• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

3 Gramm Gras - Anwalt

FlY

..away

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Hi folgende Situation:

Bin am Freitag mit 3 Gramm erwischt worden. War zu dem zeitpunkt high. Problem war ich wurde nach meinem kosumverhalten gefragt, als er sagte alle 3 monate habe ich dies bejaht.

Ich denke die Führerscheinstelle wird informiert werden.
Allerdings möchte ich das ganze kostengünstig halten also möglichst eine MPU verhindern.

Sollte ich einen anwalt einschalten, der dann sagt ich war betrunken und hab dann das Graß gekauft, und das alle angaben nichtig sind die ich getätigr habe, um die FSS zu umgehen?

1) was kostet ein Beratungstermin beim anwalt
2) was würde der anwalt in der situation ca. Kosten u d wäre es mit ei em brief getan?
3) oder zur dienatstelle gehen und da nochmal aussagen dass man betrunken war?

Bundesland ist NRW - 20 jahre - erstes vergehen mit btmg

Ich hoffe ihr könnt mir helfen :-)

Liebe grüße
 

War-10-ck

střelec
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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Ich bin kein Profi kann dir aber mit Sicherheit davon abraten zu behaupten, dass du betrunken warst! Konsum von Gras und Alkohol in Kombination wird noch wesentlich weniger gerne gesehen als nur eines von beiden.
 
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badboyoli

only a bad old bastard
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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Mach keine weitere Aussage bei der Polizei. Egal was du aussagst, du reitest dich nur tiefer rein. Geh zu einem Anwalt. Ein erster Beratungstermin dürfte so bei ~150 € liegen. Solltest du keine Rechtschutzversicherung haben, noch Schüler sein, oder über wenig finanzielle Mittel verfügen, kannst du unter umständen Prozesskostenhilfe beantragen.
 

Mista

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Mehr Details wären auch spannend. Inwiefern "erwischt wurden"? Hast du das Gras etwa freiwillig ausgepackt? Was für Aussagen hast du sonst noch gemacht? Wurdest du mit dem Auto erwischt, oder zu Fuß?

Wäre ich du, würde ich erst mal ganz ruhig abwarten. Du wirst, sofern ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, in nächster Zeit dann erst mal eine Vorladung von der Polizei bekommen. Wie badboyoli schon sagte; nicht hingehen!
Generell nichts mehr dazu zur Polizei sagen, ob nun schriftlich oder am Telefon. Wenn der Brief gekommen ist, würd ich dann ein Erstgespräch beim Anwalt machen. Was das genau kostet, kann ich dir auch nicht genau sagen. Ich hab damals so ca. knapp über 1000€ bezahlt. Das waren zwei Gesprächstermine + Gerichtsverhandlung.

Was du mit dem betrunken bezwecken willst, versteh ich absolut nicht. Du wärst erst ab glaube ich +2 Promille ansatzweise unzurechnungsfähig, was du nachher aber auch gar nicht beweisen kannst. Zudem wirst du dich sicherlich nicht wie ein total besoffener Kerl aufgeführt haben, so dass die Polizei dir dies abnimmt. Meine Frage wäre dann sowieso an dich, ob du dann alle 3 Monate so besoffen bist, dass du dir zusätzlich noch Gras kaufst? Vergiss den Blödsinn. :D
 

Jester

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Entscheidend dürfte sein, ob Du beim Führen eines Kraftfahrzeugs damit erwischt wurdest. Wurde das Gras gefunden und musstest Du eine Urin- oder Blutprobe abgeben? Den Konsum eingestanden hast Du ja eh.

Im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges liegt die Wahrscheinlichkeit für eine MPU als Auflage bei nahezu 100%.

Andernfalls kann Dir ein Anwalt sicher helfen.

Grüß, J.
 

