Seonendseounli
Dummes Zeug
- Registriert
- 27 Aug. 2013
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Um mal Klarheit zu schaffen: Zu aller erst, NICHT Artikel, sondern Paragraph 
Was die Wahlmöglichkeit über die Nacherfüllung betrifft: Die liegt beim Verkäufer, da er sachnäher ist und die Kosten zu tragen hat.
Behält er dein Handy zur Reparatur ein hast du einen SE-Anspruch aus §§ 280 ff. BGB - hierbei könnten z.B. die Kosten für ein Ersatz(miet)Handy geltend gemacht werden.

Was die Wahlmöglichkeit über die Nacherfüllung betrifft: Die liegt beim Verkäufer, da er sachnäher ist und die Kosten zu tragen hat.
Behält er dein Handy zur Reparatur ein hast du einen SE-Anspruch aus §§ 280 ff. BGB - hierbei könnten z.B. die Kosten für ein Ersatz(miet)Handy geltend gemacht werden.

