• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Überholt im Überholverbot - keine Sicht auf Schild

Impact

NGBler

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Guten Tag,

grade ist mir das passiert, was ich schon in der Überschrift angedeutet habe. Ich werde mal versuchen es möglichst gut zu beschreiben:

Ich war auf einer Schnellstraße unterwegs, auf der immer in ein Kilometer langen Abständen zwischen 2-spuriger und einspuriger Fahrbahn gewechselt wird.
Nun war ich grade auf einem 2-spurigen Abschnitt unterwegs und habe auf der linken Spur einige LKWs überholt. Irgendwann kam ein Schild, dass die Spur in 200m endet und ich bin wieder rechts rüber. Hinter mir war nun ein BMW...wer ahnts schon? Es war die Zivilpolizei!

Sie haben mich dann rausgewunken und mich beschuldigt ich hätte im Überholverbot überholt. Normalerweise ist die Sachlage ja durch ein Schild eindeutig gekennzeichnet und da gibts nichts zu diskutieren. Allerdings habe ich kein Schild sehen können, da dies nur am rechten Fahrbahnrand aufgestellt ist und ich ja rechts von mir einige LKWs überholt habe. Es war also für mich nicht möglich dieses Schild zu sehen.

Der Polizist hat mir gesagt, dass das Verkehrszeichen auf Höhe des "in 500 Metern endet die Spur"-Schildes aufgestellt sei. Das bedeutet also für mich (da ich ja beim 200m Hinweisschild auf die rechte Spur gewechselt habe), dass ich lediglich 300 Meter unabsichtlich im Überholverbot war und dafür nun 80€ zahlen darf und einen Punkt bekomme!

Ich möchte mich hier gar nicht rechtfertigen. Ich habe nunmal im Überholverbot überholt und laut Gesetz ist das nunmal verboten. (Oder gibt es nach dem Schild noch eine "Toleranzgrenze" in der man noch den Überholvorgang abschließen darf?)

Wie sieht es denn nun aus, wenn ich das Schild gar nicht sehen konnte? Ich hätte schließlich anders reagiert wenn ich es hätte sehen können!

Gilt hier der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?
Ich habe gehört, dass im Winter, wenn ein Verkehrszeichen z.B. von Schnee bedekt ist oder es einfach nur zugewachsen ist, dieses Zeichen nicht gilt. Könnte man es dann hier nicht auch so auslegen?

Mir ist nach der Schilderung des Beamten zwar bewusst, dass ich die Verkehrsregeln missachtet habe, jedoch waren die Verkehrsregeln (also in diesem Falle das Überholverbot) aus meiner Position ja gar nicht ersichtlich...

Ich hoffe der ein oder andere kann mich hier aufklären...
straße.png
 
Zuletzt bearbeitet:

jpsonics

Spinner

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Keiner kennt die Stelle. Ich habe die StVO nicht komplett im Kopf, aber in solchen Bereichen müssen mWn die Schilder beidseitig aufgestellt werden. Wennst das Schild rechts nicht gesehen hast, dann stand sicher links auch ein.

Dass Schneebedeckte schilder nicht gelten ist ein Irrglaube. Im Zweifel bist du dazu verpflichtet stehen zu bleiben und das Schild kenntlich zu machen (Irgendwo habe ich die Tage mal gelesen, dass in D im Schnitt alle 30m ein Verkehrszeichen steht, viel Spass dabei, die alle frei zu bekommen ^^)
Das was du meinst sind die Straßenmarkierungen. Die darf man im Winter getrost ignorieren (nur solltest du dann nicht Ortskundig sein, ein "Ich wusste nicht, dass hier Überholverbot ist": nützt dir wenig, wenn du schon 30 Lenze dort wohnst)
Komm, du hast mist ebaut. Wenn dein Schein nicht in Gefahr ist, zahl den Mist, nimm die Punkte an und gut. Sollte an der Stelle tatsächlich kein Schild zu linken sein, dann könnte man es ja versuchen, aber nimm den einfachen weg. Schreib die Stadt an, dass die Beschilderung offensichtlich nicht eindeutig erkennbar ist und gut.
 

RealQuality

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Fahr die Strecke mit einem Bekannten im Auto nochmal ab und guck dir alle Schilder an.

Wenn wirklich ein Fehler der Beschilderung vorliegt würde ich schon etwas gegen machen. Warum sollte man 80 Euro und 1 Punkt zahlen wenn die Stadt es falsch macht.(Meine Sicht dazu)
 

poesie noire

vivo forlasis

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Für die Wirksamkeit von Verkehrszeichen gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz. Nach diesem Grundsatz sind Verkehrszeichen so aufzustellen oder anzubringen, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhalten der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Unter diesen Voraussetzungen äußern sie Rechtswirkung gegen jeden von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 – 3 C 18.07 -). Der Verkehrsteilnehmer muss die Anordnung des Verkehrszeichens ohne weitere Überlegung eindeutig erfassen können (vgl. OVG Münster, NJW 2005, 1142, BGH NJW 1966, 1456). Dieses Erfordernis gilt nicht nur bei der erstmaligen Anbringung, sondern damit die Gebote und Verbote fortdauernd die ihnen zugedachte Wirkung haben, muss ihre ausreichende Erkennbarkeit gewahrt und erhalten werden. Werden Verkehrsregelungen aufgrund von Abnutzung oder Witterungsbedingungen derart unkenntlich, dass die Erkennbarkeit im o.g. Sinne nicht mehr vorhanden ist, so verlieren sie ihre Wirksamkeit (vgl. OVG Münster a.a.O.; BayObLG NJW 1984, 2110; König in Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 39 Rdnr. 32 m.w.N.; Heß in Burmann/ Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 39 StVO Rdnr. 18 a m.w.N.). Dies gilt gleichermaßen, etwa wenn eine Markierung abgenutzt ist oder ein Schild völlig verschneit ist (vgl. BayObLG a.a.O.) oder wenn aufgrund von Zweigen bzw. Gebüsch in der Nähe des Verkehrszeichens eine Wahrnehmbarkeit im o.g. Sinne nicht mehr gegeben ist (vgl. OLG Stuttgart VRS 95, 441).


Quelle


p n
 

Impact

NGBler

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  • #5
Ich sehe auch nicht ein zu zahlen, wenn ich das Schild gar nicht hätte sehen können. Klar, wenn jetzt beidseitig ein Schild aufgestellt war dann sehe ich es ein. Dann bin ich wohl zu unaufmerksam gefahren.

Mir geht es auch nicht wirklich ums Geld oder den einen Punkt sollte ich wirklich ein Fehlverhalten gezeigrt haben. Ich hatte noch nie irgendwas mit der Polizei am Hut und finde es sogar gut, dass sie Leute aus dem Verkehr ziehen die sich nicht an die Regeln halten. In diesem Fall habe ich mich jedoch an die Regeln gehalten (zumindest die Regeln, die ich laut Beschilderung vernehmen konnte). So hätten die Beamten auch einfach eine Verwarnung aussprechen können, wenn sie von der schlechten Beschilderung gewusst hätten. Sollte jetzt natürlich wirklich auf der linken Seite auch noch ein Schild stehen, nehme ich natürlich alles zurück.

Ich habe übrigens was Interessantes gefunden:
"Verkehrsschilder und Ampeln gelten nur, wenn Sie zu erkennen sind. Werden sie durch Büsche oder Äste verdeckt, haben sie keine Wirkung. Kommt es deswegen zum Unfall, haftet die Straßen-verkehrsbehörde. Sie muss dafür sorgen, dass die Verkehrsschilder rechtzeitig frei geschnitten werden (OLG Koblenz, Az. 12 U 1121/97).

Unwirksam sind auch unkenntlich gewordene Verkehrszeichen, die beim Fahren mit beiläufigem Blick nicht rechtzeitig erfasst werden können, etwa durch Rost oder Schnee. Das gilt jedoch nicht bei verschneiten Vorfahrts- oder Stop-Schildern, die schon an ihrer Form zu erkennen sind.

Verkehrszeichen müssen immer am rechten Fahrstreifen angebracht werden. Oft werden sie dort von rechts fahrenden Lkw verdeckt. Verstößt auf einer mehrspurigen Straße ein ahnungsloser Linksfahrer dadurch gegen ein Tempolimit oder Überholverbot, kann er gleichwohl nicht belangt werden (OLG Hamm, Az. 3 Ss OWi 710/77)."
Quelle

In dem Artikel steht auch was vom Schnee auf Schildern. Kann man sich bei Bedarf ja selbst raussuchen, das spielt ja hier keine Rolle.
 

Impact

NGBler

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Wenn, dann bin ich nur über meine Familie mit versichert. Aber erstmal abwarten (es soll ca. 4 Wochen dauern) bis der Bescheid da ist.
 

Kampfmelone

süß und saftig

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Ich würde dir auch empfehlen, schau dir die Situation dort noch mal in Ruhe an. Wenn du erkennst dass das Schild für dich nicht wahrnehmbar gewesen sein könnte kannst du dich ja versuchen zu wehren. Kann jedoch auch nach hinten los gehen.
 

