Drogenpolitik

Leider steht dort nicht wofür.

In der Palliativmedizin "einfach so". Ansonsten:
Wikipedia schrieb:
In Großbritannien darf es von zugelassenen Ärzten auch zur Erhaltungstherapie bei Opiatabhängigen eingesetzt werden. Großbritannien ist das einzige Land weltweit, in dem Abhängige Heroin tatsächlich „auf Rezept“ bekommen können, während entsprechende Behandlungsformen in Deutschland und der Schweiz immer die Einnahme unter Aufsicht voraussetzen
 
@Seedy: Habe mal irgendwo eine Dokumentation darüber gesehen, die zeigte, dass Methadon in der Krebsmedizin eingesetzt wird. Bei irgendwas (ich weiß es leider nicht mehr genau) hilft es den Erkrankten wohl ziemlich gut. Vielleicht geht das ja auch noch zusätzlich in diese Richtung.
 
Wäre auf jedenfalls mal interessant.
Der Umgang mit Entzug ist ja auch noch mal ein Brecher, in dem eine Menge schief läuft.
 


Das ist mehr als spekulativ und man sieht höchstens daran, wie durch Hörensagen bzw. ungewisse Erinnerungen, Falsches verbreitet wird:



Der Ansatz, Methadon bzw. Opiate in der Hirntumorbekämpfung einzusetzen, ist bislang lediglich eine Möglichkeit, die durch umfangreiche klinische Tests nachhaltig überprüft werden muss. Mehr ist da noch nicht herausgekommen.

Es gab in den letzten Jahrzehnten viele Ansätze bei der Tumorbekämpfung, die medial vielversprechend angepriesen wurden. Manche endeten sang- unf klanglos, andere im Fiasko.
Und sicher nicht nur, weil Pharmafirmen Profit scheffeln wollen!
 
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Jaein.

Vereinfacht gesagt ist der Umgang mit Morphin, Fentanyl oder ähnlichem gar nicht so schwer. Schon gar nicht, wenn Vorgehensweisen durch ein(e) SOP/Algorithmus geregelt sind. Genau genommen ist es sogar relativ einfach, da die Wirkung, falls es zu einer Fehldosierung gekommen sein sollte, wieder aufgehoben werden kann. Trotzdem ist es so, wie es ist und das ist sehr problematisch.
Etwas Abseits vom Thema der Drogenpolitik: Auch ich habe schon "illegaler Weise" (:rolleyes:) einem Patienten Medikamente verabreicht, da ich nicht mit ansehen bzw. daneben sitzen wollte, als ein 42j. junger Mann "unter meinen Händen" am krepieren war. Hat schön ärger gegeben. Hätte ich ihn sterben lassen bzw. nichts gemacht, hätte es keine Sau interessiert. Deutschland. 2013.
 
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Auch ich habe schon "illegaler Weise" (:rolleyes:) einem Patienten Medikamente verabreicht, da ich nicht mit ansehen bzw. daneben sitzen wollte, als ein 42j. junger Mann "unter meinen Händen" am krepieren war. Hat schön ärger gegeben. Hätte ich ihn sterben lassen bzw. nichts gemacht, hätte es keine Sau interessiert. Deutschland. 2013.

Lob und Anerkennung. Bürokratie hemmt manchmal den gesunden Menschenverstand. Insofern finde ich es gut, dass du unter solchen Umständen anders reagiert hast. Wenn ich mal in die Lage komme, hoffe ich schließlich auch, dass man das tut, was notwendig ist. Ob man es darf oder nicht.
 
Bürokratie hemmt manchmal den gesunden Menschenverstand.

Hier ist es leider nicht die Bürokratie, sondern die Gesetzeslage (AMG, §48)

Arzneimittel, die... (grob umrissen: Verschreibungspflichtig sind)....dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden.
Eine Abgabe von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, darf nicht erfolgen, wenn vor der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt oder Zahnarzt und der Person, für die das Arzneimittel verschrieben wird, stattgefunden hat. Hiervon darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, insbesondere, wenn die Person dem Arzt oder Zahnarzt aus einem vorangegangenen direkten Kontakt hinreichend bekannt ist und es sich lediglich um die Wiederholung oder die Fortsetzung der Behandlung handelt.
 
Das zitierte Gesetz hat nichts mit der Lage in der Notfallrettung zu tun. Es scheitert, wieder sehr grob vereinfacht gesagt, durchaus eher an der Bürokratie bzw. der Ärztelobby als an Gesetzen.

Kann ich mir von einem Arzt ein Rezept für solche Mittel im Voraus ausstellen lassen, damit mir im Fall eines Unfalles der Sani welche geben darf ohne seinen Arsch zu riskieren?
Nein.
 
Das zitierte Gesetz hat nichts mit der Lage in der Notfallrettung zu tun.
Bezogen auf den gesamten Staat schon, genau wie der Arztvorbehalt (BÄO §2).
Das AMG legt fest, dass es einer ärztlichen Verschreibung bedarf. BÄO legt die Approbation als Anforderung als Arzt fest.
Als ich mich das letzte mal aktiv mit der Materie beschäftigte, konnte der ärztliche Leiter des RT für jeden RA eine Positivliste an Medikamenten führen, die diese dann im Rahmen der Notkompetenz, ohne rechtliche Probleme erwarten zu müssen, verabreichen durften. Die BÄK hat das damals (2004?) als grosses Zugeständnis präsentiert.
Aber auch da könnte der Gesetzgeber ja einfach Klarheit schaffen und die Notkompetenz grosszügig definieren.
 
