Ich bin mir recht sicher, dass du kein Mercedes-Stern nachbauen und auf ein Auto pappen darfst, auch nicht privat.
privat ist das überhaupt kein problem, da greift kein markenrecht.. ich weiß nicht, inwiefern das rechtlich relevant ist, wenn man damit in der öffentlichkeit herumfährt, aber wenn man es sich auf's t-shirt malen kann, dann sicher auch auf's auto..
Jedenfalls darfst du den Motor definitiv nicht nachbauen und dann als Mercedes Motor verkaufen.
deswegen habe ich ja explizit gesagt, dass es um die private nutzung geht - das patentrecht verbietet weder die private noch die wissenschaftliche nutzung, sondern ausschließlich die gewerbliche.. ich darf mir selbstverständlich alles nachbauen (wenn ich das denn kann), aber nicht unbedingt verkaufen..
Bei Musik machst du durch die Kopie nicht du duplizierst das Original oder singst und spielst du die Songs selbst noch mal ein? Wenn du daheim von den Spice Girls Say you'll be there nachsingst, dann beschwert sich dein Umfeld höchstens, weil es auditive Belästigung ist, aber wegen den Rechten kann dir niemand etwas.
wieso ist es relevant, wie die kopie gemacht wird (ist es ja auch im UrhG nicht..)? ob ich ein buch per hand abschreibe oder einscanne, ist vor dem gesetz komplett egal (und a priori gleichermaßen verboten) - wenn ich es mir permanent merken kann, ist es aber legal (bzw. wird nicht verfolgt; legal darf das ja eigentlich nicht sein).. ob man nun das talent hat, sich ein buch zu merken (oder ein gedicht? das schaffen noch die meisten und ist genauso illegal) oder ein lied ordentlich nachzuspielen oder eben einen motor nachzubauen, hat rein garnichts mit dem
schöpfungsprozess des werkes zu tun - daher darf es für die legalitätsfrage auch keine rolle spielen, wie "einfach" es ist, die kopie anzufertigen (und laut UrhG tut es das auch nicht).. nicht vergessen, bald können wir uns alles selbst 3D-drucken und ich habe dabei so eine mulmige vorahnung, dass horden von patenttrollen unter ihren steinen hervorgekrochen kommen und sich dafür einsetzen, gewerbliches patentrecht auf die private nutzung auszuweiten
..
Wenn du aber ein Konzert (insbesondere mit kommerziellem Charakter) veranstaltest und dort den Song trällerst, dann ist das ja nicht mehr für dich. Bevor du jetzt sagst, dass der Song zu diesem Zeitpunkt keinen Wert mehr hat, offensichtlich doch, sonst würden ja keine Besucher zu deinem Konzert kommen.
eine kommerzielle nutzung darf auch (in grenzen) gerne anders geregelt werden als eine private, auch wenn das grundsatzproblem mit immateriellen, nicht arbeitsgekoppelten "werten" natürlich immernoch besteht.. im konkreten fall wage ich mal zu behaupten, dass der zuschauer in erster linie für die dienstleistung zahlt (die arbeit, etwas aufzuführen) und nicht für die lizenz am vorgeführten - sonst könnte man auch einfach einen CD-player hinstellen, aber dann wäre das nachfrageverhalten sicher anders (wobei, viele "verdienen" ja gerade auf diese weise ihr geld
)..
Die Copyright-Trolle können aber nicht in dein Gehirn und dort etwas heraus nehmen. Ebenso wenig kann man dir verbieten etwas zu hören oder wahr zu nehmen.
sie können dir auch nicht vorschreiben, was durch deine internetleitung flutschen darf und was nicht, aber sie können dich ggf. dafür erfolgreich verklagen
.. ich sehe nicht, wieso das UrhG in der kernbestimmung nicht auch dein gehirn als medium für (fremde) werke behandeln sollte.. geschützt wird ja
"geistiges" "eigentum" - wo sonst sollte es denn ultimativ geschützt werden, wenn nicht im geiste?
Wenn der Rechteinhaber (und dabei ist egal, wer der Rechteinhaber in dem Moment ist, das kann der Künstler, das Label, Spotify mit der Lizenz, das Lied abspielen zu dürfen sein) das Lied abspielt, dann räumt er dir - wenn auch nicht explizit - das Recht ein, die Musik zu hören/ wahr zu nehmen.
das sehe ich anders
- es ist zwar eine gängige annahme, dass man alles erfahren "darf", was man eben erfährt, aber sicher nicht mit dem UrhG in seiner form vereinbar.. und nur weil ein gesetz weltfremd ist und nicht erzwungen wird, heißt es nicht, dass es kein
recht ist (darauf basiert ja die gesamte legitimation für urheber
rechte ).. du hast zwar insofern recht, als dass tatsächliche lizenzvereinbarungen (öffentliche vorführung etc.) implizit dem "erfahrer" (publikum) ein nutzungsrecht mit dem eigenen gehirn als endgerät einräumen.. das kann aber an beliebige bedingungen geknüpft sein und ist es auch: zum einen muss die lizenz überhaupt vorhanden sein, d.h. jede erfahrung aus einer unlizensierten quelle (das kann auch eine "legale" quelle wie youtube sein, wo eben bloß die lizenz fehlt) stellt eine nutzung ohne nutzungsrecht dar, ob man sich über die lizenzlage nun im klaren war oder nicht; und nutzung (darunter fällt natürlich auch das bloße anhören) ohne nutzungsrecht ist erstmal rechtswidrig.. zum anderen kann so ein nutzungsrecht beliebig beschränkt sein, z.b. zeitlich beschränkt für die dauer der vorführung.. das bedeutet, dass jedes abrufen (=erinnern, nachsingen, was auch immer) außerhalb der lizensierten veranstaltung bereits eine nutzung ohne nutzungsrecht wäre - und das kann der urheber beliebig bestimmen..
Dein Gehirn kann übrigens keine 1zu1 Kopie anfertigen, die abrufbar oder gar abspielbar wäre. (Falls doch halte ich dich für Hochbegabt und einen perfekten Sänger!)
und das ist fürs urheberrecht vollkommen egal! eine handykamera im kino kann auch keine 1zu1 kopie anfertigen, trotzdem kommt derjenige in den knast.. außerdem habe ich doch beispiele gebracht, wo das tatsächlich 1zu1 geht..