[Netzwelt] Neue Abmahnwelle trifft Serien- und Movie Junkies in Deutschland

Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, die auf Abmahungen spezialisert sein soll, verschickt derzeit im Namen großer Produktionsfirmen wie Twentieth Century Fox und Warner Bros. massenweise Briefe an vermeintliche deutsche "Fernseh-Piraten". handelt es sich um die .

Waldorf Frommer verlangen in ihrem Schreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Anwaltskosten sowie Schadenersatz in der Höhe von EUR 815,-- für den Download eines Kinofilms, bzw. 469 bis 519 Euro pro heruntergeladener Serie.

Der Bundesgerichtshof hat in einigen Fällen bereits zugunsten der Abmahner entschieden, lies jedoch eine Hintertür offen, mit der man die Haftung für Filesharing anfechten kann. Das Anwaltsportal weist darauf hin, dass Beschuldigte keinerlei Kontakt zu den Abmahnern oder den von diesen vertretenen Firmen aufnehmen, sondern sich direkt an einen Rechtsanwalt wenden sollten. In einem Artikel auf Focus.de bezieht man sich auf den Anwalt Christian Solmecke, der erklärt, dass durch einen Rechtsbeistand ein Pauschalpreis zwischen 300 und 600 Euro mit den Abmahnern verhandelbar sei.

Im besonderen Focus stehen laut anwalt24.de:

Filme wie „Birdman“, „Kingsman – The Secret Service“ oder „Gravity“ aber auch für in Deutschland sehr beliebte Serien wie z.B. „Two and a Half Men“,„The Americans“ „Homeland”, „Troop”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, oder „The Originals”.

Weiters nennt die Website Titel wie Der Richter - Recht oder Ehre, Edge of Tomorrow, Godzilla, Can a Song Save Your Life?, Sleepy Hollow - Serie, 3 Days to Kill, Life of Pi sowie Maze Runner - Die Auserwählten im Labyrinth.

Woher die IP Adressen der betroffenen Nutzer stammen wird in der Presse nicht erwähnt. , dass die steigende Beliebtheit von Popcorn Time Auslöser der aktuellen Abmahnwelle sein könnte. Der sowie ebenfalls von Popcorn Time.


Neue rechtliche Situation in Österreich

Ob derartige Abmahnungen zukünftig auch Österreicher treffen könnten ist noch nicht geklärt. Eine Novellierung des Urheberrechts die ab 1. Oktober 2015 in Kraft treten wird, verbietet deutlich den Download aus "offensichtlich rechtswidrigen" Quellen. Laut österreichischem Justizministerium soll es keine strafrechtlichen Konsequenzen für Privatnutzer geben, Abmahner könnten sich aber zivilrechtlich engagieren. Der Upload war auch bereits vor der Neuerung mit bis zu 180 Tagen Haft strafbar. In der Praxis ist laut Online Standard jedoch noch nicht geklärt, ob der automatisierte Upload eines Torrent-Clients bereits einen Upload im Sinne dieses Gesetzes darstellt.
Mitunter durch das "Recht auf Privatkopie" blieb Österreich in den vergangenen Jahren von groß angelegten Abmahnwellen verschont.


Quellen:

 
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das sind one-click-hoster..

Also für mich nicht. OCH sind für mich Seiten auf denen man Dateien, meist auf mehrere Teilarchive gesplittet herunterladen kann. Streamingseiten sind für mich Seiten auf denen der Film direkt mittels Player eingebunden und abspielbar ist.
 
Ein Freund von mir hatte immer per Torrent Big Bang Theory runtergeladen. Er wurde vor kurzem auch zur Kasse gebeten und hat die Sache einem Anwalt übergeben.

Ich wurde 2010 von WF abgemahnt und hab die Abmahnung ausgesessen. Ende 2013 verjährte das Ganze.

Zumindest hab ich daraus gelernt. Torrent nutz ich nur noch über Premium.to in deren Torrentdownloader. D.h. die laden es runter, ich lad es dann von Premium.to als Zip, wenn's fertig ist.
 
