Hallo
Für alle, die mich aus einem anderen Bereich des Boards kennen, ich weiß ich hab das Thema dort schon öfter angesprochen, aber es beschäftigt mich momentan leider sehr und ich brauche ein Ventil. Ich nerve nicht mit böser Absicht.
Vorgeschichte:
Aktuell:
Person A wird weiter versuchen das Konto bei der GEZ loszuwerden und es auf Person B abzuschieben.
Außerdem würde Person A gerne Widerspruch einlegen.
Dazu einige Fragen:
Es gibt verschiedene Auffassungen, wie einem solchen Bescheid zu begegnen ist. Die einen sprechen von Widerspruch, die anderen von Zurückweisung.
Mit einem Widerspruch - so wird argumentiert - erkenne man den Bescheid auch offiziell als Bescheid an, weshalb sich eine Zurückweisung empfehle.
Person A hat jetzt gegoogelt, da rechtlich nicht so bewandert, konnte aber keine eindeutige Definition für die Zurückweisung im rechtlichen Sinne finde - eine Zurückweisung scheint nur als Reaktion auf einen Widerspruch üblich zu sein. Kann das hier jemand (im besten Falle mit Quelle) erklären/beantworten?
Außerdem weist der Festsetzungsbescheid erhebliche formelle Mängel nach § 37 III VwVfG des BL von Person A (nachfolgenden nur noch BL genannt) auf, es fehlt eine Begründung nach § 39 VwVfG BL und Person A hat nie einen Bescheid als offiziellen Verwaltungsakt nach dem VwVfG vor diesem Festsetzungsbescheid erhalten, infolgedessen Person A hinsichtlich der Säumniszuschläge und der Gesamtforderung der ausstehenden Rundfunkgebühren keine Möglichkeit hatte, schon vorher den Rechtsweg zu beschreiten - die Mittel eines effektive Rechtsschutz wurden Person A somit durch die GEZ in diesem Punkt verwehrt.
Da bei einer Forderung eines öffentlich-rechtlichen Betrages ein wirksamer Bescheid als Verwaltungsakt notwendig ist, weil andernfalls eine Zahlungsverpflichtung nicht besteht, würde Person A an dieser Stelle gerne ansetzen.
Person A ist bewusst, dass diverse Mängel geheilt werden können, jedoch - gesetzten Falls dieses Festsetzungsschreiben hat die Natur eines Rückstandsbescheides, so würde Person A behaupten, dass aufgrund zuvor ausbleibender Zahlungsbescheide ein Rückstand nicht bestehen kann, da die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung ja erst mit dem Bescheid gegeben ist und ohne diese Zahlungsverpflichtung folglich kein Rückstand bestehen dürfte.
Wie stehen rechtlich die Chancen, dass das GEZ Konto von Person A auf 0 gesetzt wird?
Ferner: Person A ist dabei die/den Zurückweisung/Widerspruch zu verfassen. Ist es taktisch tatsächlich vorteilhafter in diesem Schreiben nur kurz ein paar Gründe aufzuzählen, weshalb man widerspricht - speziell unter dem Gesichtspunkt, dass erfahrungsgemäß die Widersprüche bei der GEZ zum überwiegenden Teil ungelesen zurückgewiesen werden - oder ist es sinnvoller einen Widerspruch stichhaltig auszuformulieren um ggfs. außergerichtlich zu einer Einigung zu kommen?
Falls hier noch einige sind, die sich immer noch gegen die GEZ wehren, wäre Person A an euren Erfahrungen interessiert.
Außerdem hoffe ich, dass sich vllt. der ein oder andere findet, der sich rechtlich etwas auskennt und z.B. für Begriffsklärungen aus dem Rechtswesen bereitsteht.
Und, da ich meine Pappenheimer hier ja kenne - bitte keine Beiträge wie "Zahl einfach und gut!". Fast 20 Euro jeden Monat ist für Person A viel Geld. Aus ethisch/moralischen Gründen meidet Person A die Öffentlich Rechtlichen - speziell ARD und ZDF, da Person A ein Programm, das offensichtliche Hetze betreibt, wissentlich falsch berichtet und sichtbar regierungskonform arbeitet (also völlig entgegen seiner Auflagen) in keiner Weise unterstützen wird und kann.
