• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Überholt im Überholverbot - keine Sicht auf Schild

jpsonics

Spinner

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Ich bin jetzt grad am überlegen. Ist das Schild "Einengung in 200m" als ein Schild oder als zwei Schilder zu lesen?

Wenn es als ein Schild gelesen wird, dann bezieht sich der Zusatz "200m" auch auf das Überholverbot, welches erst in 200m beginnt.

Wenn das Schild als zwei Schilder gelesen wird, dann gelten die 200m natürlich nur für die Einengung.

Irgendwie ist das für mich jetzt nicht ganz Eindeutig. Aber wenn ich die Schilder so sehe, dann hätte ich in der Situation wahrscheinlich genauso gemacht wie der TS. Noch kurz Geschwindigkeitsüberschuss mitnehmen, vorbeiziehen und rüber. Und nicht auf die Bremse treten und mich in ein Nadelöhr quetschen.

BTW. Wenn eine Fahrbahnseite zweispurig ist und ein Überholverbot ausgeschildert wird, bedeutet das nicht, dass man nicht auf der linken Spur fahren darf. Nur überholen darf man halt dann nicht mehr. Und wenn ich das noch halbwegs richtig aus meiner Fahrschulzeit im Kopf habe, gehören zum Überholen zwei Spurwechsel. Mein Vordermann fährt langsamer als ich, also schere ich auf die linke Spur, fahr am Vordermann vorbei und wechsle im Anschluss wieder nach rechts. (Ebenso natürlich auch von links nach rechts und wieder nach links. Das ist ja verboten. Wenn ich aber auf der jeweils anderen Spur bleibe weil da der Verkehr besser fließt ist das kein Überholen mehr sondern ein "Vorbei fahren".
 

VacuumCleaner

Board-Staubsauger

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Ich sehe auch nicht ein zu zahlen, wenn ich das Schild gar nicht hätte sehen können. Klar, wenn jetzt beidseitig ein Schild aufgestellt war dann sehe ich es ein. Dann bin ich wohl zu unaufmerksam gefahren.
[...] Sollte jetzt natürlich wirklich auf der linken Seite auch noch ein Schild stehen, nehme ich natürlich alles zurück.

<=>

Soo, ich war heute wieder an besagter Stelle (als Beifahrer) und konnte mal ganz genau auf die Beschilderung achten!
An besagter Stelle ist einmal rechts am Rand (das Schild war durch die LKWs verdeckt) und oben über der Straße an der 200m Markierung ein "Überholen verboten"-Schild aufstellt. Ich hätte also auf jeden Fall das Schild über der Straße sehen müssen!

:rolleyes:


Bei der Vorbeifahrt an dem Verbotsschild muss jeder Überholvorgang abgeschlossen sein, genauso, wie du bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung bereits zum Zeitpunkt der Vorbeifahrt auf die entsprechende Geschwindigkeit reduziert haben musst. Ist der Überholvorgang noch nicht zu Ende, so war der Überholvorgang unzulässig. Das Argument, du hättest den Überholvorgang anders nicht sicher abschließen können verdeutlicht die Unzulässigkeit, da das sichere Einscheren, ohne jemanden zu gefährden oder zu behindern, bei jedem Überholvorgang gewährleistet sein muss - und dabei natürlich nicht ein Bereich einbezogen werden darf, in dem Überholverbot gilt.

Allgemein ist es nicht empfehlenswert, Regelverstöße mit dem Argument einer beeinträchtigen Sicherheit zu begründen, wenn es um eine Lage geht, in die man sich selbst gebracht hat. Klassisches Beispiel ist das Beschleunigen über die Höchstgeschwindigkeit hinaus bei einem Überholvorgang. Den Weg würde ich nur gehen, wenn andere diese Lage provoziert haben, z.B. indem der Überholte absichtlich beschleunigt um eine Lücke zu blockieren.

