• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Recht] GEZ/ Rundfunkgebührenbescheiden widersprechen

kuromi

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Hallo :)

Für alle, die mich aus einem anderen Bereich des Boards kennen, ich weiß ich hab das Thema dort schon öfter angesprochen, aber es beschäftigt mich momentan leider sehr und ich brauche ein Ventil. Ich nerve nicht mit böser Absicht.

Vorgeschichte:

Angenommen, Person A hat nie in ihrem Leben Rundfunkgebühren bezahlt und Person A plant auch nicht damit anzufangen. Seit 01.01.13 ist der Rundfunkbeitrag nun Pflicht für jeden deutschen Haushalt, entsprechend bekam Person A auch Mitte 2013 die erste Anmeldungsaufforderung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservies (nachfolgenden GEZ genannt).
Nachdem Person A die ersten Monate nicht reagiert hat, kam irgendwann die "letzte Aufforderung" der GEZ. Daraufhin hat Person A Person B aus ihrem Haushalt angemeldet, da Person B sich dazu einverstanden erklärt hat (allerdings ebenso wenig plante zu zahlen).
Person A gab an, dass Person B bereits angemeldet sei und gab auch das frühere Beitragskonto von Person B an.

Es folgte von der GEZ eine Rückmeldung, dass es kein Konto zu Person B gäbe und man sich deshalb dazu entschieden habe Person A zwangsanzumelden.
Person A hat darauhin einen regen Schriftwechsel gestartet, um zu erfahren warum man sich entschlossen habe nicht Person B auf Wunsch anzumelden, sondern lieber Person A gegen ihren Willen.
Person A forderte die sofortige Löschung ihres Kontos, woraufhin die GEZ entgegnete, dass ihr das nicht möglich sei. Person B müsse sich freiwillig anmelden, da sie (die GEZ) geprüft habe, wer Wohnungsinhaber sei und man sich entschieden hatte diesen eben zwangsanzumelden, da Person A ja nicht reagiert habe.
Person A hat einige Briefe, die das Gegenteil belegen, Person A hat durchaus reagiert.

Das letzte Antwortschreiben der GEZ hat dann gut ein halbes Jahr auf sich warten lassen. Fast zeitgleich mit diesem kam eine Zahlungsaufforderung über < 400 Euro sowie 1-2 Wochen darauf der erste offizielle Zahlungsbescheid benannt "Festsetzungsbescheid" (12 Tage rückdatiert) mit Rechtsbehelfsbelehrung und inkl. Säumniszuschlag von 8 Euro.
Dazu die Aufforderung einen offenstehenden Gesamtbetrag von fast 400 Euro "umgehend" zu begleichen.

Aktuell:

Person A wird weiter versuchen das Konto bei der GEZ loszuwerden und es auf Person B abzuschieben.
Außerdem würde Person A gerne Widerspruch einlegen.

Dazu einige Fragen:

Es gibt verschiedene Auffassungen, wie einem solchen Bescheid zu begegnen ist. Die einen sprechen von Widerspruch, die anderen von Zurückweisung.
Mit einem Widerspruch - so wird argumentiert - erkenne man den Bescheid auch offiziell als Bescheid an, weshalb sich eine Zurückweisung empfehle.
Person A hat jetzt gegoogelt, da rechtlich nicht so bewandert, konnte aber keine eindeutige Definition für die Zurückweisung im rechtlichen Sinne finde - eine Zurückweisung scheint nur als Reaktion auf einen Widerspruch üblich zu sein. Kann das hier jemand (im besten Falle mit Quelle) erklären/beantworten?

Außerdem weist der Festsetzungsbescheid erhebliche formelle Mängel nach § 37 III VwVfG des BL von Person A (nachfolgenden nur noch BL genannt) auf, es fehlt eine Begründung nach § 39 VwVfG BL und Person A hat nie einen Bescheid als offiziellen Verwaltungsakt nach dem VwVfG vor diesem Festsetzungsbescheid erhalten, infolgedessen Person A hinsichtlich der Säumniszuschläge und der Gesamtforderung der ausstehenden Rundfunkgebühren keine Möglichkeit hatte, schon vorher den Rechtsweg zu beschreiten - die Mittel eines effektive Rechtsschutz wurden Person A somit durch die GEZ in diesem Punkt verwehrt.

