Schadensersatzkalkulation erstellen

drfuture, foesenMurz, wegen des Vergleichs:
Die Annahme eines Vergleichs ist eine Willenserklärung. Willenserklärungen können zeitlich begrenzt, widerrufen oder eben angefochten werden.

In diesem Fall könnte sich foesenMurz auf §123 (1) BGB berufen. Dort wird arglistige Täuschung als zulässiger Anfechtungsgrund für eine Willenserklärung festgelegt: Wer durch arglistige Täuschung zur Abgabe der Willenserklärung gebracht wird, kann diese Erkärung anfechten.

Sofern kein Eigenbedarf an der Wohnung besteht/ bestand folgt allerdings.. Die Mieterin hat den Mieter offenbar arglistig getäuscht, indem sie ihm falsche Tatsachen vorgespielt hat, nämlich: An der Wohnung bestünde Eigenbedarf, mit der Folge, dass sich ein Auszug nur durch Annahme des Vergleichs verzögern ließe. Dadurch wurde der Mieter dazu gebracht dem Vergleich überhaupt erst zuzustimmen.

Nach §123 (1) BGB kann er dann die WE, also die Annahme des Vergleichs, anfechten.
Der Vergleich sollte damit noch die geringste Hürde darstellen.
 
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  • #43
Eigenbedarf. Der Hund war lediglich ein zusätzliches Argument vor dem Gericht neben der Psyche, da ja die Mutter vor einem Jahr etwa verstorben ist.
 
OK, bin davon ausgegangen, das der Hund jetzt den schriftlichen Grund darstelle und die Kündigung wegen Eigenbedarf eben nur mündlich erfolgte.

Wenn dann der Vergleich auf dem Eigenbedarf aufbaut, und dieser Eigenbedarf nicht zutrifft, kommt auch zum tragen.
 
Kannst ja deine Anwälten mal auf die Idee bringen das z.B. Gewerbliche Nutzung dort eh verboten ist und auch jetzt schon die Kündigung nichtig ist.
Dann würde man zumindest leichter das mit dem Schadenersatz klären können.... Oder du musst nicht ein Auge drauf haben was in ein paar Monaten passiert.

Irgendwas mit der EBK würde ich dann auch noch geltend machen, weiß nur nicht genau was... Evtl. die Anpassung an die neue Wohnung?
Umzugshelfter als 400€ Jobber anstellen... Das Geld könnt ihr euch ja dann intern teilen ;P - Vorteil wäre dann sind die Freunde wohl sogar Unfallversichert.
Wie hoch sind denn im neuen Ort gebühren für den Hund? Irgendwelche regionalen Steuern?
Wenn die höher ausfallen als bisher kann man da evtl. auch einen Schaden geltend machen?
 
Wer sagt, dass meine Frau die letzten Jahre arbeitslos war?


Und wer sagt, dass ich noch nie Geld verdient habe?

nein niemand.
Du sagtest aber das sie jetzt gerade arbeitslos ist und du studierst.
Wollte dich auch gar nicht angreifen oder ähnliches, hat mich nur interessiert, da wohl wenige in der Situation sich ein Haus leisten können.
 
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  • #47
OK, bin davon ausgegangen, das der Hund jetzt den schriftlichen Grund darstelle und die Kündigung wegen Eigenbedarf eben nur mündlich erfolgte.

Wenn dann der Vergleich auf dem Eigenbedarf aufbaut, und dieser Eigenbedarf nicht zutrifft, kommt auch zum tragen.

Das wäre durchaus eine Idee. Dann fehlt mir noch ein Weg den Eigenbedarf direkt als nichtig durchzubekommen.

Kannst ja deine Anwälten mal auf die Idee bringen das z.B. Gewerbliche Nutzung dort eh verboten ist und auch jetzt schon die Kündigung nichtig ist.

Die Idee klingt ganz gut und wäre evtl. auch einleuchtend. Dir ist da nicht zufällig ein passendes Urteil bekannt?

Irgendwas mit der EBK würde ich dann auch noch geltend machen, weiß nur nicht genau was... Evtl. die Anpassung an die neue Wohnung?

Ja, das steht bereits auf der Liste. Die Anpassung der EBK (reiner Materialwert, der durch das Nachbestellen fällig wurde) liegt bei inkl. Rabatt und MwSt. 550,-. Den Einbau macht ein Bekannter. Da kann ich nichts veranschlagen. Zumindest nicht mehr als Verpflegung. Auch wenn er´s nicht ganz gratis macht. Ne Rechnung gibt´s da auf jeden Fall nicht.

