Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenhändler

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Das Landgericht München I hat Philipp K., den Verkäufer der Tatwaffe, die bei dem Münchner Amoklauf zum Einsatz kam, am Freitag (19.01.2018) zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der 18-Jährige Amokläufer David S. erschoss am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen damit und verletzte fünf weitere, ehe er sich selbst tötete.



Waffenhändler Philipp K. hat seine illegalen Waffengeschäfte im Darknet abgewickelt. Dort agierte er unter dem Decknamen „Rico“. In Forumsbeiträgen führte Philipp K. aus, wie er Waffen illegal in der Schweiz, Tschechien und der Slowakei erworben habe. Statt Waffen anonym per Post zu verschicken, setzte „Rico“ auf persönliche Übergaben, sogenannten „Real Life Treffs“. So hatte auch der 18-jährige Schütze David S. die Pistole vom Typ Glock 17 und Hunderte Schuss Munition bei Händler Philipp K. in Marburg (Hessen) abgeholt. Der Waffenhändler war und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Seine Tat hat er gestanden und sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt.



Das Gericht sprach nach mehr als 20 Verhandlungstagen den 33-Jährigen Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und Verstößen gegen das Waffengesetz für schuldig. Während die Staatsanwaltschaft sieben Jahre und zwei Monate Haft forderte mit der Begründung, dass erst der Waffendeal die Tat am OEZ ermöglicht hat, plädierte die Verteidigung auf dreieinhalb Jahre Haft wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Sie argumentierte, eine fahrlässige Tötung, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sei nicht gegeben, denn Philipp K. habe nicht absehen können, was mit der Waffe geschehen sollte. Angesichts der langen Untersuchungshaft des im Sommer 2016 festgenommenen K. forderte die Verteidigung außerdem, den Haftbefehl gegen den Angeklagten außer Vollzug zu setzen und ihn freizulassen.

Die Nebenkläger, ca. 25 Angehörige der Opfer sowie deren Anwälte, hatten eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Die Familien warfen Philipp K. vor, er habe gewusst, was David S. mit der Pistole vorhatte, da beide eine rechtsradikale Gesinnung geteilt hätten. Doch obwohl die Opfer fast alle junge Menschen mit Migrationshintergrund waren, gingen die polizeilichen Ermittler nicht von politischen Motiven aus. Sie nehmen an, dass David S. aus persönlicher Kränkung handelte, denn seine Opfer glichen jenen Altersgenossen von David S., die ihn jahrelang gemobbt hatten. Einige Gutachter , es habe sich doch um eine rechtsextreme Tat gehandelt. Der Angeklagte Philipp K. betonte im Prozess, er hätte die Waffe nie verkauft, wenn er etwas von den Plänen des Amokläufers geahnt hätte.

Verteidiger David Mühlberger kritisierte in seinem Plädoyer die Nebenklageanwälte scharf, die eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord verlangt hatten. „Alle Hinterbliebenen haben den Eindruck, er hat die Menschen erschossen“, gibt Mühlberger zu bedenken. Das aber habe David S. getan, der nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnte. „David S. ist nicht Philipp K. und Philipp K. ist nicht David S.“, sagte Mühlberger. „Und Philipp K. ist auch nicht der Stellvertreter.“ Den Angehörigen sei nicht geholfen, wenn sie den Eindruck bekämen, dass Morde nicht aufgeklärt würden.

Am Montag beklagte eine Mutter, deren Sohn von S. erschossen wurde: Die Angehörigen hätten ein „Recht auf Rechtsprechung, aber kein Anrecht auf Gerechtigkeit“. Der Vater eines anderen Opfers rechnete nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft bitter vor: „Das sind acht Monate pro Leben.“ Philipp K. sagte in seinem Schlusswort, er wolle den Angehörigen und Hinterbliebenen sein Beileid aussprechen: „Ich habe das nie gewollt. Es tut mir wahnsinnig leid, was passiert ist.“

Mit dem Urteil ging das Gericht mit der Ansicht der Staatsanwaltschaft konform und geht zudem in die Justizgeschichte ein: Erstmals wird damit ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat verantwortlich gemacht, an der er nicht selbst beteiligt war.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Wenn du noch nie mit Multitools zu tun gehabt hast, mag das korrekt sein. Ansonsten dürftest du mit ziemlicher Sicherheit ziemlich falsch liegen. Selbst mein Rescue-Tool von Victorinox ist aus dieser Kategorie.

