• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

3 Gramm Gras - Anwalt

poesie noire

vivo forlasis

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

@FlY:

Es wurde doch schon mehrfach erwähnt - wenn Post von der Führerscheinstelle kommt, hat das mit dem Gericht nichts zu tun. Ein Anwalt hilft dir da nicht. Du hast es schlicht und einfach nicht (mehr) in der Hand.

Sollte es tatsächlich zu einer MPU kommen, empfehle ich dringend ein psychologisches Training / Vorbereitung. Wenn du bei der Prüfung solche Einlassungen wie hier im Board wiedergibst, siehst du deine Pappe für lange Zeit nicht wieder.

Letztendlich hilft das Jammern hinterher nicht. Wer kifft, weiß worauf er sich einlässt. Ich kenne viele, die es genau aus diesem Grund aufgehört haben (Führerschein), nicht wegen der Kriminalisierung bei uns.
 

FlY

..away

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  • #42
Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Sorry, aber, wie DUMM bist du? Das ist doch wohl mit unter das Duemmste was man machen kann. Vollbekifft bzw. mit Gras erwischt werden und dann zu erzaehlen man waere ja besoffen gewesen. Ohman...ich glaub 'ne MPU wuerd nicht schaden.w

Das meinten andere! Diese person hatte unter Btm einfluss einen Verkehrsunfall gebaut. Nichts mit Führerschein ab 21, geschweigedenn MPU.
Die Polizisten am Streifenwagen meinten schon dass ich Post von der Führerscheinstelle bekommen würde. Kann ich da nicht irgendetwas machen, dass es nicht direkt mit der Todestrafe (MPU) bestraft wird, sondern zu einem Fachärztlichen Gutachten o.ä kommt?

Ich meinte ich brauche den Führerschein um täglich meine arbeit nachzugehen, ich war niemals im Rauschzustand am Steuer bzw. habe einen Verkehrsunfall gebaut. Habe immer nur Freitags gekifft, weil bis Montag alles weg ist!

Naja wenn ich hier schaue:
http://www.fahrerlaubnis-anwalt-berlin.de/index.php/fahrerlaubnisrecht/kosten-einer-mpu

Kommen kosten in Höhe von 445 auf mich zu + eine eventuelle Vorbereitung..

Im Worst case werde ich betonen, dass ich nie wieder zu solchen oder ähnlichen Dingen greifen werde aus Beruflichen und Kostentechnischen Gründen, auch Zeugnisse werde ich vorlegen, sodass der Doc erkennt dass ich es nur ein paar mal ausprobiert habe.
 

badboyoli

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

@FlY:

Abwarten bis du Post von der Polizei, Bußgeldbehörde, Staatsanwaltschaft oder Gericht bekommst. Damit gehst du dann zum Anwalt. Was anders ist weder sinnvoll noch bringt es dir in deiner momentanen Lage irgendetwas. Außer eventuell noch mehr Ärger.
 

War-10-ck

střelec
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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Dass du nie wieder dazu greifen wirst ist auch Voraussetzung eine MPU zu bestehen. Jetzt mach dir mal nicht so viele Gedanken, Einfluss nehmen kannst du eh nicht. Warte ab was kommt und gut ist.
 

soxonia

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Im Worst case werde ich betonen, dass ich nie wieder zu solchen oder ähnlichen Dingen greifen werde aus Beruflichen und Kostentechnischen Gründen, auch Zeugnisse werde ich vorlegen, sodass der Doc erkennt dass ich es nur ein paar mal ausprobiert habe.
Das wird dem Gutachter nichts nützen. Der soll die Prognose abgeben, ob du eine Gefahr im Stassenverkehr sein wirst, also rückfällig wirst. Da nützen keine Beschwörungsformeln. Du musst erklären, wie es soweit kommen konnte. Und was konkret du geändert hast, damit sowas nie wieder passiert. Zu sagen, ich bin jetzt ein neuer Mensch, reicht wirklich nicht. Und "ich hab nur probiert" ist auch völlig ungenügend!
 

