Regierungen und Bevölkerungen durch Flüchtlingswelle überfordert?

Bei 10-20 angreifenden stellt sich die Frage nicht, sondern wie alle angegriffenen möglichst unbeschaded da raus kommen und da zugunsten der Freundin handgreiflich werden kann schnell für beide im Krankenhaus enden.
Sind aber alles nur nebelkerzen, wir können sehr gerne zum Thema zurückkehren.
 


Ich hab dir Beispiele aufgezeigt.

Ich hab beide Urteile bei meinem Freund (Kumpel) gelesen - 1. und 2. Instanz und mir hat die Begründung der Richter, meinen Kumpel zu verurteilen, die Tränen in die Augen getrieben. ER war das Opfer und er wurde vor Gericht verurteilt, weil er sich gegen 3 (!) Täter gewehrt hat.

Frage: Hast du schon einmal Strafakten gelesen zu solchen Fällen? (Wahrscheinlich nicht.)
 

Sry, das stimmt Leider.
Das blinde Huhn, hat da ein Korn gefunden...


Was als Notwehr gilt, ist in Deutschland relativ eng geregelt.
Es gelten nur Aktion, welche direkt der Schadensabwehr nützen.
Alles andere endet in zwei separaten Verfahren, für die beiden beteiligten.

Das endet teilweise in abstrusen Urteilen.
Einen guten Artikel dazu, finde ich grade nicht.
Google spuckt aber zu "anzeige notwehr" und "notwehr überschreitung" eine Menge aus.


Das Raffen viele der "Helfenden" nicht, dass ein Angriff kein Freifahrschein zum Draufhauen ist.
1. Die Verhältnismäßigkeit der Abwehrmaßnahme muss stimmen.
2. Zurück Hauen, gilt nicht als Verteidigung.

Da ist IMO besserung nötig. Wo alle so nach Zivilcourage schreien.
 
Ich habe in einem anderen Thread hier im Board vor längerer Zeit mal einen recht umfassenden Post zu dem Thema verfasst. Solltest du Fragen bzgl. der Notwehrrechte haben, suche ich ihn dir gerne raus.
 


Klar, alles Behauptungen! Deshalb auch Urteile und Strafakten und Berichte in lokalen Zeitungen und in Spätsendungen im TV.

Tatort S Bahnhof Treptower Park (Berlin) Gegen den Helfer wurde ein Strafverfahren eingeleitet:

Gegen den Mann ermitteln die Beamten nun wegen Körperverletzung.



Polizeibericht hierzu:

Leider wurde verschwiegen in den Berichten, dass die Frau auch bedroht wurde.


Es geht nicht um Freifahrtschein zum Draufhauen @ Opuntia. Aber wie willst du sonst einem Opfer helfen? Von Schmetterlingen erzählen?
 

Verzichte, Seminar über Grenzen und Konsequenzen der Notwehr ist Teil des Trainerscheins.

Da treffen halt zu oft falsch verstandenes Heldentum auf juristische Realität.

Btw. Ruby;
Ein Verfahren einleiten heißt "prüfen", dass muss sein,
auch wenn Freispruch rauskommt.

Das übersteigt häufig die Auffassungsgabe des gemeinen Bildlesers.

--- [2016-01-18 12:11 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---


Treptow -
Was war da los? Völlig ausgerastet ist am Samstag ein 15-Jähriger in Treptow. Der Nachwuchs-Brutalo trat gegen 18 Uhr auf dem S-Bahnhof Treptower Park gegen einen Kinderwagen, in dem ein dreijähriges Kleinkind lag. Ein Mann schritt darauf hin ein und wurde von dem Jugendlichen bepöbelt. Daraufhin schlug dieser laut Angaben der Polizei dem Jugendlichen ins Gesicht. Der Intensivtäter zückte nun ein Messer und bedrohte den Mann.

Ausgerastet: 15-Jähriger tritt gegen Kinderwagen und droht mit Messer | Berliner-Kurier.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-und-justiz/ausgerastet-15-jaehriger-tritt-gegen-kinderwagen-und-droht-mit-messer-29794#plx1498181541

Keine klare Notwehr, er hat zu gehauen ohne angegriffen worden zu sein!
 
Das nennt man . Die Polizei hat nicht die Kompetenz darüber zu entscheiden ob ein Verhalten einen Straftatbestand erfüllt.

Von einem Strafverfahren ist auch nicht die Rede. Die Ermittlung ist Voraussetzung um der Staatsanwaltschaft überhaupt die Grundlage zu geben um zu Entscheiden ob sie Anklage erheben will/muss oder nicht.
 