Umzugshelfter als 400€ Jobber anstellen... Das Geld könnt ihr euch ja dann intern teilen ;P - Vorteil wäre dann sind die Freunde wohl sogar Unfallversichert.

Wie schon mehrfach betont, will ich mich gar nicht bereichern. ± 0 und alles ist gut. Dann bin ich für mich im Reinen. Versichert wären sie übrigens über diesen Weg nur, wenn ich damit ein Kleingewerbe anmelden würde und entsprechende Abgaben leisten würde. Ohne Bezahlung sind sie über ihre eigene Versicherung versichert. Jemanden Hilfe zu leisten ist schließlich nicht verboten und auch nicht anzeigepflichtig.

Wie hoch sind denn im neuen Ort gebühren für den Hund? Irgendwelche regionalen Steuern?
Wenn die höher ausfallen als bisher kann man da evtl. auch einen Schaden geltend machen?

Das ist ein guter Einwand. Dem werde ich nochmal nachgehen. :T

Okay. Das laß sich erstmal irgendwie (für mich) unterschwellig vorwurfsvoll. Das habe ich dann wohl falsch verstanden. Sorry.
 
Das kann ich dir nicht beantworten, da müsstest du deine Anwältin fragen. Und die müsste erstmal in Erfahrung bringen um was für eine Gegend es sich dort handelt.
 
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  • #51
Also es ist ein ziemliches Kaff. 600 Einwohner etwa. Ist ein Ortsteil einer Kleinstadt, der etwas Abseits liegt. Hier sind überwiegend 1 bis 2 Familienhäuser. Auch ein paar Reihenhäuser. Wirtschaftlich angesiedelt ist hier nur ein Gasthof und eine Hand voll Kleinbetriebe. Als Bewohner wirkt mir das nicht gerade wie ein Gewerbegebiet. Industrie ist hier auf jeden Fall nicht.
 
Egal wie groß - Wo was gemacht werden darf ist irgendwo festgelegt. Geh ins Rathaus deiner Kleinstadt, die sind dafür Zuständig und Frag wie der Bereich.. Die Straße oder wie auch immer in der Witmung eingetragen ist. Normal gibt es Wohngebiet, Mischgebiet, Industriegebiet. - Möchte es sich die Stadt einfach machen könnte es auch alles Mischgebiet sein. Dann gibt es zwar aktuell nur Wohnungen dort, aber jemand könnte jederzeit ein Geschäft eröffnen. Ich *Glaube* Gaststätten sind bei dem Thema noch ein wenig außen vor... die gibt es ja häufig in augenscheinlichen Wohngebieten.
 
Moin,
Eigenbedarf darf nur bei tatsächlicher Nutzung zu Wohnzwecken angemeldet werden.
Will man in der Wohnung tatsächlich einen Handel betreiben, muss diese Wohnung evtl. beim Bauamt umgewidmet werden zur Gewerbenutzung. Für gewerbliche Nutzung bestehen andere baurechtliche Vorschriften (Brandschutz (Türen, Wände usw.)
Wir sind selbst Vermieter eines Wohn-Geschäftshauses und haben alles schon hinter uns.

Die Klausel mit dem allgemeinen Tierhaltungsverbot ist nichtig. Der Vermieter muss individuell darlegen, warum Tierhaltung nicht in Frage kommt (Allergie). Demnächst alles schriftlich festhalten, gerade bei Tierhaltung.
 
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  • #54
Ich habe jetzt mal beim zuständigen Bauamt angerfragt. Mal schauen, was da für eine Antwort kommt. Wenn das hier eine Wohnfläche ist, hat sich das ja eh schon erledigt.

Weitere Details wie §§ nehme ich natürlich gern entgegen, :T
 
@TS: Entschuldigung, aber niemals hast du auch nur 5 Minuten mit einer Anwältin geredet. Du stellst hier haufenweise Fragen die dir jeder Jurastudent im 2. Semester beantworten kann, schwer vorstellbar dass das eine Anwältin (auch noch auf Mietrecht spezialisiert) die dich/euch einen ganzen Prozess über betreut hat nicht gekonnt hat.

Und wenn du dich sogar noch aktuell in anwaltlicher Beratung befindest kann ich mir kaum vorstellen dass du und deine Anwälting (!) darauf angewiesen sind, dass in einem IT-Board User ohne rechtliche Kenntnisse dir Paragraphen und Urteile liefern sollen, damit deine Anwältin etwas zum verwerten hat.

