• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

3 Gramm Gras - Anwalt

Helau57

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Auch der sonstige Beitrag ist ziemlicher Unsinn.
Mal davon abgesehen, dass es Quatsch ist einen Anwalt einzuschalten obwohl man nichtmal weiß, was überhaupt passiert. Außer man möchte wissen was grundsätzlich passiere KANN. Und dafür ist das einfach zu teuer.
Ein Anwalt kostet nicht "irgendwas zwischen 80 und 500€" pro Stunde. Er kostet außerhalb gerichtlicher Tätigkeit für eine erste Beratung genau das, was man mit ihm in einer Vergütungsvereinbarung verhandelt. Oder falls keine Vereinbarung getroffen wurde für Verbraucher maximal 190€ (+ggf Pauschale für Post/Telekommunikation) zzgl. Steuern.

Auch die Frage, ob er mit dem Auto unterwegs war wurde bereits auf Seite 1 beantwortet.
 

FlY

..away

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Großes Update:

Habe vor 3 Wochen Post bekommen. Die Anzeige wurde natürlich fallen gelassen. Jetzt ist das ganze fast 10 Wochen her, von der Führerscheinstelle noch nichts gehört. Würde nur jetzt gerne wissen, ob da noch was auf mich zu kommt, und zwar weil ich mir dann die nötigen finanziellen Mittel dafür zur Seite legen kann, und nicht weil ich wieder kiffen will. Wenns kalt ist hab ich da so oder so kein Bock drauf :D

Jetzt weiß ich nicht wie ich da weiter vorgehen soll, habe da an 2 Sachen gedacht:
- Zur nächsten Dienstelle gehen fragen und eine Blut sowie Urinprobe anbieten
- Zur Führerscheinstelle fahren und dort das gleiche tun

Habe seitdem nicht mehr gekifft, und davor auch nur recht selten, im Sommer eben ein wenig mehr.
 

godlike

Warp drölf
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Also ich persönlich würde gar nichts machen, was soll da noch groß kommen?

Erst mal einen durchziehen :D (Spaß)
 

War-10-ck

střelec
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NEIN! Lass doch so ein Unsinn und mach nicht noch extra auf dich aufmerksam! Ruhig bleiben und abwarten. Bissl Geld zur Seite legen kann nie schaden, egal für was. ;)
 

Philipus II

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Leg das Geld auf die Seite. Wenn in zwei Jahren nichts kommt kannst dus verrauchen :)
 

theC0re


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Ersteinmal: Das was War-10-ck sagt. Hier kannst du nur verlieren. Entweder kommt von allein irgendwann etwas oder eben nicht, du selbst musst dich um nichts kümmern. Nachhaken ist nicht verboten, könnte aber so manchen Stein ins Rollen bringen.

Die Anzeige gegen dich und die Sache mit der Fahrerlaubnisbehörde sind zwei getrennte Dinge. AFAIK werden die meisten FeB erst aktiv, sofern der Strafbefehl/o.ä. rechtskräftig wird bzw. abgeschlossen ist. Auch wenn dieser negativ bzw. je nach Sichtweise positiv für dich ausgefallen ist!
Wenn also etwas weitergeleitet wurde, was nicht unwahrscheinlich ist (Anwalt hat hier Akteneinsicht, teilweise stehts auch im Brief von der Staatsanwaltschaft), wird dein Problem sein, dass man bei 3g auf regelmäßigen Konsum schließen könnte (möglich, unwahrscheinlich). Unvereinbar mit dem Besitz einer Fahrerlaubnis ist zum einen gelegentlicher Konsum ohne Trennvermögen (bspw. während der Fahrt erwischt) oder der regelmäßge Konsum (hier anhand der mitgeführten Menge). Hier kann unter Umständen ein ärztliches Gutachten auf dich zukommen (dies ist keine MPU!). Hier greife ich nochmal War-10-ck auf, denn anders als vor Gericht musst du nachweisen, dass du in der Lage bist ein Kraftfahrzeug zu führen. Das kostet Geld und die Aufforderung kann auch noch Monate später kommen. Leg also ein bisschen was bei Seite und bleib clean.