1Bratwurstbitte

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Vor ca. 2 Jahren ist das Gesetz den Führerschein entsprechend geändert worden.
Es ist nicht mehr erforderlich, dass man Alkohol, Cannabis und ein Fahrzeug in einem Sachverhalt führt.
Sobald nachgewiesen werden kann, dass man sich mit beiden Drogen zur gleichen Zeit zugedröhnt hat, rechtfertigt das einen Entzug der Fahrerlaubnis,
unabhängig davon, ob man das Fahrzeug jetzt tatsächlich 3 Jahre lang stehen gelassen hat, oder nicht.

Hier eine Quelle --- www.lto.de .... ---

Hier unterstellt nämlich der Gesetzgeber, das der Betroffene geistig nicht in der Lage ist, am Straßenverkehr in motorisierter Form teil zu nehmen, da er Mischkonsum billigt.

Wenn ich das richtig verstanden habe, du besoffen warst und vollgekifft, solltest du dir nicht nur ein Erstgespräch bei einem Anwalt besorgen, sondern solltest dir den Advokaten deines Vertrauens suchen!
Als erstes würde ich mal schauen, ob man dir jetzt nach Aktenlage beides zusammen nachweisen kann.

Soll heißen, hast du in einen Becher gepullert, oder wurde dir auf der Wache Blut abgenommen?
Alleine nur die Aussage eines Beamten, ist hier in so einem Fall für ein Gericht nicht ausreichend, um dir den Führerschein zu entziehen. ( Es sei denn, du verteidigst dich selbst! Nimmst also keinen Anwalt ).

Nein, mit nur einem Brief wird es nicht getan sein, wenn du Aussage deinen Konsum betreffend getroffen hast.

Es gibt zwei Möglichkeiten.

- Da du dir nach deinen Aussagen nichts zu schulden kommen lassen hast bist jetzt, besteht für dich die Hoffnung, dass man das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt. ( Unter 10 Gramm, kann der Staatsanwalt bzw. Schöffe oder Gerichtshelfer das Verfahren erst gar nicht aufrollen lassen ( Weil hier nicht unbedingt der Handel damit unterstellt werden muss. Ab 100 Gramm gehst du übrigens zwingend mindestens für ein paar Monate in den Knast, weil man dir dann laut Gesetz den gewerbsmäßigen Handel unterstellt... Vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft und die Polizei haben keine Formfehler begangen... ). Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung... Wäre für dich klasse, denn dann bist du mit einem blauen Auge davongekommen ).

- Möglichkeit 2. Es kommt zu einer Verhandlung, da du "Ersttäter" bist, wirst du mit einer Geldstrafe zwischen 300-500€ verknackt und bekommst ein paar Wochen auf Bewährung...
( Da die Strafe so geringfügig ist, wird sie übrigens auch NICHT in deinem polizeilichem Führungszeugnis auftauchen!
(( Nur in deinem behördlichen Führungszeugnis, was allerdings nur Behörden, wie Polizei, Ordnungsamt, Städte usw. bei Bewerbungen anfordern können...))

Die magischen Grenzen bei Ganja liegen bei 10 Gramm und 100 Gramm, liegst du darunter, kannst du Glück haben und mit einem blauen Auge davon kommen...
Was allerdings Mischkonsum von Alk und Ganja angeht, habe ich keinerlei Informationen, oder kenne auch keinerlei Urteile diesbezüglich.

Du solltest in den nächsten Monaten extremst auf deine Ausgaben achten, damit du dir im Notfall einen Anwalt leisten kannst!
In der Regel erhälst du von Gerichten so im Schnitt nach 2-6 Monaten ein Schreiben, falls dein Verfahren eingestellt wurde.
Ach ja, du kannst dich übrigens glücklich schätzen, dass du in NRW erwischt wurdest, wäre dir das in Bayern passiert, gäbe es kein Entkommen, die bayrischen Gemeinden und Städte sind ziemlich rigoros was Cannabis angeht!
In NRW kannst du zum Teil von den vielen Ghettos in den Großstädten profitieren, da ist nämlich jeder Gerichtshelfer froh, wenn er die Aktenberge mal ein wenig dezimieren kann, indem er ein Verfahren einstellt...
 