Da bei einer Forderung eines öffentlich-rechtlichen Betrages ein wirksamer Bescheid als Verwaltungsakt notwendig ist, weil andernfalls eine Zahlungsverpflichtung nicht besteht, würde Person A an dieser Stelle gerne ansetzen.
Person A ist bewusst, dass diverse Mängel geheilt werden können, jedoch - gesetzten Falls dieses Festsetzungsschreiben hat die Natur eines Rückstandsbescheides, so würde Person A behaupten, dass aufgrund zuvor ausbleibender Zahlungsbescheide ein Rückstand nicht bestehen kann, da die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung ja erst mit dem Bescheid gegeben ist und ohne diese Zahlungsverpflichtung folglich kein Rückstand bestehen dürfte.

Wie stehen rechtlich die Chancen, dass das GEZ Konto von Person A auf 0 gesetzt wird?
Ferner: Person A ist dabei die/den Zurückweisung/Widerspruch zu verfassen. Ist es taktisch tatsächlich vorteilhafter in diesem Schreiben nur kurz ein paar Gründe aufzuzählen, weshalb man widerspricht - speziell unter dem Gesichtspunkt, dass erfahrungsgemäß die Widersprüche bei der GEZ zum überwiegenden Teil ungelesen zurückgewiesen werden - oder ist es sinnvoller einen Widerspruch stichhaltig auszuformulieren um ggfs. außergerichtlich zu einer Einigung zu kommen?


Falls hier noch einige sind, die sich immer noch gegen die GEZ wehren, wäre Person A an euren Erfahrungen interessiert.

Außerdem hoffe ich, dass sich vllt. der ein oder andere findet, der sich rechtlich etwas auskennt und z.B. für Begriffsklärungen aus dem Rechtswesen bereitsteht.

Und, da ich meine Pappenheimer hier ja kenne - bitte keine Beiträge wie "Zahl einfach und gut!". Fast 20 Euro jeden Monat ist für Person A viel Geld. Aus ethisch/moralischen Gründen meidet Person A die Öffentlich Rechtlichen - speziell ARD und ZDF, da Person A ein Programm, das offensichtliche Hetze betreibt, wissentlich falsch berichtet und sichtbar regierungskonform arbeitet (also völlig entgegen seiner Auflagen) in keiner Weise unterstützen wird und kann.

Vielen Dank. :)
 
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accC

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Wenn du's schaffst die alten Beiträge in die Verjährung zu treiben, dann kannst du diese sparen. Was nicht verjährt ist, musst du wohl aber leisten - oder derjenige, der letztlich die Haushaltsabgabe für deinen Haushalt zahlt.
Wenn du in dem Haushalt gemeldet bist, deine Person B allerdings nicht, dann ist klar, dass man dich zunächst zur Kasse bittet und Person B nur, wenn die sich von sich aus meldet.
Gibst du der GEZ falsche Daten zu Person B ist auch offensichtlich, dass kein Mitgliedkonto von Person B gefunden werden kann.

Mit du meine ich natürlich jeweils Person A und mit Person B in meinem Text meine ich Person B in deinem. GEZ gleichermaßen.
 

Novgorod

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es war von anfang an klar, dass die GEZ-reform bei mehrpersonenhaushalten auf ungleichbehandlung hinausläuft, nämlich wenn keiner der bewohner freiwillig zahlen will.. rechtlich dürfte die GEZ aus dem schneider sein, denn die bewohner haften als gesamtschuldner, d.h. einer kann herausgepickt und zur zahlung verdonnert werden.. ich nehme an, es reicht allein die annahme, dass bei einem was zu holen ist, um ihn rechtmäßig zur zahlung zu zwingen.. vor gericht dürfte es aussichtslos sein, sich auf ungleichbehandlung einzulassen, weil man als gesamtschuldner wohl immer die arschkarte hat (d.h. das recht des gläubigers die kohle zu bekommen überwiegt das recht auf gleichbehandlung).. man hat dann bloß noch die möglichkeit, den GEZ-anteil vom mitbewohner einzuklagen, aber der beitragsbescheid ist rechtens, wenn nicht beide bewohner einen bekommen haben..
 

gelöschter Benutzer

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Hast du mal versucht, dich beim Meldeamt abzumelden?
 

kuromi

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  • #5
Moin, danke für eure Antworten :)

@accC:
Verjährung lässt die GEZ nur zu, wenn es ihnen selbst an den Arsch geht, wie ich gelesen habe.