Desweiteren kommt auch darauf an, was und ob du überhaupt ausgesagt hast bzw. du Angaben zum Konsummuster gemacht hast. Probierkonsum oder einmaliger Konsum mit Trennvermögen sind i.d.R. folgenlos - beim ersten Mal zumindest! Das Bundesland spielt auch eine Rolle. Einige sind deutlich 'strenger' als andere. Solltest du gar keinen Konsum zugegeben haben und dir wurde bisher auch nichts nachgewiesen, darfst du schon fast aufatmen. Ein zweites Mal wüde ich es aber nicht riskieren, dein Probierkonsumjoker dürfte weg sein.
 

Erbsensuppe

ficken?

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So ein Führerscheinantrag kostet hier im Stadthaus 5€. Daraufhin erfährt er ganz unverdächtig ob er darf oder nicht.
 

FlY

..away

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So ein Führerscheinantrag kostet hier im Stadthaus 5€. Daraufhin erfährt er ganz unverdächtig ob er darf oder nicht.

Habe gehört, dass es bis zu einem jahr dauern kann, bis dass sich die Führerscheinstelle meldet, nachdem die Straftat begangen wurde, in dem Fall im Juli. Nichts zu rauchen gerade jetzt zu kommender Jahreszeit ist easy, hab eh keine Lust wenns kalt ist (bin dann lieber draußen)

Du meinst z.B einen Antrag für einen Motorradführerschein beantragen? ► Der wird dann weitergeleitet zur Führerscheinstelle und die schicken das dann zurück oder wie darf ich das verstehen? :)
 

Erbsensuppe

ficken?

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Richtig, das wird an Stassenverkehrsamt weitergeleitet und die bearbeiten das in etwa 4 Wochen. Wenn dem Antrag nicht entsprochen wird gibts i.d.R. ein entsprechendes Schreiben mit der Aufforderung zur persönlichen Vorsprache, dabei erfährt der Betroffene dann den Grund der Ablehnung und erährt Infos zum weiteren Vorgehen.
Wenn die Bearbeitung wirklich mal länger dauert hat man diverse Rechtsmittel zur verfügung. Habe ich selber aber noch nie erlebt das man da irgendwie tätig werden müsste.
 

FlY

..away

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Richtig, das wird an Stassenverkehrsamt weitergeleitet und die bearbeiten das in etwa 4 Wochen. Wenn dem Antrag nicht entsprochen wird gibts i.d.R. ein entsprechendes Schreiben mit der Aufforderung zur persönlichen Vorsprache, dabei erfährt der Betroffene dann den Grund der Ablehnung und erährt Infos zum weiteren Vorgehen.
Wenn die Bearbeitung wirklich mal länger dauert hat man diverse Rechtsmittel zur verfügung. Habe ich selber aber noch nie erlebt das man da irgendwie tätig werden müsste.

Hi,

vielen dank schonmal für den Tipp.

Nur ein paar Fragen hätte ich diesbezüglich noch. Ich habe den PKW Führerschein, Probezeit ist vorbei. Wenn ich jetzt einen Antrag auf einen Motorradführerschein stelle benötige ich dann auch noch bescheinigugen über einen Setest, Erste Hilfe etc. denn die Klügeln hab ich definitiv nicht mehr ..
 

FlY

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Hi,

eine Frage hab ich noch. Wenn dort etwas bzgl. Betäubungsmitteln aufgeführt ist, ist das Straßenverkehrsamt verpflichet mir mitzuteilen dass ich erst einen Test absolvieren muss? Oder müssen die das nicht machen und können das so durchlaufen lassen und sich dann in ein paar Wochen nochmal melden bzgl. z.B einer Urinprobe.
 

