Abmahnwelle U + C - technische Fragen

Wieso mahnen die eigentlich nicht für YouTube ab wenn ihre Technik so toll ist? Da gibts doch massenweise Urheberrechtsverletzungen. Aber ich schätze mal normale Unternehmen wollen nicht mit so schmierigen Abmahnanwälten zusammenarbeiten, dafür ist sich offenbar sogar die Film- und Musikindustrie zu schade.

MfG
Mr. J
 
Generell lässt sich Porno-Content viel erfolgreicher abmahnen als alles andere. Da möchte ja kaum einer öffentlich, und wenns nur vor der Familie ist, zugeben, dass er Pornos geguckt hat. Drum wird halt gezahlt um das kleine Geheimnis möglichst für sich zu behalten.

Ein generelles Problem dieser Gesellschaft welches hier ausgenutzt wird. ;)
 
ich werds aussitzen. den rest erledigt dann die rechtsschutz. schade, dass die heutzutage schon zu einer inoffiziellen pflichtversicherung geworden ist.
 
Gut zu wissen, das war fast der einzige Grund warum ich mir eine RSV zulegen wollte :)
 
für was und wann eine Rechtschutzversicherung zahlt steht im Vertrag den man unterschreibt.
Dürfte durchaus unterschiedlich sein.
Prinzipiell zahlt die Versicherung nicht wenn es um Straftaten geht.
Dafür ist es völlig egal ob man die Tat begangen hat oder nicht.
Alleine um die Anschuldigung geht es.
 
ja, wie gesagt, bei den meisten, wenn nicht allen Rechtschutzversicherungen gibt es keinerlei Erstattung sobald es um Straftaten geht.

Dabei ist völlig egal ob dir jemand Urheberrechtsverletzungen oder Vergewaltigung unterstellt.
Nimmst du dir nen Anwalt zahlt die Versicherung diesen nicht.
Egal ob das Vergehen begangen wurde oder nicht.
Sprich, auch bei nem Freispruch zahlt die Versicherung nicht wenn es um eine Straftat ging.
Richtig beschissen ist das, aber so kennt man ja die Versicherer.
 
Porno-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich

Allmählich fügen sich die einzelnen Informationen zur Streaming-Abmahnwelle um Porno-Abrufe beim Portal Redtube.com zu einem Bild. Nicht endgültig geklärt ist aber, wie der Rechteinhaber The Archive die IP-Adressen der Abgemahnten ermittelt hat. Ein Gutachten zur angeblich verwendeten Ermittlungssoftware "GLADII 1.1.3" liegt zwar in Auszügen vor, ist aber wenig erhellend. Die an der Abmahnwelle Beteiligten schweigen sich zu diesem Thema aus. Viele Indizien sprechen nun für eine Vorgehensweise, die in den strafrechtlich relevanten Bereich reicht und zumindest den Verdacht auf Computerbetrug in gewerblichem Ausmaß nahelegt.

Kompletter Artikel auf
 
Staatsanwaltschaft Köln ermittelt im Redtube-Fall
Immer noch ist unklar, wie die Abmahnanwälte legal an IP-Adressen der Porno-Nutzer kamen

 
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Und hier noch ein "kleiner" Fehler im Abzock-Konstrukt:

Offenbar war die Weitergabe der IP Adressen durch die Schweizer Firma "the-Archive-AG" illegal und verstiess gegen Schweizer Recht. Wie das Schweiz Magazin recherchieren konnte, gab es 2010 einen ähnlichen Fall bei dem das höchste Gericht der Schweiz entschieden hatte, dass es untersagt ist Aufgaben an sich zu ziehen, die klar dem Rechtsstaat obliegen. D.h. die Beschaffung und Weitergabe von IP Adressen verstösst gegen das Gesetz und ist somit strafbar.[...]



Gruß
Baer
 
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Und hier noch ein "kleiner" Fehler im Abzock-Konstrukt:
Och, dass illegal erlangte Daten an Deutsche verkauft werden, damit man hier Kohle machen kann, ist ja nichts neues.
Jetzt zittern eben neben den Steuerhinterziehern auch die Urheberrechtsverletzer.
 
Jetzt zittern eben neben den Steuerhinterziehern auch die Urheberrechtsverletzer.
Und ich befürchte eben, dass sie das nicht tun.
Hört auf meine Worte:
Das alles wird für die Verursacher keinerlei Konsequenzen haben. Da gebe ich euch Brief und Siegel drauf.

-EDIT-


Aber selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein. Denn ein Gericht hat sich das angeschaut und einen Beschluss erlassen.
Auf Seite 2

Es wird dafür niemand persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Es wird so kommen.

--EDIT Nr.2--

Und nochmal ich.
Hier ein mMn hochinteressanter Link:


Besonder das Ende:
Und wenn alles so kommt, dass nach dem neuen Gesetz die Abmahnungen unwirksam sind und alle Abgemahnten die Anwaltskosten zurückfordern, die ihnen entstanden sind?

Tja, die Kanzlei U+C ist „leider“ nun umfirmiert in eine RechtsanwaltsGmbH – mit anderen Worten die haftet nur bis 25.000 Euro und dann ist Feierabend! (Wie gesagt: Zweikommafünfmillionen wäre dann auch die mindeste Gegenforderung! …naja, da kommen dann noch die Gerichtskosten etc dazu…)

Dann wird die Kanzlei aufgelöst und der Spuk hat ein Ende.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Abwahn-Anwälte werden mit ihren Ausreden immer dreister.

Die Luft ist inzwischen schon recht dünn geworden, wenn man sich mit solch absurden Ausreden zu Rechtfertigen versucht. :rolleyes:


p n
 
Dann hoffe ich mal sehr, dass die Sachen jetzt so richtig ins Rollen kommen und die Kanzlei das Ganze wie einen Bumerang zurückbekommt.

Wäre nur gerecht!
 
Kann natürlich auch ein Aufhänger sein, damit man dise Lücke im Urheberrecht schliesst bzw dies ins Gespräch bringt. In anderen Deliktsbereichen wurden entsprechende Lücken zeitnah geschlossen, beim Urheberrecht jedoch nicht.
 
Und ich befürchte eben, dass sie das nicht tun.
Hört auf meine Worte:
Das alles wird für die Verursacher keinerlei Konsequenzen haben. Da gebe ich euch Brief und Siegel drauf.
Sind die Abmahnanwälte jetzt auch gleichzeitig die Urheberrechtsverletzer? ;)

Ob eine Schweizer Firma gegen Gesetze in der Schweiz verstoßen hat, muss und wird in Deutschland niemand interessieren. Das oft behauptete Beweisverwertungsverbot gibt es halt hier nicht grundsätzlich.
 
Beweisverwertungsverbot* != Vorsätzlicher gewerbsmäßiger Betrug in großem Stil

*dessen situationsabhängige Nicht-Existenz in Deutschland mir durchaus klar ist
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wer soll jetzt den gewerbsmäßigen Betrug begangen haben? Die Firma aus der Schweiz wohl nicht, zumindest dürftest du dass nur sehr schlecht beweisen können.
"vorsätzlicher Betrug" ist übrigens doppelt gemoppelt. Betrug ist niemals fahrlässig. :p
 
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