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Mista

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

@1Bratwurstbitte: Auf welche Erfahrungen beziehst du deine "Möglichkeiten"? Erst mal bezweifel ich ganz stark, dass es überhaupt jemals zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Und wenn, wird es niemals solch eine hohe Geldstrafe geben und zweitens wird er bestimmt keine paar Wochen Bewährung bekommen. Wie kommst du überhaupt auf Bewährung bitte? Du machst dem TS nur unnötig Angst mit sowas. Als wird es bei solch einer Menge, die lediglich im Besitz ist, eine Freiheitsstrafe geben. Zudem wird das Ganze, sofern es überhaupt vor Gericht geht, wahrscheinlich eh vor das Jugendgericht kommen.

Deine magischen Grenzen sind zudem auch mit Vorsicht zu genießen. In NRW trifft dies zu, aber sonst liegt es fast überall bei 6g.
 

1Bratwurstbitte

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Woher ich das weiß?
Das solltest du meine Sorge sein lassen, ich war mal persönlich in so ein Verfahren involviert...

Es kam zu einer Verhandlung, es waren 500€ Strafe zu zahlen, da auf die Tränendrüse gedrückt wurde, waren es dann 300€, die, wie man weiß, wenn man schon mal mit Gerichten zu tun hatte, immer auf Tagessätze aufgeteilt werden.
Sofern man die Kohle nicht zahlt, geht man so und so viele Tagessätze in den Knast. Was aber nichts an der Geldstrafe ändert, die muss man trotzdem zahlen, auch wenn man in "Beugehaft" genommen wurde...

Wenn es zu einem Verfahren vor einem Richter kommt, und man NICHT freigesprochen wird, wird das Urteil IMMER auf Bewährung ausgesprochen ( Es sei denn, man wandert ein ). Das heißt nichts anderes, wenn man in der Bewährungszeit die gleiche Scheisse nochmal macht, wird die Strafe wesentlich höher ausfallen und man geht für die Tagessätze des alten Verfahrens in den Bunker... Soll jetzt nicht heißen, dass die Bewährungszeit mit den Tagessätzen konform sein muss! Da es aber eine Sonderregelung bei gewissen Straftaten bzgl. des Führungszeugnisses gibt, darf man das entspannt sehen im Bezug auf Bewerbungen und so...

Wenn man eine Geldstrafe von 300€ auf 10 Tagessätze aufteilt, hat man somit logischerweise 10 Tage "Bewährung" ( Sofern der Richter nichts anderes sagt ). Erst ab 2 oder 3 Monaten / Tagessätzen ( Ich weiß es nicht mehr genau... ) kommt das Urteil in ein Führungszeugnis, ganz besonders bei Rauschgift Delikten, da der Staat nicht daran interessiert ist, große Teile seiner Bevölkerung zu benachteiligen...

Wenn jetzt einer was klaut, und 1000€ Strafe zahlt, kann der Richter das auf 30 Tagessätze aufteilen, aber trotzdem 6 Monate Bewährung aussprechen, das geht auch ohne Probleme...
 

Mista

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

@1Bratwurstbitte: Deine Sorge sein lassen? Wenn du solche Infos raushaust, ist es doch völlig legitim zu fragen, woher du diese Informationen hast.

Wenn es zu einem Verfahren vor einem Richter kommt, und man NICHT freigesprochen wird, wird das Urteil IMMER auf Bewährung ausgesprochen

Blödsinn.

Wenn man eine Geldstrafe von 300€ auf 10 Tagessätze aufteilt, hat man somit logischerweise 10 Tage "Bewährung"

Blödsinn.

