Re: 3 Gramm Graß - Anwalt
Vor ca. 2 Jahren ist das Gesetz den Führerschein entsprechend geändert worden.
Es ist
nicht mehr erforderlich, dass man Alkohol, Cannabis und ein Fahrzeug in einem Sachverhalt führt.
Sobald nachgewiesen werden kann, dass man sich mit beiden Drogen zur gleichen Zeit zugedröhnt hat, rechtfertigt das einen Entzug der Fahrerlaubnis,
unabhängig davon, ob man das Fahrzeug jetzt tatsächlich 3 Jahre lang stehen gelassen hat, oder nicht.
Hier eine Quelle ---
www.lto.de .... ---
Hier unterstellt nämlich der Gesetzgeber, das der Betroffene geistig nicht in der Lage ist, am Straßenverkehr in motorisierter Form teil zu nehmen, da er Mischkonsum billigt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, du besoffen warst und vollgekifft, solltest du dir nicht nur ein Erstgespräch bei einem Anwalt besorgen, sondern solltest dir den Advokaten deines Vertrauens suchen!
Als erstes würde ich mal schauen, ob man dir jetzt nach Aktenlage beides zusammen nachweisen kann.
Soll heißen, hast du in einen Becher gepullert, oder wurde dir auf der Wache Blut abgenommen?
Alleine nur die Aussage eines Beamten, ist hier in so einem Fall für ein Gericht nicht ausreichend, um dir den Führerschein zu entziehen. ( Es sei denn, du verteidigst dich selbst! Nimmst also keinen Anwalt ).
Nein, mit nur einem Brief wird es nicht getan sein, wenn du Aussage deinen Konsum betreffend getroffen hast.
Es gibt zwei Möglichkeiten.
- Da du dir nach deinen Aussagen nichts zu schulden kommen lassen hast bist jetzt, besteht für dich die Hoffnung, dass man das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt. ( Unter 10 Gramm, kann der Staatsanwalt bzw. Schöffe oder Gerichtshelfer das Verfahren erst gar nicht aufrollen lassen ( Weil hier nicht unbedingt der Handel damit unterstellt werden muss. Ab 100 Gramm gehst du übrigens zwingend mindestens für ein paar Monate in den Knast, weil man dir dann laut Gesetz den gewerbsmäßigen Handel unterstellt... Vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft und die Polizei haben keine Formfehler begangen... ). Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung... Wäre für dich klasse, denn dann bist du mit einem blauen Auge davongekommen ).
- Möglichkeit 2. Es kommt zu einer Verhandlung, da du "Ersttäter" bist, wirst du mit einer Geldstrafe zwischen 300-500€ verknackt und bekommst ein paar Wochen auf Bewährung...
( Da die Strafe so geringfügig ist, wird sie übrigens auch NICHT in deinem polizeilichem Führungszeugnis auftauchen!
(( Nur in deinem behördlichen Führungszeugnis, was allerdings nur Behörden, wie Polizei, Ordnungsamt, Städte usw. bei Bewerbungen anfordern können...))
Die magischen Grenzen bei Ganja liegen bei 10 Gramm und 100 Gramm, liegst du darunter, kannst du Glück haben und mit einem blauen Auge davon kommen...
Was allerdings Mischkonsum von Alk und Ganja angeht, habe ich keinerlei Informationen, oder kenne auch keinerlei Urteile diesbezüglich.
Du solltest in den nächsten Monaten extremst auf deine Ausgaben achten, damit du dir im Notfall einen Anwalt leisten kannst!
In der Regel erhälst du von Gerichten so im Schnitt nach 2-6 Monaten ein Schreiben, falls dein Verfahren eingestellt wurde.
Ach ja, du kannst dich übrigens glücklich schätzen, dass du in NRW erwischt wurdest, wäre dir das in Bayern passiert, gäbe es kein Entkommen, die bayrischen Gemeinden und Städte sind ziemlich rigoros was Cannabis angeht!
In NRW kannst du zum Teil von den vielen Ghettos in den Großstädten profitieren, da ist nämlich jeder Gerichtshelfer froh, wenn er die Aktenberge mal ein wenig dezimieren kann, indem er ein Verfahren einstellt...