Mal anders gefragt. Als ihr mündlich alles abgesprochen habt, wurde dort so etwas wie "Du zahlst aber so lange (Strom/Telefon/GEZ/etc(Miete mal ausgenommen)) mit, bis ein Nachmieter gefunden ist." abgemacht?
Das Problem ist, "wir haben nicht damit gerechnet" ist allerdings im Vertragsrecht nicht unbedingt ein guter Ausgangspunkt. Nicht ausgemacht heißt so viel, wie dass du keine Regelung getroffen hast. Dann kannst du damit rechnen, dass sie für den Rest ihres Lebens den Vertrag mit trägt und sie damit rechnen, dass sie nur für die Nutzungsdauer den Vertrag mit trägt. Wer hat dann bitte Recht? Wohl keiner von euch so wirklich. Wenn ihr es beide eskalieren lasst, hätte sie vor einem Gericht allerdings die deutlich besseren Karten.Nein, sowas haben wir nicht direkt besprochen, wir haben aber auch nicht damit gerechnet, dass sie die WG nur als Übergangslösung nutzen wollte.
Der Semesterbeginn ist doch noch gar nicht so lange her, oder? Ein paar Monate vielleicht.Sie ist ja erst zum diesjährigen Sommersemesterbeginn eingezogen. Zu der Zeit haben wir eben auch die Verträge neu gemacht, weil mein anderer Mitbewohner auch zu Semesterbeginn eingezogen ist.
Hat sie die WG jetzt eigentlich nur verlassen oder ist sie bereits wirklich ausgezogen? Hat die Schlüsselübergabe bereits stattgefunden?
In jedem Fall würde ich die Vermieterin jetzt ansprechen, dass sie das Zimmer abnimmt, d.h. dass sie den Zustand des Zimmers registriert, so dass geklärt ist, dass eventuelle Schäden nicht im Nachhinein durch euch entstanden sind.
Okay, wenn du spielen willst, gerne.Laut der Aussage könnte ich auch kostenlos Bus und Bahn fahren. Die wären ja sowieso gefahren, auch wenn ich nicht mitgefahren wäre.
Wenn deine Ex-Mitbewohnerin den Bus nutzen will, dann kauft sie sich nicht einen Bus, sondern ein Ticket, sie zahlt dann für die konkrete Nutzung einmalig. Sobald sie keine Lust mehr auf Bus-Fahren hat, nutzt sie den Bus nicht mehr und bezahlt mit sofortiger Wirkung nicht mehr mit. Um es auf den Internet-Vertrag umzumünzen: Du bist der Betreiber des Busunternehmens, sie ist dein Fahrgast. Sie ist mit gefahren bzw. hat dein Internet mitgenutzt und hat jedes mal dafür bezahlt. Jetzt ist sie ausgestiegen/ ausgezogen und zahlt auch nicht mehr weiter. Funktioniert beim Bus-Fahren auch von jetzt auf gleich. Da muss ich nicht erst 3 Monate Kündigungsfrist mit dem Busunternehmen abwarten, bis ich aufhören muss für die Fahrten zu zahlen. Du bist eben davon ausgegangen, dass sie einen Jahresvertrag? mit dir schließt, sie ist von einem nutzungsabhänigen Vertrag (postpaid) ausgegangen - quasi.
Achso: Ich will mich hier sicher nicht auf die Seite der Dame schlagen, allerdings würde ich ihr, auch in deiner Situation, da jetzt nicht wegen der paar Euro nachlaufen.