Ich klinke mich da mal kurz ein, und hab dir was markiert. Das Rescue-Tool hat an der Klinge einen kleinen Knopf, um es einhändig öffnen zu können - das ist erforderlich für Notfall-/Rettungssituationen, da die andere Hand oft verhindert ist (irgendwo festhalten, verletzt etc.). Unsere Feuerwehr-Dienstmesser sind ebenfalls Rescue-Tools. Sie privat in DE zu führen ist tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz. Die allermeisten Multitools hingegen müssen mit zwei Händen geöffnet werden und fallen daher nicht darunter (Leatherman, Schweizer Offiziersmesser etc.).
 
Unsere Feuerwehr-Dienstmesser.. sind ebenfalls Rescue-Tools.
Das klingt so, als sei dies dienstlich geliefert und Teil der persönlichen Ausstattung? Dies ist beim (Rescue Tool ist das genaue Produkt, keine Produktgruppe) nicht so. Diese sind privat beschafft und dürfen auch im Dienst nicht geführt werden, da der Bedarf nicht besteht.

Die allermeisten Multitools hingegen müssen mit zwei Händen geöffnet werden und fallen daher nicht darunter (Leatherman, Schweizer Offiziersmesser etc.).
Das ist nicht korrekt. Bei den allermeisten Tools lassen sich die Messer mit einer Hand bzw. mit dem Daumen heraus klappen und sind dann arretiert. Als Beispiel seien die Tools der Firma Gerber genannt. Ein kurzer Blick genügt um zu sagen, dass fast alle Tools auf der Seite nicht geführt werden dürfen, z.B. das sehr bekannte . Nicht anders sieht es bei Leatherman oder allen anderen aus.
 
@Carsten: Dir ist klar, dass wenn du mit in Deutschland nicht verkauften Tools argumentierst, du irgendwo den Sinn der Diskussion zerlegst? Wenn ich von Taschenmessern spreche, dann nutze ich auch nicht die Definition der USA, bei denen alles, was nicht grad Schwert ist, zu Taschenmessern zählt...
 
Welche Tools sind denn in Deutschland nicht verfügbar bzw. werden hier nicht verkauft? Das angesprochene 800er von Gerber kannst du auch hier kaufen:

Die Features werden auch entsprechend beworben
Häufig benötigte Werkzeuge wie Klinge und Schere sind mit einer Hand zu öffnen.
Alle Werkzeuge sind nach dem Öffnen automatisch arretiert.

Außerdem sollte dir bewusst sein, dass selbst ein Cuttermesser unter diese Regelung fällt. Du machst dich also bereits strafbar, wenn du im Baumarkt den Kassenbereich verlässt ;)
 
Sie privat in DE zu führen ist tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz.

Um 2007 herum gab es eine Gesetzesänderung, aufgrund der das Führen von "Einhandmessern" komplett verboten wurde. Davor waren sie erlaubt, wenn sie eine gewisse Länge nicht überschritten, eine Mindestbreite aufwiesen und nur einschneidig waren. Ich habe diese Änderung nicht mitbekommen und so wurde mir so ein Teil beschlagnahmt, kostete mich- außer dem Verlust des Messers- 300 Bucks. Heute darf man diese Einhandmesser besitzen, aber nicht in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung bzw. privaten Geländes führen.
 


Ich habe ein Einhandmesser von Böker ähnlich , das ich zum Pilzesammeln nutze.

Da wurde ich bereits von einem Polizisten bei einer Verkehrskontrolle drauf angesprochen, aber da es im Korb mit den Pilzen lag, hat er mich nur drauf hingewiesen das es "eigentlich" verboten sei. Mehr hat er aber nciht gemacht.
 
Meta schrieb:
Zurück zum Händler. "Musste er wirklich wissen", was der Käufer mit der Wumme genau anstellen wird? Denn nur dann könnte man ihm vielleicht eine Mitschuld an den damit verübten Verbrechen anlasten (was meinem Rechtsempfinden widersprechen würde, aber ich bin kein Jurist).
Wie oft denn noch?
Hätte man ihm Nachweisen können, er hätte von den Plänen gewusst, dann wäre er wegen Beihilfe zum Mord verknackt worden. Das wurde er aber nicht. Er wurde eben (unter anderem) wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Hier ist das nicht Wissen bzw Wissen, um eine geplante Tat völlig irrelevant.
 

Ja, Böker :D
Bei mir wurde es bei einer Einlaßkontrolle im Rucksack entdeckt.
Ich weiß nicht, wo du wohnst, aber hier in Berlin sind die Sitten rauh (bzw. seit der Rechtschreibreform 1998 "rau").


