[Politik und Gesellschaft] BRD: Käufer der Spähsoftware "DroidJack" für Android-Smartphones bekommen Besuch

images.jpg Bei einer europaweiten Aktion gegen Käufer des DroidJack-Tools wurden Verdächtige überprüft. In Zusammenarbeit mit der Polizeibehörde Europol wurden in Frankreich, Großbritannien, Belgien und der Schweiz Wohnungen kontrolliert.

Unter Federführung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurden auch in Deutschland Aufenthaltsorte von 13 Tatverdächtigen in den Bundesländern Hessen, Baden -Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen durchsucht.

Mit der Schadsoftware können unter anderem der Datenverkehr beschattet, Telefon- und Umgebungs-Gespräche heimlich abgehört, sowie Fotos angefertigt werden.

Quelle:
 

Knifflige Sache. Der Kauf und der Besitz ist legal, solange man keine Straftat vorbereitet. ->

Die Durchsuchungsbefehle wären interessant zu lesen, denn da müsste in etwa aufgeführt worden sein, wie man auf die Idee kam, dass die entsprechende Person verdächtig sein soll, eine Straftat vorbereitet zu haben.
Ich wette, da kam mal wieder die kriminalistische Erfahrung ins Spiel. "Wer sowas legal besitzt, der wird ja wohl etwas Kriminelles damit machen".
 
Woher stammt die Erfahrung?
Von den Beamten, die meinen, dass eben legales Verhalten, kriminelles Verhalten impliziert. Das ganze dann natürlich gestütz von Richtern, die ebenfalls dieser Meinung sind.
Die Typen, die legale Posingbilder von Kindern besitzen, die haben natürlich auch strafbare Inhalte am Computer, wer Schadprogramme besitzt, der wird sie auch einsetzen, wer den Keller voller Nazidevotionalien hat, der wird ja wohl auch illegal handeln und und und.
Das System funktioniert seit Jahrzehnten und nur wenige kümmert die Problematik, die damit einher geht.
 
Hat der Verkäufer die Daten der Käufer bekannt gegeben ? War das ein Honeypot oder ist die Software echt ?
 
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  • #6

Es könnte sich hier eher um eine etwas ältere Story zu handeln. Dieser Vektor kompromittiert noch Benutzer von 2014 und 2015. Insbesondere eignet sich die Software zum Ausspionieren von Onlinebanking. Diese Geräte vereinen Zugriff und Methoden der Verifizierung. Die Schadsoftware sei so konstruiert, dass sie auch von versierten Smartphone-Nutzern nicht ohne Weiteres entdeckt werden könne. Also etwas, dass nicht so aktuell ist, dass es als Produkt Cleveren verkauft werden kann.
 
Der3Geist schrieb:
Hat der Verkäufer die Daten der Käufer bekannt gegeben ?
Es wird eher so gewesen sein, dass die Strafverfolgungsbehörden eine Person hops genommen haben, welche Verbindung zu DroidJack stand, dann hat man diese Person hops genommen, weitere Personen ausgemacht und so gehts dann eben weiter. Dominoeffekt eben.
 
Das System funktioniert seit Jahrzehnten und nur wenige kümmert die Problematik, die damit einher geht.
Am Ende steht der Polizeistaat. Das System ist viel stabiler als beispielsweise der DDR-Kommunismus, weil es die Menschen wirksamer korrumpiert. Jeder hat etwas mehr zu verlieren als die Geranien auf dem Balkon.
 
Ist der Kauf nicht schon die Vorbereitung einer Straftat?
Natürlich nicht. Darum hat der Gesetzgeber ja explizit eine andere Formulierung gewählt. Nicht der Besitz ist strafbar, sondern der Besitz plus einer geplanten rechtswidrigen Verwendung.
Bei Radarwarngeräten ist es ähnlich. Man darf sie zwar besitzen, aber man darf sie nicht im öffentlichen Strassenverkehr einsetzen.

Was will man denn ansonsten mit dieser Software machen?
Seine Geräte selbst, oder mit Erlaubnis anderer, testen. Die Software analysieren, um derartige Angriffe in Zukunft zu vermeiden und und und.
Fakt ist, der Besitz ist legal, alles andere ist Spekulation, wenn nicht andere Indizien hinzu kommen.
 
Das Gesetz ändert und ergänzt die Strafrechtsbestim-
mungen über Computerkriminalität: Beim Ausspähen
von Daten (§ 202a StGB) kommt es nicht mehr auf
einen Erfolg an, das heißt, es ist nunmehr unerheb-
lich, ob der Täter tatsächlich Daten erlangt, es genügt
die Möglichkeit des Zugangs zu Daten. Der Tatbestand des Abfangens von Daten (§ 202b StGB) ist neu ge-
schaffen und der der Computersabotage (§ 303b StGB)
ausgeweitet worden.
Als Tätigkeiten, die unter § 202c StGB fallen könnten,
kommen insbesondere die Beschaffung, Erstellung,
Anpassung und Verwen-dung von Software in
Frage, und zwar einerseits für die IT-Sicherheit
designte Software zur Schwachstellenanalyse (z. B.
AppScan, GFI Languard, Nessus).

Quelle: pdf
 
Guten Morgen,

ich bin einer der Glücklichen die vom Staat besuch bekommen haben.

Vorab: Es gab keine Beweise für Illegale Aktivitäten, nur der Kaufbeleg aus Paypal war ein Grund für die ZIT und Europol der Anlass, meine Wohnung zu durchsuchen. Nebenbei auch noch meinen teuren Parkett-Boden zu beschädigen:buh:.

Ich bin vom Beruf IT-Test Engineer und mir ist es absolut unbegreiflich, wie man sowas an den Haaren herbeiziehen kann.
 
"Kriminalistische Erfahrungswerte"

Wer das erfunden hat gehört mal kräftig auf den Kopf gehauen. Auch so etwas in ein Gesetz bzw Durchsuchungsbeschluss zu implementieren ist der Hammer.

Wenn man der Logik folgt macht sich ja jeder strafbar der ein Messer bzw Hammer usw besitzt. Denn laut Kriminalistische Erfahrungswerte begeht ein Mörder ja auch seine Tat mittels Werkzeug wie Messer Hammer usw...
 

Viel Spaß damit. Es ist wie angenommen, "Kriminalistischer Erfahrung" ;)
Echt, ein Lehrbeispiel, wie man aus einem legalen Verhalten, eine kriminelle Handlung impliziert.
Tja, es ist zwar hart für dich, aber die Masche zieht schon seit ewigen Zeiten und (fast) keiner hat etwas dagegen.
Wieso? Kein Verantwortlicher hat etwas zu befürchten. Weder die Polizisten, noch Staatsanwalschaft oder Richterschaft. Auch ist es ein sehr gutes Instrument, trotz legalem Verhaltens eine Hausdurchsuchung und/oder weiterführende Massnahmen zu rechtfertigen. Das liegt dann ganz im Ermessen der Behörden.

Ein besonderer Dank an dich, weil du uns mit dem verlinkten HD Befehl gezeigt hast, wie man ins Visier der Behörden kommen kann.

Das mag vielleicht deiner Meinung entsprechen, aber die Realität ist offensichtlich eine andere.
Es ist eher offensichtlich, dass ich ins Gewerbe der Wahrsager wechseln sollte. ;)


Edit:
Rechtsanwalt Udo Vetter hat es wieder einmal auf den Punkt gebracht.

Publikumswirksam

Die Gerichtsbeschlüsse im Fall Blackshades enthielten jedenfalls keinerlei nachvollziehbare Begründung, warum eine legale Nutzung der Software ausgeschlossen sein soll.
Stattdessen behauptet die Generalstaatsanwaltschaft nun auch im aktuellen Fall gegenüber der Presse, die Software diene „ausschließlich dazu, kriminelle Handlungen zu begehen“.

Ohne sich kategorisch hierauf festzulegen, könnte nämlich nicht bei den Käufern durchsucht werden. Dann bedürfte es zumindest weiterer Anhaltspunkte. Das wären insbesondere konkrete Hinweise darauf, dass der Käufer „DroidJack“ tatsächlich gegen Dritte eingesetzt hat. Dann könnte man in der Tat von einem ausreichenden Anfangsverdacht sprechen. So aber bleibt mal wieder der Rechtsstaat auf der Strecke.

Im Fall Blackshades ist mir bislang zum Beispiel noch keine einzige Verurteilung bekannt.


 
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Das gleiche denke ich mir nämlich auch!

Wie Udo Vetter es schon in einem anderen Artikel erwähnt hatte: "hier will man lediglich die Tür ins Haus bekommen, mehr nicht."
 
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