seine Geräte selbst, oder mit Erlaubnis anderer, testen. Die Software analysieren, um derartige Angriffe in Zukunft zu vermeiden und und und.
Fakt ist, der Besitz ist legal, alles andere ist Spekulation, wenn nicht andere Indizien hinzu kommen.
 

Trabant

Neu angemeldet

Registriert
12 Sep. 2015
Beiträge
422
Das Gesetz ändert und ergänzt die Strafrechtsbestim-
mungen über Computerkriminalität: Beim Ausspähen
von Daten (§ 202a StGB) kommt es nicht mehr auf
einen Erfolg an, das heißt, es ist nunmehr unerheb-
lich, ob der Täter tatsächlich Daten erlangt, es genügt
die Möglichkeit des Zugangs zu Daten. Der Tatbestand des Abfangens von Daten (§ 202b StGB) ist neu ge-
schaffen und der der Computersabotage (§ 303b StGB)
ausgeweitet worden.
Als Tätigkeiten, die unter § 202c StGB fallen könnten,
kommen insbesondere die Beschaffung, Erstellung,
Anpassung und Verwen-dung von Software in
Frage, und zwar einerseits für die IT-Sicherheit
designte Software zur Schwachstellenanalyse (z. B.
AppScan, GFI Languard, Nessus).

Quelle: pdf http://www.google.de/url?q=http://w...lciMwA&usg=AFQjCNF_GrGJm7CoB0PMwuCDaYjx_R6PiQ
 

Jaghiro

Neu angemeldet

Registriert
29 Okt. 2015
Beiträge
5
Guten Morgen,

ich bin einer der Glücklichen die vom Staat besuch bekommen haben.

Vorab: Es gab keine Beweise für Illegale Aktivitäten, nur der Kaufbeleg aus Paypal war ein Grund für die ZIT und Europol der Anlass, meine Wohnung zu durchsuchen. Nebenbei auch noch meinen teuren Parkett-Boden zu beschädigen:buh:.

Ich bin vom Beruf IT-Test Engineer und mir ist es absolut unbegreiflich, wie man sowas an den Haaren herbeiziehen kann.
 

Trabant

Neu angemeldet

Registriert
12 Sep. 2015
Beiträge
422
"Kriminalistische Erfahrungswerte"

Wer das erfunden hat gehört mal kräftig auf den Kopf gehauen. Auch so etwas in ein Gesetz bzw Durchsuchungsbeschluss zu implementieren ist der Hammer.

Wenn man der Logik folgt macht sich ja jeder strafbar der ein Messer bzw Hammer usw besitzt. Denn laut Kriminalistische Erfahrungswerte begeht ein Mörder ja auch seine Tat mittels Werkzeug wie Messer Hammer usw...
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
4.252
http://imgur.com/a/omxgT
Viel Spaß damit. Es ist wie angenommen, "Kriminalistischer Erfahrung" ;)
Echt, ein Lehrbeispiel, wie man aus einem legalen Verhalten, eine kriminelle Handlung impliziert.
Tja, es ist zwar hart für dich, aber die Masche zieht schon seit ewigen Zeiten und (fast) keiner hat etwas dagegen.
Wieso? Kein Verantwortlicher hat etwas zu befürchten. Weder die Polizisten, noch Staatsanwalschaft oder Richterschaft. Auch ist es ein sehr gutes Instrument, trotz legalem Verhaltens eine Hausdurchsuchung und/oder weiterführende Massnahmen zu rechtfertigen. Das liegt dann ganz im Ermessen der Behörden.

Ein besonderer Dank an dich, weil du uns mit dem verlinkten HD Befehl gezeigt hast, wie man ins Visier der Behörden kommen kann.

Das mag vielleicht deiner Meinung entsprechen, aber die Realität ist offensichtlich eine andere.
Es ist eher offensichtlich, dass ich ins Gewerbe der Wahrsager wechseln sollte. ;)


Edit:
Rechtsanwalt Udo Vetter hat es wieder einmal auf den Punkt gebracht.

Publikumswirksam

Die Gerichtsbeschlüsse im Fall Blackshades enthielten jedenfalls keinerlei nachvollziehbare Begründung, warum eine legale Nutzung der Software ausgeschlossen sein soll.
Stattdessen behauptet die Generalstaatsanwaltschaft nun auch im aktuellen Fall gegenüber der Presse, die Software diene „ausschließlich dazu, kriminelle Handlungen zu begehen“.

Ohne sich kategorisch hierauf festzulegen, könnte nämlich nicht bei den Käufern durchsucht werden. Dann bedürfte es zumindest weiterer Anhaltspunkte. Das wären insbesondere konkrete Hinweise darauf, dass der Käufer „DroidJack“ tatsächlich gegen Dritte eingesetzt hat. Dann könnte man in der Tat von einem ausreichenden Anfangsverdacht sprechen. So aber bleibt mal wieder der Rechtsstaat auf der Strecke.

Im Fall Blackshades ist mir bislang zum Beispiel noch keine einzige Verurteilung bekannt.


http://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/10/28/publikumswirksam/
 
Zuletzt bearbeitet:

Jaghiro

Neu angemeldet

Registriert
29 Okt. 2015
Beiträge
5
Das gleiche denke ich mir nämlich auch!

Wie Udo Vetter es schon in einem anderen Artikel erwähnt hatte: "hier will man lediglich die Tür ins Haus bekommen, mehr nicht."
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben