• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] BRD: Justizminister will die juristische Definition für Mord überprüfen

Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) hält die Zeit für gekommen, Tötungsdelikten besser zu definieren. Im Strafgesetzbuch sind Mordmerkmale seit 1941 unverändert beschrieben. Eine Expertengruppe soll nun fundierte Grundlagen für eine parlamentarische Diskussion erarbeiten. Ziel soll die Entscheidung darüber sein, ob in den Formulierungen eine Notwendigkeit für Streichung, Veränderung oder Ergänzung besteht. Der Paragraf beschreibe nicht, so Maas, wann eine Tat ein Mord ist, sondern einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen.

Quelle.: Tagesschau
 

simpliziss

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@Seonendseounli:

Ach laß doch mal solche unsinnigen Bomben-Beispiele.

Das ist natürlich in beiden Fällen Mord. Dein Kriterium ist doch nur eines von mehreren und bestimmt nicht den Vorwurf alleine.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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@Seonendseounli:

Ach laß doch mal solche unsinnigen Bomben-Beispiele.

Das ist natürlich in beiden Fällen Mord. Dein Kriterium ist doch nur eines von mehreren und bestimmt nicht den Vorwurf alleine.

Nein, es wäre nicht in beiden Fällen Mord. Natürlich ist das Beispiel nicht besonders realistisch, es taugt aber gut um die Problematiken des Mordparagraphen aufzuzeigen.
 

simpliziss

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Nein es taugt überhaupt nicht, weil es das logische Denken in die falsche Richtung lenkt.
 

TBow

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Dein Kriterium ist doch nur eines von mehreren und bestimmt nicht den Vorwurf alleine.
Das Problemen mit den Kriterein ist jenes, dass das "herumreiten" auf diesen zur Bestimmung, ob es denn nun Mord war, oder eben nicht, die Gerichte des öfteren zwingt, haarsträubende Argumentationslinien (Haustyrannenmord) aufzubauen, damit man das gewünschte Ergebnis bekommt. Gäbe es einen einheitlichen Tötungsparagraphen, dann hätten es die Gerichte viel einfacher.

Gutes Beispiel war auch Armin M. (Kannibale von Rotenburg), der einen Tötung auf verlangen durchführte, aber wegen des Kriteriums "Befriedigung des Geschlechtstriebs" als Mörder verurteilt werden musste.
 

KaPiTN

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@bevoller: Im ersten Beispiel wäre die Bombe wohl kein gemeingefährliches Mittel, da sie ja nur die Leute trifft die sie auch treffen soll, im zweiten schon.

Das ist natürlich Schwachsinn, weil eine Gefährdung anderer nicht ausgeschlossen werden kann. Daher heißt es ja gemeingefährlich.
 

simpliziss

gelangweilt

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TBow schrieb:
Gutes Beispiel war auch Armin M. (Kannibale von Rothenburg), der einen Tötung auf verlangen durchführte, aber wegen des Kriteriums "Befriedigung des Geschlechtstriebs" als Mörder verurteilt werden musste.

Das ist vor allen Dingen ein gutes Beispiel, daß mehrere Motive zusammentreffen können.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Das ist vor allen Dingen ein gutes Beispiel, daß mehrere Motive zusammentreffen können.
Herr Meiwes konnte nur aufgrund dieses einen Merkmals als Mörder verurteilt werden. Das Erstgericht hat ihn ja wegen Totschlags verurteilt, es wurde aber dann in Mord abgeändert. 8.5 Jahre und dann plötzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das kann es eben nur dann geben, wenn dem Gericht keinerlei Möglichkeit gegeben wird zu differenzieren.
Hätte es damals schon einen einheitlichen Tötungsparagraphen, so wie in Österreich gegeben, dann könnte man solche Fälle viel besser aburteilen.
 

simpliziss

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Ein Merkmal reicht für eine Verurteilung.

Unterschiedliche Gerichte kommen insbesondere bei einer schwierigen Sachlage durchaus zu unterschiedlichen Urteilen.

Deswegen haben wir ja eine mehrzügige Rechtsprechung. Und die Argumentation der Verteidigung ist kein Urteilsspruch.

Gerade die österreichische Methode öffnet Möglichkeiten für Beliebigkeiten.
 

TheHSA

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@simpliziss:
Dass nur ein Merkmal den Unterschied zwischen 8,5 und 25 Jahren ausmachen soll, ist mMn nicht vernünftig.
 

simpliziss

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Es war doch eine Revision, oder?

Dann werden die Karten immer neu gemischt und ein Vorurteil existiert nicht mehr.
 

Seonendseounli

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Das ist natürlich Schwachsinn, weil eine Gefährdung anderer nicht ausgeschlossen werden kann. Daher heißt es ja gemeingefährlich.

Allerdings ist das Merkmal der Gemeingefährlichkeit nicht abstrakt zu verstehen, sondern Einzelfallbezogen. Und in dem ersten Beispiel träfe die Bombe nur solche Personen die es auch treffen soll, daher ist es nicht gemeingefährlich, im zweiten schon. Wie gesagt das sind Beispiele, die dienen nicht der Abbildung der Realität, sondern sollen einzelne Umstände verdeutlichen, vergleichbar den Modellen der Wirtschaftswissenschaften, also ganz locker bleiben ;)

Nein es taugt überhaupt nicht, weil es das logische Denken in die falsche Richtung lenkt.

Äh, what? :rolleyes:
 

TheHSA

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@simpliziss:
Formal und im Gericht - ja. Aber das erste Urteil ist bekannt.
Und so sehen wir bei dem selben Fall 8,5 und 25 Jahre. Und der einzige Unterschied? Beim zweiten wird Meiwes unterstellt, er sei davon geil geworden. Und das soll also 16,5 Jahre wert sein?
 

simpliziss

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@Seonendseounli:

Aber nur wenn eine Bombe ein Präzisionswerkzeug ist.

Nun laß es doch; es ist abwegig. :m

@TheHSA:

Naklar kann das sein. Auch zwischen Mord und Totschlag liegen Jahre. Im Übrigen war das erste Urteil falsch und deswegen kann man den Vergleich nicht ziehen.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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@simpliziss:

Siehe das bekannte Hochsitzbeispiel. Eine Bombe wird unter einem solchen installiert und gezündet um den darauf befindlichen Jäger zu töten. Nicht gemeingefährlich, da keine Gefährdung für Unbeteiligte. Same here
 

simpliziss

gelangweilt

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Au Backe ......

Natürlich kann eine Bombe auch ohne Gefährdung der Allgemeinheit eingesetzt werden. Ist es deswegen kein Mord?

(Vielleicht solltest Du nicht Jura sondern Soziologie studieren :D)
 

TheHSA

Design-Söldner

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@TheHSA:

Naklar kann das sein. Auch zwischen Mord und Totschlag liegen Jahre.

Und genau das sollte man (und wird man hoffentlich jetzt) abschaffen - diesen Riesenabstand. Man muss jedes Tötungsdelikt individuell abhandeln. Es kann besonders schweren Totschlag oder Mord mit erleichternden Umständen geben. Doch bei Mord hast du im Moment keinerlei Spielraum - Mord -> sofort lebenslänglich.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Das weiß man aber eben nicht.

Der Hochsitz könnte auf jemanden drauf fallen. :coffee:

Wie gesagt, es kommt auf die konkrete Situation an, nicht auf abstrakt vorstellbare/mögliche Folgen.

@simpliziss:
Falls es dich interessiert: "Daraus resultiert das hinreichend bekannte Paradoxon, dass mit gemeingefährlichen Mitteln tötet, wer eine Bombe in ein Restaurant wirft, um einen Anwesenden zu töten, nicht aber derjenige, der alle Gäste zu töten hofft." MüKo StgB, § 211, Rn. 103. Habs extra nochmal nachgeschlagen für dich.
 

simpliziss

gelangweilt

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Ja und?

Dieser Satz des Kommentators ist Quatsch; jedenfalls wenn man ihn isoliert zitiert.
 

KaPiTN

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Schon wegen Gefährdung der Kellner. ;)
 
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