Sachlich glaube ich nicht, dass die Polizei da in große Schwierigkeiten kommt, dir dein Fehlverhalten nachzuweisen. Wenn dir der Punkt so weh tut, kannst du über einen Anwalt Akteneinsicht einfordern (du selbst kannst das nicht), und auch erst dann wird der Anwalt definitive Angaben dazu machen können, inwieweit die Situation Aussicht auf Erfolg hat. Möglicherweise sagt er dir aber auch vorher schon allein aufgrund deiner Schilderung, dass er von dem Versuch abrät.


Ich sehe dich in einer alltäglichen, für mich absolut nachvollziehbaren Situation: Die Fahrbahn wird einspurig, du hast ein paar LKW vor dir, willst nicht mit 80 weitertuckern sondern noch schnell überholen. Das Überholverbot nimmst du nicht wahr oder ignorierst es (solange nur du selbst das weißt, macht es keinen Unterschied), überholst den Kram und fertig - es würde niemandem weh tun, wenn die Polizei nicht dabei gewesen wäre. Die werden schon wissen, warum sie dort kontrollieren. War offenbar nicht dein glücklichster Tag.

Und wenn ich das noch halbwegs richtig aus meiner Fahrschulzeit im Kopf habe, gehören zum Überholen zwei Spurwechsel. Mein Vordermann fährt langsamer als ich, also schere ich auf die linke Spur, fahr am Vordermann vorbei und wechsle im Anschluss wieder nach rechts. (Ebenso natürlich auch von links nach rechts und wieder nach links. Das ist ja verboten. Wenn ich aber auf der jeweils anderen Spur bleibe weil da der Verkehr besser fließt ist das kein Überholen mehr sondern ein "Vorbei fahren".

Das ist ja eine ausgesprochen abenteuerliche (und sagenhaft falsche) Definition von "Überholen", die man dir in der Fahrschule beigebracht hat. ;)
 

Impact

NGBler

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Ich sehe dich in einer alltäglichen, für mich absolut nachvollziehbaren Situation: Die Fahrbahn wird einspurig, du hast ein paar LKW vor dir, willst nicht mit 80 weitertuckern sondern noch schnell überholen. Das Überholverbot nimmst du nicht wahr oder ignorierst es (solange nur du selbst das weißt, macht es keinen Unterschied), überholst den Kram und fertig - es würde niemandem weh tun, wenn die Polizei nicht dabei gewesen wäre. Die werden schon wissen, warum sie dort kontrollieren. War offenbar nicht dein glücklichster Tag.

Da geb ich dir recht. Ich weiß ja nun auch, dass ich die Schilder hätte sehen müssen und damit komme ich aus der Sache nicht mehr raus. Mir tut auch nicht der eine Punkt weh, ist sowieso mein erster und in 2 Jahren sollte dieser auch wieder weg sein, doch die 80€ sind schon echt viel für 100m im Überholverbot überholen... Naja, Regel ist Regel und da gibts halt nicht "ab 50m x€, ab 100m y€, alles über 100m z€".

Trotzdem kann man immer noch über den Sinn der Beschilderung streiten. Ich fahre auf der rechten Spur und möchte noch 3 LKWs überholen. Dazu schaue ich dann natürlich ob die linke Spur frei ist und wie lange es denn noch diese 2 Spuren gibt. Wenn ich dann in der Ferne die Hinweistafel sehe, dass die Spur in 400 Metern endet, dann würde ich für mich beschließen "hey, 3 LKWs schafffe ich mit der Höchstgeschwindigkeit auf jeden Fall in 400 Metern zu überholen" und würde den Überholvorgang einleiten. Wenn dann aber plötzlich 200 Meter später ein Überholverbot eintritt, dann habe ich das schlicht und einfach nicht eingeplant.
Daher finde ich, dass schon beim 400 Meter Hinweisschild ein weiterer Hinweis angebracht werden sollte, der ein Überholverbot in 200 Metern ankündigt. Dann könnte es auch nicht zu Missverständnissen kommen und ich könnte dieses Überholverbot schon im Voraus einplanen.

