Das hier ist aber nicht vom 1. April sondern von gestern:
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Weil du keinen Paragraphen rausstreichen lassen kannst zu dem es momentan ein laufendes Verfahren gibt.
genauer, kannst du bei Gesetzesänderungen sogar mit einer Neuverhandlung einen Freispruch/Milderung erwirken (wenn die neuen Gesetze das her geben).
Jein, wirst du wegen eines Straftatbestandes verurteilt und dieser wird abgeschafft müsste sich auch dein Urteil erledigt haben.

Nicht zwangsläufig.
Da du ja zum Tatzeitpunkt gegen geltendes Recht verstoßen hast.
Deswegen die Neuverhandlung.
Ist interessant:
Sagen wir Böhmermann wird zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.
Dann wird der Paragraph abgeschafft.
Ist die Bewehrung damit auch hinfällig?
dann wünschen wir mal Herrn B. KEINEN Richter mit türkischem Migrationshintergrund.
Oder vielleicht gerade doch?
Zum Glück sind hier eine Menge Volljuristen, die den Prozessverlauf schon vorab kennen.![]()

§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Merkel versucht jetzt, den schwarzen Peter an die Justiz weiterzugeben.