[...]Gibst du der GEZ falsche Daten zu Person B ist auch offensichtlich, dass kein Mitgliedkonto von Person B gefunden werden kann.[...]

Falsche Daten waren das nicht, nur offensichtlich keine gültigen mehr. Person B war aus dem alten Haushalt noch bis Anfang 2013 bei der GEZ gemeldet - ebenfalls zwangsangemeldet - und sollte Beiträge aus vergangenen Jahren nachzahlen. Diese wurden abbezahlt. Nach der Zahlung wurde Person Bs Konto offenbar gelöscht. Da aber weder Person A noch Person B darüber je eine Bestätigung erhalten hatten, wurde Person Bs GEZ-Kundennummer bei der Anmeldung eingetragen als "Haushalt ist bereits angemeldet".

@Novgorod: Auf Ungleichbehandlung zu klagen ist nicht geplant, das hat tatsächlich wenig Sinn und ist bekannt. Ebenso eine Klage, dass es sich bei der Haushaltsabgabe um eine Steuer handle, etc. Derlei Klagen wurden bereits alle abgewiesen aus unterschiedlichen Ecken Deutschlands.
In Person As Fall liegt die Konzentration auf den Formfehlern und der Hoffnung, dass durch die ausgebliebenen Bescheide die bisher angehäufte Forderung nichtig ist.
Anschließend würde sich Person A einen neuen Weg suchen, wenn nicht bis dahin ein weiterer Etappensieg durch andere errungen wurde.

@Endor: Was sollte das bringen? Die GEZ hat die Kontaktdaten bereits und war nur für einen einzigen Abgleich berechtigt. Würde Person A sich abmelden, würde die GEZ davon höchstwahrscheinlich gar nichts mitbekommen, da eine Abmeldung in Deutschland auch nicht mehr Pflicht ist. Lediglich die Um- bzw. Neuanmeldung. :unknown:
 

LemonDrops

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An deiner Stelle würden ich Fragen, ob eine Ratenzahlung möglich ist. :rolleyes: Du hast keinen Anwalt, rate mal wer welche hat, die jedes Schriftstück absegnen?
 

kuromi

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  • #7
Woher nimmst du die Information, dass Person A keinen Anwalt hat?

Die Formfehler sind gegeben, da gibt es auch nichts dran zu rütteln oder zu interpretieren. Also warum sollte man kuschen? Deshalb sind wir doch jetzt an dem Punkt, an dem wir sind in Deutschland.
 

LemonDrops

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Deshalb sind wir doch jetzt an dem Punkt, an dem wir sind in Deutschland.

Du meinst, weil wir unseren gesellschaftlichen Verantwortungen versuchen zu entfliehen? Nimm deinen Anwalt und lass es darauf ankommen. Du handelst mit einer emotionslosen Anstalt. Was hast du zu verlieren, wenn du dir deiner Formfehler so sicher bist?
 

kuromi

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  • #9
Nichts. Die Fragen beziehen sich auch auf etwas anderes. Nach einer Ratenzahlung oder ähnlichem wurde ja nicht gefragt. :unknown:
Dass die GEZ emotionslos, geradezu herzlos, agiert (ich erinnere nur an den einen Fall, wo einer ins Gefängnis musste und ihm nicht mal Bewährung/frühzeitige Entlassung vergönnt war.) ist bekannt. Ich persönlich habe damit insoweit kein Problem, solange es fair verliefe - in dem Punkt hapert es bei der GEZ aber bekanntlich gewaltig. Und an dem Punkt sollte sich gewehrt werden.

Wenn man alleine im Großen vllt. nicht viel ausrichten konnte (aber man weiß ja nie, deshalb sollte man es wenigstens versuchen), so kann man zumindest in den Spiegel schauen und weiß, dass man es nicht wehrlos hingenommen und somit stillschweigend akzeptiert hat.
 

accC

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Moin, danke für eure Antworten :)

@accC:
Verjährung lässt die GEZ nur zu, wenn es ihnen selbst an den Arsch geht, wie ich gelesen habe.
Verjährung ist nichts, was die GEZ zulassen oder verweigern könnte. Wir reden bei Verjährung von Bundesgesetzen. Da kann auch eine GEZ sich quer stellen, Kopfstand machen und Breakdance proben. Wobei es sehr wohl auch die Möglichkeit gibt, einer Verjährung entgegen zu wirken. Das ist natürlich noch mal ein anderes Kapitel. Nur wenn es eben zur Verjährung gekommen ist, dann kann man rechtlich schlicht keine Ansprüche mehr geltend machen.