Philipus II

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Ich bin ja jemand der oft zum Rechtsweg rät. Im konkreten Fall ist es jedoch die wirtschaftlichere Lösung, auf Rechtsberatung zu Verzichten und die MPU fristgerecht zu erledigen. Gegen die Anordnung der MPU gibt es eh kein Rechtsmittel. Man müsste bis zur Einziehung der Fahrerlaubnis warten, erst gegen diese sind Rechtsmittel zulässig. Die MPU ist in diesem Fall eine freundliche Einladung der Führerscheinstelle, deine Eignung als Kraftfahrer nachzuweisen und die durch den Drogenbesitz aufgekommenen Zweifel auszuräumen. Dieses Angebot nicht zu nutzen kann und wird bedeuten, dass die Führerscheinstelle die Fahreignung anzweifelt und die Fahrerlaubnis entzieht. Gegen diese Entscheidung stehen dann Rechtsmittel offen, allerdings kann der Kampf außerordentlich langwierig und teuer sein. In Anbetracht der ungeschickten Einlassung gegenüber der Polizei würde ich das ohne Rechtsschutzzusage für die Kostendeckung (Verkehrs- und Verwaltungsrecht) keinesfalls ausfechten. Selbst mit Rechtsschutzzusage ist der Rechtsweg mutig.

Dass du nie wieder dazu greifen wirst ist auch Voraussetzung eine MPU zu bestehen.
Theoretisch stimmt das nicht, praktisch ist es jedoch irgendwo zwischen sehr schwer und unmöglich, den Psychologen davon zu überzeugen, dass du als Gelegenheitskonsument illegaler Drogen zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet bist.

Zwischen Vorfall und Post von der Führerscheinstelle können durchaus 8 Wochen vergehen. Die Frist für die MPU muss angemessen sein. Nach diversen Gerichtsurteilen scheinen die Führerscheinstellen jetzt bezüglich Fristen etwas einlenken zu müssen. Als nicht-Dauerkonsument sollte man bis zur MPU also problemlos 100% sauber sein. Gegen Führerscheinentzug als Folge kurzer Fristen haben schon einige Betroffene erfolgreich geklagt.

Sonst: Wenn man zum Tatzeitpunkt nicht unter Einfluss stand, den Mund hält und nachher etwas Glück hat kann man durchaus gegen die Verwaltungsbehörde gewinnen. Drogenbesitz weißt eben keinen Drogenkonsum nach. Daher empfiehlt es sich, keine Aussage zu machen und sich mit Alkohol und Drogentests nie einverstanden zu erklären. Selbst mit gelegentlichem Konsum bei bisher erfolgreicher Trennung haben schon einige gewonnen. Die Stellungnahme besoffen kauf' ich gerne Cannabis zum Eigenkonsum ist aber nicht die hellste - Mischkonsum ist immer ein Auschlusskriterium für die Eignung als Kraftfahrer.
 
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Mista

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Das heißt die polizei kann nicht belegen dass ich wirklich konsumiert habe.

So etwas kann doch nicht direkt zur höchststrafe führen, völlig beweislos zumal dem Richter bekannt ist, dass jeder andere delikt der bei ihm auf dem tisch liegt bzgl. Cannabis - hier auch ein gelegenheitskonsument hinter steckt ich meine

Probiert man nur kauft man sehr wenig bzw gar nicht.
Kauft man zB 3g kann der richter sich eh schon denken dass ichs öfters mache...

Ich hoffe da noch auf die fairness diesbzgl. Denn für einen ersten delikt überhaupt gibt es doch nicht direkt eine mpu zumal beweislos - ich rechne eher mit einem screening also das ich eine urinprobe oder blutprobe dann nach kurzer frist abgeben muss fällt die positiv auf dann MPU negativ dann hat sich das vielleicht schon.

Versteif dich bei der Ermittlung/Verhandlung nicht auf den Konsum. Der Konsum ist nicht strafbar, im Gegensatz zum Besitz und Kauf.

Deinen Gedankengedank bzgl. Probieren und öfters machen verstehe ich übrigens nicht. Ich weiß ja nicht wie das bei euch so ist, aber bei den meisten Dealern geht es erst ab 20€ los (Straßenkurs 2,4g). Wie willst du da also zwischen Erstkonsument und regelmäßigen Konsumenten unterscheiden? Ob du das nun öfter machst, ist während der weiteren Ermittlung/Verhandlung sowieso eher Nebensache. Wenn sie dir während der Kontrolle nicht schon eine Probe abgenommen haben, wird das nachträglich sicherlich auch nicht mehr passieren. Und inwiefern beweislos? Sie haben deine Ware + deine Aussage. Mehr Beweis geht gar nicht.
 