Impact

NGBler

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  • #9
Wieso kann es denn nach hinten losgehen?
Ich lehne den Bußgeldbescheid ab. Nun wird mir entweder recht gegeben und alles wird fallen gelassen oder ich muss trotzdem zahlen. So oder so wären es doch die 80€ + Punkt, oder kommen da noch irgendwelchen zusätzlichen Gebühren auf mich zu, die ich dann zahlen muss wenn mir nicht recht gegeben wird?
 

Nesch385

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Muss man als Fahrer auch beweisen, dass man einen LKW überholt hat, der einem die Sicht auf dieses Überholverbot versperrt hat? Oder muss der Polizist das in einer Art Bericht sowieso schon längst angegeben haben? Kenne mich bei der Prozedur da null aus. Wenn die Beweislast bei Dir liegt, der Polizist da kein Statement zu abgibt und Du keinen Beifahrer hattest wirds schwer das zu beweisen oder?

Ansonsten: Lass es uns wissen, ob an der linken Seite ebenfalls ein Schild steht und wie die ganze Geschichte ausgeht. Hat gut mein Interesse geweckt. :T
 

Impact

NGBler

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Das Problem wird sein, dass der Polizeiwagen während des Überholvorganges nicht hinter mir hergefahren ist, sondern sich die ganze Zeit vor der LKW-Kolonne befunden hat. Da hinter dem Polizeiwagen relativ dicht der LKW fuhr, musste ich also vor der Polizei einscheren. Da der Wagen ein Videowagen war, wird dort nur erkennbar sein, wie ich im Überholverbot den Polizeiwagen überhole... Das dahinter eine LKW-Kolonne fuhr, die ich überholen musste, wird auf dem Video sicherlich nicht zu sehen sein.
Also wird es wohl darauf heraus laufen, dass ich sage "aber da waren LKWs die mir die Sicht auf das Schild versperrt haben" während die beiden Beamten sagen, dass das ja jeder sagen kann und auf dem Video eindeutig ein Verstoß erkennbar ist.

Leider hatte ich natürlich keinen Beifahrer und somit keinen Zeugen. Der einzige Zeuge wäre der Fahrer vor mir (der ebenfalls genau den gleichen Überholvorgang gemacht hat - er wurde allerdings nicht heraus gezogen :/). Zufälligerweise kenne ich den Fahrer sogar! Wird mir nur leider nichts bringen (er würde sich im schlimmsten Fall ja sogar selber belasten).

Nunja, ich warte mal ab was kommt und schaue in den nächsten Tagen mal wie die Beschilderung dort aussieht... Ich geb hier Bescheid!
 

bevoller

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Häufig werden Überholverbote aber auch noch mit einer durchgezogenen Linie gekennzeichnet. Zumindest das hättest du aber erkennen können.

Dass Schneebedeckte schilder nicht gelten ist ein Irrglaube. Im Zweifel bist du dazu verpflichtet stehen zu bleiben und das Schild kenntlich zu machen (Irgendwo habe ich die Tage mal gelesen, dass in D im Schnitt alle 30m ein Verkehrszeichen steht, viel Spass dabei, die alle frei zu bekommen ^^)
Nein, das gilt auch für Schilder. Für die ordnungsgemäße Lesbarkeit ist nicht der Autofahrer, sondern die Kommune/Stadt zuständig. Wäre schließlich wenig praxisgerecht und vor allen Dingen mit erhöhter Unfallgefahr verbunden, wenn man an jedem zugeschneiten Straßen schild aussteigen würde.
Zutreffend ist aber auch hier, dass ein offensichtlich Ortskundiger keine derartige Ausrede benutzen kann.
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Eine durchgezogene Linie würde bei zwei Fahrspuren, die in 500 Metern in einer münden, absolut keinen Sinn ergeben.

Ich sehe es schon, alles theoretische Verkehrsexperten hier.
 

spielor

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Sämtliche Spekulationen ergeben nicht gerade viel Sinn. Oftmals werden überholverbote durch mehrere aufeinanderfolgende Schilder gekennzeichnet. Aber solange die genaue Beschilderung unklar ist, können auch wir nur spekulieren.
 

Ruby

Just add Sun

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Die Polizisten waren zu zweit, der TE allein. Null Chance, da Videobeweis. Ich würde die 80 Euro zahlen, bei Verfahren kommen weitere Gebühren auf dich zu. Fahr nächstes Mal vorsichtiger und wenn wieder irgendwas an Zweispurigen Straßen zusammengeführt wird, einfach nicht überholen.
 

Impact

NGBler

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  • #16
Soo, ich war heute wieder an besagter Stelle (als Beifahrer) und konnte mal ganz genau auf die Beschilderung achten!
An besagter Stelle ist einmal rechts am Rand (das Schild war durch die LKWs verdeckt) und oben über der Straße an der 200m Markierung ein "Überholen verboten"-Schild aufstellt. Ich hätte also auf jeden Fall das Schild über der Straße sehen müssen!