Falsche Daten waren das nicht, nur offensichtlich keine gültigen mehr. Person B war aus dem alten Haushalt noch bis Anfang 2013 bei der GEZ gemeldet - ebenfalls zwangsangemeldet - und sollte Beiträge aus vergangenen Jahren nachzahlen. Diese wurden abbezahlt. Nach der Zahlung wurde Person Bs Konto offenbar gelöscht. Da aber weder Person A noch Person B darüber je eine Bestätigung erhalten hatten, wurde Person Bs GEZ-Kundennummer bei der Anmeldung eingetragen als "Haushalt ist bereits angemeldet".
Wenn die Daten nicht korrekt sind, sind sie falsch. Ob sie jetzt falsch sind, weil unvollständig, überholt oder schlicht Phantasiedaten, spielt keine Rolle.

Woher nimmst du die Information, dass Person A keinen Anwalt hat?
Hätte Person A einen Anwalt, dem sie vertrauen könnte, bräuchte sie hier nicht zu fragen, sondern würde schlich den Anwalt seine Arbeit machen lassen.
Also entweder hat Person A keinen Anwalt oder sie vertraut ihm nicht, was ungefähr auf's Gleiche heraus kommt. Kompetentere Hilfe, als die von einem Anwalt, wirst du hier allerdings nicht erhalten. Daher kann ich dir nur raten, entweder einen Anwalt mit dem Fall zu betrauen oder den bestehenden Anwalt zu entbinden und zu einem zu wechseln, dem du vertrauen kannst.

Die Formfehler sind gegeben, da gibt es auch nichts dran zu rütteln oder zu interpretieren. Also warum sollte man kuschen? Deshalb sind wir doch jetzt an dem Punkt, an dem wir sind in Deutschland.
Weil es die Sache nicht wert ist? Wie viel musst du denn zahlen und wie viel gewinnst du, wenn du den Spaß mit dem Anwalt durch ziehst? Wird er von deinem Rechtsschutz übernommen? Hast du einen erfolgsabhängigen oder -unabhängigen Deal mit ihm?
 

kuromi

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  • #11
@accC: Es gibt noch die 3. Möglichkeit: Der Anwalt wurde einfach noch nicht informiert, da es bisher ja nur um ein Widerspruchsschreiben geht.

Die Fragen stehen doch oben: Was ist der Unterschied zwischen Zurückweisung (im rechtlichen Sinne) und Widerspruch. Gibt es die Zurückweisung überhaupt offiziell und wenn ja, kann sie auch anders als ausschließlich als Reaktion auf einen eingelegten Widerspruch verwendet werden?

Weiter: Ist es taktisch tatsächlich vorteilhaft den Widerspruch so kurz wie möglich zu halten, ein paar Eckpunkte zu nennen bzw. Punkte zusammenzufassen und dann - bei gegebener Zurückweisung des Widerspruchs - mit den ausformulierten Punkten zum Anwalt zu gehen?

Also, es geht hier nicht um eine anwaltliche Beratung oder so, sondern lediglich um diese wenigen Fragen, da keine eindeutigen Antworten darauf mittels Google gefunden werden konnten.
Ich dachte, vllt. findet sich hier jemand, der ein bisschen Ahnung davon hat und die Fragen beantworten kann. =/

Bzgl. der Verjährung: Das war das, was ich meinte, die GEZ achtet wohl mitunter sehr genau darauf, dass es möglichst gar nicht erst zu einer Verjährung kommt.

Und der letzte Punkt: Es stehen etwas mehr als 400 Euro im Raum. Der Gewinn? Im besten Fall von der GEZ loszukommen. Klar, das wirkt utopisch, aber der Staat stellt die Möglichkeit, dass sich ein Bürger rechtlich wehren darf, wenn er sich unfair oder widerrechtlich behandelt fühlt. In meinen Augen sollte ein Bürger dieses Recht dann auch wahrnehmen. Selbst, wenn es aussichtslos zu sein scheint, weil der Gegner Richter schmiert, zeigt es doch, dass man nicht alles mit sich machen lässt.
Es sei denn natürlich man ist jemand, der alles mit sich machen lässt.
Davon ab existiert dieser Thread ja nicht dazu die Frage zu klären ob man klein beigeben und Ratenzahlung vereinbaren sollte oder nicht. :unknown:
 

bevoller

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Woher nimmst du die Information, dass Person A keinen Anwalt hat?
Wenn du einen hättest, würdest du hier nicht fragen. :rolleyes:
Einem Bescheid wird grundsätzlich widersprochen, ob du den "zurückweist", weil du ihn nicht als Bescheid anerkennen willst, spielt keine Rolle. Es hängt nicht von deiner Zustimmung ab, also ist es dann trotzdem ein rechtswirksamer Bescheid.

