[Netzwelt] kinox.to- und Boerse.bz Bust: Großrazzia gegen mutmaßliche Betreiber

Vorige Woche kam es in der Nähe von Lübeck zu einem Einsatz einer Polizeispezialeinheit bei zwei noch im Elternhaus lebenden Brüdern (25 und 21 Jahre alt), denen man unter anderem, jedoch vor allem den Betrieb des Streaming-Portals kinox.to vorwirft. Beide Brüder waren nicht anwesend und befinden sich derzeit auf der Flucht. Zwei weitere Haussuchungen fanden in Düsseldorf und Neuss statt, wo man jeweils einen mutmaßlichen Mittäter verhaftete. Außerdem wurden bei einem Zahlungsdienstleister in Berlin "Vermögenswerte sichergestellt".

Den festgenommenen, sowie den sich noch auf der Flucht befindlichen Personen, wird neben dem Betrieb des Streaming-Portals kinox.to vorgeworfen, ebenso Betreiber der Filehoster Freakshare.com und Bitshare.com zu sein, wo Einnahmen durch Accounts generiert wurden, auf denen User hauptsächlich entsprechend unlizenziertes Material hosteten und verlinkten. Ebenso vermutet man sie hinter Movie4k.to, Mygully.com und Boerse.sx, wo urheberrechtlich geschützte Werke angeboten wurden. Neben dem Vorwurf der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung rechnen die Ermittler mit rund einer Million hinterzogener Steuern. Des weiteren legt man den Beschuldigten Brandstiftung und räuberische Erpressung zur Last.

Quelle: (bzw. Thread von Diskordier)

Edit von Larius:

Wegen Boerse.bz siehe
 
Einige Durchsuchungsbeschlüsse in den boerse.bz Fällen vermutlich rechtswidrig

Offenbar hatten die Ermittler von Anfang an Zugriff auf das boerse.bz Forum und dabei scheinbar nicht wie anfangs angenommen die „großen Fische“ im Blick, sondern gewöhnliche Nutzer.

Nutzer wurden auch über IP Adresse ermittelt

Die meisten Betroffenen haben noch nicht einmal 100 Dateien verlinkt oder zum Upload bereitgestellt. Aus den Durchsuchungsbeschlüssen ergibt sich, dass die Nutzer nicht ausschließlich über die E-Mail Adresse zurückverfolgt wurden, sondern sehr wohl auch über ihre IP Adressen. Der Rückgriff auf die E-Mail Adresse erfolgte nur, wenn die IP Adresse nicht mehr zurückverfolgt werden konnte. Zur Erinnerung: Die IP Adresse darf von den Providern maximal sieben Tage gespeichert werden.

Auch Zeugen werden belangt

Erstaunlich ist, dass selbst Zeugen von der Hausdurchsuchung betroffen waren. Ein Durchsuchungsbeschluss wurde gegen den Inhaber einer Domain erlassen, der die E-Mail Adresse für einen noch unbekannten Nutzer bereitgestellt hatte. Diese Vorgehensweise ist im Verhältnis zum erhobenen Vorwurf unüblich. Es erscheint absolut unverhältnismäßig eine Hausdurchsuchung gegen den potentiellen Zeugen eines Beschuldigten anzuordnen, der lediglich 9 Filme, 8 Musiktitel und 8 sonstige Dateien zum Download bereitgestellt haben soll. Der Vorwurf eines gewerbsmäßigen Handelns ist mehr als zweifelhaft. Aus unserer Sicht wäre hier eine Beschwerde gegen die Beschlagnahme von Laptop, Festplatten und anderen Speichergeräten anzuraten.