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badboyoli

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

@Mista:

Der TS geht davon aus das die Ermittlungsbehörden ihm nachweißen müssen das er regelmässig konsumiert. Das es sich bei einer möglichen MPU genau umgedreht verhält, hat er noch nicht so genau verstanden ;)
 

Helau57

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Der TO wurde nicht beim Führen eines Fahrzeugs erwischt.
Besitz gilt aber als Indiz für Eigengebrauch.

Für Cannabinoide gilt dann:
Die Anordnung einer MPU ist unverhältnismäßig, wenn nicht regelmäßiger Konsum vorgehalten werden kann. Denn nur gelegentlicher Konsum allein, führt zur nicht-Erfüllung der Anforderungen an einen Fahrzeugführer.

Bei anderen BTM gilt:
Regelmäßig Entzug der Fahrerlaubnis und Neuerteilung erst nach positiver MPU. Egal ob man unter BTM Einfluss gefahren ist oder nicht.

Hier geht's um ersteres.
Also gilt weiterhin nach den Angaben des TO:
Er hatte weniger als 10g Cannabis dabei, ist vorher noch nie auffällig geworden, hat aber Angaben gemacht die auf gelegentlichen Konsum hindeuten und ist beim tatsächlichen Konsum erwischt worden.
Fachärztliches Gutachten (keine MPU) nach § 46 Abs. 3 FeV i.V.m. § 14 Abs. 1 S.1 Nr.2 bzw. Nr. 3 FeV
Keine MPU wenn nicht aufgrund des fachärztlichen Gutachtens ein Fahrverbot vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde ausgesprochen wurde oder Gründe vorliegen die auf ein Unvermögen hindeuten, Konsum und Fahrzeugführung zu trennen.
 

keinbenutzername

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Der TO wurde nicht beim führen eines Fahrzeugs erwischt.
Besitz gilt aber als Indiz für Eigengebrauch.

Für Cannabinoide gilt dann:
Die Anordnung einer MPU ist unverhältnismäßig, wenn nicht regelmäßiger Konsum vorgehalten werden kann. Denn nur gelegentlicher Konsum allein, führt zur nicht-Erfüllung der Anforderungen an einen Fahrzeugführer.
.

und?
Wenn eine MPU angeordnet wird, wird es fast unmöglich sein was dagegen zu machen.
Deine Theorie in allen Ehren, ich kenne genau so gelagerte Praxisfälle in denen gegen die MPU nichts gemacht werden konnte.
 

Helau57

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Wenn eine MPU angeordnet wird, wird es fast unmöglich sein was dagegen zu machen.
Warum auch? Die MPU ist keine Pflichtveranstaltung. Die können dich einladen so oft sie wollen. Ob du da hingehst ist dir überlassen und vollkommen freiwillig.
Den Führerschein können sie dir aufgrund eines einmaligen Cannabisbesitzes (unter 10g usw) nicht entziehen.
Versuchen sie es doch, kann man genau dagegen vorgehen.

edit:
Sollte jemand meinen was anderes zu behaupten, dann bitteschön mit Begründung warum die aktuelle Rechtsprechung des BVerfG hier nicht greifen sollte.
 

poesie noire

vivo forlasis

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

@Helau57:

Soweit ich jetzt im Netz recherchiert habe, stimmt das. Eine Ablehnung wird aber meist negativ ausgelegt, d.h. kann den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Dagegen kann man dann übers Verwaltungsgericht vorgehen. Voraussetzung für die Anordnung ist ein nachgewiesener Konsum.

Quellen:

http://www.sicher-am-steuer.de/deutsch/mpu-anordnung.html

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Nichtvorlage_des_MPU-Gutachtens.php

http://www.sicher-am-steuer.de/deutsch/mpu-anordnung.html
 

godlike

Warp drölf
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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Ich würde das jetzt auch nicht so negativ sehen. Du hattest eine geringe Menge, wurdest außerhalb deines Fahrzeuges erwischt. Wird zu 99% eh wegen Nichtigkeit fallen gelassen. In meinem Freundeskreis ist das sicher schon 15 Leuten passiert. Einig wenn du gerade hinter dem Steuer sitzt wird es brenzlig. Einfach mal abwarten was passiert. Zu große Sorgen brauchst du dir m.M.n. aber nicht machen (bringt außerdem nix da du im Falle das Falles dann eh durch musst) ;)
 

Helau57

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Das "Fallenlassen" gilt für den strafrechtlich relevanten Besitz von BTM und hat nichts damit zu tun, was die Fahrerlaubnisbehörde draus macht.
Und natürlich kann man etwas dagegen tun, wenn es denn dazu kommen sollte, dass die sich deswegen melden..