Darüber hinaus strotzt dieser Thread nur so von Halbwissen, ohne dass ich damit jemanden persönlich angreifen will, im Gegenteil ich habe den Eindruck alle geben sich viel Mühe und googeln was das Zeug hält um dir zu helfen, nur: Der ganze Sachverhalt den du hier schilderst liest sich schon relativ wirr, aber dazu kommt noch dass sich Leitsätze von Urteilen und einzelne Paragraphen mitunter sehr klar und eindeutig lesen lassen, aber dies eben nicht sind. Ohne entsprechende juristische Ausbildung kann in den seltensten Fällen korrekt und in Gänze erfasst werden, in welchem Kontext sie angewandt werden, welche anderen Gesetze ebenfalls anwendbar sind usw. usf.

Nur meine 2 Cent.
 
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  • #56
Deine Einwände sind nicht nur nachvollziehbar, ich muss auch tatsächlich zugeben, dass die Geschichte an sich schon etwas merkwürdig ist. Ändert nur leider für mich nichts daran, dass ich da tatsächlich so wie ich es hier erzähle, mittendrin stecke. Wenn´s nur ein dämliches Märchen wäre, wäre ich da doch ziemlich dankbar.

Eine Anwältin habe ich tatsächlich. Die wurde mir von der Versicherung vermittelt. Da ich keine Ahnung habe, habe ich mich da erstmal drauf verlassen. Der Gegener war bzw. ist ein Herr Dr. aus dem Südhessischen Raum. Meine macht gerade ihren Fachanwalt für Mietrecht. Falls du meinen ersten Post gelesen hast, ist dir vielleicht aufgefallen, dass ich nicht nach einer Rechtsberatung gesucht habe. Lediglich nach einer Hilfe für eine Kalkulation. Brainstormin mäßig quasi. Das Vorwort sollte nur einen kurzen Hitergrund vermitteln. Der Rest hat sich erst entwickelt. Ein paar Punkte klingen hier tatsächlich sinnvoll für mich. Zumindest das man sie mal bedenken kann. Deswegen greife ich die einfach mal auf und reiche sie meiner Anwältin weiter. Ob sie für mich dann letztlich zutreffen und verwertbar sind, kann ich nicht wissen. Ich bin da auch nur Laie.

Da aber z.Zt. die Scheiße auf mich einprasselt, nehme ich einfach mal jeden Gedanken auf. Grundsätzlich bin ich mir auch nicht sicher, ob meiner Anwältin tatsächlich so geeignet ist, wie ich´s gehofft habe. Man sucht sich ja schließlich einen Rechtsbeistand in der Hoffnung, dass er/sie es besser weiß und kann als man selbst. Letztlich sind das aber auch nur Menschen. Und auch dort gibt´s sicherlich qualifiziertere und unqualifiziertere. Aber nun ist´s fast rum. Ergo auch hier nur noch Schadensbegrenzung.

Wenn´s dir hilft, meine Glaubwürdigkeit anzuerkennen, auch wenn´s nicht sonderlich plausibel klingen mag, was ich durchaus zugebe, können wir da gerne per PM genauer drüber sprechen.
 
Ganz ehrlich? Ich persönlich würde die Anwaltskanzlei wechseln!

Dieses Durcheinander, was da bei Euch läuft, ist ja haarsträubend. Mag ja sein, dass die Versicherung Euch da hinverwiesen hat,
aber Ihr seid Kunden der Versicherung und wenn Ihr nicht zufrieden seid....macht der Versicherung Dampf. Und der Anwältin.

So wie Seo es weiter oben schon schrieb, die Anwältin hätte ratz-fatz die passenden Gesetze, Machbarkeiten und Vorschriften hinknallen müssen.
Übrigens muss die Vermieterin auch Eure Anwaltskosten tragen, wenn sie den Eigenbedarf vorgetäuscht hat.

Du schreibst, dass in den letzten Jahren mehrere Mieter dort gewohnt haben. Warum sind die ausgezogen?
Wenn es da ein Muster gibt, dann habt Ihr ein riesiges Pfund in der Hand. Die Anwältin (ggf ein anderer Anwalt) soll aus dem Quark kommen ;)

Was Deine Kalkulation betrifft: sammel alles an Quittungen, egal ob aus dem Baumarkt oder sonstwoher. Sortieren und zuordnen kann man später.
Für alles andere sollte ein guter Anwalt die gesetzlich erlaubten Rückforderungen kennen.
 
Schau mal da, da und da.

Zudem ist es ja nicht zu nem Urteil gekommen, sondern nur zu nem Vergleich. Wer weiß, wenn es ein Urteil gegeben hätte, worauf sich das aufgebaut hätte.
 
@Hezu: Habe ich gelesen aber offensichtlich hat sich der Richter an den Hund aufgehangen. Damit hat der Richter seine Meinung bereits gebildet und hat das wohl auch durchblicken lassen.
 
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