Gruß
Baer
 
Also der Otto normal User findet dort alles. Was gibt es denn nicht bei der bo..bz ?

puh, abgesehen von links zu brauchbaren hostern (ok, oboom gibts noch gratis, aber sonst ist alles für'n hintern ;))? alles was z.b. englischsprachig und ein wenig abseits vom mainstream ist.. selbst bekanntere serien wie family guy und american dad sind sehr mager bis garnicht vertreten; streamingportale sind hier weitaus vollständiger (wenn auch von bescheidener qualität).. gleiches gilt für etwas exotischere software abseits von adobe und MS - da sind andere (nicht-deutsche) boards besser aufgestellt.. ist aber natürlich alles eine sache des persönlichen fokus - deutscher mainstream ist von den "boersen" natürlich sehr gut abgedeckt, jedenfalls für die ersten paar tage nach dem posten ;)..

allerdings müsste dann für jeden Post eine Einzelfallprüfung stattfinden und bei ca 99,99999% der Forenposts ist Schöpfungshöhe nicht gegeben.

falls die posts persönliche daten enthalten, ist die schöpfungshöhe irrelevant - da greift der datenschutz und nicht das urheberrecht.. da es dem betreiber wohl unzumutbar ist, jeden post manuell durchzugehen, wird man das pauschal wohl auch nicht einklagen können - sehr wohl aber eine aufforderung, konkrete fälle von persönlichen daten in den eigenen posts zu löschen bzw. unkenntlich zu machen, z.b. wenn man dem betreiber eine liste mit allen posts (post-ID o.ä., natürlich in zumutbarem umfang) schickt, die eben sowas enthalten..

Jein. Wie gesagt, kann an Stelle der Löschung auch eine Sperrung treten, wenn dies im Interesse des Betreibers ist.

stimmt, in dem fall kann z.b. die email-adresse (oder andere daten) zu dem zweck gespeichert werden, dass sich niemand mehr mit den daten registriert.. jegliche andere verwendung dieser daten ist aber verboten, insbesondere weitergabe und veröffentlichung.. bei online-registrierungen würde eigentlich auch ein hash-wert reichen, um eine neuregistrierung mit denselben daten zu verhindern; somit benötigt der betreiber eigentlich keine klartext-daten - wäre interessant wann die rechtsprechung sich mal der technik anpasst ;)... de facto spielt es aber keine rolle, denn man kann ohnehin nicht prüfen, ob die daten tatsächlich aus der datenbank des betreibers gelöscht worden sind - sicher unterbinden kann man nur die veröffentlichung und "nutzung" durch den betreiber, sofern diese nutzung einen selbst betrifft (werbe-mails o.ä.)..
 
Offenbar hatten die Ermittler von Anfang an Zugriff auf das boerse.bz Forum und dabei scheinbar nicht wie anfangs angenommen die „großen Fische“ im Blick, sondern gewöhnliche Nutzer.

Gruß
Baer

Hat die boerse dann etwa doch wie auf Tarnkappe immer behauptet wurde als Honeypot gedient ? Dann wäre das ganze doch nicht rechtens oder täusche ich mich da ?
 


Schon erstaunlich mit wieviel Krimineler Energie die GVU und Fromer da wieder unterwegs waren ...

Illigal IPś Sammeln und dan noch angst und schrecken verbreiten ...

Und bei sowas machen die Grünen auch noch mit ... da sollte mal wieder nach schwarzen koffern gesucht werden ...
 
Offenbar hatten die Ermittler von Anfang an Zugriff auf das boerse.bz Forum und dabei scheinbar nicht wie anfangs angenommen die „großen Fische“ im Blick, sondern gewöhnliche Nutzer.

Na ob dann bei Fromer bereits die Druckerpresse für die Massenabmahnungen anläuft? Immerhin kommt man mit diesen Daten ja auch an die Leecher ran. (Dazu bedarf es dann allerdings der Logs vom Webserver um die Klicks zu protokollieren. Nur mit einem Dump der Foren-DB ist da jedenfalls nix zu holen, die speichert gerade mal die IP beim Erstellen eines Posts.)

Wobei ich zwar einerseits nicht glaube, dass die Gerichte mal eben so hunderdtausende von IP Abfragen durchwinken - andererseits aber ......

Ich denke beim "Umzug" auf .to hat mal eben schnell jemand ein paar Euro nebenbei verdient und die DB an die GVU verhöckert, ein kompletter Zugriff auf den Server bestand wohl eher nicht.
 