Ich gebe mal ein konkretes Beispiel.. die Fahrerlaubnisbehörde Mainz hat schon Screenings angeordnet weil jemand im Taxi mit unter 2g erwischt wurde (ohne, dass vorher konsumiert wurde).
 
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godlike

Warp drölf
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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Ich bin kein Jurist. Das Fallenlassen war einfach ein Platzhalter für "es passiert halt nichts".
 

Helau57

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

Ich wollte auch gar nicht Wortklauberei betreiben sondern meine Kritik an der dahinterstehenden Aussage, dass schon nix passiert und wenn doch, könne man sowieso nichts dagegen tun, äußern. :T
 

Hansolo

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

@FlY:

Abwarten bis du Post von der Polizei, Bußgeldbehörde, Staatsanwaltschaft oder Gericht bekommst. Damit gehst du dann zum Anwalt. Was anders ist weder sinnvoll noch bringt es dir in deiner momentanen Lage irgendetwas. Außer eventuell noch mehr Ärger.

This

Wenn du zum Zeitpunkt der Kontrolle ein Fahrzeug geführt hättest, würde zu 100% was vonwegen MPU kommen.
So ohne Fahrzeug bei der geringen Menge halte ich das für extrem unwahrscheinlich, selbst wenn du jetzt aus Bayern oder BaWü kommen würdest.
100% sagen kann man das jetzt natürlich nicht, deshalb abwarten, Tee trinken und bei Neuigkeiten hier wieder melden :)

Und in Zukunft einfach Aussage verweigern und gut. Mit solchen Aussagen bzw Zusagen reitet man sich nur selbst immer weiter rein..
 

accC

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

1) was kostet ein Beratungstermin beim anwalt
Eventuell kostenlos, wenn du im Rechtsschutz bist.
Eventuell kostenlos, wenn du dir auf dem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen kannst. Geh hin und frag nach, dort sitzt idR jemand, der dir beim Ausfüllen helfen kann.
Eventuell kostenlos, wenn der Anwalt eine kostenlose Erstberatung bietet.

2) was würde der anwalt in der situation ca. Kosten
Die Stundensätze von Anwälten (für Beratung) liegen in der Regel zwischen 80 und 500 Euro.
Er wird dir dann auch die ungefähren Kosten sagen können.

u d wäre es mit ei em brief getan?
Das weiß dein Anwalt.

Sollte ich einen anwalt einschalten
Das ist deine Entscheidung. Du könntest auch noch abwarten und je nachdem, was kommt, dann entscheiden, ob du einen Anwalt brauchst oder nicht.

Sollte ich einen anwalt einschalten, der dann sagt ich war betrunken und hab dann das Graß gekauft, und das alle angaben nichtig sind die ich getätigr habe, um die FSS zu umgehen?
Klingt für mich irgendwie nicht besonders sinnvoll. Dein Anwalt wird schon wissen, was zu tun ist.

3) oder zur dienatstelle gehen und da nochmal aussagen dass man betrunken war?
Nein, nein und noch mal nein. Dämlichste Idee überhaupt! Je mehr du sagst, desto schlimmer machst du es.
Falls du irgendeine Kommunikation anstrebst, dann über deinen Anwalt.


Noch eine Frage: Warst du mit dem Auto unterwegs?
 

keinbenutzername

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Re: 3 Gramm Graß - Anwalt

was genau soll den ein Anwalt machen ohne Anklage, Vorladung, ohne Ermittlungsverfahren?
Das alles wird es wohl nie geben. Daher halte ich es für Unsinn im Voraus einen Anwalt zu konsultieren.

- abwarten bis und ob was kommt
- darauf dann gegebenenfalls mit einem Anwalt reagieren
- sollte strafrechtlich nichts kommen (wird so sein), aber eine MPU angeordnet werden, dann stehen meiner Erfahrung nach die Chancen eh schlecht da was daran zu ändern.

Übrigens, die Rechtschutzversicherung wird definitiv nicht zahlen wenn es bei der Anklage um einen Straftatbestand geht.
 
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