1Bratwurstbitte
gesperrt
Wo hast du denn diesen Unsinn her, sicherlich darfst du die VERSAND-UMVERPACKUNGVERPACKUNG öffnen, um die Ware auf Transportschäden zu prüfen!...Und nein, du darfst das Paket vor dem bezahlen nicht öffnen.
Was du nicht darfst, ist die Verpackung der Ware selbst öffnen.
Es steht sogar in den AGBs der Carrier drin, dass dem Empfänger das Recht gewährt wird / gewährt werden muss, die Ware auf Transportschäden zu prüfen, dies beinhaltet auch das öffnen der Versandverpackung.
Dir Boten erzählen immer das Gegenteil, weil sie keinen Bock darauf haben, die Rückabwicklung durch zu führen ( Bruch / Transportschaden ), wenn sie mit der Ware Fußball gespielt haben, und du das dann merkst.
Du darfst sogar diese Plastikbänder, die manche Versender um die Pakete schnüren aufschneiden, wenn es nicht anders geht.
Der Bote MUSS die Ware dann vor Ort direkt wieder mitnehmen, wenn du die Annahme verweigerst, weil die Ware beschädigt ist. Wie willst du denn sonst gucken, ob ein Transportschaden vorliegt?
Das darfst du mir glauben, ich arbeite seit einigen Monaten für eine riesige Kaufhauskette im 1st-Level Support des Online-Shops...