Für sowas bedarf es nicht nur irgendwelche Klickprotokolle, für sowas bedarf es einen handfesten Beweis, das etwas heruntergeladen wurde, und das ist mit einem Klick auf einen Link noch nicht gegeben. Dafür müsste man Zugriff auf die OCHs haben.
 
Für sowas bedarf es nicht nur irgendwelche Klickprotokolle, für sowas bedarf es einen handfesten Beweis, das etwas heruntergeladen wurde, und das ist mit einem Klick auf einen Link noch nicht gegeben. Dafür müsste man Zugriff auf die OCHs haben.

Nö, um ne Abmahnung zu schreiben braucht man eigentlich fast nix. Da wäre eine IP, die auf den Link zu einem Release verweist schon mehr als genug. Reicht ja, wenn nur 25% der Leute zahlen, da hat man genug Reibach gemacht. Auf ein Verfahren muss/will man es ja gar nicht ankommen lassen.

Als wenn die "Beweise", die bei den P2P Abmahnung gesammelt wurden, tatsächlich als solche zu bezeichnen wären ....
 
Frag mal den Herrn Urmann, wie sich das für ihn ausbezahlt hat...

Abmahnen kann man alles, ist halt nur die Frage, ob man sich eine (oder hunderte) abgewiesene Abmahnung leisten kann.
 
Frag mal den Herrn Urmann, wie sich das für ihn ausbezahlt hat...
Meines Wissens hat die RedTube Geschichte keinerlei negative Auswirkungen für ihn gehabt. Alles Ungemach, welches ihn ereilte, resultierte aus dieser Insolvenzgeschichte mit der Lebensmittelfirma.

Abmahnen kann man alles, ist halt nur die Frage, ob man sich eine (oder hunderte) abgewiesene Abmahnung leisten kann.

Man nimmt das Geld von denen, die zahlen und die, die nicht reagieren oder widersprechen ignoriert man einfach. Da kommt kein Gericht ins Spiel (außer vorab für die Verfügung zur Auskunftserteilung).
 
Anzeigen wegen Erpressung, besonders schweren Betrugs, Nötigung sowie Beihilfe zu den drei genannten nennst du also keine negativen Auswirkungen?


Man nimmt das Geld von denen, die zahlen und die, die nicht reagieren oder widersprechen ignoriert man einfach. Da kommt kein Gericht ins Spiel (außer vorab für die Verfügung zur Auskunftserteilung).
Bei der Anzahl der möglichen Abmahnungen wird es sicher auch welche geben, die gerichtlich gegen eine solche Abmahnung vorgehen. Und wenn erstmal einer anfängt, werden andere folgen. Und das würde teuer werden. Das kann sich keiner leisten.
 


Wen man unberechtigt Abmahnung rausschickt und die gegenseite wert sich kanns auch schnell unangenehm für den Anwalt werden ...

Hab da letztens mal was gelesen ... gegen die Abmahnung kann man vorgehen wen man lange weile und geld hatt ...

Nicht das der abgemahnte noch einen Denkfehler davon erleidet bei der Drohung ... ;)
 
Anzeigen wegen Erpressung, besonders schweren Betrugs, Nötigung sowie Beihilfe zu den drei genannten nennst du also keine negativen Auswirkungen?


Bei der Anzahl der möglichen Abmahnungen wird es sicher auch welche geben, die gerichtlich gegen eine solche Abmahnung vorgehen. Und wenn erstmal einer anfängt, werden andere folgen. Und das würde teuer werden. Das kann sich keiner leisten.

Nicht solange da nix bei rauskommt ;) Aber man denke auch an die ganzen anderen nicht ganz so Mega-Depperten Abmahner, die damit bisher ja offenabr hinreichend gut gefahren sind.
 
Wenn eine Abmahnung Unrechtens ist, wird es welche geben, die dagegen vorgehen, gerade in diesem Fall (siehe ).