Wenn jetzt einer was klaut, und 1000€ Strafe zahlt, kann der Richter das auf 30 Tagessätze aufteilen, aber trotzdem 6 Monate Bewährung aussprechen, das geht auch ohne Probleme...

Dann zeig mal solch einen Fall. :coffee:
 

Jester

★★★★☆ (Kasparski)

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Ab 100 Gramm gehst du übrigens zwingend mindestens für ein paar Monate in den Knast, weil man dir dann laut Gesetz den gewerbsmäßigen Handel unterstellt... Vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft und die Polizei haben keine Formfehler begangen... ).

Das ist inhaltlich falsch. Unterschieden wird zwischen geringer und nicht geringer Menge (7,5g THC). Knast ist ohne das Delikt des Einfuhrschmuggels oder des nachgewiesenen, fortgesetzten Handels bei Ersttätern in dem Bereich nicht usus.

- Möglichkeit 2. Es kommt zu einer Verhandlung, da du "Ersttäter" bist, wirst du mit einer Geldstrafe zwischen 300-500€ verknackt und bekommst ein paar Wochen auf Bewährung...
( Da die Strafe so geringfügig ist, wird sie übrigens auch NICHT in deinem polizeilichem Führungszeugnis auftauchen!
(( Nur in deinem behördlichen Führungszeugnis, was allerdings nur Behörden, wie Polizei, Ordnungsamt, Städte usw. bei Bewerbungen anfordern können...))

Das ist ebenfalls falsch. Erstens wird es in diesem Fall auf eine Geld- und/oder Sozialstrafe hinauslaufen, da gibt es nichts "auf Bewährung", zweitens ist die Grenze (bezogen auf Deinen späteren Post) bei 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Haft angesiedelt. Egal, ob die theoretischen 3 Monate auf Bewährung ausgesetzt werden, Du bist dann vorbestraft - und zwar für 20 Jahre 5-20 Jahre nach Ablauf einer ggfs. verhängten Bewährung der Erstverurteilung, dann kannst Du das aus Deinem Führungszeugnis löschen lassen.

Völlig OT - aber Deine Aussagen waren weitestgehend so falsch, dass ich das korrigieren musste.


Was den TE hier doch interessiert, ist die Frage nach dem Führerschein. Nun weiß ich zugegebenermaßen nicht, ob ein eingestelltes Verfahren trotzdem an die Führerscheinstelle gemeldet wird - die ist hier der Entscheidungsträger.

Ausschließlich in ihrem Ermessen liegt die Frage nach der MPU, sofern der Staatsanwalt das in einem Prozess nicht explizit fordert.

Erhält die FSS Kenntnis davon, kommt die Auflage zur MPU.
 
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1Bratwurstbitte

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Das ist inhaltlich falsch...
So jetzt nochmal zu rechnen ... Vielleicht habe ich mich da vertan, vielleicht sind es 107Gramm bei äußerst niedrigem Anteil im beschlagnahmten Zeugs...

Für das Jahr 2010 gibt die Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) für 2010 einen durchschnittlichen THC-Gehalt von 8,2% für Gras und von 6,8% für Haschisch an. Wörtlich heißt es im Jahresbericht (Reitox-Report 2011) der DBDD auf Seite 214: »Von 2004 (10,8%) bis 2007 (7,4%) sank der mittlere THC-Gehalt im Marihuana kontinuierlich. Zwischen 2007 und 2008 gab es keine Veränderung, 2009 stieg der Wirkstoffgehalt wieder leicht auf 8,3% und war auch 2010 nahezu unverändert (8,2%). Nachdem sich der mittlere THC-Gehalt im Haschisch von 2005 (8,6%) nach 2006 stark verringerte und mit 6,7% den niedrigsten Wert der letzten zehn Jahre erreichte, stieg er bis 2009 wieder auf 7,4% an und ist 2010 auf 6,8% gesunken. Im Vergleich mit den Angaben von 1997 zeigen sich insgesamt nur geringe Veränderungen, wobei der Wirkstoffgehalt des Marihuanas leicht gestiegen und der des Cannabisharzes sogar leicht zurückgegangen ist.«

