Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat nun den Vorschlag unterbreitet, zukünftig Leistungsempfänger im Internet zu überprüfen. Ziel dabei ist es "eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet zu schaffen", so eine Sprecherin der Agentur. "Wir wollen prüfen können, ob Leistungsempfänger Einnahmen erzielen, durch die sie ihre Ansprüche auf Unterstützung verlieren“. Fahnder sollen beispielsweise herausfinden dürfen, ob Leistungsempfänger sich über Verkäufe im Internet etwas hinzuverdienen oder gegebenenfalls anderer Leistungsmissbrauch nachweisbar ist. Die Überprüfungen würden sich dabei nicht nur auf die Leistungsbezieher selbst konzentrieren, sondern beispielsweise auch die Familienangehörigen mit einbeziehen.
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