[Netzwelt] kinox.to- und Boerse.bz Bust: Großrazzia gegen mutmaßliche Betreiber

Vorige Woche kam es in der Nähe von Lübeck zu einem Einsatz einer Polizeispezialeinheit bei zwei noch im Elternhaus lebenden Brüdern (25 und 21 Jahre alt), denen man unter anderem, jedoch vor allem den Betrieb des Streaming-Portals kinox.to vorwirft. Beide Brüder waren nicht anwesend und befinden sich derzeit auf der Flucht. Zwei weitere Haussuchungen fanden in Düsseldorf und Neuss statt, wo man jeweils einen mutmaßlichen Mittäter verhaftete. Außerdem wurden bei einem Zahlungsdienstleister in Berlin "Vermögenswerte sichergestellt".

Den festgenommenen, sowie den sich noch auf der Flucht befindlichen Personen, wird neben dem Betrieb des Streaming-Portals kinox.to vorgeworfen, ebenso Betreiber der Filehoster Freakshare.com und Bitshare.com zu sein, wo Einnahmen durch Accounts generiert wurden, auf denen User hauptsächlich entsprechend unlizenziertes Material hosteten und verlinkten. Ebenso vermutet man sie hinter Movie4k.to, Mygully.com und Boerse.sx, wo urheberrechtlich geschützte Werke angeboten wurden. Neben dem Vorwurf der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung rechnen die Ermittler mit rund einer Million hinterzogener Steuern. Des weiteren legt man den Beschuldigten Brandstiftung und räuberische Erpressung zur Last.

Quelle: (bzw. Thread von Diskordier)

Edit von Larius:

Wegen Boerse.bz siehe
 
Da koennt man ja glatt meinen die stehen bald auch bei den Downloadern. Immerhin sind sie ja auf einer Seite wo illegales Material angeboten wird. Einfach Email ueberpruefen, Provider anschreiben und HD durchfuehren.
Wenn der Richter selbst sowas wie vom Anwalt oben durchwinkt, na dann Prost Mahlzeit.
Der Anfangsverdacht koennte ja bestehen! :confused:
 
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Da koennt man ja glatt meinen die stehen bald auch bei dem Downloadern. Immerhin sind sie ja auf einer Seite wo illegales Material angeboten wird. Einfach Email ueberpruefen, Provider anschreiben und HD durchfuehren.
Wenn der Richter selbst sowas wie vom Anwalt oben durchwinkt, na dann Prost Mahlzeit.
Der Anfangsverdacht koennte ja bestehen! :confused:
Bei den Downloadern wird es aber daran scheitern, eine gewerbliche Uhrheberrechtsverletzung zu konstruieren.
Edit: und daran, dass Downloader keine Links o.Ä. posten...

Und irgendwann lässt ein Richter mal seine eigene Bude durchsuchen weil er nicht aufpasst was er da unterschreibt :)
 
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Bei den Downloadern wird es aber daran scheitern, eine gewerbliche Uhrheberrechtsverletzung zu konstruieren.
Edit: und daran, dass Downloader keine Links o.Ä. posten...
Wenn man einem Downloader was anhaben will, dann geht das ganz fix!

Definition: Ein gewerbsmäßiger Diebstahl liegt vor, wenn der Täter sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufenden Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen will, ohne dass er daraus ein kriminelles Gewerbe zu machen braucht...
Es ist ausreichend, wenn der Täter die Beute nur für sich selbst nutzen oder auch verschenken will, da keine Weiterveräußerungsabsicht erforderlich ist.

Saug dir die akltuellen Kinofilme und schon könntest du gewerbsmäßig handeln.
Man verschafft sich einen finanziellen Vorteil und man handelt über einen längeren Zeitraum, indem man wiedeholt illegal handelt. Bingo!

Fraglich ist nur, ab welchem finanziellen Vorteil die Gewerbsmäßigkeit angenommen wird.
Mal sehen, ob das nicht ein angepisster Staatsanwalt austesten will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Entschuldigt die vielleicht blöde Frage:
Der E-Mail Account lag also sehr wahrscheinlich in Deutschland?
Über ru.mail (weil sie wahrscheinlich einer deutschen Behörde keine Auskunft geben würden) wäre dieses Verfahren nicht möglich gewesen?
 
