Guten Tag,
grade ist mir das passiert, was ich schon in der Überschrift angedeutet habe. Ich werde mal versuchen es möglichst gut zu beschreiben:
Ich war auf einer Schnellstraße unterwegs, auf der immer in ein Kilometer langen Abständen zwischen 2-spuriger und einspuriger Fahrbahn gewechselt wird.
Nun war ich grade auf einem 2-spurigen Abschnitt unterwegs und habe auf der linken Spur einige LKWs überholt. Irgendwann kam ein Schild, dass die Spur in 200m endet und ich bin wieder rechts rüber. Hinter mir war nun ein BMW...wer ahnts schon? Es war die Zivilpolizei!
Sie haben mich dann rausgewunken und mich beschuldigt ich hätte im Überholverbot überholt. Normalerweise ist die Sachlage ja durch ein Schild eindeutig gekennzeichnet und da gibts nichts zu diskutieren. Allerdings habe ich kein Schild sehen können, da dies nur am rechten Fahrbahnrand aufgestellt ist und ich ja rechts von mir einige LKWs überholt habe. Es war also für mich nicht möglich dieses Schild zu sehen.
Der Polizist hat mir gesagt, dass das Verkehrszeichen auf Höhe des "in 500 Metern endet die Spur"-Schildes aufgestellt sei. Das bedeutet also für mich (da ich ja beim 200m Hinweisschild auf die rechte Spur gewechselt habe), dass ich lediglich 300 Meter unabsichtlich im Überholverbot war und dafür nun 80€ zahlen darf und einen Punkt bekomme!
Ich möchte mich hier gar nicht rechtfertigen. Ich habe nunmal im Überholverbot überholt und laut Gesetz ist das nunmal verboten. (Oder gibt es nach dem Schild noch eine "Toleranzgrenze" in der man noch den Überholvorgang abschließen darf?)
Wie sieht es denn nun aus, wenn ich das Schild gar nicht sehen konnte? Ich hätte schließlich anders reagiert wenn ich es hätte sehen können!
Gilt hier der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?
Ich habe gehört, dass im Winter, wenn ein Verkehrszeichen z.B. von Schnee bedekt ist oder es einfach nur zugewachsen ist, dieses Zeichen nicht gilt. Könnte man es dann hier nicht auch so auslegen?
Mir ist nach der Schilderung des Beamten zwar bewusst, dass ich die Verkehrsregeln missachtet habe, jedoch waren die Verkehrsregeln (also in diesem Falle das Überholverbot) aus meiner Position ja gar nicht ersichtlich...
Ich hoffe der ein oder andere kann mich hier aufklären...
grade ist mir das passiert, was ich schon in der Überschrift angedeutet habe. Ich werde mal versuchen es möglichst gut zu beschreiben:
Ich war auf einer Schnellstraße unterwegs, auf der immer in ein Kilometer langen Abständen zwischen 2-spuriger und einspuriger Fahrbahn gewechselt wird.
Nun war ich grade auf einem 2-spurigen Abschnitt unterwegs und habe auf der linken Spur einige LKWs überholt. Irgendwann kam ein Schild, dass die Spur in 200m endet und ich bin wieder rechts rüber. Hinter mir war nun ein BMW...wer ahnts schon? Es war die Zivilpolizei!
Sie haben mich dann rausgewunken und mich beschuldigt ich hätte im Überholverbot überholt. Normalerweise ist die Sachlage ja durch ein Schild eindeutig gekennzeichnet und da gibts nichts zu diskutieren. Allerdings habe ich kein Schild sehen können, da dies nur am rechten Fahrbahnrand aufgestellt ist und ich ja rechts von mir einige LKWs überholt habe. Es war also für mich nicht möglich dieses Schild zu sehen.
Der Polizist hat mir gesagt, dass das Verkehrszeichen auf Höhe des "in 500 Metern endet die Spur"-Schildes aufgestellt sei. Das bedeutet also für mich (da ich ja beim 200m Hinweisschild auf die rechte Spur gewechselt habe), dass ich lediglich 300 Meter unabsichtlich im Überholverbot war und dafür nun 80€ zahlen darf und einen Punkt bekomme!
Ich möchte mich hier gar nicht rechtfertigen. Ich habe nunmal im Überholverbot überholt und laut Gesetz ist das nunmal verboten. (Oder gibt es nach dem Schild noch eine "Toleranzgrenze" in der man noch den Überholvorgang abschließen darf?)
Wie sieht es denn nun aus, wenn ich das Schild gar nicht sehen konnte? Ich hätte schließlich anders reagiert wenn ich es hätte sehen können!
Gilt hier der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?
Ich habe gehört, dass im Winter, wenn ein Verkehrszeichen z.B. von Schnee bedekt ist oder es einfach nur zugewachsen ist, dieses Zeichen nicht gilt. Könnte man es dann hier nicht auch so auslegen?
Mir ist nach der Schilderung des Beamten zwar bewusst, dass ich die Verkehrsregeln missachtet habe, jedoch waren die Verkehrsregeln (also in diesem Falle das Überholverbot) aus meiner Position ja gar nicht ersichtlich...
Ich hoffe der ein oder andere kann mich hier aufklären...
Zuletzt bearbeitet: