AndersMensch: ein Querdenker im Gespräch

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Jaja, ihm gefällt das Theater hier aufm ngb nicht.
Wenn ich aber nach 'andersmensch' google, dann finde ich auf der ersten Seite von Google das hier:
Bildschirmfoto ausschnitt von »2017-03-22 10-32-50«.png
"Aufklärend, hinterfragend" - da muss ich kotzen.

Und Ghandy hat das Interview wie mir scheint ja direkt auch von der Homepage entfernt mit Hinweis auf die E-Mail.
 
Echt jetzt :unknown:

Wie albern ist denn dieser Widerruf? Erklär ihm einer mal das www.
 
Hast Du bitte die Uhrzeit der Mail? Würde mich interessieren. Thx

Ach und:
Kann der Interviewte den Abdruck / die Ausstrahlung des Interviews nachträglich verhindern, auch wenn er vorher seine Einwilligung erklärt hat?

Grundsätzlich nicht.


Wenn jemand sich von einem Pressejournalisten oder z. B. einem Fernsehteam interviewen lässt, erklärt er damit auch seine Einwilligung zum Abdruck bzw. zur Ausstrahlung des Interviews. Diese Einwilligung kann er dann auch im Anschluss an das Interview im allgemeinen nicht widerrufen.

Anders ist das, wenn der Interviewte zur Gewährung des Interviews unter falschen Voraussetzungen veranlasst wurde. Zum Beispiel muss jemand den Abdruck eines Interviews in einer Wahlkampfbroschüre nicht dulden, wenn er das Interview mit dem Reporter einer Tageszeitung geführt hatte. Ein Sportler, der sich für eine Sportsendung interviewen lässt, kann die Ausstrahlung des Interviews oder eines Teils davon im Rahmen einer pornographischen Sendung verhindern. Veröffentlicht werden kann das Interview also nur in dem Rahmen, von dem der Interviewte ausgehen konnte. Bei einer allgemeinen Interviewanfrage kann er die Veröffentlichung des Interviews dagegen nicht mit dem Argument verbieten, er habe mit den gestellten Fragen nicht gerechnet.

Ein Widerruf der Einwilligung kommt auch dann in Frage, wenn der Interviewte durch Drohung zu dem Interview veranlasst wurde. Das ist aber nicht schon dann der Fall, wenn der Journalist ihm erklärt, er werde bei Verweigerung einer Stellungnahme in dem Beitrag schlecht wegkommen (LG Köln v. 29.3.1989 - 28 O 134/89, AfP 1989, 766).

In Ausnahmefällen kann der Interviewte die Veröffentlichung des Interviews verhindern, wenn dies auf Grund veränderter Umstände zu einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechts führen würde. Das kommt etwa in Betracht bei Interviews mit Straftätern, die diese anlässlich ihrer Verurteilung gegeben haben, in Bezug auf eine Veröffentlichung nach Ablauf eines langen Zeitraums und ohne aktuellen Bezug.




Und dann nochmal vom Justiziar:

Die Einwilligung in ein bereits geführtes Interview kann widerrufen werden, wenn es dem Betroffenen aufgrund veränderter Umstände unzumutbar ist, an der zuvor erteilten Einwilligung festgehalten zu werden. Der Widerruf hat dabei zeitnah zum geführten Interview zu erfolgen.

Urteil des LG Düsseldorf
vom 27.10.2010
Az.: 12 O 309/10

 
Zuletzt bearbeitet:
Erkläre ihm lieber das Persönlichkeitsrecht. Soll ich das darauf ankommen lassen? Lieber nicht. Ich ärgere mich schon jetzt über jede Minute, die ich da reininvestiert habe. War ne PN bei FAcebook. Vor wenigen Minuten.
 
Soll ich das darauf ankommen lassen? Lieber nicht.
Solange er das Interview freigegeben hat, sprich euch die Antworten geschickt hat und er wusste, dass es veröffentlicht wird, steht ihr recht gut da. Pauswek hat keine rechtliche Grundlage, höchstens seine Bilder müsstet ihr löschen.

Aber ich kann auch verstehen, dass ihr keinen Bock habt euch mit dem Typen zu streiten.

Allerdings wird jetzt spannend: Bleibt das Interview im ngb?
 
Solche Menschen mögen es generell nicht, wenn sie kritisiert werden, erst recht nicht so harsch.
Freut mich sehr, dass der vorauseilende Gehorsam von dir bzw. Antonia mit den leidlich positiven Texten nichts gebracht hat :T.

Allerdings wird jetzt spannend: Bleibt das Interview im ngb?
Darauf würde ich glatt wetten :beer:
 
Wieso, funktioniert doch prima? :unknown:

Alles was jetzt noch zu lesen ist kann man sich auf der Zunge zergehen lassen:
 
Jetzt soll ich sogar seinen Widerruf löschen. Und das obwohl wir proaktiv vor Ablauf der selbst gesetzten Frist reagiert haben. Kein Kommentar von meiner Seite, jeder kann sich selbst seine Gedanken machen.
 
Ich hatte schon befürchtet, dass ich die Antworten des Geschäftsmanns in dem Interview falsch verstanden hätte, aber Du hast mir bestätigt,
dass das Finanzierungsmodell des Laberschädels bei untervögelten und sozialauthistischen Menschen phantastisch funktioniert.

Wieso? Selbst sie hat sich doch jetzt mehrfach gegen ihn ausgesprochen. ;)
 
Ganz klassisches Sekten-Verhalten. Alles immer so 'der Mensch muss sich spirituell entfalten' aber Kritik wird niedergemäht wo nur geht.
Wenn du jetzt noch den Widerruf löschst bleibt wirklich nur noch 1:1 die Werbung dann kannste dich freuen so einem Sektierer als Steigbügelhalter zu dienen und ihn zu bewerben.
 
Widerruf vom Widerruf? Weiß der eigentlich was er will? Ist ein Indiz für Unzurechnungsfähigkeit wenn man sich unter einem Nickname mitten in der Nacht einen Account erstellt um auf ungenehme Fragen am Niveau eines Kleinkindes zu antworten.
 
Es gab mal einen eher unlustigen Film mit Cheech & Chong, dessen Titel hier wie die Faust aufs Auge passen würde :D
 
Doch klar, in 2 Wochen interessiert nur, was bei Google zu finden ist und wenn der Widerruf weg ist blieben da von Seiten Tarnkappe nur noch die Werbung und Lobdudelei und 'er ist ja so ein Querdenker und Meditationslehrer'.
Selbst mit Widerruf ist das schon massiv positiv, aber ohne...
 
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