Vielen dank fürs klugscheissen, vielleicht sollte ich mal die Bundesdruckerei anrufen, und denen mitteilen, dass man das Führungszeugnis eines Familienangehörigen ändern sollte und das Vergehen doch mit reinschreiben muss... Außerdem sollte ich dem Anwalt bescheid sagen, dass er absoluten Mist erzählt hat und sich die Bundesdruckerei, sowie alle Beteiligten Behörden vertan haben!

Wenn wir von Mindermengen sprechen, sollte klar sein, dass man keine Müllsäcke meint. Ob man nun 1,2 oder 50 Gramm hat, oder ganz dick im Geschäft ist, mit kiloweise Ware, sollte ersichtlich sein, worauf der Gesetzgeber hinaus will...
Ab 100 Gramm geht die Staatsanwaltschaft von gewerbsmäßigem Handel aus, fertig... Ich glaube es wird einen Betroffenen erwischten nicht unbedingt rausreißen, ob er nun 100 Gramm mit 7,5 oder 100 Gramm mit 6,5% abgeben musste. Eventuell geht er dann vielleicht nicht sofort in den Knast, bekommt dann aber eine richtig dicke Strafe aufs Auge gedrückt! Bleibst du unter 10 Gramm, kannst du Glück haben...

Ich hab jetzt aber auch keine Lust mehr mich hier mit Leuten zu unterhalten und zu diskutieren, die selbst noch nie tatsächlich mit dieser Thematik in Verbindung gekommen sind...
( Mit der Bewährung mögt ihr eventuell Recht haben... Den Rest kann ich aus eigener Erfahrung als Beisitzer eines solchen Verfahrens berichten. Es soll auch Richter geben, die verkünden "kreative" Urteile, sowas soll es auch geben! )
 

Mista

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Ich hab jetzt aber auch keine Lust mehr mich hier mit Leuten zu unterhalten und zu diskutieren, die selbst noch nie tatsächlich mit dieser Thematik in Verbindung gekommen sind...

Beleidigte Bratwurst? Ich selber und viele in meinem damaligen Bekanntenkreis hatten mehrmals damit zu tun. Hättest du aber auch meinem ersten Beitrag schon entnehmen können, anstatt jetzt solch eine Ansage zu machen.

Ich wurde z.B auch schon mal erwischt, wo weder eine Vorladung noch sonst was kam, sondern einfach direkt ein Bußgeld per Post. Selbst das war, obwohl ich bereits wegen BTM-Verstoß verurteilt war, nicht mal annähernd so hoch wie deine genannte Summe.
 

1Bratwurstbitte

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Sehr abenteuerlich mit dem Bußgeld ...
Somit ist der Beweis erbracht, dass es jedes Bundesland anders regelt...

Also sollte klar sein, dass man sich hier einen Anwalt nehmen sollte.

( Ja, ich bin angepisst / bzw. leicht reizbar... Das hat aber weniger mit Worten, als meinem gesundheitlichen Zustand zu tun... )
 

Mista

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

@1Bratwurstbitte: Klar regelt das jedes Bundesland anders, weswegen ich ja oben bereits die unterschiedlichen Mengen angesprochen hab. ;)
 

FlY

..away

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  • #17
Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Hi,

Also der polizist meinte noch am ort dass es fallen gelassen wird, darum geht es ja auch nicht, das sind wennüberhaupt ein paar sozialstunden... Zumal das mein erstes überhauptiges vergehen ist.

Mir geht es nur darum, ob ich mit einem anwaltsbrief eine teure mpu und viel ärger mit ser FSS umgehen kann. Ich möchte so günstig wie möglich da raus kommen.

