• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] BRD: Justizminister will die juristische Definition für Mord überprüfen

Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) hält die Zeit für gekommen, Tötungsdelikten besser zu definieren. Im Strafgesetzbuch sind Mordmerkmale seit 1941 unverändert beschrieben. Eine Expertengruppe soll nun fundierte Grundlagen für eine parlamentarische Diskussion erarbeiten. Ziel soll die Entscheidung darüber sein, ob in den Formulierungen eine Notwendigkeit für Streichung, Veränderung oder Ergänzung besteht. Der Paragraf beschreibe nicht, so Maas, wann eine Tat ein Mord ist, sondern einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen.

Quelle.: Tagesschau
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Laaange überfällige Aktion.
Bleibt nur zu hoffen, dass nun etwas Besseres nach kommt.
 

simpliziss

gelangweilt

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Wenn man kein Thema hat, mit dem man sich profilieren kann, dann sucht man sich eben eins.

Änderungen würden das ganze Gefüge der Tötungsdelikte betreffen. Man darf auf die Reaktion der Fachwelt gespannt sein.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Änderungen würden das ganze Gefüge der Tötungsdelikte betreffen. Man darf auf die Reaktion der Fachwelt gespannt sein.
Die Fachwelt hat darauf schon länger gedrängt. Andere Staaten haben hier schon vor langem "modernisiert".
 

simpliziss

gelangweilt

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Ich befürchte, daß hier ohne Zitate im luftleeren Raum diskutiert wird. :D

Andere Länder? bisherige Diskussionsbeiträge von Juristen? Formulierungen? Forderungen?

Der Herr Maas scheint etwas ändern zu wollen, weiß aber nicht genau was.
 

TRON2

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  • Thread Starter Thread Starter
  • #7
Im Bereich der Sterbehilfe sehe ich da schon Modernisierungsbedarf.
 

simpliziss

gelangweilt

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Sterbehilfe ist kein Mord.

Der Herr Maas will ja den Mord-Begriff ändern.
 

TheHSA

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@simpliziss:

Erinnerst du dich an den Kannibalen von Rotenburg? Er beging Tötung auf Verlangen, wurde aber wegen Mord verknackt. Also haben Sterbehilfe und Mord mehr Überschneidungen, als du denkst.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Im Bereich der Sterbehilfe sehe ich da schon Modernisierungsbedarf.

Ich ebenfalls, und @simpliziss, sehr wohl kann in ungünstigen Lagen Sterbehilfe als Mord ausgelegt werden! Deswegen halte ich das Schweizer Modell für akzeptabel, jeder der unheilbar Schwerstkrank ist nd durch zwei/drei Arztinstanzen bewiesenermaßen Sterbenskrank mit unerträglichen Nebenwirkungen (Schmerzen) nachgewiesen hat, sollte im Hospiz seine "Gift" Pille nehmen dürfen, selbstverständlich nur bei nachgewiesener geistiger Kompetenz und unter dem Vorbehalt "selber einnehmen"! In ganz schweren Fällen wo der Patient dies nicht "selber" ausführen kann sollte es eine Möglichkeit geben diesem Patienten zu helfen bei der Einnahme, aber nur wenn ein Richter vorab informiert und anwesend ist! Kein Mensch 0der Tier sollte unerträgliche Schmerzen und Leid ertragen müssen ...
 

simpliziss

gelangweilt

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Hier geht es bereits kunterbunt durcheinander wie ich befürchtet hatte. :D

@ TheHSA,

Ich warne vor Beispielen; dann haben wir hier sofort eine Diskussion über Einzelurteile; das beweist nix und eine andere Formulierung ändert auh nichts am Ergebnis des Verfahrens.

nodns schrieb:
Ich ebenfalls, und @simpliziss, sehr wohl kann in ungünstigen Lagen Sterbehilfe als Mord ausgelegt werden!

Das geht, wenn das Motiv des Helfers Bereicherung ist, Und nun?
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Kunterbunt, so sollte eine Diskussion/Dialog aussehen! Wir habe Gesetze die stammen noch aus Bismarcks Zeiten, so etwas kann nicht mehr Zeitgemäß sein und sollte
für eine gute Zukunft aller erledigt werden. Entledigen wir unsere Mittelalterliche Denkweise im Abfalleimer der Geschichte.
 

simpliziss

gelangweilt

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@TheHSA:

Glaubst Du wikklich, daß es durch andere Definitionen keine strittigen Urteile mehr geben würde?
 

TheHSA

Design-Söldner

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@simpliziss:

Glaubst du, wenn man ein Geländer baut, garantiert man, dass niemand jemals runterfällt? Nein, tut man nicht, aber die Chancen sind dann geringer.
 

bevoller

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Erinnerst du dich an den Kannibalen von Rotenburg? Er beging Tötung auf Verlangen, wurde aber wegen Mord verknackt. Also haben Sterbehilfe und Mord mehr Überschneidungen, als du denkst.
Oder es war ganz einfach nur ein klassisches Fehlurteil. Da Meiwes aber unterstellt wird, er habe zur Befriedigung des Geschlechtstriebes getötet, ist das Mordmerkmal erfüllt. Eine Überschneidung zur Sterbehilfe wäre hier hoffentlich fehl am Platz.

Ich ebenfalls, und @simpliziss, sehr wohl kann in ungünstigen Lagen Sterbehilfe als Mord ausgelegt werden! ... Kein Mensch 0der Tier sollte unerträgliche Schmerzen und Leid ertragen müssen ...
Was doch ziemlich eindeutig gegen ein Mordmerkmal spricht. Oder hältst du das würdevolle und schmerzfreie aus dem Leben scheiden lassen für niederträchtig oder besonders grausam? Ich sehe auch keinen wirklich wichtigen Grund für eine Überarbeitung.
Problem in Deutschland ist doch nicht eine angeblich ungenaue Definition von Mordmerkmalen, sondern eine fehlende gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe.
 

simpliziss

gelangweilt

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@TheHSA:

Dann sollten wir warten, bis wir das neue Geländer zu Gesicht bekommen und drüber reden können.

Bis jetzt gibt es hier ja nichtmal eine angeblich bessere Formulierung aus einem angeblich fortschrittlichen Land.

Die Anwälte wollen übrigens eine Zusammenlegung der Vorschriften für Mord und Totschlag. So eine eher redaktionelle Änderung kann ja durchaus sinnvoll sein.
 
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