1. Sicherheit und nicht Frauenrechte, wirf nicht immer Dinge durcheinander!
2. Es besteht Anzeigepflicht und Hilfeleistung ohne Selbstgefährdung, dass hat nichts mit Sicherheit zutun.
3. Notwehr ist ein Recht, keine Pflicht.
4. Sicherheit ist Staatsaufgabe, dafür bezahlt man Steuern und dafür hat er das Gewaltmonopol.

Du betest gerade die Lehrbücher für die Dummies nach.
 


Der Mann wurde bedroht und hat sich gewehrt. Steht da leider nicht bei.

Und wegen Notwehr: Wie gesagt, hab da schon einige Strafakten gelesen. Ist echt übel und deshalb kann ich nur jedem raten: Schreitet nicht ein, sondern ruft die Polizei.

Der Fall des Helfers auf dem S Bahnhof Treptower Park ist vor Gericht gelandet. Obwohl der Mann helfen wollte.
 
Was als Notwehr gilt, ist in Deutschland relativ eng geregelt.
Es gelten nur Aktion, welche direkt der Schadensabwehr nützen.
Alles andere endet in zwei separaten Verfahren, für die beiden beteiligten.

Da wiehert der Amtsschimmel.

Wie wenn jemand, dessen Freundin begrapscht wird, sie um die juristischen Folgen der Hilfeleistung kümmern würde.

Von dieser Diskussion kriegt man eine Staublunge.
 
An Karneval in Köln sollen 2500 weiter Polizisten eingesetzt werden.. also nicht Polizisten, angehende Polizisten, die sich noch in der Ausbildung befinden. So kann man natürlich auch Geld sparen, aber ob das nicht irgendwann in den Arsch beißt wenn man die Qualität runterschraubt indem man partiell ausgebildetes Personal hernimmt?
Ist doch gut, wenn der Staat Steuergelder spart.

Manchmal braucht man mehr Polizisten, manchmal weniger. Jetzt braucht man wieder mehr. Deshalb brauchte man sie doch nicht bunkern,
 


Ja ja... Realität sieht anders aus. (Kannst gerne englisch mit mir schreiben, deutsch aber auch.)



Mich wundert jetzt übrigens nicht, dass für Nero weiterhin die Täter NICHT die Schuldigen sind, sondern er die Schuldigen nach der Suche unter den Opfern jetzt unter den Unbeteiligten sucht. :m

Okay, es wird immer schlimmer. :m :m :m


Es gibt so Sachen, da sollte man nicht sparen, u.a. die Sicherheit der Bürger, Krankenhäuser und deren Personal, Feuerwehr und alles, was damit einher geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich wundert jetzt übrigens nicht, dass für Nero weiterhin die Täter NICHT die Schuldigen sind, sondern er die Schuldigen nach der Suche unter den Opfern jetzt unter den Unbeteiligten sucht. :m

Doch, die Täter sind auf jeden Fall die Schuldigen.

Aber dann gibt es zusätzlich Leute, die aus Feigheit oder Gleichgültigkeit die Täter gewähren ließen.

Und zu deren Weißwäschern gehörst Du, indem Du als Entschuldigung für unterlassene Hilfelseistung die Rechslage und die Rechtsprechung herbeizitierst. Erschreckend diese kalte Bürokratie in Euch. Hast Du auch Gefühle?
 


Warst du vor Ort? Nein!

Hast du die Panik dort mitbekommen? Nein!

Weißt du, ob die angegriffenen Frauen männliche Begleitung dabei hatten? Nein!

usw
 
Hast du die Panik dort mitbekommen? Nein!

Wunderbar, unübertrefflich!

Also wenn der Mann sich als solcher beweisen soll, geht er stiften.

Der Abend dürfte mancher Frau die Augen für ihre Partnerwahl geöffnet haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist jetzt schon ausgewachsenes Trollen.
Verteidige du dich mal gegen 20 Leute. Das es schlauer ist sich möglichst schnell der Situation zu entziehen statt ne Schlägerei gegen 20 enthemmte Personen zu provozieren übersteigt offenbar deinen Horizont.
 

§ 323c Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Denkst du, dass dieser Teil in Köln der Fall war?
Wenn nicht, warum sprichst du dann von unterlassener Hilfeleistung?

Zudem glaube ich auch, dass sich die Gruppen ihre Opfer mehr oder weniger gezielt ausgesucht haben. Ich glaube nicht, dass sie so dumm sind und sich Frauen aussuchen, die in einer Gruppe von 5 oder mehr Männern unterwegs sind. Die werden sich wohl gezielt einzelne oder 2er/3er-Frauengruppen gesucht haben.
 
Zurück
Oben