Ich bin 20j und bin azubi bruttogehalt 550€. Ich kann nicht mal eben eine mpu bezahlen zumal 200€ für miete und kost draufgehen...

Ich meine es sind 3 gramm und letztlich werde ich geldlich so hart bestraft trotz das cem özdemir sogar eine pflanze pflegte... Zumal die legalisierung im kommen ist...

Kann mich ein anwalt günstig sicher vor einer mpu bewahren?
 

1Bratwurstbitte

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Ich befürchte ein Anwalt wird da nichts machen können, du wirst darauf warten müssen, ob du nun Post für eine MPU kriegst, oder nicht.
In dem von mir beschriebenen Fall kam es in beiden Fällen im gleichen Jahr nicht dazu! Aber wie wir schon festgestellt haben, jedes Bundesland regelt das anders...
Bleib jetzt erstmal locker und warte ab, mehr kannst du nicht tun, sobald du jetzt da Getöse drum machst, läufst du Gefahr schlafende Hunde zu wecken.

An deiner Stelle würde ich mir schon mal einen Anwalt ausgucken, falls es zum Worstcase kommen sollte, und Anklage erhoben wird ( Was ich mir in NRW bei den Mengen als "Ersttäter" nicht vorstellen kann... )

MERK DIR FÜR DIE ZUKUNFT!
Niemals irgendwelche Aussagen bei der Polizei machen, ohne einen Anwalt dabei zu haben, wenn du der Beschuldigte bist.
Du darfst fein sagen, wo du wohnst, wie du heißt, ob du Männlein oder Weiblein bist, vielleicht noch wie alt du bist, ENDE!
Jegliche Aussagen, die du darüber hinaus triffst, können und werden gegen dich verwendet werden.
Hinterher ist es immer besser, wenn man mit einem Anwalt an einem Tisch Kriegsrat halten kann und noch alle Möglichkeiten offen hat.
Wenn du irgendwas am "Tatort" daherschlabberst kannst du dir sehr viele Türen schließen...

EDIT: PS: Das was Polizisten häufig erzählen, ist meistens so willkürlich dahergerotztes Zeug, da bist du mit Gute Nachtgeschichten aus Grimms Märchenbüchern meistens näher an der Wahrheit dran. Polizisten machen meistens sofern sie ihre Chance wittern immer auf gut Freund, damit sie einen Zugang zu dir bekommen und vielleicht noch Infos aus dir rausquetschen können! ( Daraufhin sind sie ausgebildet worden ) Lass dich davon nicht täuschen, alleine schon die Aussage, dass das Verfahren eingestellt werden wird, ist sowas von anmaßend, da hat der Polizist wohl "vergessen", dass er nicht für die Judikative als auch Legislative arbeitet, und sich zu solchen Aussagen theoretisch eigentlich gar nicht hinreißen lassen darf, weil es nicht seine Baustelle ist.
 
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Jester

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

@FlY:
Nein.

Ein kleiner, aber hilfreicher Tipp: es macht Sinn, vom schlimmsten Szenario auszugehen, also von der Auflage einer MPU - wenn sie nicht kommt, um so besser.

Da Du je nach Konsumgewohnheit und -intensität 3-4 Monate abstinent sein musst, um die erste Urinprobe (es sind insgesamt 6 oder 7 im Verlauf von 15 Monaten) ohne Sorge auf positiven Befund sofort abgeben zu können, wäre sofort Aufhören eine prima Idee.

So verlierst Du nicht noch mehr unnötige Zeit, wenn Du tatsächlich eine MPU machen musst.

Hinsichtlich des Kostenrahmens, der bei einer MPU auf Dich zukäme:
- 6 Urinproben im Laufe eines Jahres (6 * 192,- €)
- 1 Urinprobe bei der MPU (192,- €)
- MPU (927,- €)

Die Werte sind ein wenig älter, kann sein, dass sich die Preise seitdem verändert haben.

J.
 
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