Hier ist das nicht Wissen bzw Wissen, um eine geplante Tat völlig irrelevant.
Warum wird dann der o.g. von mir geschilderte illegale ONS nicht bestraft? Wegen fahrlässiger Körperverletzung z.B.?
 
Nicht anders sieht es bei Leatherman oder allen anderen aus.
1. Ich besitze seit etwa 20 Jahren ein Multitool von Victorinox, das lässt sich nur mit extrem viel Fingerfertigkeit einhändig öffnen (Taschenmesser-übliche Kerben in den Klingen). Soviel zu "alle anderen"
2. Der Gesetzestext spricht von Messern, nicht von Multitools. Ein Multitool ist ein Multitool und kein Messer, somit dürften (theoretisch) sogar Einhand-multitool-"messer" legal sein.

Weiterführend:
 
Der Gesetzestext spricht von Messern, nicht von Multitools. Ein Multitool ist ein Multitool und kein Messer, somit dürften (theoretisch) sogar Einhand-multitool-"messer" legal sein.
dürfte, dürfte.. eh, Fahrradkette!

Auf Nachfrage von Knife-Blog hat die Pressestelle des BKA am 03.09.2017 erklärt:

Sogenannte Multifunktionswerkzeuge, bei denen eine Messerklinge vorhanden ist, die sich einhändig öffnen und arretieren lässt, fallen als sogenannte Einhandmesser unter das Führverbot gem. § 42a Absatz 1 Nummer 3 WaffG.

Diese Rechtsauffassung vertritt das Bundeskriminalamt bereits seit Jahren. Bei dieser Regelung im Waffengesetz kommt es nicht darauf an, ob die fragliche Messerklinge eine Hieb- und Stoßwaffe oder eine Gebrauchswaffe darstellt. Da diesbezüglich keine waffenrechtlichen Zweifel bestehen, wird hier auch keine Notwendigkeit für einen Feststellungsbescheid gesehen, den es bisher auch nicht gibt.
 
Matrix Reloaded: 9. Kapitel schrieb:
Merowinger: Das ist natürlich der Lauf aller Dinge. Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit: Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung." Morpheus: "Alles beginnt mit einer Entscheidung." Merowinger: "Nein. Falsch! Entscheidung ist eine Illusion, entstanden zwischen denen mit Macht und denen ohne."

Es ist kompliziert! :unknown:
 
Warum wird dann der o.g. von mir geschilderte illegale ONS nicht bestraft? Wegen fahrlässiger Körperverletzung z.B.?
Weil das subjektive Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist.
Illegale Waffe -> "Hm, da wird wohl etwas Illegales damit passieren, weil ansonsten würde sich der Käufer, um eine legale Waffe bemühen". Diese Vermutung liegt Nahe.
One night stand -> "Gooil, hab die Schnalle vom vom Nachbarn ordentlich durchgenudelt. Hm, was wird wohl passieren, wenn ihr eigentlicher Stecher das raus findet?"
Muss er damit rechnen, dass er eine schwere Straftat an ihr begeht? Nein, da es zig tausende Fälle pro Jahr gibt, wo der Partner nicht straffällig wird.

Infofilters Link erklärt es ziemlich genau.

Dennoch ist Körber nicht „unschuldig“, was das Attentat am OEZ betrifft, sondern fahrlässig für die neun Toten und etlichen Schwerverletzten verantwortlich. Dafür genügt laut der Strafkammer, dass die Tat nicht völlig außerhalb des Möglichen und Vorhersehbaren lag. Körber will Sonboly ermahnt haben, mit der Munition „keinen Scheiß“ zu bauen. Er erschien bei mehreren Übergaben selbst bewaffnet, so dass angenommen werden kann, dass er seinem Kunden nicht vollends traute.

Freunde redeten ohne Erfolg auf Körber ein, den Handel mit Waffen einzustellen, da diese für Straftaten benutzt werden könnten. Eine Pistole sei dazu bestimmt, auf kurze Distanz gegen Menschen oder Sachen eingesetzt zu werden, Amokläufe und andere Taten seien nicht völlig aus der Luft gegriffen. Hier hatten am Vormittag die Verteidiger in ihrem Plädoyers nachgehakt und auf eine große Zahl illegaler Schusswaffen in Deutschland verwiesen, die eben nicht zu Massenmord verwendet werden würden. Sie hatten deshalb für ihren Mandanten ein Haftstrafe von maximal drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Das Gericht setzt alleine für den OEZ-Komplex vier Jahre und acht Monate an und damit fast die Höchststrafe für fahrlässige Tötung, die bei fünf Jahren liegt.

