439 -Nacherfüllung

Um mal Klarheit zu schaffen: Zu aller erst, NICHT Artikel, sondern Paragraph ;)

Was die Wahlmöglichkeit über die Nacherfüllung betrifft: Die liegt beim Verkäufer, da er sachnäher ist und die Kosten zu tragen hat.

Behält er dein Handy zur Reparatur ein hast du einen SE-Anspruch aus §§ 280 ff. BGB - hierbei könnten z.B. die Kosten für ein Ersatz(miet)Handy geltend gemacht werden.
 
Nein. Die Wahl liegt in erster Linie beim Käufer.
Nur, wenn die Kosten bzw der Aufwand unverhältnismäßig sind/ist, kann der Verkäufer die Entscheidung selbst treffen.

Du hast natürlich recht, ich meinte die wahlmöglichkeit über die art der nachbesserung.

Man bekommt doch in der Regel ein günstigeres Ersatzgerät.

Wie oft muss man etwas einschicken, damit man das Geld zurück bekommt?

Drei mal oder?

Nach zwei erfolglosen versuchen gilt die nacherfüllung i.d.r. als fehlgeschlagen, 440 bgb. Danach verbleiben rücktritt und minderung. Übrigens @ts: durch eu-richtlinienkonforme anwendung musst du als verbraucher bei der nacherfüllung dem unternehmer keine frist zur nacherfuellung setzen, du musst ihn nur zur nacherfuellung auffordern und dann eine angemessene frist verstreichen lassen. Danach kannst du dann zurücktreten. In deinem fall ist das theoretisch passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz genau die meinte ich auch.
Und nach 2 mal fehlgeschlagenem nachbessern hat der Kunde sogar noch ein Recht mehr: vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Über die art und weise der nachBESSERUNG entscheidet der verkäufer, aus oben genannten gründen. Bspw. Kann der käufer bei einem handy das ein kaputtes display hat zwar wählen ob er ein neues gerät erhält oder das gerät repariert wird, der verkäufer aber darf selber entscheiden ob er z.b. das display selber repariert oder ein neues display einbaut.
 
Er darf es nur dann entscheiden, wenn die Kosten/Aufwand unverhältnismäßig sind/ist.
Wenn das nicht gegeben ist, hat der Kunde die Wahl.
 
Nein, der Händler darf bei unverhältnismäßig hohen Kosten Reparatur oder Neulieferung ablehnen. Sind sich beide Parteien einig, dass repariert wird, darf der Händler entscheiden wie er repariert.
 
Er darf es nur dann entscheiden, wenn die Kosten/Aufwand unverhältnismäßig sind/ist.
Wenn das nicht gegeben ist, hat der Kunde die Wahl.

Nein. Das wahlrecht des käufers im rahmen der nachERFÜLLUNG betrifft die wahl zwischen nachLIEFERUNG oder nachBESSERUNG. Hat der K sich für die nachBESSERUNG entschieden, entscheidet der verkäufer wie er die nachBESSERUNG ausführt. Das ergibt nur sinn, schließlich trägt er die kosten und ist sachnäher.
 
Dann passt dein Bezug zum Beitrag vor dir nicht oder ich hab heut schon zuviel mein Hirn angestrengt und versteh was falsch.
 
Nein. Das wahlrecht des käufers im rahmen der nachERFÜLLUNG betrifft die wahl zwischen nachLIEFERUNG oder nachBESSERUNG. Hat der K sich für die nachBESSERUNG entschieden, entscheidet der verkäufer wie er die nachBESSERUNG ausführt. Das ergibt nur sinn, schließlich trägt er die kosten und ist sachnäher.

Nachlieferung: Neue Ware. Nachbesserung: Reparatur.
Das kann der Käufer entscheiden.

Wenn die Kosten für eine Neuware im Vergleich zu den Kosten für eine Reparatur (oder andersherum) unverhältnismäßig hoch sind, entscheidet der Verkäufer.

Dass der VK immer selbst entscheidet, wie er reparieren lässt, das steht außer Frage.
 
Nachlieferung: Neue Ware. Nachbesserung: Reparatur.
Das kann der Käufer entscheiden.

Wenn die Kosten für eine Neuware im Vergleich zu den Kosten für eine Reparatur (oder andersherum) unverhältnismäßig hoch sind, entscheidet der Verkäufer.

Dass der VK immer selbst entscheidet, wie er reparieren lässt, das steht außer Frage.

Richtig. Genau das hab ich geschrieben, du hast dem widersprochen
 
Fakt ist leider, dass viele große Läden ganz einfach die aktuelle Gesetzeslage ignorieren. Das ist denen ganz einfach egal. Weil die genau wissen, dass 99 % der Kunden sich vertrösten und belabern lassen. Das eine Prozent, dass dann doch klagen will, kann man dann immer noch außergerichtlich beruhigen.

Wenn es, wie hier, um Apple geht, dann innerhalb der 1-Jahres Garantie direkt bei Apple melden. Mein Sohn hatte ein ipod Touch gebraucht gekauft, das nach kurzer Zeit defekt ging. Es war ~ 10 Monate alt. Anruf bei Apple, und nachdem klar war, dass das Teil defekt ist, erhielt er umgehend ein Austauschgerät. Das kaputte nahm der Paketdienst dafür mit. Das Austauschgerät schien sogar neu zu sein, es waren keinerlei Gebrauchsspuren zu sehen. Dabei hatten wir nicht mal eine Rechnung.

Nur, wenn die 12 Monate Apple-Garantie um sind, dann kann man das zweite Jahr der Gewährleistung sich mit einem Händler herumärgern.
 
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  • #36
Fehler ist nach dem Update immer noch vorhanden.
Nun ist die Frage wie ich weiter mache, da es laut dem Applemensch ja ein Softwareproblem ist.. naja selbigen werde ich erstmal wieder anrufen.
Genau mein Problem:
Habe nochmal gegoogelt, dass Problem ist anscheinend mehr als bekannt, trotzdem gibt es noch keine Lösung (evtl. 7.1?).
Also bringt die Diskussion mit Saturn wohl auch nix.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die "Sachlage" wurde ja bereits erläutert. War aber auch mal in so einer Situation und kann dabei generell nur empfehlen: Schön überfreundlich sein. Mein Galaxy II funktionierte nach dem Kauf bei Saturn von Anfang an nicht, das stellte ich zuhause fest. Es ließ sich nicht anschalten und nicht aufladen, zeigte gar keine Reaktion. Am nächsten Tag erneut zu Saturn und anschließend ein komplett neues Gerät ausgehändigt bekommen, man betonte allerdings sehr häufig dass das reine Kulanz sei und "normalerweise" erst ne Reparatur angesetzt werden würde.
 
Ich würde zum Rücktritt raten.

genau.
Und dann für die Hälfte des Preises ein gescheites Android Phone kaufen das genau so hochwertig ist, und mehr Funktionen besitzt.
mit dem kleinen 4" Display vom iPhone5 gibts da genug billigere Teile.

Oder halt ein neues Statusphone kaufen.

Mich hätte spätestens die Erfahrung dann ganz von Apple weggebracht.
 
Bei Applekäufern kann man nicht mit wörtern wie "Verstand" und "Verhältnis" oder "Preis / Leistung" Argumentieren... meine Erfahrung
hm - eigentlich kann man da gar nicht Argumentieren :D
 
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