Jetzt haben wir zumindest den Beweis schwarz aug weiß, dass sie an die IPs mittels Emailkonten gekommen sind.
Passt auch zu Solmeckes Aussagen
 
Interessant finde ich auch, dass das Nachfolgeportal explizit im Zusammengang mit der gleichen Person erwähnt wird. Entweder ein ermittlungstaktischer Fehler, oder sie sind den Betreibern bereits soweit auf der Spur, dass sie diese Information bereits herausgeben konnten.
Wer sich dort jetzt noch einloggt, muss verrückt sein.
 
Interessant finde ich auch, dass das Nachfolgeportal explizit im Zusammengang mit der gleichen Person erwähnt wird. Entweder ein ermittlungstaktischer Fehler, oder sie sind den Betreibern bereits soweit auf der Spur, dass sie diese Information bereits herausgeben konnten.

Das bedeutet wohl gerade mal, dass sie den Benutzernamen auch im neuen Board gefunden haben (wen wundert's bei einem Klon), was vermutlich belegen soll, dass der Beschuldigte auch weiterhin Rechtsverstöße begeht.

Aber sagtest du nicht, das mit den E-Mails sei Unsinn, weil dir andere Informationen vorliegen? Die Welt wartet :coffee:
 
@Tourgott: Als Uploader wuerd ich das ja auch nicht mehr machen, aber als DL, bzw. als Community Member? Hab dort auch einen Post (noch ais BBZ Zeiten), dort gehts aber um Kaution bei einer Mietwohnung :D
Und das BTO aifgefuehrt ist, scheint ja klar zu sein, sie haben den Nick von BBZ, der wohl dersselbe wie bei BTO sein wird und wenn er da weiterhin seine Uploads getaetigt hat, ists ja eindeutig.
 
Wie oft noch :rolleyes: Der Besuch solcher Seiten ist nicht strafbar, solange ich dort nichts up- oder downloade, kann ich die fraglichen Seiten so oft aufrufen wie ich will.

Ich kann auch mit 150 durch eine 30er-Zone rasen. Solange kein Blitzer dort steht oder nichts passiert, habe ich keine Probleme.
 
@Tourgott:

Du vergleichst Äpfel mit Birnen :rolleyes:

Zeig mir doch mal bitte einen Paragraphen der mir den Aufruf solcher Seiten wie b.to verbietet?

Edit:

Aber ich versteh dich schon.
Als ehemaliger S-Mod von dem Laden würde ich mir auch Gedanken darüber machen ob sie mich nicht wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung, oder irgend sowas versuchen dranzukriegen. Da würde ich es mir auch verkneifen mich nochmal dort einzuloggen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zeig mir doch mal bitte einen Paragraphen der mir den Aufruf solcher Seiten wie b.to verbietet?
Er meinte wohl, dass man nicht unbedingt mit dem Feuer spielen sollte.
Auch ist es möglich, dass man bei Zeugen Hausdurchsuchungen macht, die ja bekanntlich nicht im Verdacht stehen illegal gehandelt zu haben.
 
2 kleine Fragen an die Experten:

- Wann verjähren Uhrheberrechtsverletzungen?
- Wie ist die Sachlage wenn die Uploads alle offline sind (nur die Posts in entsprechenden Foren noch vorhanden)?
 
Er meinte wohl, dass man nicht unbedingt mit dem Feuer spielen sollte.
Auch ist es möglich, dass man bei Zeugen Hausdurchsuchungen macht, die ja bekanntlich nicht im Verdacht stehen illegal gehandelt zu haben.

Exakt. Vor allem deshalb, weil es ja Alternativen gibt.
 
2 kleine Fragen an die Experten:

- Wann verjähren Uhrheberrechtsverletzungen?
- Wie ist die Sachlage wenn die Uploads alle offline sind (nur die Posts in entsprechenden Foren noch vorhanden)?


Ach du meinst wen jemand sich nen Joke erlaubt hatt und da tote Links reingestellt hatt ? :D

Wen das nicht so sein sollte und die Daten jemand runtergeladen hatt von der GVU .... wird das wohl genauso sein wie bei Torrents und Co ...

Ansonsten ist da nichts mehr vorhanden ... und wo nix ist kann auch nix verwendet werden würde ich mal meinen ... ^^
 
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