Bevor jetzt wieder mittendrin das Thema geschlossen wird.
Im speziellen geht es um die dumme Aussage "Generalverdacht blabla".
Darauf fragte ich, soll es also im Steuersystem keine nachvollziehbaren Prüfungen geben?
Antwort kam wieder keine.
Entschuldige bitte, dass ich ein Forum nicht mit einem Chat verwechsele und nebenbei auch noch anderweitig zu tun habe, als Trolle zu füttern.
Aber natürlich hast du Recht. Es sollte im Steuersystem durchaus nachvollziehbare Prüfungen geben. Die gibt es aber, wie schon im weiteren Verlauf erklärt wurde. Und eine Obergrenze für Barzahlungen oder aber die Abschaffung der 500,-€-Note sind keine Mittel, um die Prüfmöglichkeiten zu unterstützen. Nein, sie sind allenfalls "dumme" Auswüchse einer Sicherheitshysterie, die niemals mehr Sicherheit bringen wird, dafür aber die Grundrechte der breiten Masse weiter einschränken wird.
Sie wollen bar zahlen, damit niemand den Kauf nachvollziehen kann.
Wo ist das Problem? Es interessiert dich zwar offensichtlich nicht - aber ich habe mein Einkommen bereits versteuert. Wieso muss das nochmals überprüft werden?
ich muss gar keine Argumente bringen für eine Sache von der ich gar nicht zu 100% wirklich überzeugt bin.
Du argumentierst also für bzw. gegen etwas, obwohl du davon nicht überzeugt bist? Dann weißt du jetzt, wieso ich dir dein Trollfutter erst mit Verzögerung geliefert habe.
Übrigens... Lieber ein schwaches Argument als gar keins.
Eine Einstellung, daß Freiheit nur denen nützt, die sie mißbrauchen wollen, halte ich für abartig.
Was ich denk und was ich tu, trau ich jedem anderen zu. Vielleicht ist das auf den Herrn keinbenutzername ja ein nicht ganz unpassender Spruch.
Die Arge z.B. wird nicht alle Händler prüfen ob bei denen jemand was teures gekauft hat der Hartz4 empfängt.
Am Konto des Hartz4 Empfängers wird man es aber sehen können.
Bezahlte er bar, wirst die Arge nichts sehen, auch wenn es beim Händler aufgezeichnet wurde.
Das geht glücklicherweise auch weder Arge, geschweige denn den Händler etwas an.
Beispielsweise hat ein 45-Jähriger ein Schonvermögen von max. 7500,-€. Kauft er von diesem Geld etwas teures ein, ist das einzig und allein seine Angelegenheit!
Sehr wohl muss ein Händler ab einem gewissen Betrag eine personalisierte Rechnung erstellen und aufbewahren.
Man sollte Handelsrecht nicht mit bürgerlichem Recht verwechseln. Mir wäre es neu, dass ein gewerblicher Verkäufer eine personalisierte Rechnung bei einem Verbrauchsgüterverkauf ausstellen muss. Ganz konkret muss er bei einem Verkauf an einen Endverbraucher überhaupt keine Rechnung ausstellen. (Und jetzt bitte nicht eine Rechnung mit einer Quittung verwechslen.) Bei einem Handel zwischen zwei Unternehmern sieht das wieder ganz anders aus.
ne, das ist falsch.
Hier kannst du nachlesen was ein Händler auf die Rechnung schreiben muss deren Durchschlag er aufbewahrt:
http://www.mittelstandswiki.de/wisse...auf_Rechnungen
Hättest du übrigens einfach nur mal den von dir verlinkten Mittelstandswiki richtig gelesen, wäre dir das vielleicht sogar selbst aufgefallen.
Bevor Sie eine Rechnung bezahlen, sollten Sie sie routinemäßig auf Vollständigkeit prüfen, denn Sie können z.B. nur korrekt ausgestellte Forderungen als Betriebsausgaben geltend machen.
Wäre mir neu, dass Privatpersonen (Endverbraucher) Betriebsausgaben geltend machen können.
Hezu hat also vollkommen Recht und du liegst daneben.
http://www.heise.de/tp/artikel/47/47487/1.html
Interessante Ansicht, obwohl ich es nicht ganz nachvollziehen kann.
Wie sieht es eigentlich aktuell mit dem P-Konto aus? Ist damit jetzt ein sicherer Schutz vor allen Gläubigern, gewährleistet?
Zumindest früher war es ja mal so, dass Sozialleistungen nur (ich glaube) 7 Tage pfändungssicher waren. Gläubiger würden sich vermutlich freuen können, wenn es kein Bargeld mehr gäbe.
Dein Bargeld hat keine Wertsteigerung und ist keine Anlage.
Keiner kauft Gold um damit zu zahlen.
Doch, Bargeld ist zumindest eine Anlageform. Schließlich stellt es einen geldwerten Sachgegenstand dar, ähnlich wie Gold oder Betongold. Du gehst mal wieder von völlig falschen Voraussetzungen aus, wenn du eine Anlage nur durch eine bestimmte Wertsteigerung definierst. Du wirst wohl nicht behaupten wollen,
geschlossene Schiffsfonds wären keine Geldanlage, nur weil ein
Totalverlust drohen kann.
Natürlich besteht beim Bargeld und beim Geld überhaupt immer die Gefahr, dass es von heute auf morgen nichts mehr wert ist. Frei nach V. Pispers muss man halt an den Gegenwert glauben.
Das ist bei anderen Anlagegütern aber auch nicht anders. Dummerweise gibt es immer wieder Leute, die auf solche Sprüche von sicheren Anlagen hereinfallen. Wieso hatten wir wohl in den USA eine Immobilienkrise, die den deutschen Steuerzahler zur Melkkuh für Banken gemacht hat?
Was deine Behauptung zu den nicht existenten Negativzinsen angeht.
http://www.handelsblatt.com/finanze...z-bank-fuehrt-negativzinsen-ein/11013596.html
Der Bericht ist vom November 2014, also schon über ein Jahr alt.