Streit mit Nachbar Parken auf Grünfläche

Ich persönlich wäre auch vile zu faul dafür, da zu recherchieren. Man darf Falschparker nicht einparken, es gibt aber keinen Grund Zufahrten freizuhalten, an denen kein rechtliches Parkverbot gilt. Ob die Olle am Rasen parken darf ist doch nur ganz am Rande relevant. Wollt ihr wirklich dagegen vorgehen, dass die im Grünne steht?
 
Eben, ohne rechtliches Parkverbot wie z.B. durch einen abgesenkten Bordstein oder andere deutlich erkennbare Anzeichen für eine Zufahrt gibt es keinen Grund dagegen, sich nicht hinzustellen.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #65
Ich darf da ja parken. Nur fahre ich keinen Corsa sondern eine S Klasse. Das Auto ist halt länger wie andere.
Ich muss halt abwägen. Mich trennt von dieser Frau eine 30 cm Wand. Einen Kleinkrieg jetzt anfangen wegen
einem Parkplatz muss ich mir auch überlegen. Gibt halt bekloppte Leute.
Nur kann ich auch keine Nachbarin gebrauchen, die Abends die Polizei ruft weil es bisschen lauter wird etc..
Ihr wisst was ich meine.

Und bevor ich nicht mit der Hausverwaltung geklärt habe was mit dem Rasen ist, spreche ich die Frau erst garnicht an.
Ich habe z.B. eine Satschüssel auf dem Dach obwohl das so nicht ohne Genehmigung durfte.
Da wurden auch im Nachhinein beide Augen zugedrückt.
 
Nur kann ich auch keine Nachbarin gebrauchen, die Abends die Polizei ruft weil es bisschen lauter wird etc..
Das wirst Du vermutlich auch bekommen wenn Du das irgendwie über die Hausverwaltung regelst.:D

Persönlich würde ich die Dame nochmal freundlich darauf hinweisen das Du dort legal parken darfst und sie rein rechtlich die Vorhandene Zufahrt zu benutzen hat um auf ihren Stellplatz zu kommen. Die Zeit wird Sie lehren ihren PKW da sicher durchzumanövrieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mal ein ganz verrückter Vorschlag:

Wenn du ein großes Auto hast und Sie ein kurzes, warum tauscht Ihr die Stellplätze nicht einfach? Ist Sie so borniert und besteht genau auf diesen Stellplatz?
Wenn ja, dann hoffe ich, dass du eine Anhängerkupplung hast und dein Auto in Zukunft mit Hänger dort parkst.

Wenn du aber von Ihr ebenfalls Toleranz in anderen Punkten erhoffst, dann frag Sie doch einfach mal, wie Sie das Problem lösen würde. Vermutlich sollst du 5 Meter weiter parken, aber das kommt ja scheinbar für dich auch nicht in Frage?
 
Würdest du immer eine Bordsteinkante hochfahren um deinen Wagen zu Parken? Ich hätte keine Lust mir alle paar Monate neue Reifen zu kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir könnten auch mal ein Wochenende lang ein NGB-Festival auf dem Rasengrundstück machen ;D
@devrim wie siehts denn so aus mit der aktuellen Lage - hat die Hausverwaltung was gesagt?
 
@KaPiTN:

Und von da aus sollte man wenn ich das Bild recht interpretiere durchaus auf besagte Grünfläche kommen.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #75
Ja wenn man fahren kann. Gibt ja auch für Frauen breitere Parkplätze.
 
Meiner Meinung nach ist wenn überhaupt das Katasteramt dafür zuständig bzw. diktiert die Spielregeln.

Meine Mutter wohnt in einer Doppelhaushälfte, beide Hälften haben im rechten Winkel versetzt Garagen und die Hauseingänge.
Wie auf der fabulös schlechten Zeichnung zu erkennen, besitzt Haus 1 verhältnismäßig mehr Grundstück.


Jetzt ist es so, dass wenn der Eigentümer in Haus 2 in seine Garage fahren möchte, muss er das Grundstück von Haus 1 queren.

Beim Katasteramt ist das Wegerecht genaustens geregelt!
Eigentümer 2 darf sein Fahrzeug über die gestrichelte Linie bewegen, um in seine Garage zu kommen, jedoch darf er nicht sein Fahrzeug vor der Garage parken, weil es nur zu 1/3 zu seinem Grundstück gehört.
Macht der Eigentümer aber immer!

Nachdem die Nachbarn auch recht komisch wurden ( Wirklich sehr wunderliche Menschen ), hat man sie mal darauf angesprochen, dass das Fahrzeug nicht vor der Garage geparkt werden darf, als auch kein zweites Auto davor gestellt werden darf. Ebenso ist es nicht gewünscht, dass Besuch / Handwerker von Haus 2 in zweiter Reihe die Garage von Haus 1 zuparkt...

In diesem Fall ist es eine ganz klare Sache.

Keine Ahnung wie das Katasteramt in deinem Fall entscheiden würde.
Da gibt es bestimmt zwei Möglichkeiten.
Entweder ist das ein Planungsfehler der Baubehörde im Bezug auf den Parkplatz, und man wird nach einer gerichtlichen Konfrontation den Parkplatz, wo du immer stehst entfernen.

Oder man richtet dann einen Korridor von x,xx m mit Sperrfläche ein, der freigehalten werden muss.
Ich habe noch nie gehört, dass man schräg auf ein Grundstück fahren soll, oder muss, die Korridore sind meiner Meinung nach immer linear.

Da würde ich mich vorher erstmal bei dem betreffenden Amt beim schrulligsten Mitarbeiter den du finden kannst schlau machen...

Außerdem wäre es interessant zu wissen, ob Madame A überhaupt Wegerechte besitzt, und B ob das nicht sogar Allgemeinfläche ist.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #79
In meinem Fall ist aber kein Grundstück im Weg. Sie muss über den Gehweg fahren.
 
Nein nein,
worauf ich hinnaus wollte ist,

dass du dich vorher erst informieren solltest, wie die Spielregeln in dem Fall sind.
Sonst ziehst du eventuell den Kürzeren und ärgerst dich.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es verboten wäre das Fahrzeug auf einer Grünfläche auf Privatbesitz ab zu stellen. Das Fahrzeug erhält ja TÜV, der stellt ja eigentlich sicher, dass die Karre kein Öl verliert...

Ich erinnere mich z.B auch an einen Fall in Bochum, da musste nachdem es zu einem Einsatz der Feuerwehr kam eine 30 Meter Mauer ( keine Ahnung 50 Jahre alt ? ) eingerissen und beseitigt werden ( Obwohl sie genehmigt war ), weil man hinterher festgestellt hat, dass die Mauer im "Weg" war, wegen Brandschutzbestimmungen bla bla bla...

Im schlimmsten Fall bringst du dich um den Parkplatz.
( Ich würde wegen so einer Trulla dann bestimmt ausrasten :D )
 
Zurück
Oben