Was ist denn Popcorn Time? Dachte gerade schon, diese grausame Popcorn-Zeitschrift ist wieder zurück. :o
 
OCH sind für mich Seiten auf denen man Dateien, meist auf mehrere Teilarchive gesplittet herunterladen kann. Streamingseiten sind für mich Seiten auf denen der Film direkt mittels Player eingebunden und abspielbar ist.

alles, was der Jdownloader schluckt, ist OCH ;).. viele OCH haben auch eigene web-player und stellen automatisch eine schrott-version hochgeladener videodateien für den "stream" zur verfügung.. ist vielleicht auch ein stück weit geschmackssache, aber letztendlich ist ein "stream" nichts anderes als ein software-frontend für einen OCH-download - dabei ist es egal, ob das ein web-player ist, der im browser läuft, oder ein lokaler player.. ich kann ja auch HD-filme, die in viele archive gesplittet sind, beim download live angucken (wenn der download schnell genug ist) - das ist nach jeder definition ein stream, obwohl die downloadseite keinen web-player o.ä. anbietet.. ist also alles nur eine frage der software..

Was ist denn Popcorn Time?

hab ich auch vorher nie von gehört, aber ich sehe durchaus ein großes potential, vollidioten damit zum upload = abmahnung zu locken.. verteilt hier etwa irgendjemand getarnte torrent-clients, um dumpfbacken zur kasse zu bitten? :D *verschwörungstheorie*
 
@KaPiTN: denen ist das ganz und gar nicht egal, sonst würden sie nicht ständig Streams sperren lassen die so auf diversen Seiten kursieren und man könnte die privaten auf Zattoo auch ohne premium account schauen wie in der Schweiz beispielsweise.
 
Sperren die Live-Streams?

Daß die nicht wollen, daß man sich die Inhalte unabhängig vom Programm ansieht, ist klar.
 
naja, als medien-mogul will man doch die optionen haben, selbst wenn man sie nicht nutzt.. im zweifellsfall ist ein live-stream von "piraten" eben konkurrenz zum eigenen web-angebot, das mit werbung zugepflastert ist (selbst dann, wenn der sender selbst keinen live-stream anbietet).. wer was "sperrt" ist eher unerheblich, aber es ist zumindest fakt, dass die streamer ausreichend angst haben, verklagt zu werden..
 
Aha also hat es mal wieder alle unwissenden auf den öffentlichen Trackern erwischt.....tstststs

Ich bin seit acht Jahren auf einem privaten Tracker und habe noch nie eine Abmahnung erhalten. Werder bei der ersten Welle im Jahre 2010 - 2011 noch aktuell.
 
alles, was der Jdownloader schluckt, ist OCH ;).. viele OCH haben auch eigene web-player und stellen automatisch eine schrott-version hochgeladener videodateien für den "stream" zur verfügung..
Das höre ich aber auch das erste mal. Dachte es gibt da (auch rechtlich?) einen Unterschied zwischen den Streamen eines Werkes und dem alleinigen Herunterladen. Der JDownloader schluckt ja so ziemlich alles, selbst Youtube-Videos.

Zum Startbeitrag: Naja, wer immer noch Torrent nutzt :unknown: (Popcorn-Time habe ich noch nie gehört) ist ja auch einfach selber schuld.
 
Das problem ist, dass man bei Popcorn Time erst mal wissen muss, dass das über Torrent läuft.
 
Naja, man weiß ja prinzipiell das es irgendwie illegal sein könnte. Wenn man dann Popcien-Time googlet steht da ja alles haarklein beschrieben. Wem das schon zu viel ist - ja mei - muss halt mit der Abmahnung leben. Wie immer bestraft das Leben die Doofen.
 
Das höre ich aber auch das erste mal. Dachte es gibt da (auch rechtlich?) einen Unterschied zwischen den Streamen eines Werkes und dem alleinigen Herunterladen. Der JDownloader schluckt ja so ziemlich alles, selbst Youtube-Videos.

natürlich ist auch youtube ein OCH! rechtlich ist das viel heiße luft ohne konkrete rechtsprechung - und die wird's auch nie geben, da es um nix geht, d.h. höchstens um den streitwert einer kopie.. daher ist mir das völlig wumpe und ich unterscheide da nicht (warum auch, wenn es letztlich nur vom download-client abhängt?)..
 
jo.. ich habs mir nicht ausgedacht, ich würde sie auch lieber "webserver" nennen, denn da sind sie ;)..
 
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