Da bei einer Forderung eines öffentlich-rechtlichen Betrages ein wirksamer Bescheid als Verwaltungsakt notwendig ist, weil andernfalls eine Zahlungsverpflichtung nicht besteht, würde Person A an dieser Stelle gerne ansetzen.
Zahlungspflicht besteht nicht erst ab Erhalt eines Bescheides, sondern ab dem Zeitpunkt, ab dem du einen Haushalt führst, also bspw. eine Wohnung mietest, bewohnst, dort gemeldet bist. Dementsprechend dürfte ein Säumniszuschlag durchaus legitim sein, auch wenn mir die Idee mit dem Bescheid gefällt.

Dass die GEZ emotionslos, geradezu herzlos, agiert (ich erinnere nur an den einen Fall, wo einer ins Gefängnis musste und ihm nicht mal Bewährung/frühzeitige Entlassung vergönnt war.) ist bekannt.
Ins Gefängnis, mit Bewährung? Was ist das denn für ein Quatsch? Die GEZ wird wohl niemanden ins Gefängnis schicken, wenn es um eine Bestrafung geht. Bewährung wäre dagegen genau so Quatsch, denn im Falle einer Erzwingungshaft würde es wenig Sinn machen, einen säumigen Schuldner in Freiheit zu lassen, wenn man die Zahlung durch Haft erzwingen will. :m
 

Novgorod

ngb-Nutte

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es gab doch neulich ein urteil, dass der säumniszuschlag rechtswidrig ist, weil man erst ab erhalt des bescheids (inkl. säumniszuschlag) überhaupt berechtigt ist, rechtsmittel einzulegen..
aber auch dies und das "ausnutzen" der formfehler wird doch letztlich nichts bringen - im besten fall wird der bescheid aufgehoben und sofort ein neuer ("korrekter") ausgestellt.. man gewinnt etwas zeit und erzeugt verwaltungskosten (was einerseits gut ist, aber andererseits schwimmen sie ja nur so im geld seit der verdreifachung der abgabe ab 2013; da sind denen 100€ gerichtskosten wurscht, wenn eine 400€ forderung offen ist)..

also die wirklich einzige wirksame vorgehensweise, wenn man nicht vorhat merkel zu stürzen, ist ein verstoß gegen das meldegesetz :unknown:..
 

kuromi

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  • #14
Mitunter auf dieses Urteil würde Person A sich dann auch beziehen - grundsätzlich ging es in dem Urteil zwar um eine Vollstreckung, jedoch war diese eben unwirksam, da schon die Bescheide, auf welchen die Vollstreckung beruhen sollte, ungültig waren, was vom Gericht auch so anerkannt wurde.

aber auch dies und das "ausnutzen" der formfehler wird doch letztlich nichts bringen - im besten fall wird der bescheid aufgehoben und sofort ein neuer ("korrekter") ausgestellt.. man gewinnt etwas zeit und erzeugt verwaltungskosten [...]

Schon, aber Zeit beinhaltet die Chance, dass sich bis dahin etwas neues ergibt. So mit Papierkram überlaufen wie sowohl die Rundfunkanstalten als auch der Beitragsservice derzeit sind, kann sich das vllt. schon lohnen und es ergeben sich zwischenzeitlich weitere Urteile auf die man sich berufen kann.

also die wirklich einzige wirksame vorgehensweise, wenn man nicht vorhat merkel zu stürzen, ist ein verstoß gegen das meldegesetz :unknown:..

Die Möglichkeit wurde mir per PN auch angeboten. Problem ist, das funktioniert natürlich nur für jene, die z.B. gerade von daheim ausziehen oder umziehen.
Für alle anderen nicht. Eine Abmeldung ist bei einem Umzug innerhalb des Landes nicht mehr Pflicht. Der Beitragsservice würde also gar nicht mitbekommen, dass man sich abgemeldet hat und die Post weiter an die "alte" Adresse adressieren. Die Kosten häufen sich weiter an - da du selbst zur Ummeldung verpflichtet bist, kannst du dich da auch nicht rausreden von wegen du hättest keine Post erhalten und somit keine Kenntnis.