Bisherige Abmahnungen im Warezbereich gingen auf Torrentfälle zurück, wo problemlos nachgewiesen werden konnte, das der Abgemahnte die Datei besaß und ebenso hochgeladen hat (Prinzip Torrent) (was bei Abmahnungen übrigens immer noch mehr Geld für den Abmahnenden bringt).

Hier würden in deiner Beschreibung nur Klicks auf Links abgemahnt werden. Damit ist aber noch nicht bewiesen, das auch etwas heruntergeladen wurde.
Vom Kosten/Nutzen-Faktor mal ganz abgesehen: jemand, der eine Datei nur herunter geladen hat, bei dem ist viel zu wenig zu holen, im Vergleich mit dem Risiko, das man als Abmahner eingeht, das eine Abmahnung falsch sei, der Abgemahnte Einspruch erhebt, und die eine Abmahnung mit einer Erpressungsklage endet. So doof sind die Abmahnanwälte nicht mehr (um ihretwillen hoffentlich).
 
Da schau her, hatten sie also doch Zugang zur Börse und haben dann dort die IPs rausgepickt.

Boing schrieb:
Hat die boerse dann etwa doch wie auf Tarnkappe immer behauptet wurde als Honeypot gedient ? Dann wäre das ganze doch nicht rechtens oder täusche ich mich da ?
Honeypots sind nicht illegal. Die hätten sogar die IPs/Logs von Kriminellen kaufen dürfen, die diese zB über Hacks ergaunert haben.
 
Hab da letztens mal was gelesen ... gegen die Abmahnung kann man vorgehen wen man lange weile und geld hat
Oder eine Rechtschutzversicherung, was vermutlich auf 25-40% der deutschen Zutrifft...
Da man in so einem Fall beschuldigt wird, zahlt praktisch jede solche Versicherung.

Honeypots sind nicht illegal. Die hätten sogar die IPs/Logs von Kriminellen kaufen dürfen, die diese zB über Hacks ergaunert haben.
Sicher? Ich dachte immer das darf nur die Bundesregierung (Stichwort Steuer-CDs)
 
Das bedeutet wohl gerade mal, dass sie den Benutzernamen auch im neuen Board gefunden haben (wen wundert's bei einem Klon), was vermutlich belegen soll, dass der Beschuldigte auch weiterhin Rechtsverstöße begeht.

So erkläre ich mir den Satz auch (Anmerkung: war auf Seite 12 vom Thread hier), aber was ich mich frage: Wieso werden dann diese zusätzlichen Verstöße, wenn man sich so sicher ausdrückt, nicht konsequenterweise "hinzuaddiert" ? - Nicht, dass ich das den Beteiligten wünsche, ich kann es mir nur logisch nicht erklären.

Liest sich für mich fast etwas so, als wenn der Polizei die Zahl der Uploads schon gereicht hätte und es ihr in erster Linie um die Durchführung der Hausdurchsuchung ging. Kann auf den anderen Beschlüssen natürlich anders aussehen, aber das wäre dann widerum inkonsequente Strafverfolgung in meinen Augen. Zumal die wenigsten wohl plötzlich aufgehört haben.

Nö, um ne Abmahnung zu schreiben braucht man eigentlich fast nix. Da wäre eine IP...
Stimmt, aber wer hat den jetzt logischerweise die IPs, wenn, mal angenommen, so ein riesen Logfile existiert, und wer will das auswerten (in der kurzen Zeit, wo die IP's "absterben")? Gibt es überhaupt so eine Art Weiterleitung Staatsanwaltschaft Richtung GVU, Rechteinhaber bzw. Rechtsanwälte, damit die noch zivilrechtlich reagieren können? So direkt hat die Staatsanwaltschaft bestimmt keinen Draht zu Anwälten, wenn es um Zuarbeit für Abmahnungen geht, man belehre mich eines Besseren.
 
Glaubt nicht alles was tarnkappe.info im Newsbereich und Beiträge draufsteht.

Alles nur Phantasiegeschichten und Verschwörungstheorien.
 
Zurück
Oben