Was mich nun aber verwundert ist folgendes: Die Straße besteht ja, wie oben schon erwähnt, immer nach dem gleichen Muster. 2-spurig, einspurig, 2-spurig usw... Die Beschilderung unterscheidet sich allerdings:
Erst ist es so, dass man die komplette Spur überholen darf, und ein "Überholen verboten"-Schild erst ein Überholverbot NACH dem Enden der Spur vorschreibt. Das macht ja auch Sinn, da man auf einer einpurigen Straße ohnehin nicht überholen kann. Jedoch ändert sich die Beschilderung irgendwann, so dass das Überholverbot nicht erst beim Enden der Spur eintritt, sondern schon 200m vorher! Und genau an einer solchen Stelle haben sie mich erwischt.

Da ich auf jeden Fall nicht die komplette Überholspur ausgenutzt habe und kurz vor Ende die Spur verlassen habe, war ich MAXIMAL 100(!) Meter im Überholverbot. Zur Veranschaulichung habe ich euch die Situation mal aufgemalt (die Schilder, die dort zu erkennen sind sind wirklich die Schilder, die dort stehen):
straße.png

Ich hatte also die Wahl: Soll ich mich zwischen die enge Lücke zwischen Polizei und LKW quetschen, um danach den Sicherheitsabstand nicht einhalten zu könne oder soll ich den Polizeiwagen noch locker überholen (ich hab ja noch 200 Meter Platz) um dann davor in Ruhe mich einzureihen? Schließlich war vor dem Polizeiwagen weit und breit kein Auto zu sehen.

Naja, wenn man genau nach dem Gesetz geht dann hab ich einen Fehler gemacht, ich habe ja schließlich das Schild nicht gesehen, und kann dadurch zurecht belangt werden.
Wäre ich an der Stelle des Beamten gewesen, hätte ich allerdings wegen der 100 Meter den Fahrer nur mündlich verwarnt. Zumindest hätte eine mündliche Verwarnung auf mich (war ja mein erster Kontakt mit der Polizei, bin ja auch erst 20) den gleichen Effekt.
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Hätte, hätte...haben sie aber nicht.
Ich würde mich mit deinen Schilderungen an einen Anwalt wenden. Meist ist die Erstberatung kostenfrei. Erkundige dich einfach.
 

Kampfmelone

süß und saftig

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Überholverbot bei existierender Überholspur? Für was ist die denn da?
Das Überholverbot hat so wie im Bild angefangen, während du am überholen warst?

Wenn das so war wie auf dem Bild, du hattest keine erhöhte Geschwindigkeit und bist der Polizei nicht zu knapp reingefahren?

Kann sein dass es rechtlich nicht korrekt ist, ich finde aber es ist eigentlich kein Problem (moralisch, Sicherheitstechnisch, whatever)
 

Impact

NGBler

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  • #19
Ich finde auch, dass es sinnlos ist 200 Meter vor Ende der Überholspur ein Überholverbot durch zu ziehen. Es gibt ja extra das Rechtsfahrgebot. Wenn ich jemanden überhole, dann gehe ich sobald rechts wieder frei ist auch rüber. Wenn es aber rechts zu eng ist um schon wieder sich dort einzuordnen, ich gleichzeitig sehe, dass die Spur noch 200 Meter lang ist und dann eine große Lücke kommt, in die ich locker reinpasse, dann finde ich es sogar noch besser zu Überholen. Es war ja auch absolut keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erkennbar.

Und ja: das Überholverbot wurde beim 400 Meter Hinweisschild nicht angekündigt, sondern es war direkt ab dem 200 Meter Hinweisschild gültig. Ich befand mich grade schon beim Überholvorgang als ich am 200 Meter Hinweisschild vorbeigefahren bin. Zu schnell war ich auch definitiv nicht und geschnitten hab ich die Polizei beim Einscheren ebenfalls nicht :unknown:
 

a_d_s

ex gulli v1.0

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12 Okt. 2013
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Bußgeldbescheid abwarten und ab zum Anwalt damit.

Nein. nicht erst auf den Bescheid warten. Da wird ein Fragebogen von der Polizei kommen, in dem man zur Sache Stellung nehmen kann - nicht muss.
Mit dem zum Anwalt gehen.

Nach dem Vorfall hat die zuständige Behörde drei Monate Zeit. Der Fragebogen verlängert das wieder um drei Monate.
Nach dem Bußgeldbescheid sind es bereits 6 Monate.

Du könntest also mit Anwalt und etwas Glück auch in eine Situation kommen in der das verjährt ist. Mit den 6 Monaten vom Bußgeldbescheid wird das schon schwerer.
 
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