[Politik und Gesellschaft] NPD verklagt Bundespräsident Gauck

Die NPD reicht eine Organklage gegen Bundespräsident Gauck beim Verfassungsgericht ein. Der Bundespräsidenten soll Ende August vor Oberstufenschülern gesagt haben: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straßen gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen." Gauck forderte dies im Rahmen der ausländerfeindlichen Proteste in Berlin-Hellersdorf gegen ein Heim für Asylbewerber.

Die NPD fragte bei Gauck nach, ob er ihre rechtsextremen Mitglieder als Spinner bezeichnet hätte. "Bei verständiger Würdigung der Medienberichte" beantworte "sich Ihre Frage von selbst", so der Bundespräsident. Daraufhin reichte die Partei Klage ein. Mit der Klage ging auch ein Eilantrag beim Gericht ein, der Gauck verbieten soll solche Aussagen weiter zu verbreiten. Das Verfassungsgericht will noch vor der Bundestagswahl über den Eilantrag entscheiden.

 
Grundfalsch.
Damit würde der BuPrä die Grundrechte der betroffenen Personen verletzten, was zu einer Verfassungsbeschwerde führen kann.
Nö, eine Verfassunsbeschwerde kann man nur gegen ein Gesetz einlegen und nicht gegen einen Spinner Sager des Bundespräsidenten.
Eine Organklage gegen den Bundespräsidenten kann man aber wegen solcher Äusserungen anstrengen, was die NPD auch gemacht hat.

Pleitgengeier schrieb:
Wobei ich immer noch auf die Meldung warte, dass die NPD ein Aktionskunstprojekt von Studenten war :D
Bestimmt eine linke Studentengruppe. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö, eine Verfassunsbeschwerde kann man nur gegen ein Gesetz einlegen und nicht gegen einen Spinner Sager des Bundespräsidenten.
Eine Organklage gegen den Bundespräsidenten kann man aber wegen solcher Äusserungen anstrengen, was die NPD auch gemacht hat.

Wieder falsch.

: Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist jeder Akt der öffentlichen Gewalt, Legislative, Judikative oder Exekutive, die eine jur. oder natürliche Person in ihren Grundrechten verletzt.
 
Wobei ich immer noch auf die Meldung warte, dass die NPD ein Aktionskunstprojekt von Studenten war :D

Yep, das waren hundertpro sorgfältig ausgebildete Studienfachkräfte, die elfundneunzig Silvester lang an der Unität Satzologie&PR-OB-Lemologie gstiert haben. Die ham dann das Studium nicht vorzeitig abgebrochen, sondern einfach nicht mehr den Weg zur Uni gefunden!

Die wahre Kunst liegt einfach darin als vergammelte Leiche noch jahrelang umher zu wandeln. Totgesagte leben ja bekanntlich länger. Solche Leichen, die sind auch zu nix mehr gut. Die kannst zu nix gebrauchen, die sind einfach nur da und stehn, wenn es pressiert überall blöde im Wege rum. Anstelle, wie es sich für eine anständige Leiche gehört, schweigen solche wandelnden Leichen nicht. Desto weniger sie in der Zahl werden, desto mehr müssen sie auf sich aufmerksam machen in den Hoffnung irgendwann einmal unter Artenschutz gestellt zu werden.

Nur ab einem bestimmten Punkt kommt nicht mehr der Leichenwagen, sondern Omma mit dem Besen um die Überreste zusammen zu fegen.

Deswegen mein Aufruf:
Lasst am Ende wenigstens noch eine Leiche am Leben!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieder falsch.

: Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist jeder Akt der öffentlichen Gewalt, Legislative, Judikative oder Exekutive, die eine jur. oder natürliche Person in ihren Grundrechten verletzt.
Willst du jetzt wieder das selbe abziehen wie im anderen Thread?
Na gut, dann erklär uns doch wie ein Spinner Sager § 90 tangiert?
Naja, sag einfach der NPD Bescheid. Die werden sich freuen noch gleich eine Verfassungsbeschwerde nachzuschieben. ;)
 
Weisste was, wenn du was willst, dann machen wir das per PM.
Ansonsten würdest du wieder öffentlich Beleidigungen von dir geben, was der Diskussion hier abträglich wäre.

Aber das würde ich doch niemals tun ;)

Mir ist nur daran gelegen, das du hier nicht wieder unrichtiges von dir gibst, und deine Behauptung ein Verfassungsorgan dürfe Bürger "beleidigen", und Verfassungsbeschwerden würden sich nur gegen Gesetze wenden können, ist einfach falsch.
 
NPD-Klage gegen Gauck wegen Beleidigung abgelehnt.

Negatives Einwirken in den Wahlkampf

Dem Beschluss zufolge wird das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt, wenn Staatsorgane wie der Bundespräsident "parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken". Eine beeinträchtigende Wirkung könne für eine Partei auch von negativen Werturteilen über ihre Ziele und Betätigungen ausgehen. Aufgrund der Stellungnahme des Bundespräsidenten geht das Gericht aber davon aus, dass Gauck dies bewusst ist. Es sei deshalb nicht zu erwarten, dass Gauck sich vor der Bundestagswahl am Sonntag nochmals so äußere.

Eine Interessante Begründung ist es auf jeden Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine sehr gute Begründung. Hat der BP es doch absichtlich vermieden, sich zu einer Partei zu äußern.
 
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