• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Abmahnwelle U + C - technische Fragen

Erbsensuppe

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Und da kommen wir wieder zum monetären Aspekt. Ich würde die Anzeigen, ganz klar. Wenn ich genug Kohle hätte. So besteht aber eine Chance, und die erachte ich in unserem verkorksten Rechtssystem sogar für nicht zu gering, das man hier sogar verliert.
Was hat die Anzeige eines oder mehrerer Offizialdelikte mit deinen Finanzen zu tun? Bei offizialdelikten liegt es nicht mehr im Ermessen der Strafverfolgung ob sie das verfolgen oder nicht. Einen Sachverhalt anzeigen und Klagen sind komplett unterschiedliche Dinge. Die Anzeige kostet dich ausser ein paar Minuten Zeit nichts, sofern Du nicht wissentlich Falschangaben/falsche Verdächtigungen tätigst.
 

Mr_J

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  • #62
Gegen RA Sebastain gabs schon eine Anzeige, gegen U+C meines Wissens noch nicht.

MfG
Mr. J
 

Erbsensuppe

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Ich glaub ich werd nach dem Frühstück mal die Onlinewache Schleswig Holstein aufsuchen. Hat nicht jemand Lust etwaiige Bedenken betreffend der Legalität des Vorghehens von U+C schlüssig zu formulieren?
 

godlike

Warp drölf
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Oh ok, da hast du natürlich recht. Mit welcher Begründung würdest du eine Anzeige erstatten? Irgendwas greifbares braucht es ja. Ich meine immerhin sind die Abmahnungen einfach so durchgewunken worden... Oder begehe ich da einen Denkfehler?
 

Erbsensuppe

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Man sollte irgendwie formulieren das sich einem im Rahmen des derzeitigen Trubels um die ganze Angelegenheit der Verdacht aufdrängt, das dort eben Straftaten begangen worden sein könnten. diese straftaten(Verabredung zu Straftaten, Verstoß gegen Schadenminderungspflicht, falsche Verdächtigungen in mehreren Tausend Fällen usw) darin möglichst nach bestem wissen benennen um seinen Verdacht ausreichend zu begründen, dürfte vollkommen ausreichen.
für eine anzeige muss man nicht zu den beteiligten des vorgangs den man anzeigen möchte gehören. rechtlich ist die anzeige ja nichts anderes als das man der polizei einen hinweis darauf gibt das einem etwas illegal vorkommt.
Ich meine immerhin sind die Abmahnungen einfach so durchgewunken worden.
auf einer seite ist das ja nachvollziebar, wenn man das gericht in dem glauben lässt es handelt sich um "ganz normale" herausgabeansprüche wegen p2p. letzteres ist ja mittlerweile gesetzlich geregelt. warum soll das landgericht da groß rumprüfen? selbst wenn das gericht jetzt noch einlenkt, würde das ja nichts mehr daran ändern das die daten vor gericht genutzt werden dürfen. für den abmahner ja der große vorteil, sicher auch beabsichtigt und imho nur zu entkräften, wenn die technische unmöglichkeit oder eben die reine gewinnabsicht nachgewiesen wird. und das bringt man eben meiner ansicht nach am besten durch eine strafanzeige auf den weg. und solange man sich dagegen verweigert offenzulegen wie genau man nun an die ip gekommen ist und in welchem zusammenhang und wie genau man meint nachweisen zu können das jemand am und um etwas auf einer website getan haben soll auf die der ermittelnde gar keinen zugriff haben konnte, wird man sich auch solche vorwürfe gefallen lassen müssen.
 
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Mr_J

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Könnte letzten Endes sowas in Richtung bandenmäßiger Betrug aber dafür müsste man mal nen Anwalt fragen.

MfG
Mr. J
 

Erbsensuppe

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Es würde mich sehr freuen, würde am Ende etwas genau so klingendes dabei herauskommen, mit allen Konsequenzen für die Abmahner.
 

Tourgott

für immer™

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Wie würde das eigentlich mit einer Rechtsschutzversicherung in so einem Fall aussehen?
Würde die solche Kosten tragen?

Das kommt darauf an, welche Bereiche individuell innerhalb der Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, aber grundsätzlich zahlt die Versicherung selbstverständlich nur für den Rechtsstreit. Sie kommt jedoch nicht für etwaige (rechtsgültige) Strafen auf.

Zum Thema: Mir ist immer noch nicht ganz klar, wie nun die IP-Adressen genau abgegriffen wurden. Einige Quellen behaupten durch Popups, aber ist das inzwischen gesichert? Für diese spezielle Seite wäre es mir egal, da ich diese sowieso nicht besuche, aber wäre trotzdem mal interessant zu wissen, da das Prinzip ja auch auf andere Seiten angewendet werden könnte.
 

Mr_J

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Ich glaube über die Funktionsfähigkeiten der Software weis keiner etwas. Das Gutachten ist auch wertlos. Und die NSA würde da sicher auch gerne mal drauf schauen, die könnten das sicher auch gebrauchen.

MfG
Mr. J
 

Erbsensuppe

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Hier wird den Leuten doch vorgeworfen vorsätzlich eine Straftat begangen zu haben, ich fürchte aus diesem Grund werden die meisten Rechtschutzversicherungen gemäß ihrer Policen nichts übernehmen. Ich kenne zumindest keine seriöse Rechtschutzversicherung die einen beim P2P Vorwurf absichert. Aber als Abgemahnter steht es einem ja frei auch gegen den Abmahner vorzugehen, da dürfte die Rechtschutzversicherung dann je nach dem wie man das begründet wieder Sinn machen.
 

Erbsensuppe

ficken?

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nichts neues, da wird behauptet das wegen die abmahnungen wegen dem streaming aus "offensichtlich rechtswidrigen quellen" rausgingen und das gericht dem so gefolgt ist. es gab aber weder ein einen urheberrechtsverstoß bein dem man sich auf das verfielfältigen aus offensichtlich rechtswidrigen quellen berufen könnte, noch hat das gericht sich dem angeschlossen. dem gericht wurde ja etwas völlig falsches vermittelt um an die daten zu kommen. die sind ja schlimmer als mutti merkel...
 

Baer

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Die Piratenpartei machte gestern ein Leck auf. Das scheint doch, vor allem der Staatanwaltschaft, wesentlich interessanter. ;)

Gruß
Baer
 

Mr_J

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Ob sowas eine Durchsuchubg rechtfertigen würde?

MfG
Mr. J
 

X-Coder

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Ich habe keine Ahnung ob dies ein Fake ist oder woher diese genau stammt, aber diese angebliche Redtube-Besucherstatistik macht gerade in anderen Foren die Runde:
https://dl.dropboxusercontent.com/u/2512901/abmahnwelle-redtube-uc-sebastian.png

Sollte sich das bewahrheiten, wurde doch innerhalb kurzer Zeit, das kann ja dann fast nur noch durch Malware / Skimmed Traffic entstandten sein, gezielt über die kurz zuvor registrierte Domain retdube . net aufgerufen. Dann wurde entweder direkt auf retdube geloggt oder durch einen Zählpixel/Werbebanner auf redtube.

Edit: Heise hat die Plausibilität der in der Grafik angegeben Besucherzahlen geprüft und bestätigt, da ist also wohl wirklich was dran.
 
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Baer

Ottonormalverbrecher
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Denke schon Mr J.

Hier hat sich das Landgericht Köln ein wenig zur Funktionsweise des öminösen Programms GLADII 4711 geäußert:

12.12.2013 Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C in Sachen Redtube: Landgericht Köln gibt erste Auskünfte zur Funktionsweise der Software GLADII 1.1.3

Das Landgericht Köln hat uns soeben erstmals Auskunft zur Funktionsweise der Software GLADII 1.1.3 erteilt, mit der die IP-Adressen der Nutzer ermittelt wurden, die von der Plattform Redtube Filme abgerufen haben und anschließend von der Kanzlei U+C hierfür abgemahnt worden sind. Der Pressesprecher des Landgerichts Köln teilte uns in einer E-Mail hierzu folgendes mit:

„Sehr geehrter Herr Müller,

wie angekündigt möchte ich als Ergebnis der vorgenommenen Prüfung mitteilen, dass Ihnen Einsicht in das gesamte Gutachten von Seiten der Pressestelle nicht gewährt werden kann. Über die Akteneinsicht Dritter – auch der Medien – entscheidet gemäß § 13 Abs. 7 FamFG allein der oder die Kammervorsitzende. Dieser Entscheidung kann und darf ich nicht vorgreifen. Ihr Informations- bzw. Berichterstattungsinteresse sehe ich dadurch hinreichend gewahrt, dass ich Ihnen nachfolgende zusammenfassende Mitteilung des Inhalts des Gutachtens bekanntgebe. Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass diese Zusammenfassung je nach Anfrage bzw. bei entsprechendem Informationsinteresse von hier aus auch anderen Medienvertretern zur Verfügung gestellt werden wird.

Der wesentliche Inhalt des Gutachtens lässt sich wie folgt zusammenfassen (wörtliche Zitate aus dem Gutachten sind in Anführungszeichen gesetzt):

Das Gutachten hatte laut seiner Einleitung zum Ziel festzustellen, ob mit der Software Download-Aktionen von im Internet betriebenen Medien-Hostern korrekt erfasst werden, wobei insbesondere die Identität der heruntergeladenen Datei, die Uhrzeit des Beginns des Downloads sowie die IP-Adresse des herunterladenden Computers Gegenstand der Überprüfung gewesen sein sollen.

Dies soll anhand dreier Testdateien auf drei verschiedenen Webseiten untersucht worden sein (drtuber.com, tnaflix.com und xvideos.com), bei denen die Darstellung der Videos im Webbrowser erfolgte.

Laut Gutachten wurden die hinterlegten Testdateien sodann von dem Gutachter mit verschiedenen Browsern abgerufen und die Uhrzeit protokolliert. Im Anschluss hieran habe der Gutachter über die Software GLADII 1.1.3 eine Übersicht der überwachten Medien-Hoster aufgerufen. Die Software habe dabei eine Reihe von Informationen, unter anderem die IP-Adressen der Besucher der jeweiligen Seite, angeboten. Dabei seien auch die testweise erfolgten Abrufe der oben genannten Dateien angezeigt worden (inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos).

Die protokollierten Zeiten und Aktionen stimmten laut Gutachten exakt mit den testweise durchgeführten Abrufen überein. Laut Gutachten beruhten die bei den Tests durchgeführten Aktionen „technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen“.

Als Schlussfolgerung hält das Gutachten fest, dass die verwendete Software geeignet sei, die Identität der heruntergeladenen Datei, die Uhrzeit des Beginns des Downloads sowie die IP-Adresse des herunterladenden Computers korrekt zu erfassen.“

Im Dunklen bleibt auch nach dieser Auskunft immer noch, wie die Software den Traffic zwischen Nutzer und Plattform in zulässiger Weise überwachen konnte. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum sich das Landgericht Köln so schwer tut, Informationen zu dem Gutachten herauszugeben. Der Auskunft des Landgerichts Köln war eine zweitätige Korrespondenz zwischen der dortigen Pressestelle und uns vorangegangen. Erst nachdem wir angekündigt hatten, unseren Auskunftsanspruch, den wir auf das Landespressegesetz NRW gestützt haben, notfalls gerichtlich durchzusetzen und hierzu eine Frist bis heute, 11 Uhr, gesetzt hatten, erfolgte die vorstehende Mitteilung.

Die Informationen zu dem Gutachten sind immerhin von erheblichem öffentlichem Interesse. Der Erteilung der Informationen entgegenstehende Rechte Dritter sind nicht erkennbar. Insbesondere sind in Gutachten dieser Art erfahrungsgemäß keine sensiblen Daten Dritter enthalten. Sofern sich aus dem Gutachten zu der Frage, wie die Software den Traffic zwischen Nutzer und Plattform in zulässiger Weise überwachen konnte, nichts entnehmen lässt, hätten sich die Kammern, die die Gestattungsanordnungen erlassen haben, mit dieser Frage auseinandersetzen müssen. In den bisher bekannten Beschlüssen ist dies gerade nicht erfolgt. Es wird interessant sein zu erfahren, ob die Kammern, die im Gestattungsverfahren bei der antragstellenden Rechteinhaberin Rückfragen gestellt haben, sich mit diesem Aspekt beschäftigt haben. Hierzu haben wir soeben eine ergänzende Anfrage an die Pressestelle des Landgerichts Köln gestellt und werden im Weiteren berichten.

UPDATE

Auf weitere Nachfrage teilte das Landgericht Köln heute Nachmittag mit, dass in dem Gutachten weitere Ausführungen zum Vorgang der Überwachung nicht gemacht werden.

Mit diesem Problem hätten sich die für die Gestattungsanordnungen zuständigen Kammern jedoch auseinandersetzen müssen. Damit dürften die Gestattungsanträge nicht schlüssig begründet gewesen sein, da eine entscheidende Angabe nach derzeitigem Kenntnisstand schlicht fehlt. Denn eine für den Tatbestand nach § 101 Abs. 2 UrG erforderliche lückenlose Darlegung der Rechtsverletzung – hierzu gehört auch die Frage des Nachweises der Herkunft der Daten und des dem zugrunde liegenden Ermittlungsvorgangs – lassen die Anträge und wohl auch das Gutachten vermissen. Die Gestattungen zur Herausgabe der Daten hätten bereits aus diesem Grunde nicht erlassen werden dürfen. Damit bleibt im Übrigen weiterhin unklar, woher die Daten kommen. Auskunft hierüber könnte, wenn nicht das Landgericht Köln, wohl nur noch die Rechteinhaberin, der von ihr beauftragte Dienstleister zur Datenermittlung und gegebenenfalls die von ihr mandatierten Rechtsanwälte Daniel Sebastian bzw. Urmann + Collegen geben.[...]

Quelle



Gruß
Baer
 

Mr_J

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Geil nech?
Gericht: warum funktioniert die Software denn nun ordnungsgemäß?
Gegeneite: Weil!
Gericht: Ok, passt schon.

MfG
Mr. J
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Mir ist immer noch nicht ganz klar, wie nun die IP-Adressen genau abgegriffen wurden. Einige Quellen behaupten durch Popups, aber ist das inzwischen gesichert?

solche unwichtigen details stehen nicht im gutachten ;) - man hat den heini lediglich ans backend des programms gesetzt und es hat laut seiner aussage tatsächlich "zugriffe" registriert.. werbebanner wären das naheliegendste und einfachste mittel, insbesondere müsste man sich dafür nicht umständlich wo "reinhacken" oder malware verbreiten.. ebenso würde es erklären, warum offenbar viele tatsächlich auch "zu recht" erwischt wurden.. natürlich hat diese art der "ermittlung" die klitzekleine schwachstelle, dass damit lediglich nachwgewiesen wird, dass auf den werbebanner zugegriffen wurde, was wohl kaum gegen irgendwelche rechte verstoßen kann ;).. rückschlüsse auf die quellseite kommen dann entweder aus dem referrer oder der banner-ID (wenn sie für jede seite einmalig ist) - das ist ein (schwaches) indiz, dass man diese seite ggf. aufgerufen hat, kann aber natürlich nichts darüber aussagen, ob auf dieser seite das böse video war und dass man es tatsächlich auch heruntergeladen hat..

aber naja, deutschland ist bekanntermaßen das land der unbegrenzten möglichkeiten, zumindest im zivilprozess - es reicht ja beispielsweise auch im P2P aus, den hash abzufragen, um eine illegale verbreitung zweifelsfrei nachzuweisen, ohne dass auch nur ein byte kopiert wurde (upload abschalten bzw. leech-client nutzen schützt ja bekanntlich nicht vor abmahnungen)...
 
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