Es drehte sich eben, wie so oft in ähnlich gelagerten Fällen, um die subjektive Einschätzung des Angeklagten bzw um die Einschätzung des Gerichts dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
One night stand -> "Gooil, hab die Schnalle vom vom Nachbarn ordentlich durchgenudelt. Hm, was wird wohl passieren, wenn ihr eigentlicher Stecher das raus findet?"
Muss er damit rechnen, dass er eine schwere Straftat an ihr begeht? Nein, da es zig tausende Fälle pro Jahr gibt, wo der Partner nicht straffällig wird.

Wieviele Fälle gibt es, daß mit illegalen Waffen niemand erschossen wird?

Womit muß ein Mensch rechnen, der die Schnalle vom Nachbarn ganz legal knallt?
Wenn's rauskommt:
legal: Scheidung, finanzielles Desaster der Schnalle und ihrer Kinder, psychische Krankheiten beim Nachbarn, legale Unannehmlichkeiten
illegal: Tracht Prügel oder mehr (je nach Temperament bis zum Tod), unangenehme Besuche der Verwandten des Nachbarn (je nach Kulturkreis), Stalking

Wie gesagt, ich bin kein vom BGA.
Aber ganz interessant:
 
Auch wenn der Käufer nie einen Schuß abfeuert, so begeht der Verkäufer nicht nur selber mit dem verkauf eine Straftat, sondern sorgt dafür, daß der Käufer selber mindestens 2 begeht. Den Erwerb und den Besitz einer illegalen Waffe, möglicherweise auch noch das Führen.
Sein Gegenüber hat also in seinem Beisein bereits Straftaten begangen, die mit Haft geahndet werden werden können.
Also muß er davon ausgehen, daß der Käufer bereits ist, weitere Straftaten mit der Waffe zu begehen.

Bei gewöhnlichen Mitmenschen muß man i.d.R, nicht erwarten, daß sie versuchen, jemanden zu schwer zu verletzen oder schlimmeres.
 
Wieviele Fälle gibt es, daß mit illegalen Waffen niemand erschossen wird?
Genau das haben die Verteidiger im Verfahren auch vorgebracht, Darum habe ich es ja auch aus dem Link gequotet.
Das Gericht ist der Argumentationsline jedoch nicht gefolgt. Wieso? Ich hab da schon eine Idee, aber ich will keinen neuen Nebenschauplatz eröffnen.

Wie gesagt, ich bin kein vom BGA.
Bei der Gelegenheit oute ich mich als Fischer Fan. Bin zwar nicht immer seiner Meinung, aber seinen Standpunkt bringt er immer gut rüber.
 
Sein Gegenüber hat also in seinem Beisein bereits Straftaten begangen, die mit Haft geahndet werden werden können. Also muß er davon ausgehen, daß der Käufer bereits ist, weitere Straftaten mit der Waffe zu begehen.
Na und? Wenn ich als Autohändler einem bekannten Raser den neusten Lotus verkaufe, müßte ich auch von weiteren Straftaten ausgehen.


Genau das haben die Verteidiger im Verfahren auch vorgebracht, Darum habe ich es ja auch aus dem Link gequotet.
Das Gericht ist der Argumentationsline jedoch nicht gefolgt.
Ja, warum wohl nicht? Dass er des illegalen Waffenhandels schuldig ist bezweifle ich nicht. Der Rest, die Konstruktion "hätte wissen müssen", halte ich für politisch motiviert, Stichworte "Zeichen setzen" & "klare Kante zeigen". Gesinnungsstrafrecht.


Bei der Gelegenheit oute ich mich als Fischer Fan.
Ein Schwafelkopf, aufgebläht von seiner eigenen Bedeutung, hätte besser Autor für Fantasy werden sollen.
 
Nicht "hätte wissen müssen", sondern "hätte damit rechnen müssen".

Daß er wegen seiner Ansichten verurteilt wurde, halte ich für so wahrscheinlich, wie die Annahme, daß die BRD nur eine GmbH sei.
 
Man verlangt von Leuten, die Messer verkaufen doch auch nicht, daß sie irgendwie darauf Einfluss nehmen was ihre Kunden damit tun könnten. Gemüse schneiden oder Leute abstechen.
 
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