Tone
beobachtet
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- 20 Juli 2013
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- 308
Moin,
ich hatte heute eine kleine Meinungsverschiedenheit mit dem Verkäufern bei Saturn.
Und zwar hat mein Handy (am 13. November 2013 gekauft) einen kleinen defekt und ich wollte es gegen ein neues eingetauscht haben.
Sie waren aber der Meinung, dass sie dazu nicht verpflichtet sind.
Darauf verwies ich auf BGB 439 - Nacherfüllung: "(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Die Antwort von Saturn lautete: "Nein". Ich fragte Sie wieso - "Weil dir dazu nicht verpflichtet sind."
Art. 439 ignorierten Sie komplett.
Ich bin natürlich kein Juramensch und es ist durchaus möglich, dass sie im Recht sind, konnten es mir jedoch gar nicht erklären (Der Filialleiter auch nicht...).
Also kann mir jemand von euch vielleicht erklären, wer hier im Recht ist?
Vielen Dank schon mal!
ich hatte heute eine kleine Meinungsverschiedenheit mit dem Verkäufern bei Saturn.
Und zwar hat mein Handy (am 13. November 2013 gekauft) einen kleinen defekt und ich wollte es gegen ein neues eingetauscht haben.
Sie waren aber der Meinung, dass sie dazu nicht verpflichtet sind.
Darauf verwies ich auf BGB 439 - Nacherfüllung: "(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Die Antwort von Saturn lautete: "Nein". Ich fragte Sie wieso - "Weil dir dazu nicht verpflichtet sind."
Art. 439 ignorierten Sie komplett.
Ich bin natürlich kein Juramensch und es ist durchaus möglich, dass sie im Recht sind, konnten es mir jedoch gar nicht erklären (Der Filialleiter auch nicht...).
Also kann mir jemand von euch vielleicht erklären, wer hier im Recht ist?
Vielen Dank schon mal!