Vielen Dank.
Für alle, die mich aus einem anderen Bereich des Boards kennen, ich weiß ich hab das Thema dort schon öfter angesprochen, aber es beschäftigt mich momentan leider sehr und ich brauche ein Ventil. Ich nerve nicht mit böser Absicht.
Vorgeschichte:
Angenommen, Person A hat nie in ihrem Leben Rundfunkgebühren bezahlt und Person A plant auch nicht damit anzufangen. Seit 01.01.13 ist der Rundfunkbeitrag nun Pflicht für jeden deutschen Haushalt, entsprechend bekam Person A auch Mitte 2013 die erste Anmeldungsaufforderung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservies (nachfolgenden GEZ genannt).
Nachdem Person A die ersten Monate nicht reagiert hat, kam irgendwann die "letzte Aufforderung" der GEZ. Daraufhin hat Person A Person B aus ihrem Haushalt angemeldet, da Person B sich dazu einverstanden erklärt hat (allerdings ebenso wenig plante zu zahlen).
Person A gab an, dass Person B bereits angemeldet sei und gab auch das frühere Beitragskonto von Person B an.
Es folgte von der GEZ eine Rückmeldung, dass es kein Konto zu Person B gäbe und man sich deshalb dazu entschieden habe Person A zwangsanzumelden.
Person A hat darauhin einen regen Schriftwechsel gestartet, um zu erfahren warum man sich entschlossen habe nicht Person B auf Wunsch anzumelden, sondern lieber Person A gegen ihren Willen.
Person A forderte die sofortige Löschung ihres Kontos, woraufhin die GEZ entgegnete, dass ihr das nicht möglich sei. Person B müsse sich freiwillig anmelden, da sie (die GEZ) geprüft habe, wer Wohnungsinhaber sei und man sich entschieden hatte diesen eben zwangsanzumelden, da Person A ja nicht reagiert habe.
Person A hat einige Briefe, die das Gegenteil belegen, Person A hat durchaus reagiert.
Das letzte Antwortschreiben der GEZ hat dann gut ein halbes Jahr auf sich warten lassen. Fast zeitgleich mit diesem kam eine Zahlungsaufforderung über < 400 Euro sowie 1-2 Wochen darauf der erste offizielle Zahlungsbescheid benannt "Festsetzungsbescheid" (12 Tage rückdatiert) mit Rechtsbehelfsbelehrung und inkl. Säumniszuschlag von 8 Euro.
Dazu die Aufforderung einen offenstehenden Gesamtbetrag von fast 400 Euro "umgehend" zu begleichen.
Nachdem Person A die ersten Monate nicht reagiert hat, kam irgendwann die "letzte Aufforderung" der GEZ. Daraufhin hat Person A Person B aus ihrem Haushalt angemeldet, da Person B sich dazu einverstanden erklärt hat (allerdings ebenso wenig plante zu zahlen).
Person A gab an, dass Person B bereits angemeldet sei und gab auch das frühere Beitragskonto von Person B an.
Es folgte von der GEZ eine Rückmeldung, dass es kein Konto zu Person B gäbe und man sich deshalb dazu entschieden habe Person A zwangsanzumelden.
Person A hat darauhin einen regen Schriftwechsel gestartet, um zu erfahren warum man sich entschlossen habe nicht Person B auf Wunsch anzumelden, sondern lieber Person A gegen ihren Willen.
Person A forderte die sofortige Löschung ihres Kontos, woraufhin die GEZ entgegnete, dass ihr das nicht möglich sei. Person B müsse sich freiwillig anmelden, da sie (die GEZ) geprüft habe, wer Wohnungsinhaber sei und man sich entschieden hatte diesen eben zwangsanzumelden, da Person A ja nicht reagiert habe.
Person A hat einige Briefe, die das Gegenteil belegen, Person A hat durchaus reagiert.
Das letzte Antwortschreiben der GEZ hat dann gut ein halbes Jahr auf sich warten lassen. Fast zeitgleich mit diesem kam eine Zahlungsaufforderung über < 400 Euro sowie 1-2 Wochen darauf der erste offizielle Zahlungsbescheid benannt "Festsetzungsbescheid" (12 Tage rückdatiert) mit Rechtsbehelfsbelehrung und inkl. Säumniszuschlag von 8 Euro.