Nein, da werden jetzt ein paar Dinge und Begriffe vermischt. Das besagte Gesetz hat keine Relevanz, denn, wie du anderseits richtig erwähnst, bestimmt der ärztliche Leiter RD, welche Medikamente in seinem Bereich erlaubt sind. Und auch der könnte laut diesem Gesetz nichts "verschreiben", denn den jeweiligen Patienten bekommt er nie zu sehen. Unser Tun und Handeln basiert ja nicht auf Rezepten oder ähnlichem.
Das Wort "Notkompetenz" ist zudem nur ein Kunstwort ohne wirkliche Substanz. Bei vielen Handlungen müssen wir uns auf den rechtfertigenden Notstand berufen, was eben alles andere als rechtssicher ist (siehe das Beispiel aus den Links weiter oben). Auch mit dem neuen Beruf Notfallsanitäter hat sich dieses nicht geändert.
Mit Ärztelobby meinte ich im übrigen genau diese Personenkreise: Ärztliche Leiter RD und Bundesärztekammer.

Das ganze geht an dieser Stelle allerdings deutlich zu weit vom eigentlichen Thema weg. Ursprünglich wollte ich nur darauf hinweisen, dass auch nichtärztliches Personal in der Notfallmedizin dank dieser "Drogenpolitik" keine adäquate Schmerztherapie anwenden darf. Weiteres zu diesem Thema wäre vielleicht in einem eigenen Thread besser aufgehoben.
 
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Bin zwar kein RD'ler aber als FW'ler kann ich die Problematik wirklich nachvollziehen.

Für außenstehende kann man das mal simplifiziert so beschreiben:
Wir, die nicht verbeamtet sind, sind alle samt vor dem Gesetz Verbrecher.
Das einzige, was unsere Schuld ausgleicht sind einige Schwammige Paragraphen.

Wenn ein Feuerwehrmann die Tür eintritt und dich raus trägt ist es faktisch Sachbeschädigung, Nötigung und Körperverletzung.
Dessen ist sich jeder von Uns bewusst.

Was die Schuld wieder ausgleicht ist Amtshilfe, Gefahr im Verzug, Unterlassene Hilfeleistung.

Es ist Juristisch ein SEHR SEHR dünnes Brett auf dem wir arbeiten.
Und das gilt nur für die FW. Unsere Schuldigkeit hört auf, wenn wir den Fleischsack bei den Kreuzen auf den Tresen gelegt haben.

Die Verantwortung der RD'ler entscheidet zwischen Tot und leben und deren Brett ist noch viel, viel Dünner.
 
noch eine interessante Entwicklung. Wobei ich diese Aussagen noch mit Vorsicht genießen würde. Der Betrachtungszeitraum ist vielleicht noch etwas kurz. Wenn sich das allerdings nachweislich, langfristig bestätigt, halte ich das für eine wichtige Erkenntnis.
Hoffen wir mal, dass unsere Regierung (wenn wir dann endlich mal eine haben...), hier ebenfalls ein gesundes Auge drauf wirft.
 
Es wäre schön, wenn ein Link lediglich eine Quellenangabe in Deinem Beitrag darstellen würde und es nicht die Voraussetzung ist, diesem zu folgen, um deinen Beitrag verstehen zu können.

Ansonsten wird auf der bekannten Clickbaiting-Seite festgestellt, das eine Entkriminalisierung von Drogen zu weniger Drogenkriminalität führt? Wow.
 
Es ging mir primär hierum.

Die Wissenschaftler werteten im Jahr 2014 Berichte des FBI und der Drug Enforcement Administration aus, die zwischen 1994 und 2012 erstellt wurden. Sie fanden heraus, dass Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Drogen in diesen Staaten um 41 Prozent sanken, Raubüberfälle sanken um 19 Prozent und die Mordrate um zehn Prozent.
 
Es ist doch eher unwahrscheinlich, dass sich dieses auf die BRD übertragen lässt. Dafür sind wir doch ein Stück zu weit von der mexikanischen Grenze entfernt. Zudem erscheint es mir etwas seltsam, dass die genannten Straftaten (explizit Mord..) im Zusammenhang mit Cannabis stehen sollen. Die Mexikaner sind doch eher für härtere Sachen bekannt - und in diesem Zuge auch mit den extremen Verbrechen. Aber Cannabis?

Die Wissenschaftler werteten im Jahr 2014 Berichte des FBI und der Drug Enforcement Administration aus, die zwischen 1994 und 2012 erstellt wurden. Sie fanden heraus, dass Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Drogen in diesen Staaten um 41 Prozent sanken, Raubüberfälle sanken um 19 Prozent und die Mordrate um zehn Prozent.
Wie lange liegt denn bitte die Legalisierung zurück?
 


Das steht aber in Zusammenhang mit

Vor allem in den Grenzstaaten zu Mexiko könnte die geringere Aktivität von Dealern und Kartellen auch allgemein zu weniger Gewalt geführt haben, so die Ökonomin.

Was soll "unsere" Regierung da für ein "gesundes Auge" darauf werfen?
 
Die betreffenden Straftat sind die, im Vertriebswesen entstehen.
Weder Großkunde, noch Großabnehmer können sich dort polizeilich absichern.
Da werden Vertragsprobleme eben noch mit dem Waffe ausdiskutiert.

Cannabis kann man da nicht raus nehmen, da auch dort eine große Gewinnspanne vorherrscht.

Wo es legal ist, kann es auch legal angebaut werden.
Der ganze Schwarzmarkt kippt halt weg, mit allem was dazu gehört.
 
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