• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

439 -Nacherfüllung

Tone

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Moin,
ich hatte heute eine kleine Meinungsverschiedenheit mit dem Verkäufern bei Saturn.
Und zwar hat mein Handy (am 13. November 2013 gekauft) einen kleinen defekt und ich wollte es gegen ein neues eingetauscht haben.
Sie waren aber der Meinung, dass sie dazu nicht verpflichtet sind.

Darauf verwies ich auf BGB 439 - Nacherfüllung: "(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

Die Antwort von Saturn lautete: "Nein". Ich fragte Sie wieso - "Weil dir dazu nicht verpflichtet sind."
Art. 439 ignorierten Sie komplett.

Ich bin natürlich kein Juramensch und es ist durchaus möglich, dass sie im Recht sind, konnten es mir jedoch gar nicht erklären (Der Filialleiter auch nicht...).

Also kann mir jemand von euch vielleicht erklären, wer hier im Recht ist?
Vielen Dank schon mal!
 

Xerebus

Trollfinder

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Ich denke nacherfüllung kann auch eine reperatur sein. Und das darf der händler 2x versuchen.
Was ist eigentlich der defekt?
 

Tone

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  • #3
Ja, aber nach Art. 439 müssen Sie mir doch die Wahl lassen oder nicht?
Das Handy stürzt gelegentlich (1-5 mal die Woche) ab, wenn man den Homebutton drückt.
 

Hector

Board-Paladin

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Nö. Der Händler hat 2 Versuche den Mangel zu beseitigen. Wie er das tut, bleibt ihm überlassen. Wenn er es in Reparatur nimmt, statt ein Austauschgerät zu geben, dann ist das so. (Hauen, wenn es nicht stimmt, aber ich meine das aus der Rechtskunde im Kopf behalten zu haben.)
 

Tone

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  • #5
Das haben Die auch gesagt, aber damit würde doch 439 ausgehebelt werden.
"Der Käufer kann nach SEINER WAHL die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Demnach ist es doch mir überlassen, wie er den Mangel beseitigt wird oder sehe ich was falsch?
 

Hezu

Ruhe in Frieden

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BGB §439 schrieb:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
[sub]Quelle[/sub]
Da ein Neugerät meist als teurer angesehen wird als eine Reparatur (@Xerebus: nicht Reperatur...), kann der Verkäufer wegen Unverhältnismäßigkeit ein Neugerät verweigern, zumal es ja vielleicht auch nach deiner Fehlerbeschreibung ein Softwarefehler sein könnte.
 

accC

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Kurz: Nein, du hast nicht unmittelbar das Recht auf ein Austauschgerät. Der Verkäufer hat, wie schon gesagt wurde, die Wahl, ob er das Gerät reparieren lassen möchte oder austauschen möchte. Er wird in der Regel reparieren vorziehen.

Jetzt kommt es aber auch darauf an, was für eine Art Fehler vorliegt und was du angibst.
Zunächst solltest du einen Fehler möglichst genau beschreiben ein "geht nicht" wird meist nicht akzeptiert, während ein "Defekt" meist dazu führt, dass man das Gerät austauscht. Unabhängig von dem, was du angibst und was natürlich mit dem vorliegenden Fehler übereinstimmen sollte, sollte der tatsächliche Defekt auch ein Reparaturgrund darstellen bzw. er sollte von Garantie/Gewährleistung gedeckt sein.

Der Fehler hört sich für mich ganz stark nach einem Softwarefehler an, nicht etwa nach einem Hardwarefehler.
Da kommen wir jetzt schon in einen problematischen Bereich. Für Softwarefehler muss nämlich nur dann gehaftet werden, wenn der Werkszustand des Gerätes nicht modifiziert wurde. Bei gerooteten Geräten ist das nicht der Fall. Auch wenn du weitere Software installierst, könnte das als Modifikation gesehen werden, die die Softwaregarantie verfallen lässt. Das wäre allerdings von einem Fachanwalt zu klären. Aus rein logischer Sicht würde ich sagen: Jede App, die du über den Hersteller-Store bezogen hast, etwa Android Market und jedes Systemupdate, das vom Hersteller geliefert wurde, sollte [wie gesagt, aus meiner Sicht] keine Einschränkung der Softwaregarantie mit sich ziehen. Hast du aber selbstständig Modifikationen an der Software vorgenommen, Apps/ Systeme aus Drittquellen auf der Hardware installiert, sollte die Softwaregarantie auf jeden Fall verfallen.


Allerdings verstehe ich dein Problem auch nicht, wenn dein Handy abstürzt, dann such mal ein Update für die Software, ggf. deinstalliere die Apps, die ggf. dafür verantwortlich sein können. (beispielsweise Visuelle Styles etc)
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Ja, aber nach Art. 439 müssen Sie mir doch die Wahl lassen oder nicht?

lesen:

"(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; "

klar, oder?
Du hast natürlich das Recht vor Gericht zu gehen und zu belegen dass du unbedingt ein neues Gerät brauchst und eine Reparatur für dich nicht ok ist.

Ganz kann ich das Problem aber eh nicht verstehen, in ähnlichen Fällen konnte ich bei Mediamarkt oder Saturn bisher immer erreichen ein neues Gerät zu bekommen.
Aber rechtlich zugesichert ist das nicht.

@AccC

ich gehe mal davon aus, der TS hat bevor er das Teil zur Reparatur bringt Werksreset gemacht + neuste originale Firmware installiert und dann getestet ob das Problem weiterhin besteht.
Natürlich kann das auch sehr gut ein Hardwareproblem sein.

@TS
von welchem Handy sprechen wir denn?
 

Tone

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Also erstmal habe ich ein nicht gejailbreaktes iPhone, von daher sind richtige Modifikationen gar nicht möglich.
An ein Softwarefehler glaube ich ehrlich gesagt auch nicht, da es Systemweit passiert, egal welche App geöffnet ist oder eben nicht, außerdem hätten dann andere iOS Nutzer das Problem ja auch. Meiner Meinung nach kommt der Button, wenn ich ihn drücke, manchmal auf einen Kontakt, auf den er eben nicht kommen soll und das wars dann eben.

Das mit den unverhältnismäßig hohen Kosten könnte natürlich ein Knackpunkt sein, allerdings ist das bestimmt auch so ein Punkt, worüber sich Anwälte quasi jeden Tag streiten. Weiß ich nicht, kann ich nicht genau einschätzen (genau wie die Saturn Verkäufer, weshalb ich eine sofortige Ablehnung nach wie vor nicht verstehe).
Trotzdem finde ich Absatz 3 sehr schwammig formuliert. "ohne erhebliche Nachteile für den Käufer". Heutzutage ist doch quasi jeder auf sein Handy angewiesen, grade auch beruflich und für mich wär es definitiv ein erheblicher Nachteil 1-2 Wochen kein Handy zu haben.

Und elgitarre: Es freut mich zwar für dich, dass du immer ein neues Gerät bekommen hast, mir hilft das aber leider nicht.

Und danke für die Antworten, hat mir schon mal weitergeholfen! Ich schätze wenn wir das hier weiter vertiefen, werden wir uns sowieso nur auf den Absatz 3 festfahren.
 

Tone

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  • #11
Das werde ich wahrscheinlich auch tun, dass ist glaube ich das einzige, was ohne Probleme funktionieren wird.
 

Schrenk

Mit Glied

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Grundsätzlich hat der Käufer die Wahl ob er Reparatur oder Ersatzlieferung möchte. Nur bei unverhältnismäßig hohen Kosten kann der Verkäufer eine Art der Nachbesserung verweigern. Dabei gilt als Grenze, dass er verweigern darf, wenn die eine Art der Nachbesserung 5%-25% teurer als die andere ist. (Allerdings ist das nicht so leicht auszurechnen, da auch der Restwert noch mit rein gerechnet wird den der Händler ja wieder zurück bekommt,etc....)

Viel interessanter und wirksamer ist mit folgendem zu drohen:

Die Nacherfüllung hat in der Regel beim Verkäufer zu erfolgen. Gem. § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer alle zur Nacherfüllung notwendigen Aufwendungen zu tragen. Diese umfassen u.a. Transport, Lohn- Wege- und Materialkosten sowie Rechtsanwaltskosten, bei Fahrzeugen Abschlepp- und Sachverständigenkosten.

Quelle:
http://www.rae-luehl.de/rechtsinfor...-des-kaeufers-bei-maengeln/nacherfuellung.php

Spätestens wenn man sie darauf hinweist was sie für Kosten tragen müssen wenn man sich nicht gütlich einigt, werden die meisten Händler plötzlich sehr kulant.


Wenn der Verkäufer nachbessern will ist auch noch folgendes wichtig:

Die Nachbesserung hat unverzüglich im Rahmen der bestehenden Werkstattkapazitäten oder innerhalb des normalen Geschäftsablaufs zu erfolgen evt. auch unter Vorrang gegenüber anderen dringlichen Aufträgen.

D.h. sollte man eine angemessene Frist setzen in der der Händler das Gerät reparieren kann. Da Saturn sicher nicht selber reparieren kann wird die angemessene Frist wohl mind. 1 Woche eher 2 Wochen betragen. (Einschicken/Reparatur/Zurückschicken).


Gruss und viel Glück


Schrenk


P.S.: Das ist ein Grund wieso ich Sachen wie Handys etc. am liebsten bei Amazon bestell. Die sind bei der Frage Nachbesserung/Nachlieferung seeehr kulant und man hat bedeutend weniger Ärger. Letztens wollte doch kurz vor Weihnachten eine Verkäuferin und der Marktleiter am Tag vor Weihnachten wirklich drauf bestehen den Warmwasserboiler zu reparieren anstatt direkt auszutauschen (Küche, 70€ Neupreis). Nach dem erwähnten Absatz 2 mit den zu tragenden Kosten war dann auf einmal alles anders ;)

Bei Geräten die man wirklich nicht sofort braucht würde ich aber auch den Händler verstehen und reparieren lassen. Aber bei so Sachen wie Warmwasser/Handy.. auf das will man dann halt doch nicht 2 Wochen verzichten.
 

LemonDrops

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@elgitarre:

Ließ doch ersteinmal selbst:

"Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. "[

Dort steht dass auch zu berücksichtigen ist, ob die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer machbar ist. Eine Reperaturdauer von 2-8 Wochen ist ein erheblicher Nachteil bei einem Telefon. Es ist einem Kunden nicht zuzumuten diese Zeit ohne Telekommunikation auskommen zu müssen. Hier werden eindeutig die Geschäftsrisiken des Unternehmens, auf den Kunden übertragen.
 

badboyoli

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@Tone:

Bei einem Hardware Problem mit seinem iDevice wendet man sich grundsätzlich direkt an Apple und nicht an irgendwelche 0815 Elektro "Fachmärkte". Bei Apple wird nicht lange gefragt sondern dein iPhone direkt getauscht. Das ganze kannst du entweder direkt in einem Apple Store, sofern du einen in der Nähe hast, oder online veranlassen.
 

gelöschter Benutzer

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@lemondrops.
Natürlich.
Alles Auslegung.
Das Problem ist, im Ernstfall muss man sich vor Gericht einigen.

Allem Gelaber zum Trotz ist es doch so:

führt ein eindringliches Gespräch mit dem Abteilungsleiter nicht zu einem Umtausch, dann hat man Pech gehabt.
 

Tone

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  • #16
Nochmal danke an die Antworten .

@Badboyoli: Hab keinen Apple Store in der Nähe..

Erstmal zum Problem an sich: Habe mit einen Apple Mensch (Teamleiter :D) gesprochen, der hat eine Ferndiagnose gemacht und festgestellt, dass irgendeine Systemdatei im Eimer ist und das es dementsprechend nichts bringen würde, wenn ich dann auf ein neues Gerät wechsle und das Backup draufspiele. Ich bin mir zwar nicht so sicher, ob das Backup wirklich so umfangreich ist, aber ich geh mal davon aus, er wird es schon wissen.
Meine Problemdatei oder Problemprozess war Bugboard oder Backboard (klang jedenfalls so, war ja nur telefonisch).
Habe jetzt auf iOS 7.0.4 geupdatet, weil ich noch 7.0.3 hatte und er meinte das müsste theoretisch schon ausreichen. Mal sehen..

Und wenn ich das Spiel mit Saturn weiter spiele, werde ich um einen Anwalt wohl nicht drum rum kommen, so stur wie die da waren (grade der Filialleiter..). Schrenks Idee könnte man maximal noch versuchen.
Achja und ich habe mir überlegt, Saturn hat die iPhones doch auch nur von Apple gekauft, also würden sie mein iPhone entweder zu Apple schicken und reparieren lassen (also keine Kosten für Saturn, maximal Versand) oder sie würden mir ein neues geben und mein altes dann wieder gegen ein neues von Apple tauschen, dann wäre Saturn doch genau in meiner Lage und müsste so oder so nix bezahlen, der einzig angearschte wäre dann also Apple (aber die können es verkraften:D).
So zumindest nach meiner Logik, ob das am Ende wirklich so ist, sei mal dahin gestellt.
 

The_Emperor



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Bei Apple wird nicht lange gefragt sondern dein iPhone direkt getauscht.

100% Chance das du beim Austausch ein "refurbished" bekommst. Freund hat sein iPhone 4S vier mal direkt von Apple austauschen lassen, jedes mal kam ein abgegrabbeltes Gerät voller Fingerabdrücke und (leicht) beschädigter Packung zurück. Austauschgeräte funktionierten aber stets tadellos (zumindest einige Wochen lang).
 

badboyoli

only a bad old bastard
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@The_Emperor:

Natürlich erhältst du ein refurbished Gerät.
Natürlich kann man Pech haben und das Austausch Gerät hat ebenfalls ne Macke.
Ich jedoch hab bei mir und in meinem Bekanntenkreis die Erfahrung gemacht das die bisher ausgetauschten iPhones von einem neuen Gerät nicht zu unterscheiden waren. Darüber hinaus ist der Austausch Service Top. Bei welchen Hersteller bekommt man schon sein Austausch Gerät bevor man überhaupt die Defekte Ware hingeschickt hat?
 
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