Dazu die Aufforderung einen offenstehenden Gesamtbetrag von fast 400 Euro "umgehend" zu begleichen.
Aktuell:
Person A wird weiter versuchen das Konto bei der GEZ loszuwerden und es auf Person B abzuschieben.
Außerdem würde Person A gerne Widerspruch einlegen.
Dazu einige Fragen:
Es gibt verschiedene Auffassungen, wie einem solchen Bescheid zu begegnen ist. Die einen sprechen von Widerspruch, die anderen von Zurückweisung.
Mit einem Widerspruch - so wird argumentiert - erkenne man den Bescheid auch offiziell als Bescheid an, weshalb sich eine Zurückweisung empfehle.
Person A hat jetzt gegoogelt, da rechtlich nicht so bewandert, konnte aber keine eindeutige Definition für die Zurückweisung im rechtlichen Sinne finde - eine Zurückweisung scheint nur als Reaktion auf einen Widerspruch üblich zu sein. Kann das hier jemand (im besten Falle mit Quelle) erklären/beantworten?
Außerdem weist der Festsetzungsbescheid erhebliche formelle Mängel nach § 37 III VwVfG des BL von Person A (nachfolgenden nur noch BL genannt) auf, es fehlt eine Begründung nach § 39 VwVfG BL und Person A hat nie einen Bescheid als offiziellen Verwaltungsakt nach dem VwVfG vor diesem Festsetzungsbescheid erhalten, infolgedessen Person A hinsichtlich der Säumniszuschläge und der Gesamtforderung der ausstehenden Rundfunkgebühren keine Möglichkeit hatte, schon vorher den Rechtsweg zu beschreiten - die Mittel eines effektive Rechtsschutz wurden Person A somit durch die GEZ in diesem Punkt verwehrt.
Da bei einer Forderung eines öffentlich-rechtlichen Betrages ein wirksamer Bescheid als Verwaltungsakt notwendig ist, weil andernfalls eine Zahlungsverpflichtung nicht besteht, würde Person A an dieser Stelle gerne ansetzen.
Person A ist bewusst, dass diverse Mängel geheilt werden können, jedoch - gesetzten Falls dieses Festsetzungsschreiben hat die Natur eines Rückstandsbescheides, so würde Person A behaupten, dass aufgrund zuvor ausbleibender Zahlungsbescheide ein Rückstand nicht bestehen kann, da die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung ja erst mit dem Bescheid gegeben ist und ohne diese Zahlungsverpflichtung folglich kein Rückstand bestehen dürfte.
Wie stehen rechtlich die Chancen, dass das GEZ Konto von Person A auf 0 gesetzt wird?
Ferner: Person A ist dabei die/den Zurückweisung/Widerspruch zu verfassen. Ist es taktisch tatsächlich vorteilhafter in diesem Schreiben nur kurz ein paar Gründe aufzuzählen, weshalb man widerspricht - speziell unter dem Gesichtspunkt, dass erfahrungsgemäß die Widersprüche bei der GEZ zum überwiegenden Teil ungelesen zurückgewiesen werden - oder ist es sinnvoller einen Widerspruch stichhaltig auszuformulieren um ggfs. außergerichtlich zu einer Einigung zu kommen?
Falls hier noch einige sind, die sich immer noch gegen die GEZ wehren, wäre Person A an euren Erfahrungen interessiert.
Außerdem hoffe ich, dass sich vllt. der ein oder andere findet, der sich rechtlich etwas auskennt und z.B. für Begriffsklärungen aus dem Rechtswesen bereitsteht.
Und, da ich meine Pappenheimer hier ja kenne - bitte keine Beiträge wie "Zahl einfach und gut!". Fast 20 Euro jeden Monat ist für Person A viel Geld. Aus ethisch/moralischen Gründen meidet Person A die Öffentlich Rechtlichen - speziell ARD und ZDF, da Person A ein Programm, das offensichtliche Hetze betreibt, wissentlich falsch berichtet und sichtbar regierungskonform arbeitet (also völlig entgegen seiner Auflagen) in keiner Weise unterstützen wird und kann.
Vielen Dank.
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