Erbsensuppe

ficken?

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Die Ablehnung des Antrag wird Dir persönlich begründet. Wenn Drogen der Grund für die Ablehnung sind, teilt man Dir das auch so mit. Dazu sagt man Dir dann auch, was Du zu tun hast um jemals wieder nen Lappen machen zu dürfen.

Da Du aber bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis bist und bis heute nichts weiter von der Zulassungsstelle dazu gehört hast, würde ich mir gar keine Sorgen machen. Und den Antrag musst Du ohnehin stellen, wenn Du deine Fahrerlaubnis erweitern willst. Wenn Du ganz sicher gehen willst, verpflichte Dich bei keiner Fahrschule, bevor Du nicht ein positives Ergebnis auf den Antrag hast.
 

FlY

..away

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  • #75
Will mir ganz sicher sein. Habe mal gehört, die FSS könne sich bis zu einem Jahr danach melden. Wenn aber in der Akte was von BTM steht, und ich einen Antrag stelle, müssen sie den ablehnen und begründen, so habe ich das doch richtig verstanden oder? :)
 

Erbsensuppe

ficken?

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Richtig, sobald der Antrag als gestellt gilt setzt das einen Vorgang in Gang, bei dem auch nachgesehen wird ob da in der Vergangenheit irgendetwas vermerkt wurde. Aber da du ja eine Fahrerlaubnis besitzt, gehe ich davon aus das wenn dem so wäre, Du längst davon gehört hättest.
 

Hobelschlunze

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

So, kann es aber auch ausgehen, Lehrerin wegen 0,01 Gramm zu 700€ verurteilt. :unknown:

http://www.rechtsplitter.de/Lehrerin_wegen_Besitz_von_weniger_als_001_Gramm_Cannabis_zu_700_Euro_Geldstrafe_verurteilt.rs232.html

und hier noch ein Artikel vom 22.07.2015 zum aktuellen Betäubunsmittelrecht und Strafrecht.

http://www.anwaltsregister.de/Rechtsfragen/Verstoss_gegen_das_Betaeubungsmittelgesetz_BtMG_mit_Cannabis_Marihuana_Haschisch_Welche_Strafen_drohen.d870.html

Früher hat man beim Autofahren geraucht und heutzutage darf man nicht mal DNA Krümmel unter der Sohle haben.

Die 60er, 70er und 80er, das waren noch Zeiten :T
 

godlike

Warp drölf
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Nun ja, wobei 7,5g Gras schon ein ordentlicher Haufen ist :D Jeder normale Kiffer hat doch net so dermaßen viel dabei :eek:

Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt, dass die Grenze zwischen geringer und nicht geringer Menge bei 500 Konsumeinheiten von 15mg THC = 7,5 g THC liegt. Also alles über 7,5 g THC ist keine geringe Menge mehr. Wenn es knapp drüber ist, kann aber wohl ein minder schwerer Fall vorliegen

Wobei die von THC reden. Das ist ja nur der Wirkstoff. 7,5g davon, da braucht es ja ein Kilo :eek: :D
 

Hobelschlunze

Possum, sed nolo

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Wobei die von THC reden. Das ist ja nur der Wirkstoff. 7,5g davon, da braucht es ja ein Kilo :eek: :D

Lt. BGH liegt die Grenze zwischen geringer und nicht geringer Menge bei 7,5 g THC. Wenn man z.B. von ca. 10 % THC-Gehalt ausgeht, wären das dann schon 75 g an Marihuana oder Haschisch, die zu einer Verurteilung führen könnten, eben weil bei diesem Beispiel mit 75 g keine geringe Menge an Cannabis mehr vorliegt. Bei Besitz einer solchen nicht geringen Menge würde das mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe (§ 29 a BtMG), bei Einfuhr sogar mind. 2 Jahre Freiheitsstrafe bringen (§ 30 BtMG).
 
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