[Politik und Gesellschaft] Erdogan erstattet Anzeige nach Schmähkritik Gedicht

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Danke für die Korrektur. Das mit der Neuverhandlung habe ich nicht gewusst, aber macht sogar Sinn wenn sich der Strafrahmen ändert.
 
genauer, kannst du bei Gesetzesänderungen sogar mit einer Neuverhandlung einen Freispruch/Milderung erwirken (wenn die neuen Gesetze das her geben).

Jein, wirst du wegen eines Straftatbestandes verurteilt und dieser wird abgeschafft müsste sich auch dein Urteil erledigt haben, § 2 III StGB. Der bezieht sich zwar nur auf den Zeitraum zwischen Beendigung der Tat und Urteil, müsste aber analog erst recht für den Zeitraum nach der Verurteilung gelten.
 
Jein, wirst du wegen eines Straftatbestandes verurteilt und dieser wird abgeschafft müsste sich auch dein Urteil erledigt haben.

Nicht zwangsläufig.
Da du ja zum Tatzeitpunkt gegen geltendes Recht verstoßen hast.
Deswegen die Neuverhandlung.

Ist interessant:
Sagen wir Böhmermann wird zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.
Dann wird der Paragraph abgeschafft.

Ist die Bewehrung damit auch hinfällig?

Ich glaube nämlich nicht - eben mit der Begründung, dass es geltendes Recht war :unknown:

Das mit der Neuverhandlung bei Gesetzesänderungen weiß ich auch nur, da durch die Strafreduzierung bei Cannabis Besitz etliche Verfahren neu aufgerollt wurden und viele früher entlassen wurden, als vorgesehen. (Da wurde die Gesetzesänderung IMO als mildernder Umstand gewertet)
 
dann wünschen wir mal Herrn B. KEINEN Richter mit türkischem Migrationshintergrund.
Oder vielleicht gerade doch?
 
Nicht zwangsläufig.
Da du ja zum Tatzeitpunkt gegen geltendes Recht verstoßen hast.
Deswegen die Neuverhandlung.

Ist interessant:
Sagen wir Böhmermann wird zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.
Dann wird der Paragraph abgeschafft.

Ist die Bewehrung damit auch hinfällig?

Bewährung. Und ja, afaik entfällt bei einer Gesetzesabschaffung rückwirkend das Urteil und damit verbundene Konsequenzen. Wohlgemerkt wir sprechen hier vom Strafrecht, da gelten andere Grundsätze als im Zivil- und Verwaltungsrecht.

--- [2016-04-15 16:39 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

dann wünschen wir mal Herrn B. KEINEN Richter mit türkischem Migrationshintergrund.
Oder vielleicht gerade doch?

Dummes Zeug, was macht das für einen Unterschied?
 
Wie viele davon ausgehen, das er überhaupt zu einer Strafe* verurteilt wird...

Den Prozess wird unter massiver Medienbeobachtung - und das nicht nur von deutschen und türkischen Medien - stehen, sollte da ein Richter vorsitzen, der nicht absolut unabhängig ist, fällt das schneller auf, als bei so manch anderen Prozessen.

Edit:
*) Ergänzung für shamrock unter mir...
 
Zuletzt bearbeitet:
this. Sorry aber da wird wohl extremstens drauf geachtet wer das verhandelt und wie er sich verhält. Bei auch nur einem leichten ab schwanken in eine politische Meinung wird der Prozess wohl platzen WG Befangenheit.
 
Zum Glück sind hier eine Menge Volljuristen, die den Prozessverlauf schon vorab kennen. :rolleyes:
 
Das ist das schöne in einer freien Gesellschaft. Hier darf sich der gemeine Mensch seine eigene Meinung auch schon vorher bilden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Glück sind hier eine Menge Volljuristen, die den Prozessverlauf schon vorab kennen. :rolleyes:

War doch nie anders.
Ist wie Fußball, die brauchen auch nicht spielen, die Stammtische wissen sowieso wie es ausgeht :D


BTT:
So ein Verfahren ist selten wegen Befangenheit geplatzt...
Ich befürchte eher ein NSU ähnliches Desaster...
Unsere Medienprozesse enden häufig "chaotisch"
 
das wäre dann ein Indiz dafür, dass es nicht vorher eingestellt wird.

Warten wir es ab.
Prinzipiell ist es ja richtig, dass man einer Anklage nachgeht.
In einem anderen Fall wäre der Aufschrei groß gewesen wenn Merkel eine Klage nicht zugelassen hätte.
Ich finde schon sowas sollten Leute beurteilen die in der Judikative beschäftigt sind...
 


Ähm, das ist so nicht richtig. Natürlich können Gesetze geändert werden - auch wenn irgendwo ein laufendes Verfahren ist. Das laufende Verfahren hat ja nichts damit zu tun, da es noch vor der Zeit der Streichung war.
 
Hab den ganzen Thread noch nicht durchgelesen und weiß auch nicht, ob's schon erwähnt wurde. Bin aber mal gespannt, was da rauskommt:



§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Merkel versucht jetzt, den schwarzen Peter an die Justiz weiterzugeben.
 

Wie bereits gesagt. Das Gesetz sieht es ja in dem Fall so vor. Also somit: Ja.
Und in dem Falle - gerade WEIL sie den entsprechenden Paragraphen zukünftig streichen will, hätte sie sich ja mal auf die Seite des deutschen Volkes stellen können. Wenigstens ein einziges Mal.

Aber sag ja....wenn es einen Arsch zum reinkriechen gibt, kauft diese Frau VIP-Tickets. Ich wiederhole mich da gerne.
 
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