Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt
Dann erklärt mir mal bitte, wie ich sonst prüfen kann, ob z.B die angegebene Mengen an Packstücken in der Sendung im Versandkarton enthalten sind?
Wie soll ich z.B Lieferungen wie Glühbirnen, oder anderweitig zerbrechliche Waren auf Unversehrtheit prüfen?
Soll ich die Sendung so lange schütteln, bis ich weiß, es waren mal intakte Glühbirnen?
Warum sind wohl seit einigen Jahren bei professionellen Versandhäusern die Lieferscheine von AUßEN mit einer DURCHSICHTIGEN Folie an den Paketen angebracht?
( Die Menschen die sich sowas ausdenken, machen das nicht weil die Folie mit Lieferschein lustig aussieht, das hat schon einen Sinn der dahinter steckt. )
Ich werde euch jetzt ganz bestimmt nicht irgendwelche AGBs raussuchen, nur damit ich mich hier profiliere.
Es gibt Dinge, die sind teilweise auch logisch. Ein Kunde darf auch vom Gesetzgeber her bei Fernabsatzverträgen innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurück treten,
bzw, selbst vor Ort in einem Laden die Ware, selbst wenn sie versiegelt ist zur Prüfung auspacken, um sie auf Beschaffenheit zu prüfen.
Klar kann euch das Personal Hausverbot erteilen, wenn ihr das macht, ist das deren Recht, es gibt aber keine rechtliche Grundlage, die diesen Vorgang bestrafen würde, es ist sogar vorgesehen...
Ach ja, es sollte logisch sein, wenn man erst 3 Monate für eine Firma arbeitet, dass man nicht sofort Gruppenleiter oder Back-Office Schlampe ist...
Du brauchst gar nicht zynisch werden Redlight, ich hab dir nix getan...
EDIT:
Obwohl, du hast Recht, ich hab deinen Post Unsinn genannt, mag sein... Es sei dir verziehen
.
Die AGBs für Endverbraucher sind definitiv anders, wie die für Großkunden. Da es in der Tat so ist, dass der Gesetzgeber das nicht genauer definiert mit den Transportschäden, einigen sich die Carrier mit den Großkunden meistens auf bestimmte Regelungen, dass man Nachforschungsanträge / Transportschäden prozentual abwickelt.
Aber Pala, du hast ja Recht, der Versender ist der Auftraggeber, der muss sich um die Abwicklung kümmern, wenn was mit der Sendung ist, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich Großkunde und Carrier in Verträgen auf eine bestimmte Abwicklung einigen, die eine Recht unbürokratische Abwicklung im Ernstfall erlaubt.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass man auch bei Paketen / Lieferungen die man erhält genau wie im Laden die Ware vor Quittierung der Sendung auf ihre Beschaffenheit prüfen darf. Hier darf man halt nicht die Verpackung der Ware selbst öffnen, dafür aber die Umverpackung...
Wenn dem tatsächlich so wäre wie du sagst Pala, dann hätte ja der Carrier nur dafür Sorge zu tragen, dass die Umverpackung nicht beschädigt wird. Das würde ja heißen, dass die Fahrer an der Rampe die Kartons mit dem Geschirr so lange rumwerfen dürfen, bis die Umverpackung droht kaputt zu gehen. Der Versender hat zwar die Verantwortung und steht dafür gerade, dass die richtige Anzahl an Packstücken eingefüllt werden und auch intakte Produkte, sowie die Verpackung vernünftig ist, jedoch muss der Carrier trotzdem zahlen, wenn der Auftraggeber belegen kann, dass er A, die richtige Anzahl an Packstücken eingefüllt hat und B die Sendung vernünftig verpackt hat. Dummerweise können in den meisten Fällen, weder Auftraggeber, noch Carrier dem anderen etwas konkretes nachweisen ( Was auch zu einem chaotischem und massigen Verwaltungsaufwand führen würde ) "Aussage gegen Aussage"...
Deswegen wickelt man das mit prozentualen Beträgen umgelegt auf das Sendungsvolumen ab...
Beim Endverbraucher nennt sich sowas dann maximal versicherte Summe für Sendungen. Da die meisten Carrier keinen Bock drauf haben in jedem Verteilerzentrum mehrere Versand-Detektive zu beschäftigen, die Spuren und Malöre bei den Sendungen dokumentieren, wird das so gelöst...
Ist euch nicht schon mal aufgefallen, dass diese Versandversicherung eine der einzigen "Versicherungen" ist, wo der der die Dienstleistung erbringt überhaupt nicht wissen will, um welche Ware / Dinge es sich handelt, die er versichert?
Es ist lediglich wichtig, dass man schriftlich irgendwie belegen kann, welchen Wert die Ware hatte, die zerstört wurde?!