Jetzt könnte man natürlich bundesweit eine theoretische Wohnungsflucht betreiben, an der sich vllt. mehrere Tausend oder Hundertausende - und wenn es Wirkung zeigte sogar Millionen - Bürger beteiligen indem sie auf die Briefe der GEZ "unbekannt verzogen" angeben und diese zurücksenden. Nur bin ich nicht ganz sicher, inwieweit das erfolgreich wäre. Außerdem würdest du so vllt. nicht unbedingt gegen das Meldegesetz verstoßen (tatsächlich bist du ja nie umgezogen), aber dafür nimmst du wahrscheinlich eine Menge anderer Gesetzesverstöße mit. (o_O)

Oder man "tauscht" die Wohnung mit einer anderen Person - gibt das beim Meldeamt an, ist somit offiziell umgezogen, auch lt. Ausweis - aber da man ja nicht tatsächlich umgezogen ist, sondern immer noch in der alten Wohnung wohnt, könnte jeder Wohnungsinhaber zu recht die Briefe an den theoretischen Bewohner der Wohnung mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurücksenden - wenn da nicht die Vermieter wären, die eine Mitwirkungspflicht haben und belegen müssen, dass die angegebene Person auch wirklich dort wohnt.

§ 19 BMG besagt, dass Vermieter den Ein- oder Auszug wieder bestätigen müssen.[6] Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 BMG genannten Fristen zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat.

Daher erscheint mir dieser Weg als wenig sinnvoll - zumindest für eine Person, die bereits in einer Wohnung gemeldet ist und Beiträge bezahlt bzw. vom BS zur Kasse gebeten wird.
 

gelöschter Benutzer

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@kuromi: Ja stimmt, da ändert sich wohl grad was. Das neue Meldegesetz ist eine Art "lex GEZ", ich hab das Gefühl, unsere Volksvertreter haben sich von allem Anstand befreit. Die GEZ wurde damit ermächtigt, ein aller demokratischen Kontrolle entzogenes zentrales deutsches Melderegister einzurichten. Das ist zu aufwändig zum Umgehen für jedermann, sorry.


PS:
der Staat stellt die Möglichkeit, dass sich ein Bürger rechtlich wehren darf, wenn er sich unfair oder widerrechtlich behandelt fühlt.
Nein, das Gesetz gab uns die Möglichkeit. Der Staat ist Partei, und nicht die des Bürgers. Seit 9/11 vandaliert der Staat marodierend durch die Bürgerrechte, weil der gesetzliche Zaun von unseren Volksvertretern zur semipermeablen Membran degeneriert wurde. Wir sind auf dem Weg zur Volksdemokratie (Diktatur des Staates).
 
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kuromi

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@Endor: So betrachtet wohl richtig. Aber die Gesetze wurden ja mal von jemandem geschaffen und der Staat ist genau betrachtet ja auch wir. Lediglich unsere Regierung sieht das wohl anders, man könnte meinen, dass wir gar nichts mit der oder ihren Entscheidungen zu tun hätten. :unknown:
 

LemonDrops

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aber was haben die Illuminaten damit zu tun? Ich dachte hier geht es eh darum, wie du dich um deine Abgaben drücken kannst. (Die meisten Deutschen sind mit der Regierung btw zufrieden.)
 

Hector

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Kuromi....Wir hatten ja schon in Skype drüber gesprochen und ich weiß es vielleicht einfach nicht mehr...
Hast du dort einfach mal angerufen und persönlich mit jemandem gesprochen, oder war das nur Schriftform? Jetzt einfach mal gefragt...
 

kuromi

KU ♪ RO ♪ MI ♪ (shy)

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@Anarchox: *hüstel* Person A (:rolleyes:) hat in diesem hypothetischen Fall natürlich immer alles schriftlich erledigt.
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@LemonDrops: Ja, ich entscheide mich dazu, deine Beiträge zukünftig lieber zu ignoriere, solange sie wie dein letztes Posting hier verfasst sind. Bekommst du also keine Antwort, weißt du Bescheid. Just for info.
 

gelöschter Benutzer

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