Wie wir aber alle wissen kosten zusätzliche Schilder Geld, Geld gibt es aber nicht und daher wird gespart. Über Sinn und Unsinn streiten sowieso andere. Einzelne Autofahrer haben da selten was zu melden.
 

tux

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Geh damit zu deinem Anwalt. Selbst eigentlich sichere Blitzer und Bußgelder sind nicht sicher. Dein Anwalt wird dir schon sagen, ob du zahlen oder widersprechen sollst.
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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@tux:

Wenn er eine Rechtschutzversicherung hat, ja - dann kann er nur gewinnen.
Sonst ist die Gefahr, 50€ für den Anwalt und 80€ Strafe zu zahlen zu hoch...

Edit: Behörden haben durchaus einen bestimmten Bußgeldbereich bei einigen Vergehen (kA wie es hier ist) und prüfen deine Einkommenssituation nicht in jedem Fall, du kannst - falls du wirklich zahlen musst - also dort auf deine Einkommenssituation und die daraus folgende unverhältnismäßige Härte hinweisen, vor allem wenn du wirklich wenig zum Leben hast.

Ich finde die absoluten Beträge von Geldstrafen völlig falsch.
Während für Kleinverdiener die Strafen oftmals wirklich schwer zu stemmen sind, gibt es immer wieder Promis (vor allem im Profisport) denen die - relativ zu ihrem Einkommen geringen Beträge - einfach egal sind.
 
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tux

NGBler

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Ich gehe davon aus, dass er/sie eine hat :D .. vielleicht war ich da etwas zu voreilig
 

Impact

NGBler

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So, ich wollte zu der ganzen Angelegenheit ja nochmal eine Rückmeldung geben:

In der Tat kam ein Schreiben der zuständigen Behörde. Dort wurde nochmal angegeben, was ich zu Zahlen hab und was die Konsequenzen sind. Im Klartext: 98,50€ + 1 Punkt!
Die Höhe des Bußgeldes finde ich natürlich nicht in Ordnung. Ich war maximal 100 Meter im Überholverbot, hab dabei maximal ein Auto überholen können (wenn ich beim Eintritt in das Überholverbot nicht schon auf gleicher Höhe mit dem Auto war) und habe den Verkehr NICHT in irgendeiner Art und Weise gefährdet. Aber da laut Bußgeldkatalog nicht unterschieden wird, ob das Vergehen nach 100 Metern oder nach 5 Kilometern geschieht, ist es wohl ein "Pauschalpreis"...:dozey:

Ich habe jedenfalls gezahlt da ich mir 1. bewusst bin, dass ich wohl einen Fehler gemacht habe und 2. von einem ähnlichen Fall auf der gleichen Straße gelesen hab, wo der Betroffene damit vor Gericht gegangen ist und verloren hat...

Also: Passt bloß auf das euch sowas nicht passiert, es ist sau teuer (+ 1 Punkt, aber der ist zumindest mir nicht so wichtig) und raus kommt man aus der Angelegenheit wohl auch nicht mehr. Außer man hat vielleicht Zeugen neben sich sitzen...
 

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NGBler

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  • #29
Da hast du natürlich recht!
Jedoch habe ich 1. sowieso keine Zeugen, die Polizisten waren hingegen zu 2. in einem Videowagen. Zweitens habe ich ja gelesen - wie oben schon erwähnt - das es genau den gleichen Fall schon einmal gab, vor ca. einem halben Jahr auf gleicher Strecke, und der Betroffene war damals sogar beim Gericht. Da hat sich das Gericht dann allerdings gegen den Betroffenen entschieden und er musste für alle zusätzlichen Kosten aufkommen.

Auf dem Schreiben, was ich bekommen habe, steht außerdem nur eine sehr ungenaue Ortsangabe drauf. Damit kann ich natürlich wenig anfangen da es ja hier um jeden Meter ankommt.

Aufgrund all dieser Punkte habe ich halt letztendlich nicht mehr versucht, aus dieser Angelegenheit irgendwie rauszukommen. Zu gering erscheint mir die Wahrscheinlichkeit damit Erfolg zu haben und auf der anderen Seite ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dadurch nur noch zusätzliche kosten zu verursachen.
 
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